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Bundesgericht neue Urteile vom 06.11.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_780/2023: Beschwerde betreffend die Beschlagnahme eines afghanischen Führerscheins und Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein afghanischer Staatsbürger, beantragte den Umtausch seines afghanischen Führerscheins beim kantonalen Strassenverkehrsamt in Genf. Dieses stellte fest, dass die Gültigkeitsdaten auf dem Führerschein in unzulässiger Weise verändert wurden. Daraufhin beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft den Führerschein. Die Vorinstanz, die Chambre pénale de recours, bestätigte diese Entscheidung und lehnte zudem die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ab.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Der Antrag des Beschwerdeführers auf Verfahrenverbindung wird als gegenstandslos erklärt. - **E.2:** Die Beschwerde ist zulässig und erfüllt die formellen Anforderungen gemäss Bundesgerichtsgesetz (BGG). - **E.3:** Die Bewertungen der Vorinstanz werden rechtlich geprüft. Das Bundesgericht kritisiert, dass die Beweisführung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Es wird betont, dass der Staat für die Beweislast verantwortlich ist und die Vorinstanz die Möglichkeit einer Beweiserhebung durch Kontaktaufnahme mit den afghanischen Konsularbehörden versäumt hat. Dies hätte nähere Informationen über die Praxis der Änderungen von Führerscheindaten durch afghanische Behörden liefern können. - **E.4:** Das Bundesgericht hebt hervor, dass der Führerschein nicht beschlagnahmt werden darf, da die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlagnahme gemäss Art. 69 StGB nicht erfüllt sind.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, der Führerschein zurückgegeben und die Sache zur Klärung der unentgeltlichen Rechtspflege zurückverwiesen.


6B_1360/2023: Urteil zum Thema Menschenhandel und Fristenwahrung im Rahmen eines Abholvertrages

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt zwei Beschwerden der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Urteile des Obergerichts des Kantons Zürich, welche A.A. und B.A. in Bezug auf den Vorwurf des Menschenhandels freisprachen. Strittig war zudem die Rechtzeitigkeit der Beschwerden der Oberstaatsanwaltschaft, die mittels eines Abholvertrages bei der Schweizerischen Post eingereicht wurden. Das Bundesgericht geprüft dabei den Sachverhalt der vorinstanzlichen Entscheide sowie neue rechtliche Aspekte bezüglich Menschenhandel und Täuschung.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Verfahren 6B_1360/2023 und 6B_1361/2023 wurden wegen eines engen sachlichen Zusammenhangs vereinigt. - **E.2:** Fristwahrung der Beschwerden durch Übergabe der Eingaben im Rahmen eines Abholvertrages. Die Beweismittel der Oberstaatsanwaltschaft reichten aus, um die Rechtzeitigkeit zu belegen. - **E.3:** Eingehende Auseinandersetzung mit der Frage des Menschenhandels. Das Bundesgericht bestätigt, dass Täuschungs- und Ausbeutungselemente vorhanden waren. Auch wird die Entscheidung der Privatklägerin als nicht frei und daher die Einwilligung als irrelevant gewertet. - **E.4:** Anwendung neuer Rechtsprechung bezüglich der Auslegung des Tatbestands des Menschenhandels. Der subjektive Vorsatz der Beschwerdegegner wird als gegeben beurteilt. - **E.5:** Klarstellung der Qualifizierung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Abhängigkeit der Privatklägerin als Ausbeutung im Sinne von Art. 182 StGB.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerden werden gutgeheissen, die Urteile des Obergerichts aufgehoben und zur neuen Beurteilung zurückgewiesen.


