Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
4D_141/2025: Erlass von Verfahrenskosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte vor dem Obergericht des Kantons Bern den Erlass der Gerichtskosten, was zu einem Nichteintretensentscheid führte. Mit Beschwerde ans Bundesgericht wollte er diesen Entscheid anfechten. Die Beschwerde erfüllte jedoch die gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- E.1: Das Obergericht des Kantons Bern trat auf das Gesuch um Erlass der Gerichtskosten nicht ein. Der Beschwerdeführer reichte anschliessend eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, die die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung offensichtlich nicht erfüllte. - E.2: Aufgrund mangelhafter Begründung wurde die Beschwerde im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht weiterbehandelt. - E.3: Das sinngemäss gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Den anderen Verfahrensbeteiligten standen keine Parteientschädigungen zu.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird nicht gutgeheissen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen und Gerichtskosten werden auferlegt.
6B_305/2025: Urteil zu strafrechtlichen Delikten und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht Olten-Gösgen wegen verschiedener Straftaten, darunter Vergewaltigung, Drohung, qualifizierte einfache Körperverletzung und Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt. Zudem wurde eine Landesverweisung für 8 Jahre angeordnet. Das Obergericht des Kantons Solothurn erhöhte die Freiheitsstrafe auf 42 Monate und setzte die bedingte Geldstrafe auf 150 Tagessätze fest. Der Beschwerdeführer beantragte vor dem Bundesgericht einen Freispruch und rügte die Schuldsprüche sowie die Strafzumessung und die Landesverweisung.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Rügen des Beschwerdeführers gegen die Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung der Vorinstanz. Es kam zum Schluss, dass die umfassend und nachvollziehbar begründeten Erwägungen der Vorinstanz zu den Vergewaltigungsvorwürfen weder willkürlich noch bundesrechtswidrig sind. Die Aussagen der Beschwerdegegnerin wurden als glaubwürdig beurteilt. Zudem lagen keine Hinweise vor, welche die Glaubwürdigkeit der Beschwerdegegnerin erschüttern könnten. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung wegen Drohung und qualifizierter einfacher Körperverletzung. Es befand die Aussagen der Beschwerdegegnerin als schlüssig und plausibel. Der Beschwerdeführer vermochte keine Willkür in deren Würdigung aufzuzeigen. Auch die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen mehrfacher Nötigung wurde nicht beanstandet. Die Vorinstanz hatte glaubwürdige Aussagen der Beschwerdegegnerin sowie objektive Beweismittel berücksichtigt, was die Vorwürfe untermauerte. Die Verurteilung wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten wurde ebenfalls bestätigt. Der Beschwerdeführer hatte während der relevanten Zeit Einkommen erzielt, aber keine Zahlungen für den Unterhalt seiner Tochter geleistet. Die Aussagen des Beschwerdeführers bestätigten vielmehr seine Gleichgültigkeit gegenüber der Unterhaltspflicht. Die Strafzumessung wurde vom Bundesgericht als korrekt beurteilt. Eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten wurde nachvollziehbar begründet, wobei sowohl das Tatverschulden als auch das Nachtatverhalten berücksichtigt wurden. Die Landesverweisung des Beschwerdeführers wurde als rechtens bewertet. Es wurde kein schwerer persönlicher Härtefall festgestellt, da der Beschwerdeführer vergleichsweise wenig Integration in der Schweiz vorweisen konnte und eine Reintegration in Bulgarien als zumutbar erschien. Die Zivilforderung der Genugtuung von Fr. 18'000.-- wurde bestätigt. Die Beschwerdeführer begründete seine Einwendungen nicht ausreichend.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und der Beschwerdeführer wurde zur Zahlung von Gerichtskosten verurteilt.
4D_140/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde (Kostenvorschuss und Rechtsverweigerung)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob eine Beschwerde gegen zwei Verfügungen des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt. Die erste Verfügung (11. Juli 2025) betraf die Kenntnisnahme einer Eingabe zur Frage eines Kostenvorschusses; die zweite Verfügung (15. Juli 2025) wies eine Rechtsverweigerungsbeschwerde ab, da die Beschwerdeführerin sowohl den angefochtenen Entscheid als auch das betroffene Verfahren nicht korrekt bezeichnet hatte. Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen diese beiden Verfügungen des Appellationsgerichts mittels Beschwerde an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Beschwerdeeingabe und stellte fest, dass sie die Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht erfüllt. Mangels hinreichender Begründung wurde entschieden, auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten. Die Entscheidungsbegründung der Vorinstanz wurde lediglich summarisch geprüft. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde verzichtet (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG). Es wurde keine Parteientschädigung zugesprochen (Art. 68 Abs. 3 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Es wurde auf die Beschwerde nicht eingetreten, keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigung zugesprochen.
