Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_714/2025: Nichteintreten bei verspäteter Beschwerdeerhebung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Streitgegenstand betrifft die verweigerte Ermächtigung zur Durchführung einer Strafuntersuchung gegen Mitarbeiter des Stadtammann- und Betreibungsamts. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Zürich, verweigerte im Beschluss vom 23. September 2025 die Ermächtigung. Das Bundesgericht prüfte die fristgerechte Eingabe der Beschwerde.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Beschwerdeführerin brachte eine Strafanzeige gegen mehrere Mitarbeiter des Stadtammann- und Betreibungsamts ein. Nach Weiterleitung der Akten seitens der Staatsanwaltschaft Zug und der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis entschied das Obergericht des Kantons Zürich, die Ermächtigung zu verweigern. Die Beschwerdeingabe an das Bundesgericht erfolgte am 26. November 2025, womit deren Rechtzeitigkeit zu prüfen war. Nach Art. 44 Abs. 2 BGG gilt eine gerichtliche Zustellung im Falle eines erfolglosen Zustellversuchs spätestens nach sieben Tagen als erfolgt (Zustellfiktion). Die Zustellfrist begann am 4. Oktober 2025 zu laufen und die Beschwerdefrist endete gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG am 3. November 2025. Da die Eingabe erst im November erfolgte, war die Beschwerde verspätet und es wurde nicht darauf eingetreten. Kosten wurden der Beschwerdeführerin nicht auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Dispositiv befand, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten wird und keine Kosten erhoben werden. Das Urteil wird den Parteien und den beteiligten Behörden zugestellt.
4A_637/2024: Verantwortlichkeitsklage gegen Gesellschaftsorgane
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, ehemaliger Einzelverwaltungsrat der C.________ SA, wurde von der Beschwerdegegnerin B.________ SA aufgrund einer Abtretung gemäss Art. 260 SchKG auf Schadenersatz verklagt. Der Schaden soll durch die verspätete Anmeldung des Konkurses der C.________ SA verursacht worden sein. Der Klägerin wurde ein Schaden von CHF 404'173.75 zugesprochen. Die Vorinstanz, die II. Zivilkammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin, wies die Berufung von A.________ ab und befand, dass das Gericht der ersten Instanz bei der Schadensberechnung zutreffend auf Art. 42 Abs. 2 OR abgestellt habe.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E. 1**: Der Beschwerdeführer hat seinen Anspruch gemäss den Vorschriften der Bundesrechtsprechung korrekt erhoben, jedoch bleibt der subsidiäre Verweis auf die Verfassungsbeschwerde unbeachtlich, da das Verfahren zivilrechtlicher Natur ist und die Beschwerde in Zivilsachen grundsätzlich zulässig ist. **E. 2.1 bis E. 2.2**: Das Bundesgericht wendet das Bundesrecht von Amtes wegen an (Art. 106 Abs. 1 BGG), prüft jedoch Verletzungen von Grundrechten nur, wenn diese ausreichend begründet vorgebracht werden (Art. 106 Abs. 2 BGG). Kritiken appellatorischer Natur sind unzulässig. **E. 3 bis E. 3.3**: Die aktive Legitimation der Beschwerdegegnerin als Zessionarin nach Art. 260 SchKG wird bestätigt, da sie Anspruch auf die Geltendmachung von Rechten der Konkursmasse hat. Der Beschwerdeführer kann nicht erfolgreich geltend machen, dass der Schaden nicht rechtmässig entstanden sei, da dies gemäss ständiger Rechtsprechung nicht zur Verteidigung gegen die eingeklagte Forderung erhoben werden kann. **E. 4 bis E. 4.3**: Die Anwendung von Art. 42 Abs. 2 OR durch die Vorinstanz wird bekräftigt, da der Schaden aufgrund unklarer Kontounterlagen geschätzt werden musste. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, keine ausreichenden Belege für seine Behauptungen geliefert zu haben und insbesondere keine plausible Argumentation gegen die Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht vorgebracht zu haben.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Gerichtskosten auferlegt und eine Parteientschädigung festgelegt. Es erfolgte eine Zustellung an die Parteivertreter und die Vorinstanz.
