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Bundesgericht neue Urteile vom 18.12.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

1C_51/2025: Zulässigkeit eines Führerausweisentzugs wegen Verkehrsregelverletzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen eines Verkehrsdelikts am 14. November 2023 kontrolliert und aufgrund eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Graubünden mit einer Busse belegt. Das Strassenverkehrsamt Graubünden entzog ihm daraufhin den Führerausweis gestützt auf Art. 16b Abs. 2 lit. e SVG. Gegen den Führerausweisentzug legte A.________ Beschwerde ein, welche vom Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit sowie später vom Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden abgewiesen wurde. A.________ verlangte vor Bundesgericht eine Herabsetzung der Massnahme auf einen einmonatigen Führerausweisentzug.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1: Auf die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist einzutreten. E.2: Die erhobene Rüge betreffend eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wird verworfen, da die Vorinstanz wesentliche Argumente des Beschwerdeführers geprüft hat und eine ausreichende Begründung lieferte. E.3: Die behauptete falsche Sachverhaltsfeststellung wird abgelehnt. Die Vorinstanz hat sich korrekt auf die Tatsachen des akzeptierten Strafbefehls gestützt und eine willkürfreie Interpretation vorgenommen. E.4: Die rechtliche Würdigung als mittelschwere Widerhandlung gemäss Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG wird bestätigt. Die eingeschränkte Sicht des Beschwerdeführers stellte eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar. E.5: Die Erhöhung der Massnahme auf einen Entzug des Führerausweises auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestdauer von zwei Jahren gemäss Art. 16b Abs. 2 lit. e SVG ist nach der massgeblichen Häufung von Widerhandlungen gerechtfertigt und bundesrechtskonform.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer.


5A_740/2024: Massnahmen des Eheschutzes: Unterhaltsbeitrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien, die seit 1987 verheiratet sind, leben seit 2018 getrennt. Es wurden bereits verschiedene gerichtliche Entscheidungen zu den Trennungsverhältnissen getroffen, darunter eine ratifizierte Konvention zu Schutzmassnahmen. Mit Eingabe vom 21.12.2022 beantragte die Beschwerdeführerin beim erstinstanzlichen Gericht eine monatliche Unterhaltszahlung von CHF 13'000 rückwirkend ab dem 01.03.2022. Der Beschwerdegegner verlangte subsidiär einen Betrag von CHF 2'000. Die erste Instanz entschied auf einen Unterhaltsbeitrag von CHF 10'170 pro Monat. Das kantonale Gericht setzte diesen Betrag auf CHF 5'050 bis zum 31.03.2024 und CHF 5'970 ab dem 01.04.2024 herab.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen kantonalen Entscheid zu vorsorglichen Massnahmen im Scheidungsverfahren. Die Voraussetzungen zur Prüfung einer Verletzung verfassungsmässiger Rechte durch das Bundesgericht (Art. 98 BGG) werden erläutert. Die sachliche und zeitliche Zuständigkeit sowie die Begründungsanforderungen werden geprüft und für prinzipiell gegeben erachtet. Verschiedene materielle Punkte des angefochtenen Urteils werden geprüft: Die Berechnung des Einkommens des Beschwerdegegners wurde als nicht willkürlich beurteilt, während die Nichtberücksichtigung von Immobilienunterhaltskosten teilweise als willkürlich befunden wurde. Der Entscheid zu den Verfahrenskosten und Parteientschädigungen im kantonalen Verfahren wird aufgrund der teilweisen Gutheissung der Beschwerde für eine neue Festlegung zurückverwiesen. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die künftige Unterhaltsregelung ist neu zu beurteilen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, der kantonale Entscheid bezüglich des Unterhalts ab dem 01.04.2024 aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Die Gerichtskosten werden auf die Parteien verteilt und der Beschwerdegegner muss einen Betrag an die Beschwerdeführerin zahlen.