5A_895/2025: Entscheid zu einer offensichtlich unzulässigen Beschwerde betreffend Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, Mutter der 2009 geborenen C.________, wurde nach der Scheidung im Jahr 2023 mit der alleinigen elterlichen Sorge und Obhut betraut. Nach einer Gefährdungsmeldung und einem Interventionsbericht entschied die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Münchwilen in mehreren Schritten, der Beschwerdeführerin das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und die Tochter fremd unterzubringen. Eine beim Obergericht des Kantons Thurgau erhobene Beschwerde gegen die Entscheidungen der KESB blieb erfolglos, woraufhin die Beschwerdeführerin eine Beschwerde an das Bundesgericht einreichte.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Eingabe der Beschwerdeführerin enthält keine Anträge oder Begründung, wobei die Beschwerdeführerin dies mit gesundheitlichen Einschränkungen begründet und entsprechende Arztzeugnisse einreicht. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Fristwiederherstellung, da ein entsprechendes Gesuch nicht gestellt wurde und die Begründungsfrist weiterhin am 20. Oktober 2025 abgelaufen ist. - **E.2:** Die Beschwerde wird als offensichtlich unzulässig qualifiziert, da keine hinreichende Begründung vorliegt. Der Präsident der Abteilung entscheidet im vereinfachten Verfahren darauf nicht einzutreten (Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG). - **E.3:** Aufgrund der besonderen Umstände wird entschieden, keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Es wird nicht auf die Beschwerde eingetreten, es werden keine Gerichtskosten erhoben und das Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Obergericht mitgeteilt.


5F_24/2025: Unzulässigkeit der Revision

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Entscheid betrifft eine vom Beschwerdeführer eingereichte Revision gegen das Urteil des Bundesgerichts vom 12. März 2025 (5A_867/2024). Dieses hatte eine Beschwerde gegen die kantonale Entscheidung der Genevanischen Gerichtsbarkeit für Überwachung der Betreibungs- und Konkursämter für unzulässig erklärt. Der Beschwerdeführer beantragte die Revision und erklärte ergänzend die behauptete Nichtigkeit des erwähnten Urteils des Bundesgerichts.


4A_249/2025: Streit um Ansprüche aus Arbeitsvertrag und Rückforderungen aus Spesenabrechnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft eine Streitigkeit zwischen dem Kläger (ehemaliger Geschäftsführer) und der Beklagten (seine ehemalige Gesellschaft) bezüglich Forderungen aus dem Arbeitsvertrag sowie widerklageweise geltend gemachten Rückforderungen der Beklagten aufgrund unzureichend belegter Auslagen, die mit einer Maestrokarte getätigt wurden. Der Kläger macht u.a. Ansprüche auf Umsatzbeteiligung und Schadenersatz geltend, während die Beklagte Rückerstattungen für nicht gerechtfertigte Auslagen verlangt. Das Verfahren wurde durch frühere Entscheide mehrerer Instanzen geprägt.


6B_439/2025: Unzulässigkeit einer verspäteten Opposition gegen einen Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch einen Strafbefehl des Bundesanwaltamts am 12. Dezember 2023 wegen Geldwäscherei in schwerem Grad sowie wegen Beteiligung oder Unterstützung einer kriminellen Organisation verurteilt. Der Strafbefehl sah eine bedingte Freiheitsstrafe und die Beschlagnahmung von Geldern auf verschiedenen Bankkonten vor. Der Strafbefehl wurde durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. A.________ erhob am 6. Februar 2024 verspätet Opposition, was die Bundesanwaltschaft zur Prüfung an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts übermittelte. Es kam zu verschiedenen weiteren Verfahren, die zur Entscheidung der Beschwerdekammer führten, welche die Opposition als verspätet anerkannt hatte. A.________ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.


5A_317/2025: Entscheid zur Zulässigkeit des Appels in einem Verfahren zur Befreiung von Schuld

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) beantragte in einem Verfahren zur Befreiung von Schuld die Zulassung eines Appels gegen ihren Ex-Ehemann (C.________). Hintergrund des Rechtsstreits sind Streitigkeiten um die Finanzierung und Schulden eines ehemaligen ehelichen Grundstücks, welches der Beschwerdeführerin im Rahmen der Scheidung zugewiesen wurde. Das kantonale Gericht wies diesen Appel mit der Begründung zurück, dass die Ansprüche der Parteien bereits Teil der anhängigen Liquidation des ehelichen Güterstands seien. Die Beschwerdeführerin rügte vor Bundesgericht, dass die Zuständigkeit und die Einheit des Scheidungsurteils fehlerhaft beurteilt worden seien.


