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Bundesgericht neue Urteile vom 19.12.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4A_49/2025: Entscheid zur Auslegung und Anwendung von Art. 82 und 163 OR in einem Streit über einen Immobilienkaufvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA verkaufte gemäss notariellem Akt am 22. August 2019 mehrere Eigentumseinheiten an die B.________ SA. Das Objekt sollte vollständig renoviert werden, wobei eine Klausel garantierte, dass der jährliche Nettorendite während zwei Jahren nicht unter CHF 355'200 liegen würde, andernfalls wäre der Differenzbetrag auszugleichen. Eine Klausel regelte zudem eine Vertragsstrafe von CHF 250'000 für den Fall der Nichterfüllung bis zum Stichtag. Aufgrund von Verzögerungen durch die Covid-19-Pandemie wurde der ursprünglich festgelegte Übergabetermin vom 30. Juni 2020 auf den 30. September 2020 verschoben. Nach weiteren Unstimmigkeiten erklärte die Verkäuferin am 12. Oktober 2020 einseitig die Aufhebung des Kaufvertrags, was zu Klagen von beiden Parteien führte.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Zuständigkeit des Bundesgerichts und die Einhaltung der Beschwerdevoraussetzungen werden festgestellt. Das Bundesgericht legt dar, dass es über die Verletzung von Bundesrecht entscheidet (Art. 95 und 106 BGG). Es prüft nur die geltend gemachten Rechtsverletzungen, ausser im Fall offensichtlicher Fehler. Die Vorinstanz stellte fest, dass die vollständige Renovierung des Gebäudes eine Voraussetzung für die Übergabe war. Die Verkäuferin habe ihre Leistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht, weshalb die Vertragsstrafe gemäss notariellem Akt zu zahlen sei. Die Verkäuferin behauptet, dass die Bewertung der Beweise willkürlich war. Sie habe sich zu 95 % erfüllt, was eine Übergabe erlaubt hätte. Das Bundesgericht wies dies zurück, da die Fertigstellung nicht erfolgte und dies für eine Übergabe zwingend notwendig war. Zur Anwendung von Art. 82 OR hält das Bundesgericht fest, dass die Verkäuferin aufgrund nicht vollständiger Erfüllung ihrer Verpflichtungen keine Gegenleistung erbieten konnte. Die Verkäuferin argumentiert, dass die Covid-19-Pandemie die Erfüllung ihrer Pflichten unmöglich machte (Art. 163 OR). Das Bundesgericht erachtet den Vorwurf der Vorinstanz als gerechtfertigt, dass die Verkäuferin das Argument nicht ausreichend substantiiert vorbrachte.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden der A.________ SA auferlegt. Somit bleibt die ursprüngliche Entscheidung in Kraft.


7B_541/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Verein A.________ erstattete Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung, Gehilfenschaft und Anstiftung. Die Staatsanwaltschaft verfügte am 22. Mai 2025 die Nichtanhandnahme. Das Obergericht des Kantons Bern trat mit Beschluss vom 27. Juni 2025 nicht auf die Beschwerde des Vereins ein. Der Verein legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde. Diese ist frist- und formgerecht (Art. 100 Abs. 1 und Art. 42 Abs. 1 BGG). Die Beschwerde betrifft die Berechtigung des Vereins, am Verfahren teilzunehmen, weshalb der Beschwerdeführer unter der Star-Praxis zur Beschwerde berechtigt ist. Die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens kann gemäss Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO angefochten werden. Anzeigeerstatter sind gemäss geltendem Recht nicht Partei des Strafverfahrens und haben daher keine umfassenden Rechte (Art. 301 Abs. 3 StPO). Der Beschwerdeführer machte geltend, er sei gemäss Art. 105 Abs. 2 StPO von einer rechtswidrigen Nichtanhandnahme betroffen und daher zur Beschwerde berechtigt. Das Bundesgericht hält fest, dass die blosse Anzeigeerstattung keine weitergehenden Rechte verleiht. Der Beschwerdeführer begründet weitere Rügen nicht ausreichend, weshalb darauf nicht eingetreten werden kann (Art. 42 Abs. 1 und 2 sowie Art. 106 Abs. 2 BGG). Die Beschwerde ist abzuweisen, da der Vorinstanz kein Rechtsfehler vorgeworfen werden kann und die Anträge des Beschwerdeführers nicht schutzwürdige Interessen betreffen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde des Vereins wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.