1C_374/2024: Entscheidung über die Entfernung von zonenwidrigen Bauwerken

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, A.A. und A.B., sind Miteigentümer von Grundstücken in Onsernone, die gemäss Zonenplan in einer geschützten Landwirtschaftszone liegen. Verschiedene Bauwerke (u.a. Zäune, Pergolen, Holzpfähle) wurden ohne Baubewilligung errichtet. Dies führte zu einer Reihe von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Der Gemeinderat ordnete die Entfernung dieser Bauwerke an, was von höheren Instanzen, einschliesslich des Verwaltungsgerichts, bestätigt wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die formelle Zulässigkeit der Beschwerde und erachtet sie grundsätzlich als gegegeben, da es sich um eine endgültige kantonale Entscheidung im Bereich des öffentlichen Rechts handelt. Der Streitgegenstand ist allein die Verfügung des Gemeinderats vom 12.06.2023 zur Entfernung der Bauwerke auf Parzelle Nr. 369. Bemerkungen zu anderen Bauwerken (auf Parzelle Nr. 373) sind unzulässig. Das Bundesgericht bekräftigt, dass Bauvorhaben in einer Landwirtschaftszone eine Baubewilligung benötigen und die fraglichen Konstruktionen nicht unter den Ausnahmeartikel für Gartenausstattungen fallen. Die Situierung ausserhalb der Bauzonen macht die Genehmigungspflicht zwingend und die errichteten Bauwerke sind offensichtlich zonenwidrig. Das Bundesgericht bestätigt die Anordnung zur Entfernung der Bauwerke als rechtmässig, da keine wesentlichen neuen Fakten oder Rechtsänderungen vorliegen, die eine nachträgliche Genehmigung rechtfertigen könnten. Die Ausnahme, keine separate Sanierungsbewilligung einzuholen, wurde durch das Verwaltungsgericht korrekt angewendet, da die Rechtswidrigkeit der Bauwerke klar war. Die gesetzlichen Grundlagen (namentlich Art. 34 Abs. 5 der Raumplanungsverordnung sowie Art. 16a Raumplanungsgesetz) schliessen eine Bewilligung dieser Bauwerke aus. Eine Verletzung des Verhältnismässigkeitsprinzips liegt nicht vor. Das Interesse an der Durchsetzung des Trennprinzips überwiegt das private Interesse an der Beibehaltung der Bauwerke. Die Tätigkeiten der Beschwerdeführer in der Landwirtschaftszone werden rechtlich als Freizeitagrikultur eingestuft und sind nicht zonenkonform. Dem Prinzip der Eigentumsgarantie wird dennoch Genüge getan, da Einschränkungen im öffentlichen Interesse rechtfertigt sind.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und den Beschwerdeführern werden die Gerichtskosten auferlegt.


2C_82/2023: Urteil betreffend die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung eines philippinischen Staatsangehörigen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein philippinischer Staatsangehöriger, war seit 2011 als Hausangestellter in der Schweiz tätig. Seine Aufenthaltsbewilligung war zunächst an ein spezielles Arbeitsverhältnis gebunden. Nach Verlust seines Arbeitsplatzes 2016 und sozialhilferechtlicher Unterstützung wurde die Verlängerung der Bewilligung durch die kantonalen Behörden verweigert. Der Beschwerdeführer machte geltend, er sei Opfer von Menschenhandel und berief sich ferner auf gesundheitliche und persönliche Gründe. Vorinstanzen bestätigten die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung und die darauf basierende Wegweisung.


6B_649/2023: Entscheid zur Beschwerde gegen zwei Urteile der Genfer Justiz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ und der Beschwerdegegner B.________ stehen in einem längerwährenden Rechtsstreit, der sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Elemente umfasst. Im Kern geht es um das Eigentum und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schweizer Aktiengesellschaft D.________ sowie um strafrechtliche Vorwürfe wie Betrug, Vertrauensmissbrauch und Geldwäscherei. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass er alleinige Kontrolle über die Gesellschaft hatte, während B.________ gefälschte Dokumente und ungerechtfertigte Zahlungen verwendet haben soll, um sich Eigentum und Mittel anzueignen. Das Bundesgericht behandelt zwei Beschwerden, die sich aus diesem Streit ergeben: eine gegen das Urteil der Chambre pénale d'appel et de révision der Genfer Justiz vom 27. März 2023, die andere gegen das Urteil derselben Instanz vom 30. September 2024, das eine Revision des ersteren Urteils ablehnt.