6B_872/2024: Urteil zur fahrlässigen Verletzung von Verkehrsregeln und pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird vorgeworfen, durch fahrlässiges Nichtbeherrschen ihres Fahrzeugs beim Rückwärtsfahren ein neben ihr geparktes Motorrad zu Fall gebracht und Sachschaden verursacht zu haben. Zudem wird ihr vorgeworfen, sich nach der Kollision pflichtwidrig verhalten zu haben, indem sie von der Kollisionsstelle weggefahren ist, obwohl sie das umgefallene Motorrad bemerkt hatte und an diesem Beschädigungen hätte erkennen können.


7B_997/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Zusammenhang mit amtlicher Verteidigung und unentgeltlicher Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Luzern vom 19. August 2025 ein, welche die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Rechtspflege betraf. Die Beschwerde wurde am 26. September 2025, einen Tag nach Ablauf der Beschwerdefrist, beim Bundesgericht eingereicht.


7B_564/2025: Urteil zur Ausstandsbeschwerde im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Strafgericht des Kantons Zug verurteilte A.________ wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten. Anstelle einer ambulanten Therapiestrafe ordnete das Gericht eine stationäre Maßnahme an. Die Berufung gegen dieses Urteil wurde vom Obergericht abgewiesen. Das Bundesgericht hob das Urteil auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung zurück, da Beweiserhebungen auf nicht verwertbaren Daten beruhten. Nachdem das Obergericht die Berufung wieder aufnahm, beantragte A.________, dass die Mitglieder des Spruchkörpers in den Ausstand treten sollten, was abgelehnt wurde, da die Gesuche als verspätet erachtet wurden. Dagegen erhob A.________ Beschwerde.


6B_309/2025: Urteil zu Gewalt- und Entführungsdelikten sowie zur Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, ein Schweizer Staatsangehöriger, wurde wegen verschiedener Delikte wie Entführung, Drohung, einfacher Körperverletzung, Angriff sowie Verstössen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 31 Monaten und 15 Tagen verurteilt. Dies umfasst unter anderem Vorfälle aus zwei Tagen im März 2021, bei denen ein junger Mann entführt und misshandelt wurde, sowie einen Angriff im August 2022. A.________ beantragte mit seiner Beschwerde die vollständige Aufhebung der Verurteilungen für die Ereignisse vom März 2021 und eine reduzierte Strafe, teilweise mit bedingtem Vollzug.


7B_634/2025: Entscheid zur Nichtanhandnahme einer Strafanzeige

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ warf dem Zugbegleiter B.________ vor, ihm durch das Verschliessen einer Durchgangstür eine Möglichkeit zur Flucht aus einer Schlägerei vereitelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft und das Obergericht kamen zum Schluss, dass weder ein ausreichender Kausalzusammenhang noch ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten vorlag.


5A_492/2025: Entscheid zu einer Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ AG betrieb die A.________ AG für eine Forderung von CHF 3'196.75. Der Rechtsvorschlag wurde erhoben, jedoch folgte eine Konkursandrohung und schliesslich das Konkursbegehren vor dem Bezirksgericht Baden. Dieses eröffnete den Konkurs über die A.________ AG am 10. März 2025. Die Beschwerde der A.________ AG gegen die Konkurseröffnung wurde durch das Obergericht des Kantons Aargau am 26. Mai 2025 abgewiesen und der Konkurs neu ausgesprochen. Die A.________ AG erhob Beschwerde beim Bundesgericht, welche sich hauptsächlich gegen die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit und den Verzicht auf eine Parteibefragung richtete.