8F_18/2025: Urteil zu einem Revisionsgesuch betreffend die Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ reichte ein Revisionsgesuch gegen ein früheres Urteil des Bundesgerichts (8C_422/2025 vom 15. September 2025) ein, welches die Arbeitslosenversicherung betraf. Nach einer Verfügung vom 31. Oktober 2025 und Ablehnung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege war der Gesuchsteller verpflichtet, einen Kostenvorschuss innerhalb einer Nachfrist von 10 Tagen zu bezahlen. Die Nachfrist endete am 17. November 2025. Der Gesuchsteller leistete den vorgeschriebenen Vorschuss nicht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Verfügung zur Nachfrist wurde dem Gesuchsteller am 6. November 2025 zugestellt, wodurch die Frist am 17. November 2025 ablief. Der Gesuchsteller hat den Kostenvorschuss weder innerhalb der angesetzten Frist noch innerhalb der Nachfrist bezahlt, was gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG dazu führt, dass auf das Revisionsgesuch nach den Regelungen des vereinfachten Verfahrens (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG) nicht einzutreten ist. Es wird von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG), wobei der Gesuchsteller künftig nicht mehr mit dieser Rechtswohltat rechnen kann, sollten keine Änderungen in der Gesuchs- und Beschwerdeführung erfolgen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Gericht hat entschieden, dass auf das Revisionsgesuch nicht eingetreten wird und keine Gerichtskosten erhoben werden.


6B_604/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall legte A.________ gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Wallis, Cour pénale II, vom 24. Juni 2025 Beschwerde in Strafsachen sowie Beschwerde an das Bundesgericht ein. Streitgegenstand waren die Vorwürfe des \"faux dans les titres\" und \"faux commis dans l’exercice de fonctions publiques\" gegen die intimierten B.________ und C.________, die im erstinstanzlichen Urteil des Gerichts des Bezirkes Entremont (vom 23. April 2023) zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden waren, später jedoch vom Kantonsgericht Wallis freigesprochen wurden. Zivilrechtliche Ansprüche des Beschwerdeführers wurden in sämtlichen Instanzen abgelehnt.


7B_982/2025: Nichteintreten der Beschwerde und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern, welches auf seine Beschwerde betreffend eine Einvernahme im Strafverfahren nicht eingetreten war und ihm Verfahrenskosten auferlegte. Er beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege vor Bundesgericht.


7B_286/2025: Entscheidung zum Wechsel der amtlichen Verteidigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich führte gegen A.________ ein Strafverfahren wegen Brandstiftung und qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 2022 in Haft genommen und verblieb seit Anklageerhebung im November 2023 in Sicherheitshaft. Im September 2024 wurde Rechtsanwalt Daniel U. Walder auf Antragsbasis als neuer amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers eingesetzt, der jedoch durch fehlerhafte Handlungen eine beträchtliche Verzögerung des Verfahrens bewirkte. Im Januar 2025 wurde er daher aus dem Mandat entlassen und Rechtsanwalt Thomas Fingerhuth als amtlicher Verteidiger eingesetzt. Eine hiergegen erhobene Beschwerde wurde vom Obergericht des Kantons Zürich abgewiesen, worauf der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht führte.


6B_472/2025: Entrückung der Fahrfähigkeit durch Verweigerung der Untersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ verweigerte am 30. April 2023 einen von der Polizei angeordneten Fahrzeugkontrollstopp, flüchtete in Panik und entzog sich dadurch möglichen Untersuchungsmassnahmen zur Feststellung seiner Fahrfähigkeit, die aufgrund seiner vorherigen Cannabis-Konsumption angeordnet hätten werden können. Zudem hatte er zwischen dem 1. April 2023 und dem 16. Mai 2023 Marihuana erworben und konsumiert. Vorinstanzlich wurde er für mehrere Verstösse verurteilt, wobei ihm hinsichtlich seiner Fahrfähigkeit ein Verstoss gegen Art. 91a Abs. 1 SVG vorgeworfen wurde. A.________ bestritt vor dem Bundesgericht lediglich die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift.