5A_811/2025: Entscheid betreffend Fristwahrung bei einer Beschwerde gegen eine kantonale Entscheidung in einer Kindesschutzsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ sind die Eltern der Kinder C.________ und D.________ sowie E.________. Aufgrund eines Ärztesignals wurde ein Verfahren vor dem Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant des Kantons Genf (TPAE) eingeleitet. Dieses verfügte unter anderem die Fortsetzung des Platzierungsentscheids sowie weitere Massnahmen zum Kindesschutz. A.________ erhob gegen diesen kantonalen Entscheid Beschwerde, welche jedoch aufgrund angeblicher Fristversäumnis durch die Chambre de surveillance der Cour de justice des Kantons Genf für unzulässig erklärt wurde. A.________ wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.


6B_371/2025: Urteil zur Verfügung über beschlagnahmte Vermögenswerte und mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Luzern verurteilte den Beschwerdeführer zweitinstanzlich zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten, einer bedingten Geldstrafe und ordnete eine Ersatzforderung an. Es wurde auf ein Tätigkeitsverbot verzichtet, jedoch eine Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde und stellte Anträge auf Aufhebung des Urteils und Rückweisung.


6F_36/2025: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vorinstanz, die Corte di appello e di revisione penale (CARP) im Kanton Tessin, verurteilte den Beschwerdeführer A.________ am 21. August 2024 wegen gewerbsmässigen Betrugs (teilweise versucht), mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfachem Erreichen falscher Beurkundung und ungetreuer Geschäftsbesorgung. Die Strafe betrug drei Jahre Freiheitsstrafe, wobei 18 Monate auf Bewährung für eine Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt wurden. Das Bundesgericht wies am 20. August 2025 mit Urteil 6B_772/2024 eine Beschwerde von A.________ gegen dieses Urteil ab, soweit auf sie eingetreten wurde. Am 9. Oktober 2025 beantragte A.________ die Revision dieses Urteils des Bundesgerichts, gestützt auf mehrere Gründe gemäss den Artikeln 121 und 123 BGG.


8C_626/2024: Urteil betreffend Pflegeleistung in der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erlitt am 7. Juli 2020 durch einen Kopfsprung in die Aare eine vollständige Tetraplegie. Die SWICA Versicherungen AG sprach ihm ab Oktober 2022 monatliche Leistungen von Fr. 3'091.39 für Pflege und Hilfe zu Hause zu. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn erhöhte diese Summe auf Fr. 7'455.26, worauf die SWICA Beschwerde erhob. Sie beantragte eine Reduktion der Leistungen auf Fr. 7'288.50 und wandte sich gegen die Qualifikation einzelner Pflegehandlungen als medizinische Pflege.


5A_210/2025: Urteil zu einer Anerkennungsklage für eine Schuldbriefforderung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bank B.________ AG gewährte der D.________ AG im Jahr 2017 einen Hypothekarkredit in Höhe von CHF 3,9 Mio. zur Finanzierung eines Grundstückkaufs. Zur Sicherung des Kredits errichtete die A.________ AG einen Register-Schuldbrief über den gleichen Betrag zulasten der Grundstücke. Nach Zahlungsverzug der D.________ AG betrieb die Bank sowohl diese als auch die A.________ AG auf Konkurs und auf Verwertung des Grundpfands. Die A.________ AG erhob Rechtsvorschlag und bestritt die Formgültigkeit der Sicherungsübereignung sowie die Zulässigkeit einer gesellschaftsrechtlichen Interzession. Das Handelsgericht des Kantons Zürich verpflichtete die A.________ AG mit Teilurteil zur Bezahlung des Schuldbriefbetrages. Dagegen erhob die A.________ AG Beschwerde ans Bundesgericht.