2C_62/2025: Urteil zur Sperrung einer Domain wegen nicht bewilligter Geldspiele
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SAS, eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland, betreibt unter \"A.________.com\" eine Plattform für digitale Sammelkarten (NFT) sowie Online-Spiele, die Gewinne ermöglichen. Die Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa ordnete die Sperrung der Domain in der Schweiz an, da die angebotenen Online-Spiele bewilligungspflichtig seien. Beschwerde und Einsprache hiergegen blieben in den Vorinstanzen erfolglos; die A.________ SAS erhob Beschwerde an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Eintretensvoraussetzungen und stellte fest, dass die Beschwerde form- und fristgerecht eingereicht wurde. Die Vorinstanz gilt als interkantonal letztinstanzlich, sodass die Beschwerde zulässig ist. Auf den Antrag, die Sperrverfügung direkt aufzuheben, wurde wegen des Devolutiveffekts nicht eingetreten. Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an und konzentriert sich auf die gerügten Mängel, sofern nicht offensichtliche Rechtsverletzungen bestehen. Das Geldspielgesetz (BGS) verlangt die Bewilligung bestimmter Geldspiele, um deren Sicherheit und Gemeinnützigkeit sicherzustellen. Online-Spiele ohne entsprechende Bewilligung müssen gesperrt werden. Die Beschwerdeführerin bestritt nicht die wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen den verkauften digitalen Sammelkarten und den Online-Spielen. Das Bundesgericht bestätigte die Vorinstanz, dass ein geldwerter Einsatz sowie ein geldwerter Gewinn im Sinne von Art. 3 lit. a BGS vorliegen. Da die Beschwerdeführerin keine gültige Bewilligung für ihre Geldspiele besass, bestätigte das Bundesgericht die Rechtmässigkeit der Sperrung der Domain.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Das Urteil wird den Verfahrensbeteiligten und zuständigen Behörden zugestellt.
5D_51/2025: Entscheid zum behaupteten Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung beziehungsweise Rechtsverzögerung gegen das Kantonsgericht Luzern. Der Hintergrund war eine Streitigkeit bezüglich zweier Ausstandsbegehren gegen Richter des Bezirksgerichts Kriens, die teilweise abgewiesen wurden. Das Kantonsgericht Luzern entschied in der Sache, wodurch das bundesgerichtliche Verfahren gegenstandslos wurde.
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5A_914/2025: Unzulässigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ Sàrl wurde durch Entscheid vom 3. Oktober 2025 des Präsidenten des Bezirksgerichts La Côte per sofortiger Wirkung für konkurs erklärt. Gegen diesen Entscheid erhob A.________ Sàrl am 9. Oktober 2025 Beschwerde beim kantonalen Gericht und beantragte den vorläufigen Entzug der Vollstreckbarkeit (Effekt der aufschiebenden Wirkung), was jedoch vom Präsidenten der kantonalen Gerichtsinstanz am 10. Oktober 2025 abgelehnt wurde. Dagegen legte A.________ Sàrl am 21. Oktober 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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4A_312/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit Handelsregistersperre
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft einen Streit um die Eigentumsverhältnisse und die Kontrolle über die A.________ AG und B.________ AG. Beide Parteien behaupten, Alleinaktionäre der B.________ AG zu sein. Die A.________ AG reichte beim Handelsgericht des Kantons Zürich Klage ein und beantragte vorsorgliche Massnahmen, darunter eine Handelsregistersperre. Das Handelsgericht wies die Gesuche der A.________ AG ab und hiess stattdessen das Widergesuch des Beklagten gut, das Handelsregistersperren zugunsten dessen Anmeldungen festlegte.
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1C_403/2024: Urteil betreffend Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Sunrise GmbH beantragte den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage auf einer Verkehrsfläche ausserhalb der Bauzone in der Gemeinde Lüsslingen-Nennigkofen, was eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG erforderte. Die dagegen erhobenen Einsprachen, unter anderem von A.________, wurden von den kantonalen und kommunalen Behörden zurückgewiesen. A.________ zog die Entscheide an das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn weiter, das die Beschwerden abwies. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung der Baubewilligung und die Rückweisung des Falls an die Vorinstanzen.
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7F_46/2025: Revisionsgesuch gegen ein bundesgerichtliches Urteil
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Revision des Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts vom 15. Juli 2025 (7B_415/2025). Das Bundesgericht war damals wegen eines offensichtlichen Begründungsmangels auf die Beschwerde des Gesuchstellers nicht eingetreten. A.________ versuchte im Revisionsgesuch zu begründen, weshalb das Urteil zu überprüfen sei.
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4D_226/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht, nachdem das Obergericht des Kantons Thurgau ihre Beschwerde gegen einen Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichts Frauenfeld abgewiesen hatte. Der Streitgegenstand betraf die definitive Rechtsöffnung.