4A_214/2025: Entscheid zur Frage der Anerkennung einer Provisorischen Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ SA und weitere Parteien schlossen im Jahr 2016 einen Vertrag über eine einfache Gesellschaft zur Förderung von Immobilien. In einem späteren Avenant (Nr. 2) wurde eine Zahlung von 1'000'000 CHF in mehreren Tranchen vereinbart. A.________ SA leitete daraufhin eine Betreibung gegen B.________ ein, welcher vollständig Einsprache erhob. Nach Ablehnung der provisorischen Rechtsöffnung durch das Bezirksgericht Sion sowie die kantonale Instanz, erhob A.________ SA Beschwerde in Zivilsachen vor dem Bundesgericht.


5A_1064/2025: Entscheid zur Gegenstandslosigkeit eines kantonalen Beschwerdeverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob beim Obergericht des Kantons Bern am 10. November 2025 eine Beschwerde gegen eine am 5. November 2025 angeordnete Behandlung ohne Zustimmung gemäss Art. 434 ZGB. Das Obergericht erklärte das Verfahren mit Verfügung vom 17. November 2025 aufgrund der Verlegung des Beschwerdeführers in ein Regionalgefängnis als gegenstandslos. Mit Eingabe vom 8. Dezember 2025 beantragte der Beschwerdeführer beim Bundesgericht eine Entschädigung von Fr. 5'000.-- und die Ernennung eines Anwalts.


6B_722/2025: Urteil über sexuelle Handlungen und Pornografie

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 24. Juni 2025 wurde A.A.________ vom Obergericht des Kantons Solothurn wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und sexueller Nötigung zum Nachteil von B.________ sowie wegen Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde um zwei Tage Untersuchungshaft reduziert und A.A.________ musste zusätzlich eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 30 Franken zahlen, verbunden mit einer Probezeit von zwei Jahren. Eine ambulante therapeutische Behandlung wurde ebenfalls angeordnet. A.A.________ wurde jedoch vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der Schändung zum Nachteil von C.A.________ (Halbschwester von B.________) freigesprochen.


8C_626/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde bezüglich Ergänzungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Ausgleichskasse Zug forderte die Rückerstattung zu viel ausbezahlter Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV in Höhe von CHF 1'000.– für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. April 2025. Das kantonale Verwaltungsgericht Zug bestätigte diesen Entscheid mit der Begründung, dass die Berechnung auf einer zu hohen Mietzinsannahme beruhte. Die Beschwerdeführerin rügte u.a. Datenschutzverletzungen, ohne diese hinreichend zu begründen.


4A_245/2025: Urteil betreffend Anfechtung eines Vertrages zur Begründung eines Kaufsrechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Landwirt A.________ plante die Nachfolgeregelung für seine Landwirtschaft betrieben auf verschiedenen Grundstücken. Im Jahr 2018 schloss A.________ mit dem Landwirt B.________ einen öffentlich beurkundeten Vertrag, der diesem ein Kaufsrecht auf diverse landwirtschaftliche Grundstücke einräumte. Später bestritt A.________ die Gültigkeit des Vertrags aufgrund verschiedener Mängel, darunter eines wesentlichen Irrtums und einer behaupteten Simulation. Der Pretore des Bezirks Lugano wies die Klage ab, wobei das Urteil in der Berufung vor dem kantonalen Gericht bestätigt wurde. Dies führte zur Beschwerde von A.________ vor das Bundesgericht.


7B_30/2023: Streit betreffend die Zuständigkeit der schweizerischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Entführung eines Minderjährigen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vorinstanz hatte entschieden, dass die schweizerischen Behörden für die strafrechtliche Verfolgung einer Minderjährigenentführung während der Periode von 2016 bis 2021 aufgrund fehlender territorialer Zuständigkeit nicht zuständig seien. Die Beschwerde erfolgte durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Jura sowie die geschädigte Partei.