2C_414/2025: Bewilligung nach dem Freizügigkeitsabkommen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein kosovarischer Staatsangehöriger, A.________, ersuchte um eine Bewilligung nach dem Freizügigkeitsabkommen (FZA), um bei seiner in der Schweiz wohnhaften rumänischen Ehefrau leben zu können. Er wurde aufgrund von Delikten in der Schweiz und Bulgarien, darunter schwerwiegende Drogendelikte, zu Freiheitsstrafen verurteilt und war bis 2020 inhaftiert. Die zuständigen Behörden und das Tribunal cantonal des Kantons Waadt lehnten das Gesuch ab, da der Mann nach wie vor als Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit angesehen wurde.


5A_591/2025: Urteil betreffend vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren (Unterhalt und Kinderbelange)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (geboren 1988) und die Beschwerdegegnerin (geboren 1989) sind die getrenntlebenden Ehegatten und Eltern zweier Kinder, C.________ (geb. 2016) und D.________ (geb. 2017). Seit 2020 ist das Scheidungsverfahren hängig. Unter anderem sind die Obhutsregelung, das Kontaktrecht und die Höhe der Unterhaltsbeiträge strittig. Das Obergericht des Kantons Zug hatte im Urteil vom 23. Juni 2025, die Anträge beider Parteien geprüft und teilweise abgeändert.


9C_358/2024: Gutheissung der IV-Rentenvoraussetzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1970, stellte eine erste Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV) im Jahr 2009 wegen Beschwerden wie Kopfschmerzen und Schwindel. Die IV lehnte die Forderung gestützt auf ein neurologisches Gutachten im Jahr 2011 ab. Eine zweite Anmeldung bei der IV erfolgte 2018, wobei ein differenzial-diagnostisch vermutetes posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom (POTS) in einem Gutachten von 2020 in Betracht gezogen wurde. Die IV gewährte A.________ ab Februar 2019 eine ganze und ab Oktober 2020 eine halbe Rente. A.________ forderte jedoch eine rückwirkende Revision für den Zeitraum ab 2010, was die IV ablehnte. Die Vorinstanz (Cour de justice des Kantons Genf) entschied zugunsten der Versicherten, worauf die IV Beschwerde beim Bundesgericht einlegte.


9C_599/2025: Nichteintretensfrage wegen verspäteter Beschwerdeeingabe

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 20. August 2025 ein, das ihm am 24. September 2025 zugestellt wurde. Die Beschwerde wurde jedoch erst am 27. Oktober 2025 eingereicht, mithin nach Ablauf der 30-tägigen Rechtsmittelfrist gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG.


1C_651/2025: Zugang zu Polizeidaten und deren Korrektur

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin verlangte Einsicht in die vollständigen Polizeimaincourantes von zwei Einsätzen am 4. Januar und 18. Februar 2025, die nach Einbruchdiebstählen an ihrem Wohnsitz in Genf stattfanden. Die Polizei verweigerte den Zugang zu sämtlichen Details unter Hinweis auf den Schutz personenbezogener Daten Dritter und übermittelte stattdessen Auszüge. Darüber hinaus beanstandete die Beschwerdeführerin Fehler und einen aus ihrer Sicht abwertenden Charakter der vermerkten Äusserungen («inkohärent»). Die Chambre administrative der Cour de justice des Kantons Genf wies ihre Beschwerde gegen diese Verfügung ab, woraufhin sie das Bundesgericht anrief.


5A_935/2025: Entscheid über die Sistierung der Verfahren zur Rückführung eines Kindes

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, beide rumänische Staatsangehörige, sind die getrenntlebenden Eltern des im Jahr 2014 geborenen C.________. Nach dem Umzug der Mutter mit dem Kind in die Schweiz beantragte der Vater die Rückführung des Kindes nach Rumänien gestützt auf das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (CArap). Trotz des Rückführungsentscheids der Vorinstanz wurde die Rückführung des Kindes bislang wegen noch anhängiger Strafverfahren in Rumänien gegen die Mutter nicht vollzogen. Der Vater beantragte in der Folge Änderungen der Rückführungsvorgaben sowie Regelungen zum persönlichen Verkehr in einem separaten Verfahren. Der Präsident der Kamera für Kindesschutz des Appellationsgerichts des Kantons Tessin verfügte indes die Sistierung beider Verfahren, was der Vater vor Bundesgericht anfocht.