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1C_670/2023: Neubau eines Zweifamilienhauses in Sachseln: Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
E.________ beantragte 2019 eine Baubewilligung zum Neubau eines Zweifamilienhauses in Sachseln mit Unterschreitung der vorgeschriebenen Geschosszahl und Abstandsvorschriften. Der Einwohnergemeinderat erteilte 2020 eine Baubewilligung sowie die Ausnahmebewilligungen. Dagegen erhoben Nachbarn Einsprachen, die jedoch letztlich beim Einwohnergemeinderat und später beim Verwaltungsgericht abgewiesen wurden. Der Regierungsrat hob die Bewilligungen auf, worauf das Verwaltungsgericht die Beschwerde des Bauherrn gut hiess. Die Beschwerdeführenden gelangten an das Bundesgericht.
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2C_247/2025: Urteil zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Härtefallgesuch)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein iranischer Staatsangehöriger, hielt sich aufgrund eines Asylgesuchs seit 1986 in der Schweiz auf. Er erhielt im Rahmen einer Ehe mit einer Schweizer Staatsbürgerin die Niederlassungsbewilligung, welche ihm später aufgrund gewerbsmässigen Betrugs gegenüber Sozialhilfebehörden entzogen wurde. Mehrere Versuche, eine Aufenthaltsbewilligung oder den Asylstatus zu erlangen, schlugen fehl. Aufgrund von Vollzugshindernissen wurde ihm 2022 die vorläufige Aufnahme gewährt. Der Beschwerdeführer ersuchte 2023 erneut um eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund eines Härtefalls, was jedoch abgelehnt wurde.
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2C_685/2025: Entscheidung zur Wiedererteilung einer Aufenthaltsbewilligung – Nichteintreten wegen offensichtlicher Unzulässigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der kosovarische Staatsangehörige A.________, ursprünglich im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, welche rechtskräftig widerrufen wurde, ersuchte um Wiedererteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz. Das Gesuch wurde vom kantonalen Amt für Migration und Integration abgewiesen. Die kantonalen Instanzen haben seine Einsprache sowie Beschwerde gegen diesen Entscheid ebenfalls abgewiesen. A.________ erhob Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.
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2C_514/2025: Urteil zur Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der türkische Staatsangehörige A.________ reiste 2023 in die Schweiz ein, nachdem er 2022 eine niedergelassene Landsfrau geheiratet hatte. Die Ehegemeinschaft wurde am 1. Dezember 2023 getrennt. Das Migrationsamt des Kantons Solothurn verweigerte ihm die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und ordnete seine Wegweisung aus der Schweiz und dem Schengenraum an. Nach erfolgloser Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn wandte er sich mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht, welches sein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung prüfte.
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2D_10/2024: Rechtswidrigkeit eines Vergabezuschlags im öffentlichen Beschaffungswesen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG als zweitplatzierte Anbieterin im Vergabeverfahren der Gemeinde St. Moritz für Elektroinstallationen Starkstrom beanstandete den Zuschlag an die ARGE B.________ aufgrund von Verstössen des Mitglieds D.________ AG gegen Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags. Nach einer ersten Rückweisung durch das Bundesgericht nahm das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden zusätzliche Sachverhaltsabklärungen vor und wies die Beschwerde erneut ab. Es argumentierte, das Unternehmen D.________ AG habe im Zeitpunkt des Zuschlags keine Kenntnis von den später festgestellten Verstössen gehabt. Die A.________ AG erhob subsidiäre Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht, welches den Zuschlag als rechtswidrig einstufte.
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5A_42/2025: Urteil zur güterrechtlichen Auseinandersetzung und Kostenfolge bei Ehescheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien, A.________ (Beschwerdeführer) und B.________ (Beschwerdegegnerin), schieden nach 20 Jahren Ehe. Das Bezirksgericht Zürich regelte die Scheidungsnebenfolgen, darunter güterrechtliche Ansprüche, Volljährigenunterhalt und nachehelichen Unterhalt. A.________ focht die Teilregelungen an, wobei das Obergericht des Kantons Zürich den nachehelichen Unterhalt reduzierte und die übrigen Punkte der Berufung abwies. Mit der vorliegenden Beschwerde stellte A.________ die güterrechtliche Auseinandersetzung sowie die Kostenfolgen infrage.