6B_662/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht prüfte eine Beschwerde in einer Strafsache, in der A.________ wegen Diffamation schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 600 CHF verurteilt wurde. Die Vorinstanz hatte A.________ zudem zur Bezahlung von 20 Tagessätzen à 30 CHF bei einer Probezeit von zwei Jahren verpflichtet. A.________ reichte eine Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil der Vorinstanz ein. Sie kam jedoch der Aufforderung zur Leistung eines Kostenvorschusses durch das Bundesgericht nicht nach, was zur Folge hatte, dass das Verfahren als unzulässig erklärt wurde.
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2C_434/2025: Zuständigkeit und Anforderungen an die Beschwerde in einer Disziplinarsache betreffend Notariat
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Notarin wurde im Zusammenhang mit erbrechtlichen Beratungen von einer Klientin bei der kantonalen Disziplinarbehörde angezeigt. Die Klientin war der Ansicht, dass die Notarin ihre Pflichten verletzt habe, insbesondere bezüglich der finanziellen Zuwendungen, die sie von ihrer verstorbenen Mutter erhalten hatte. Die ersten kantonalen Instanzen entschieden, dass die Notarin ihre Pflichten ordnungsgemäss erfüllt habe und die Anzeige unbegründet sei. Dieses Urteil wurde von der Klientin vor Bundesgericht angefochten.
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4A_380/2025: Entscheid betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Haftpflichtrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Beschwerdeführer beantragte unentgeltliche Rechtspflege im Berufungsverfahren vor dem Kantonsgericht Luzern im Zusammenhang mit einer Haftpflichtsache. Der Entscheid des Kantonsgerichts, das Gesuch abzulehnen, wurde mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten.
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6B_188/2025: Entscheid betreffend die Veruntreuung von Quellensteuern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zwei Verwaltungsratsmitglieder einer inzwischen liquidierten Gesellschaft (C.________ SA) wurden in erster Instanz der Veruntreuung von Quellensteuern im Gesamtbetrag von CHF 58'146.60 schuldig gesprochen. Die Vorinstanz (Corte di appello e di revisione penale des Kantons Tessin) sprach die Beschuldigten frei, da sie nicht mehr in der Lage gewesen seien, die Steuerbeträge rechtzeitig abzuführen. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_1111/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde über ein Nichteintreten des kantonalen Gerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Geschwister C.C.________ und D.C.________ streiten seit längerer Zeit um den Nachlass ihrer Eltern, der auch die Aktienmehrheit an der E.________ AG umfasst, welche mehrere Tochtergesellschaften kontrolliert, unter anderem die A.________ AG und die B.________ AG. Der Streit umfasst zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Verfahren, insbesondere über die Rechtmässigkeit von Liegenschaftsverkäufen. Im strafrechtlichen Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug 2024 das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft sowie teilweise gegen I.________, den Käufer der Liegenschaften, ein. Die Vorinstanz trat auf die Beschwerde der A.________ AG und der B.________ AG gegen die Einstellung nicht ein, da diesen die Geschädigtenstellung fehlte.
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4A_373/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in arbeitsrechtlicher Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft eine arbeitsrechtliche Streitigkeit zwischen A.________ (Beschwerdeführer) und B.________ (Beschwerdegegnerin). B.________ hatte ursprünglich eine Zahlung von Fr. 29'992.-- im Rahmen eines Arbeitsvertrags verlangt, reduzierte den Anspruch später auf Fr. 24'137.--. Die Erstinstanz sprach ihr teilweise Fr. 11'268.95 netto zu, was die Vorinstanz bestätigte. Mit der Beschwerde rügt A.________ unter anderem die fehlende Passivlegitimation und verweigerten Zugang zu vollständigen Akten.
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4A_101/2025: Urteil zu einer zivilrechtlichen Streitigkeit betreffend ungerechtfertigte Bereicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (Mäkler) und B.________ (Verkäufer) schlossen am 10. Oktober 2019 einen Mäklervertrag über den Verkauf einer Liegenschaft ab. Der Mäkler verpflichtete sich zur Erbringung aller Leistungen, die für den Verkauf erforderlich sind, und hatte Anspruch auf eine Provision von 2 % des Verkaufspreises bei erfolgreicher Vermittlung. Die Käuferin zahlte dem Mäkler bereits vor Abschluss des Kaufvertrages ebenfalls eine Provision von 3 % des Kaufpreises. Nach Entdeckung dieser Doppelzahlung stellte B.________ Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend.