5A_1023/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde über ein Ausstandsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, geschiedener Vater eines im Jahr 2015 geborenen Kindes, erhebt eine Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, das auf ein von ihm eingereichtes Ausstandsgesuch nicht eingetreten ist. Die Vorinstanz begründete ihr Nichteintreten damit, dass das schriftliche Urteil im zugrunde liegenden Verfahren noch ausstehe und der Beschwerdeführer die behaupteten Verfahrensfehler im Rahmen einer Beschwerde gegen das begründete Urteil geltend machen könne.


7B_845/2023: Entscheid zur Entsiegelung von Beweismitteln im Steuerstrafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Hinterziehung von Verrechnungssteuern. Im Rahmen der Ermittlungen forderte sie von der A.________ Bank Genossenschaft Unterlagen zu bestimmten Konten, welche nach deren Herausgabe versiegelt wurden. Die Steuerverwaltung beantragte die Entsiegelung, wobei die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts das Gesuch mangels hinreichender Darlegung und Belegung der relevanten Beweismittel abwies und die Rückgabe der Unterlagen anordnete. Die Steuerverwaltung erhob Beschwerde beim Bundesgericht.


7B_1001/2024: Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens und fehlende Beschwerdelegitimation

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA erstattete mehrere Strafanzeigen gegen B.________ und weitere Parteien wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit unautorisierten Börsentransaktionen und weiteren möglichen Straftaten wie ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft eröffnete teilweise eine Strafuntersuchung, verfügte jedoch die Nichtanhandnahme bezüglich einer Strafanzeige gegen weitere Beteiligte (Strafanzeige 6). Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die Beschwerde der A.________ SA gegen diese Nichtanhandnahme aufgrund fehlender Beschwerdelegitimation nicht ein, woraufhin die Beschwerdeführerin Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht führte.


5A_706/2025: Scheidungsverfahren betreffend Rechtsverzögerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall beanstandet der Beschwerdeführer A.________ eine angebliche Rechtsverzögerung oder Rechtsverweigerung im Scheidungsverfahren vor den kantonalen Gerichten. Zudem kritisiert er die Rückweisung einer von ihm eingereichten Stellungnahme und fordert die Feststellung einer Rechtsverzögerung sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das Bundesgericht befasst sich insbesondere mit der Frage, ob ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtsverzögerung besteht.


2C_653/2025: Staatshaftung und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte bei der Finanzdirektion des Kantons Zürich die unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit Staatshaftungsansprüchen. Die Finanzdirektion lehnte das Gesuch ab, da das Vorverfahren zu Staatshaftungsbegehren üblicherweise kostenfrei ist und das Unterfangen offensichtlich aussichtslos erschien. Nachfolgend wies der Regierungsrat des Kantons Zürich einen Rekurs ab, und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Entscheid. A.________ erhob daraufhin Beschwerde vor Bundesgericht.


1C_724/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Entzug des Führerausweises

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das kantonale Strassenverkehrsamt des Kantons Genf entzog A.________ mit Verfügung vom 21. August 2024 den Führerausweis für drei Monate. Ein behaupteter Beschwerdeeinreichungstermin am 2. September 2024 konnte nicht nachgewiesen werden, da der Versand der Beschwerde nur mit normaler Post ohne Nachweis erfolgte. Das Tribunal administratif de première instance (TAPI) erklärte die Beschwerde mit Entscheid vom 21. November 2024 als unzulässig. Die Beschwerde an die Chambre administrative der Cour de justice Genf wurde mit Urteil vom 4. November 2025 ebenfalls abgewiesen. A.________ erhob am 20. November 2025 Beschwerde an das Bundesgericht.


9C_611/2025: Urteil zur Prozessvoraussetzung im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich, das seinen Anspruch auf eine Invalidenrente abgelehnt hat. Das kantonale Gericht stützte sich auf ein medizinisches Gutachten, das feststellte, der Beschwerdeführer sei in einer angepassten Tätigkeit zu einem wesentlichen Teil arbeitsfähig. Der Beschwerdeführer brachte in seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht keine substanziierte Begründung vor, sondern wiederholte lediglich seine Sichtweise zur eigenen Arbeitsunfähigkeit.