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2C_233/2025: Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines kosovarischen Staatsangehörigen nach Scheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der kosovarische Staatsangehörige A.________ lebte nach der Heirat mit einer slowenischen Staatsangehörigen seit 2019 in der Schweiz und verfügte über eine befristete Aufenthaltsbewilligung. Die Ehe wurde im Jahr 2023 geschieden, und A.________ stellte daraufhin ein Gesuch um Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung, welches vom Migrationsamt des Kantons Zürich abgelehnt wurde. Gegen die ablehnenden Entscheide der Sicherheitsdirektion und des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich erhob er Beschwerde an das Bundesgericht.
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7B_864/2025: Entscheidung zur Nichtanhandnahmeverfügung und Nichteintreten einer Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht prüfte eine Beschwerde in Strafsachen, die sich gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland und den darauf bezogenen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern richtete. Die Beschwerde wurde als offensichtlich unzulässig beurteilt, da die Voraussetzungen der Sachlegitimation nicht erfüllt waren und keine formellen Rügen geltend gemacht wurden. Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgewiesen.
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9C_207/2025: Urteil zur Anfechtung einer Ermessenseinschätzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG (vormals B.________ AG) stritt sich mit dem kantonalen Steueramt Zürich über die Ermessenseinschätzung zur Steuerperiode 2021. Das Unternehmen hatte trotz Mahnungen weder im Kanton Zürich noch im Kanton Thurgau eine rechtzeitige Steuererklärung eingereicht. In der Folge nahm das Steueramt Zürich eine Ermessenseinschätzung vor, die von der Gesellschaft als nichtig angefochten wurde. Vorinstanzen wiesen die Einsprache aufgrund verspäteter Begründung und weiterer rechtlicher Voraussetzungen ab. Der Streitpunkt vor Bundesgericht war die Frage nach der Nichtigkeit der Ermessenseinschätzung des Steueramts Zürich.
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6B_365/2025: Lésions corporelles graves par négligence
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 22. Februar 2018 erlitt der Arbeitnehmer C.________ bei einem Arbeitsunfall auf dem Weingut von A.________ schwere Verletzungen, die zu einer Amputation des rechten Arms und eines Teils der Ohrmuschel führten. Der Unfall ereignete sich während der Arbeit mit einer prototypischen Forstmaschine, deren Sicherheitsvorrichtungen entfernt worden waren. A.________ und B.________ wurden hierfür wegen schwerer Körperverletzung durch Fahrlässigkeit verurteilt.
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2C_436/2023: Entscheid betreffend Hundehaltung und Zuordnung zur Rassetypenliste II im Kanton Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hält seinen Hund B.________ im Kanton Zürich. Aufgrund äusserlicher Merkmale wurde der Hund von den kantonalen Behörden der Rassetypenliste II zugeordnet, die potenziell gefährliche Rassen umfasst und deren Haltung im Kanton Zürich verboten ist. Das kantonale Veterinäramt ordnete die definitive Beschlagnahme des Hundes an, sofern A.________ den Hund nicht innert Frist umplatziert oder selbst wegzieht. A.________ focht dies bis vor Bundesgericht an, wobei er geltend machte, die Zuordnung sei willkürlich und verletze sein Grundrecht auf persönliche Freiheit.
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1C_709/2025: Urteil betreffend Ermächtigungsverfahren und Ausstandsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte eine Strafanzeige sowie ein späteres Ergänzungsgesuch gegen B.________ ein, welche Sachbearbeiterin mit staatsanwaltlichen Befugnissen ist. Zudem verlangte er deren Ausstand. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen vereinigte diese Verfahren und verweigerte die Ermächtigung zur Strafverfolgung sowie die Behandlung des Ausstandsgesuchs.
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2C_79/2025: Urteil betreffend Studienzeitverlängerung und Akteneinsicht nach Behindertengleichstellungsgesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, leidet nach einem Schädelhirntrauma unter kognitiven Einschränkungen und ist seit 2019 zum Master-Studiengang Umweltnaturwissenschaften an der ETH Zürich zugelassen. Nach Erreichen der maximalen Studienzeit beantragte er eine Verlängerung um dreieinhalb Jahre nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Die ETH Zürich gewährte ihm eine Studienzeitverlängerung von zwei Semestern und stellte Bedingungen für eine weitere Verlängerung. Zudem verlangte A.________ Akteneinsicht in frühere Verfahren, was abgelehnt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid der ETH Zürich hinsichtlich Studienzeitverlängerung und wies das Akteneinsichtsgesuch ab.