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7B_672/2025: Gesuch um amtliche Verteidigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte in zwei Strafverfahren ein Gesuch um amtliche Verteidigung gestellt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wies diese Gesuche ab, da gemäss ihrer Einschätzung ein Bagatellfall vorliege. Das Obergericht des Kantons Zug bestätigte diese Abweisung. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht, welches die Eingabe prüfte.
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7B_1116/2024: Vermögensbeschlagnahme und Verfahrenseinstellung in einem Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG und B.________ AG reichten eine Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens sowie die Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme ein. Das Verfahren betrifft Grundstücksverkäufe und den Verdacht auf Geldwäscherei und Hehlerei. Die Vorinstanz trat auf die Beschwerde bezüglich der Einstellungsverfügung nicht ein und wies die Beschwerde gegen die Freigabe eines Schuldbriefs ab.
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9C_526/2025: Urteil zur Unzulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Krankenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 6. August 2025 im Zusammenhang mit einem Versicherungsstreit unter der Krankenversicherung. Er beantragte dabei auch vorsorglich den Ausstand einer Richterin, die jedoch gar nicht am Verfahren beteiligt war.
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9C_677/2024: Urteil zu den Nachsteuern und vermögenssteuerrechtlichen Zurechnung von Trustvermögen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das kantonale Steueramt Zürich eröffnete ein Nachsteuerverfahren gegen A.A. und B.A. betreffend die Steuerperioden 2013–2019, da Erträge aus einem amerikanischen Trust (\"D.________ Irrevocable Family Trust\") weder als Einkommen noch als Vermögen besteuert worden waren. Die Nachsteuern wurden zunächst festgesetzt und nach Einsprachen teilweise angepasst, woraufhin das Verwaltungsgericht Zürich die Regelung betreffend Staats- und Gemeindesteuern teilweise aufhob und zur Neuberechnung an das kantonale Steueramt zurückwies. Das kantonale Steueramt beschwerde daraufhin die Zurechnung des Trustvermögens an die Pflichtigen beim Bundesgericht.
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9C_572/2024: Abweisung der Beschwerde betreffend Rückzahlungsverpflichtung von Subventionen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Fondation A.________ ist eine Stiftung, die durch die Fusion die Aktiv- und Passivgeschäfte einer anderen Stiftung, Fondation B.________, übernommen hat, welche früher Subventionen der Invalidenversicherung für Bauprojekte erhalten hatte. Die Fondation A.________ wurde daraufhin vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) aufgefordert, Subventionen anteilig zurückzuzahlen, da diese nicht mehr für die ursprünglich vorgesehenen Zwecke verwendet wurden. Das Bundesverwaltungsgericht erhöhte die Rückzahlungspflicht. Die Fondation A.________ beantragte die Reduktion dieses Betrags vor Bundesgericht.
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5F_47/2025: Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils (5A_566/2025), mit dem auf seine Beschwerde nicht eingetreten wurde. Dies erfolgte wegen mangelhafter Begründung. Der Gesuchsteller machte geltend, dass das Bundesgericht seine Anträge auf Anhörung und Akteneinsicht nicht behandelt und Beweismittel nicht gewürdigt habe.
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1C_333/2025: Entscheid betreffend Zwischenverfügung des BAZL zur Umnutzung des Flugplatzes Kägiswil
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin A.________ reichte beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Gesuch zur Umnutzung des Flugplatzes Kägiswil in ein ziviles Flugfeld ein. Aufgrund von Einsprachen und fehlenden Zustimmungen von Grundeigentümern setzte das BAZL der Gesuchstellerin eine Frist, diese einzuholen, andernfalls drohte ein Bauabschlag. Die Gesuchstellerin erhob Beschwerde gegen diese Zwischenverfügung an das Bundesverwaltungsgericht, das sie abwies, soweit darauf einzutreten war. Daraufhin reichte A.________ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein.
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9C_680/2024: Entscheidung über die Voraussetzungen für eine Betreuungsentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, Mutter eines minderjährigen Kindes, beantragte eine Betreuungsentschädigung für die Zeit, während der sie ihre Erwerbstätigkeit zur Betreuung ihres Sohnes unterbrochen hatte. Der Sohn hatte eine Knochenfraktur erlitten, die durch eine vorher unentdeckte Knochenzyste verursacht wurde. Die Ausgleichskasse und das Kantonsgericht Luzern verneinten einen Anspruch, da die medizinischen Unterlagen keine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes bestätigten.