5A_480/2025: Urteil zur Zuweisung der ehelichen Wohnung und weiteren Eheschutzmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Ehemann) und B.________ (Ehefrau) sind seit 2009 verheiratet und haben ein Kind, C.________, das an einer Behinderung leidet. Die Ehegatten leben trotz ihrer Trennung gemeinsam in der ehelichen Wohnung. Im November 2021 reichte die Ehefrau ein Eheschutzgesuch ein, insbesondere wegen der Zuweisung der Wohnung und der Unterhaltsbeiträge. Das Regionalgericht wies die Wohnung dem Ehemann zur alleinigen Nutzung zu und sprach Unterhaltsbeiträge zu. Auf Berufung der Frau änderte das Obergericht den Entscheid teilweise ab, wies die Wohnung der Frau zu, änderte die Unterhaltsbeiträge und ordnete eine Grundbuchsperre an. Der Ehemann erhob Beschwerde beim Bundesgericht.


7B_855/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in einer Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte beim Bundesgericht eine Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid der Chambre des recours pénale, Tribunal cantonal Vaud, vom 30. Juni 2025 ein. Die Beschwerde richtete sich gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwalts vom 13. Februar 2025 im Zusammenhang mit einer Strafanzeige gegen B.________. Die Vorinstanz hatte die Beschwerde wegen mangelnder Begründung abgewiesen.


6B_806/2024: Entschädigung der amtlichen Verteidigung und Zulässigkeit der Anschlussberufung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die amtliche Verteidigerin von B.________, A.________, meldete zunächst Berufung in der Hauptsache im Namen ihres Mandanten an, um das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 16. April 2024 anzufechten. Die Berufung betraf auch die ihr zugesprochene Entschädigung von Fr. 53'000.--. Das Obergericht des Kantons Zürich trat am 23. August 2024 auf die Berufung bezüglich der Entschädigung nicht ein, da A.________ die Berufung nicht explizit auch in eigenem Namen angemeldet hatte. Eine spätere Anschlussberufung der amtlichen Verteidigerin wurde von derselben Instanz am 18. September 2024 ebenfalls abgewiesen. Die Vorinstanz begründete dies damit, dass die amtliche Verteidigung nicht Partei sei und daher zur Anschlussberufung nicht legitimiert sei.


7B_633/2025: Entscheid über die Nichtzulassung einer Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine Professorin der Schule B.________ in U.________, reichte eine Strafanzeige wegen Diffamierung gegen einen ehemaligen Forscher ihres Labors ein. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks La Côte trat jedoch am 28. Mai 2019 aufgrund des verspäteten Eingangs der Strafanzeige nicht darauf ein. Auf eine erneute Überprüfung der Entscheidung im Jahr 2024 ging die Staatsanwaltschaft mit der Begründung ebenfalls nicht ein, dass keine relevanten neuen Tatsachen geltend gemacht wurden. Die Vorinstanz, die Strafrechtliche Kammer des Waadtländer Kantonsgerichts, wies die gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft gerichtete Beschwerde ab.


7B_550/2025: Urteil zur Anordnung der Entsiegelung eines Mobiltelefons

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde im Kanton Bern wegen des Verdachts der versuchten Erpressung festgenommen. Bei der Festnahme wurde sein Mobiltelefon sichergestellt, dessen Siegelung er verlangte. Die Staatsanwaltschaft beantragte später die Entsiegelung, welche vom kantonalen Zwangsmassnahmengericht bewilligt wurde. A.________ erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht mit dem Ziel, die Siegelung aufrechtzuerhalten oder die Entsiegelung zu beschränken.


4D_159/2025: Entscheidung betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde im Kreditfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde am 31. Oktober 2024 vom Friedensrichter des Kreises Paradiso verurteilt, der B.________ AG CHF 3'657.05 zu bezahlen. Der Rekurs von A.________ gegen diese Entscheidung vor der Zivilrekurskammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin wurde am 25. Juli 2025 wegen verspäteter Einreichung als unzulässig erklärt. A.________ erhob daraufhin am 3. September 2025 Beschwerde an das Bundesgericht. Ein geforderter Vorschuss von CHF 500.-- für die Prozesskosten wurde weder fristgerecht noch in der nachträglich gesetzten Frist bezahlt.