5A_1026/2025: Urteil betreffend Rückplatzierung eines Kindes und Kindesschutzmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (Mutter) beantragte die Rückplatzierung ihrer Tochter (geb. 2017) und die Wiederherstellung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Die KESB hatte zuvor die faktische Obhut dem Vater zugeteilt und ein begleitetes Besuchsrecht für die Mutter angeordnet. Nach der Abweisung des Rückplatzierungsantrags durch die KESB wies das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht des Obergerichts Bern die hiergegen erhobene Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.


1C_172/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die fristlose Entlassung eines kantonalen Beamten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein kantonaler Beamter, der seit 2012 beim Office cantonal des véhicules (OCV) in Genf tätig war, wurde aufgrund eines unangemessenen Verhaltens, insbesondere gegenüber einer Kollegin, durch den Conseil d'État des Kantons Genf fristlos entlassen. Auf die Beschwerde des Betroffenen hin bestätigte die Chambre administrative der Cour de justice diese Entscheidung, da die Vorwürfe als hinreichend belegt und die Entlassung als verhältnismässig erachtet wurden.


1C_435/2025: Abweisung der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Schliessung eines Platzes im Bereich einer Kantonsstrasse durch fixe Pfosten und eine Kette wurde durch den Centro di manutenzione des Kantons Tessin verfügt. Die Beschwerdeführer (A.________, B.________ und C.________) wehrten sich zunächst gegen diese Massnahme und verlangten die Entfernung der Kette sowie den Wiederaufbau der vorherigen Absicherung mit weissen und schwarzen Pfosten. Sowohl der Regierungsrat als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin lehnten die Beschwerde teilweise oder vollständig ab. Gegen diesen Entscheid gelangten sie an das Bundesgericht.


8C_293/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Schuldanerkennungsverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich gegen die Nichtzulassung einer sogenannten \"Schuldanerkennungsverweigerung\" nach Art. 83 Abs. 2 SchKG durch das Tribunal der Versicherungen des Kantons Tessin. Es ging dabei um Rückforderungen von Ergänzungsleistungen durch die kantonale Ausgleichskasse. A.________ beantragte, Schuldforderungen der Ausgleichskasse in Höhe von CHF 5'059.30 und CHF 57'893, basierend auf Rückforderungsentscheidungen, nicht anzuerkennen. Das Tribunal der Versicherungen des Kantons Tessin erklärte sich unzuständig und wies den Antrag ab.


6B_638/2023: Entscheid betreffend Straftaten und Kostenfolge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der vorliegende Fall betrifft A.________, der im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Mitadministrator einer Finanzfirma in der Schweiz (D.________ SA) und anderen Geschäftstätigkeiten wegen verschiedener Delikte verurteilt wurde. Ihm wurden insbesondere Betrug, ungetreue Geschäftsführung, Geldwäscherei, Falschbeurkundung und der Versuch der Nötigung vorgeworfen. Der Fall führte zu mehreren gerichtlichen Verfahren, wobei der letzte gerichtliche Entscheid des Bundesgerichts nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht die verbleibenden Fragen klären sollte. Das Bundesgericht musste über die Angemessenheit der Strafe, die Kostenverteilung und die rechtliche Würdigung der einzelnen Delikte entscheiden.


8F_10/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch in einem Invalidenversicherungsfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ ersuchte die IV-Stelle des Kantons Zürich im Jahr 2019 um Eingliederungsmassnahmen und eine Invalidenrente. Dieses Gesuch wurde mit Verfügung vom 23. Juni 2023 abgelehnt, was durch das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich (Urteil vom 22. März 2024) und das Bundesgericht (Urteil 8C_288/2024 vom 29. Oktober 2024) bestätigt wurde. Mit Revisionsgesuch vom 7. Mai 2025 verlangte der Gesuchsteller die Abänderung des Urteils des Bundesgerichts.