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5A_852/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen ein Scheidungsurteil
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Höfe schied am 29. April 2025 die Ehe zwischen den Parteien und eröffnete das Urteil im Dispositiv. Der Beschwerdeführer beantragte beim Bundesgericht die Aufhebung der Dispositiv-Ziffer 8 des Scheidungsurteils und die Rückweisung der Sache zur Neuberechnung der Teilung der Vorsorgeguthaben. Zudem stellte er ein Gesuch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäss Art. 148 ZPO.
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7B_1117/2024: Urteil zur Beschwerde gegen eine Grundbuchsperre und eine angebliche Rechtsverweigerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG und die B.________ AG fechten die Aufhebung einer Grundbuchsperre bezüglich drei Liegenschaften durch das Obergericht des Kantons Zug an. Diese Sperre war von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug angeordnet worden, um Vermögenswerte im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen Hehlerei und Geldwäscherei gegen den Beschuldigten I.________ sowie unbekannte Täterschaft zu sichern. Das Obergericht hatte die Sperren aufgehoben und war später in einem anderen Verfahren nicht auf die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen gegen eine Teileinstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft eingetreten. Das Bundesgericht prüft in diesem Urteil, ob die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen zulässig ist, insbesondere hinsichtlich der geltend gemachten Rechtsverweigerung.
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7B_595/2024: Einstellung einer Strafuntersuchung im Zusammenhang mit umstrittenen Liegenschaftsverkäufen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Streit zwischen den Geschwistern D.D.________ und E.D.________ über den Nachlass ihrer Eltern führte zu umfangreichen zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren. Im Fokus stehen die umstrittenen Verkäufe von Grundstücken in U.________ und die Übertragung von Vermögenswerten durch Garantieverträge. Die Beschwerdeführerinnen, drei Holdinggesellschaften, beantragten die Fortführung einer strafrechtlichen Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug sowie die Feststellung einer formellen Rechtsverweigerung. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Zug, wies ihre Beschwerde ab.
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5A_849/2025: Entscheid zur Zwischenanfechtung eines Rückweisungsentscheides in einer Scheidungsangelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien heirateten in Spanien und nahmen in der Schweiz Wohnsitz. Nachdem der Beschwerdegegner nach Spanien zurückkehrte, reichte die Beschwerdeführerin 2023 die Scheidungsklage ein. Das Regionalgericht Oberland erliess ein unbegründetes Scheidungsurteil, welches der Beschwerdegegner anfocht und eine schriftliche Begründung verlangte. Das Obergericht des Kantons Bern hob das Urteil auf und wies die Sache zur Begründung an das Regionalgericht zurück. Die Beschwerdeführerin focht diesen Rückweisungsentscheid vor dem Bundesgericht an.
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2C_541/2024: Urteil zur Frage der Aufenthaltsbewilligung nach Landesabwesenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________, türkische Staatsangehörige, war über 21 Jahre rechtmässig in der Schweiz wohnhaft und verliess das Land im Jahr 2017 für einen Aufenthalt in der Türkei, woraufhin ihre Niederlassungsbewilligung erlosch. Nach dem Tod ihres Ehemanns im Jahr 2022 beantragte sie die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, was sowohl von kantonalen Behörden als auch vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgelehnt wurde.
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4A_242/2025: Beschwerde gegen eine Verfügung des Kantonsgerichts Schwyz betreffend Nichteintreten auf Berufung in einer Zivilsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH (Beschwerdeführerin) klagte gegen B.________ (Beschwerdegegner) auf Zahlung von Fr. 30'000.-- nebst Zins wegen eines behaupteten Schadens durch irreführende Gutschriften. Erstinstanzlich wurde die Klage vom Bezirksgericht March mangels Schadensnachweis abgewiesen. Das Kantonsgericht Schwyz trat auf die Berufung nicht ein, da diese den Anforderungen von Art. 311 Abs. 1 ZPO nicht genügte, insbesondere fehlten ausreichende inhaltliche Auseinandersetzungen mit den erstinstanzlichen Erwägungen und bezifferte Anträge.
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7B_596/2024: Urteil betreffend Beschlagnahme und Rechtsverweigerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG und die B.________ AG befinden sich in einem Streit um die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme von Grundstücken, dessen Verkauf umstritten ist. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hatte eine Beschlagnahmeverfügung erlassen, welche durch das Obergericht des Kantons Zug aufgehoben wurde. Die Beschwerdeführerinnen rügten dabei unter anderem eine Rechtsverweigerung und beantragten die Wiedereinrichtung der Grundbuchsperren sowie eine Rückweisung zur Neubeurteilung. Das Verfahren ist Teil eines grösseren Konflikts um den Nachlass der Familie D.D.________ und E.D.________.