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8C_334/2025: Kausalzusammenhang bei einem Unfall mit Schulterverletzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner, A.________, erlitt am 23. September 2021 einen Arbeitsunfall, bei dem er auf die rechte Schulter und den Rücken fiel, und zog sich dabei Kontusionen zu. Die Schweizerische Unfallversicherung (CNA) erkannte bis zum 5. Juni 2022 Leistungen zu, lehnte jedoch die Fortzahlung mit der Begründung ab, dass die gesundheitlichen Beschwerden danach nicht mehr in einem natürlichen Kausalzusammenhang zum Unfall stünden. Nach einer gerichtlichen Expertise sprach die Vorinstanz dem Beschwerdegegner dennoch Leistungen bis zum 21. September 2024 zu. Die CNA erhob Beschwerde dagegen.
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7B_866/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob gegen zwei Nichtanhandnahmeverfügungen des Statthalteramts des Bezirks Pfäffikon Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich, welches diese am 22. August 2025 abwies. Der Beschwerdeführer brachte daraufhin Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht ein.
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8F_17/2025: Nicht-Eintreten auf ein Revisionsgesuch betreffend Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte ein Revisionsgesuch beim Bundesgericht gegen dessen Urteil vom 19. September 2025 (8C_495/2025) ein, betreffend Arbeitslosenversicherung. Der Gesuchsteller wurde aufgefordert, einen Kostenvorschuss von Fr. 500.- zu leisten, leistete diesen jedoch weder innerhalb der ursprünglichen Frist noch innerhalb einer eingeräumten Nachfrist.
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7B_991/2025: Unzulässigkeit einer verspäteten Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer stellte eine Beschwerde an das Bundesgericht gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zug, I. Beschwerdeabteilung, vom 19. August 2025. Diese Verfügung betraf die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug. Die Beschwerde des Beschwerdeführers wurde jedoch verspätet eingereicht, was zu einem Nichteintreten führte.
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1C_713/2025: Entscheid bezüglich Ermächtigungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erstattete Strafanzeige gegen B.________, ehemalige Staatsanwältin, sowie gegen Mitarbeitende der Kantonspolizei St. Gallen. Er warf ihnen Willkür, Rassismus und Amtsmissbrauch vor. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens.
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1C_310/2025: Urteil zur Beschwerde gegen ein Strassenbauprojekt mit Enteignungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Grundeigentümerin A.________ wehrt sich gegen ein Strassenbauprojekt der Kantonsstrasse Nr. 55 in der Gemeinde Wolfhalden, das Sanierungs- und Ausbauarbeiten vorsieht und mit Enteignungen sowie temporären Beanspruchungen ihrer Parzelle verbunden ist. Die Vorinstanzen, darunter das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden, wiesen die Beschwerde ab. A.________ focht dies vor dem Bundesgericht mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an.
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2C_676/2025: Entscheid betreffend eine Aufsichtsanzeige und die Abschreibung eines Verfahrens infolge Rückzugs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ hatte bei der Anwaltskommission des Kantons Aargau eine Aufsichtsanzeige gegen Rechtsanwalt B.________ eingereicht, die als unbegründet abgewiesen wurde. Ihre daraufhin erhobene Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wurde nicht materiell behandelt, da ihr als Anzeigerin keine Parteirechte zustanden und sie daher nicht legitimiert war. Nachdem sie ihren Kostenvorschuss nicht leisten wollte und die Beschwerde schliesslich zurückzog, schrieb das Verwaltungsgericht das Verfahren als erledigt ab, ohne Verfahrenskosten zu erheben. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_784/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Aufhebung eines Konkursentscheids
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA wurde auf Antrag der Cassa cantonale di compensazione AVS/AI/IPG durch den Entscheid des erstinstanzlichen Gerichts am 15. Mai 2025 für konkurs erklärt. Nachdem ein Rekurs bei der kantonalen Rekursinstanz abgewiesen wurde, erhob die A.________ SA in Liquidation eine Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht, mit dem Ziel, den Fall zur erneuten Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuverweisen und die Vollziehung des Konkursentscheids zu suspendieren.
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5A_910/2025: Verfügung betreffend behauptete Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung durch das Kantonsgericht Luzern im Zusammenhang mit einem Ausstandsbegehren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer war in mehrere Betreibungen durch die B.________ AG involviert und erhob Klage und Beschwerde vor dem Bezirksgericht Kriens, geleitet von zwei Bezirksrichtern. Ein Ausstandsbegehren gegen die Bezirksrichter wurde abgewiesen. Daraufhin legte der Beschwerdeführer Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern ein und machte beim Bundesgericht Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung geltend. Das Kantonsgericht hat mittlerweile über die Beschwerde entschieden, weshalb das bundesgerichtliche Verfahren gegenstandslos geworden ist.