2C_658/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde wegen fehlender Beilagen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein algerischer Staatsangehöriger, befindet sich in der Ausschaffungshaft in Basel (Gefängnis Bässlergut) und hat beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht, mit der er seine Freilassung beantragt, um in sein Herkunftsland zurückzukehren. Ihm wurde vom Gericht ein Frist bis zum 28. November 2025 gesetzt, um die angegriffene Entscheidung einzureichen, jedoch kam er dieser Aufforderung nicht nach.


1C_360/2025: Urteil betreffend öffentliches Personalrecht (Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, war langjähriger Angestellter der Kantonsapotheke Zürich und Mitglied der Geschäftsleitung. Nach internen Untersuchungen betreffend Mobbingvorwürfe wurde das Arbeitsverhältnis durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich aufgelöst. Dabei wurde ihm keine Abfindung gewährt, da ihm die Auflösung als verschuldet angerechnet wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich entschied, dass die Kündigung unbegründet war, sprach dem Beschwerdeführer jedoch nur eine Abfindung in Höhe eines Monatslohns zu. Dagegen reichte er Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_233/2025: Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters nach Art. 7 Abs. 5 LAO

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 5. August 2022 wurde ein Fahrzeug, das auf den Beschwerdeführer zugelassen war, durch eine Geschwindigkeitskontrolle erfasst. Es wurde eine einfache Verkehrsregelverletzung mit einer Überschreitung von 1 km/h festgestellt. Der Beschwerdeführer erhielt eine Ordnungsbusse von 40 CHF, zahlte diese aber nicht und bestritt, der Fahrer des Fahrzeugs gewesen zu sein. Nach mehreren Instanzen wurde der Beschwerdeführer schlussendlich gemäss Art. 7 Abs. 5 LAO als Halter des Fahrzeugs zur Zahlung der Ordnungsbusse und der Gerichtskosten verpflichtet.


6B_1141/2023: Qualifikation einer Auslandsverlegung von Kindern als Entführung im Sinne von Art. 183 Ziff. 2 StGB

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.A.________, verbrachte ihre drei Kinder ohne Zustimmung des Vaters und Mitinhabers der elterlichen Sorge von der Schweiz nach Tunesien, wo sie 18 Monate lebten. Während des Aufenthalts wurde kein Kontakt mit dem Vater ermöglicht. Die Kinder wurden zudem teilweise fremdbetreut. Die Vorinstanz qualifizierte dieses Verhalten als mehrfach qualifizierte Entführung im Sinne von Art. 183 Ziff. 2 i.V.m. Art. 184 Abs. 4 StGB.


2C_692/2025: Entscheidung betreffend die Nichtleistung eines Kostenvorschusses im Zusammenhang mit einer Wegweisungsverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der kosovarische Staatsangehörige A.________ reiste mehrfach ohne Bewilligung in die Schweiz ein und hielt sich dort rechtswidrig auf. Nach strafrechtlicher Verurteilung wurde er vom Migrationsamt des Kantons Zürich weggewiesen. Gegen den entsprechenden Entscheid erhob A.________ Rechtsmittel bis zum Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses trat nicht auf die Beschwerde ein, da A.________ den Kostenvorschuss nicht fristgerecht entrichtete. Dagegen legte er Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht ein und beantragte eine Aufhebung des Nichteintretensentscheids.


5A_807/2025: Kein Eintreten auf die Beschwerde betreffend Schuldenruf im Nachlassverfahren der B.________ AG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ AG erhielt eine definitive Nachlassstundung, woraufhin die Sachwalter einen Schuldenruf publizierten, der die individuelle Forderungsanmeldung und die Einlieferung von Obligationstiteln in ein Depot der Sachwalter verlangte. A.________, eine Gläubigerin mit Anleihensobligationen, erhob Beschwerde gegen den Schuldenruf, welcher teilweise widerrufen wurde. Das Obergericht des Kantons Zürich wies ihre Beschwerde ab, worauf die Beschwerdeführerin den Entscheid beim Bundesgericht anfocht.