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4A_381/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in einem Mieterausweisungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer wurden zuvor vom Bezirksgericht Uster verpflichtet, eine Wohnung und Garagenplätze zu räumen. Das Obergericht des Kantons Zürich wies ihre Berufung ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Die Beschwerdeführer reichten daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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9C_341/2025: Verfahren betreffend Steuerstreitigkeiten für die Steuerjahre 2011-2015 im Kanton Ticino
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Steuerpflichtige A.________ führte zwischen 2011 und 2012 eine selbstständige Tätigkeit aus und war zudem Angestellter sowie Alleinaktionär der B.________ SA. Die Steuerbehörde des Kantons Ticino nahm verschiedene Steuerfestsetzungen vor, welche der Steuerpflichtige in mehreren Beschwerden anfocht. Die rechtlichen Streitigkeiten betrafen insbesondere die Höhe der Einkommen- und Vermögenssteuer für die Steuerperioden 2011-2015. Das Kantonsgericht bestätigte die Steuerveranlagungen der kantonalen Steuerbehörde für diese Perioden. Der Steuerpflichtige zog das Urteil des Kantonsgerichts ans Bundesgericht weiter, wobei er eine Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör geltend machte.
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5A_592/2025: Urteil zum Nichteintreten auf eine Beschwerde in einem Ehescheidungsfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Zürich schied die Ehe der Parteien und ordnete keine nacheheliche Unterstützung an, keine Teilung von Austrittsleistungen und stellte eine güterrechtliche Auseinandersetzung fest. Hinsichtlich der Belange der Kinder von 2018 und 2019, die nicht in der Schweiz wohnen, trat es mangels Zuständigkeit nicht ein. Das Obergericht Zürich trat auf die Berufung der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit Kindesunterhalt nicht ein, da die Eingabe die Erwägungen des erstinstanzlichen Urteils nicht ausreichend behandelte. Die Beschwerdeführerin erhob später Beschwerde an das Bundesgericht, die jedoch verspätet eingereicht wurde.
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7B_631/2023: Zugang zu nicht rechtskräftigen Strafbefehlen durch Dritte
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde am 9. Juni 2023 durch den Staatsanwalt des Kantons Genf per Strafbefehl wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen, woraufhin sie Einsprache erhob. Am 15. Juni 2023 verlangte sie, dass der Strafbefehl nicht an Drittpersonen, insbesondere Medien, weitergegeben werde, was am 16. Juni 2023 abgelehnt wurde. Die Chambre pénale de recours des Kantons Genf wies ihre Beschwerde gegen diesen Entscheid am 28. Juli 2023 ab. Daraufhin reichte A.________ am 14. September 2023 Beschwerde beim Bundesgericht ein, um den Zugang Dritter zu dem Strafbefehl und die Feststellung der Verletzung ihrer Rechte auf die Unschuldsvermutung und Privatsphäre zu verhindern.
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4A_362/2025: Entscheid zur Mieterausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer wurden durch das Bezirksgericht Zürich angewiesen, ihre Wohnung und dazugehörige Räumlichkeiten zu räumen. Ihre Berufung gegen diesen Entscheid wurde vom Obergericht des Kantons Zürich abgewiesen. Mit ihrer Beschwerde an das Bundesgericht begehrten sie eine Überprüfung des Urteils des Obergerichts sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das Bundesgericht entschied, nicht auf die Beschwerde einzutreten.
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5A_575/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend vorsorgliche Massnahmen (Unterhalt und weitere Kinderbelange)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Winterthur übertrug im Rahmen eines vorsorglichen Massnahmeentscheids die alleinige elterliche Obhut über den am 27. Februar 2021 geborenen Sohn des Beschwerdeführers der Mutter. Zudem regelte es das Besuchsrecht, errichtete eine Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB und verpflichtete den Beschwerdeführer zur Zahlung von Kindesunterhalt sowie zur Teilnahme an einem Elternkurs. Gegen die Abweisung seiner Berufung durch das Obergericht des Kantons Zürich wandte sich der Beschwerdeführer mit Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung aller im Zusammenhang stehenden Massnahmen.
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7B_1231/2024: Ausstand der Mitglieder des Strafgerichts Schwyz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Schwyz erhob Anklage gegen A.________ unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs und anderer Straftatbestände. Nach der Hauptverhandlung am 12. Februar 2024 änderte die Staatsanwaltschaft die Anklage aufgrund einer Verfügung des Strafgerichts. In der Folge beantragte A.________ den Ausstand sämtlicher Mitglieder des Strafgerichts, was das Kantonsgericht Schwyz ablehnte. A.________ führte dagegen Beschwerde ans Bundesgericht.
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