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4A_556/2025: Nichteintreten auf Beschwerde gegen einen Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Professional Football Club erhob Beschwerde gegen einen Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS), der eine vorherige Entscheidung der Players' Status Chamber der FIFA bestätigte. Die Beschwerde wurde vom Bundesgericht als offensichtlich unzulässig befunden, da sie nicht fristgemäss eingereicht wurde.
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4A_510/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde betreffend Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer rügt einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom 22. August 2025, in welchem ein Revisionsgesuch abgewiesen wurde. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde und entschied, mangels rechtzeitiger und hinreichender Begründung auf diese nicht einzutreten.
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2C_127/2025: Widerruf einer Niederlassungsbewilligung und Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, türkischer Staatsangehöriger, ist seit 1988 in der Schweiz ansässig und seit 1997 im Besitz einer Niederlassungsbewilligung. Aufgrund diverser strafrechtlicher Verurteilungen, erheblicher Schuldenwirtschaft und fortlaufendem Sozialhilfebezug wurde seine Niederlassungsbewilligung widerrufen und durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt. A.________ machte gesundheitliche Probleme geltend und focht die Rückstufung durch das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau sowie die vorinstanzliche Abweisung seiner Beschwerde beim Bundesgericht an.
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8C_678/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend vorsorgliche Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin beantragte im vorinstanzlichen Rechtsverzögerungsbeschwerdeverfahren vorsorgliche Massnahmen hinsichtlich der Überprüfung ihres Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung. Das kantonale Gericht wies das Gesuch ab, da die Beschwerdeführerin ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllt hatte, die Dringlichkeit selbst verschuldet war und somit keine superprovisorischen Massnahmen erforderlich erschienen.
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1C_687/2025: Urteil betreffend Abstimmungsbeschwerde zu den Volksinitiativen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ erhob beim Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden eine Abstimmungsbeschwerde zu den Volksabstimmungen vom 30. November 2025 über zwei Volksinitiativen. Sie verlangte die Absage der Abstimmungen oder die Annullierung der Abstimmungsergebnisse. Der Regierungsrat wies ihre Beschwerde ab, soweit er darauf eintrat, und setzte ihr Verfahrenskosten in Höhe von CHF 500.-- auf. A.________ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und wiederholte ihre Rechtsbegehren.
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2C_350/2025: Entscheid über die Rückstufung einer Aufenthaltsbewilligung in eine Niederlassungsbewilligung
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A.________, ein seit 1990 in der Schweiz lebender Staatsangehöriger von B.________, hatte eine Niederlassungsbewilligung inne, die aufgrund seiner langanhaltenden und erheblichen Abhängigkeit von Sozialhilfe (über 382'000 CHF Schulden) vom Service des Migrations des Kantons Neuenburg widerrufen und durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt wurde. Der Beschwerdeführer bemühte sich erfolglos um die Aufrechterhaltung seiner Niederlassungsbewilligung ohne Bedingungen und legte gegen die Rückstufung dieser Bewilligung bis zuletzt Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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1C_170/2025: Entscheidung des Bundesgerichts bezüglich Baugesuch ausserhalb der Bauzone (Nichteintreten)
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Der Beschwerdeführer beabsichtigte bauliche Anpassungen auf einer Parzelle in der Landwirtschaftszone der Gemeinde Seewis im Prättigau. Die ursprüngliche Baubewilligung wurde am 4. Dezember 2020 erteilt. Es kam zu nicht bewilligten Bauarbeiten, die zu einem Baustopp führten. Wiederholt fanden Kontrollen und Schriftwechsel statt. Der Gemeindevorstand Seewis lehnte die Nachbewilligung der abgeänderten Bauvorhaben ab und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden wies die Beschwerde des Bauherrn gegen diesen Entscheid ab. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.
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2C_242/2025: Beschwerde gegen die Verweigerung einer Feststellungsverfügung und Akteneinsicht durch die ETH Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, mittlerweile vom Masterstudiengang ausgeschlossen, verlangte eine Feststellungsverfügung zu spezifischen Fragen über organisatorische und studienbezogene Aspekte an der ETH Zürich sowie die Einsicht in Akten früherer Verfahren.
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