7B_998/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend amtliche Verteidigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 21. August 2025, welcher die amtliche Verteidigung betraf. Die Beschwerde wurde am 25. September 2025 beim Bundesgericht eingereicht, nachdem dem Beschwerdeführer der angefochtene Entscheid am 25. August 2025 zugestellt worden war.


7B_579/2025: Urteil betreffend Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung und Prozesskaution

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland entschied am 7. Mai 2025, eine Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs nicht an die Hand zu nehmen. Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ erhoben dagegen Beschwerde, auf die das Obergericht des Kantons Zürich am 18. Juni 2025 unter Androhung der Nichtbearbeitung eine Prozesskaution von Fr. 1'800.-- verlangte. Später wurde das Gesuch der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege als gegenstandslos abgeschrieben, und die Vorinstanz wies in einem separaten Entscheid die Beschwerde ab. Auch gegen diese Entscheide richteten sich Beschwerden an das Bundesgericht.


2C_618/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Nichtpromotion und vorsorgliche Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Schüler des Kollegiums Spiritus Sanctus Brig, wurde nach Ablauf des Schuljahrs 2024/2025 nicht befördert. Ein Wiedererwägungsgesuch und darauf folgende Beschwerden gegen die Nichtpromotion bei kantonalen Behörden und dem Kantonsgericht Wallis scheiterten. Im vorliegenden Verfahren beantragte A.________ beim Bundesgericht die superprovisorische Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, um am Unterricht der vierten Klasse teilnehmen zu können.


9C_575/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Kostenvorschussverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin ersucht das Bundesgericht, auf die Erhebung eines Kostenvorschusses, der durch das Bundesverwaltungsgericht verlangt wurde, zu verzichten. Hintergrund ist eine Verfügung der Stiftung Auffangeinrichtung BVG vom 4. Juli 2025, die einen Zwangsanschluss anordnet und vor Bundesverwaltungsgericht angefochten wurde.


7B_1188/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde und Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erstattete Strafanzeige gegen B.________ und andere Personen wegen Ehrverletzungsdelikten. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland nahm die Untersuchung nicht an die Hand. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. A.________ gelangte mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.


6B_959/2024: Urteil zur mehrfache Gefährdung des Lebens und Gewalt gegen Behörden und Beamte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer fuhr mit einem Fahrzeug in einer Polizeisperre nach einem Einbruchdiebstahl. Er wurde beschuldigt, absichtlich auf zwei Polizisten zugefahren zu sein, wodurch eine unmittelbare Lebensgefahr entstanden sein soll. Die Vorinstanzen hatten ihn insbesondere wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens und Gewalt gegen Behörden und Beamte verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9C_497/2025: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Gesuchs um unentgeltliche Verbeiständung im Zusammenhang mit einer Krankenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1961, wurde von der Krankenversicherung EGK betrieben wegen ausstehender Prämien. Die EGK hob ihren Rechtsvorschlag auf. Im anschliessenden Verfahren vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich beantragte sie unentgeltliche Verbeiständung, ihr Gesuch wurde aber wegen unzureichender Substanziierung abgewiesen. Dagegen erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht.


6B_927/2023: Hinderung einer Amtshandlung (Maskentragepflicht im öffentlichen Verkehr)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Beschwerdeführerin wurde wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt, da sie sich während einer Kontrolle durch die Transportpolizei am Sitz im Zug festgehalten hatte, um eine Wegweisung aus dem Zug zu verhindern. Die Vorinstanzen hatten jeweils eine Geldstrafe ausgefällt. Die Beschwerde richtet sich gegen die rechtliche Grundlage und die Verhältnismässigkeit der Wegweisung, die Sachverhaltsfeststellung sowie die Strafzumessung.