1C_693/2024: Entscheid betreffend LAVI-Entschädigung und Reduktion wegen unterschiedlicher Lebenshaltungskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte bei der Direktion für institutionelle Angelegenheiten und Gemeinden des Kantons Waadt (DGAIC), eine Entschädigung von 25’000 CHF als Genugtuung nach der LAVI-Gesetzgebung. Diese Forderung basierte auf einem Tötungsdelikt durch C.________, bei dem ihr Partner B.________ ums Leben gekommen war. Die DGAIC gewährte A.________ lediglich 7'000 CHF und reduzierte die Summe um 30 % wegen des niedrigeren Lebenshaltungskostenindex in Portugal, wo die Beschwerdeführerin gegenwärtig lebt. Das Kantonsgericht Waadt bestätigte diese Entscheidung. A.________ reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte die volle Entschädigung.


2C_170/2025: Widerruf einer Karte für Berufstätigkeit als Taxifahrerin und Versagung einer Nutzungserlaubnis des öffentlichen Raums

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine Taxifahrerin, ersuchte um Erteilung einer Nutzungserlaubnis des öffentlichen Raums gemäss Übergangsregelungen der neuen Genfer Taxigesetzgebung. Aufgrund zweier strafrechtlicher Verurteilungen mit Bezug auf widerrechtliche soziale Leistungen und Vertrauensmissbrauch wurde ihr Antrag sowie ihre Berufskarte widerrufen.


7B_983/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, wandte sich mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen den Nichteintretensbeschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 28. August 2025, der ihre Beschwerde bezüglich der Einvernahme vom 13. August 2025 und der Kostenauflage (Fr. 800.—) zurückgewiesen hatte. Beim Bundesgericht kritisierte sie unter anderem die Kostenüberwälzung und das Nichteintreten im vorinstanzlichen Verfahren.


5A_918/2025: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Massnahme gemäss Art. 28b ZGB

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Polizei des Kantons Freiburg verfügte gegen A.________ eine sofortige Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung für sechs Tage gemäss Art. 28b ZGB und kantonalem Ausführungsgesetz. A.________ erhob dagegen Rechtsmittel, die von den kantonalen Instanzen aufgrund von Fristversäumnis als unzulässig erklärt wurden. Daraufhin reichte er eine Beschwerde ans Bundesgericht ein und beantragte unter anderem die Wiederherstellung des Fristenlaufs gemäss Art. 148 ZPO.


4A_620/2024: Verantwortung des Arztes: ärztliches Kunstfehler, unbezifferte Klage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Klägerin erlitt infolge einer Operation im Jahr 2006 schwerwiegende neurologische Schäden, die auf embolische und hypotensive Komplikationen zurückzuführen sind. Während einer Operation zur Verschliessung eines offenen Foramen ovales unterblieb eine intraoperative transösophageale Echokardiographie, die zur Kontrolle und Entfernung von Luftblasen im Herzen hätte dienen können. Die Klägerin ist seither zu 100 % arbeitsunfähig und verlangt gegenüber den behandelnden Ärzten Schadenersatz für die ihr entstandene Arbeitsunfähigkeit, Krankenhauskosten und weitere Schäden, zusammen mit einem Zins von 5 % pro Jahr ab dem relevanten Zeitpunkt. Das Bundesgericht prüft die Berufungen der beklagten Ärzte.


4A_44/2025: Entscheidung zur Frage der Zuständigkeit des Genfer Arbeitsgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, zwei Gewerkschaften, schlossen mit mehreren Arbeitgebern, darunter E.________ SA, eine Kollektivarbeitsvereinbarung (CCT), die eine monatliche Solidaritätsbeitragszahlung der Arbeitnehmer vorsah. Die Arbeitnehmer C.________ und F.________, die weder Mitglieder dieser Gewerkschaften sind noch direkt an der CCT beteiligt waren, focht diesen Solidaritätsbeitrag an. Sie forderten von ihrem Arbeitgeber eine Rückerstattung, da sie die Beiträge als unrechtmässig und als indirekte Einschränkung der Koalitionsfreiheit betrachteten.


7F_47/2025: Entscheidung zur Revision in einem strafrechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte ein Revisionsgesuch gegen ein Bundesgerichtsurteil (7B_994/2025 vom 23.10.2025) ein, das Massnahmen der Substitution zur Untersuchungshaft sowie deren Anpassung betraf. Das Bundesgericht hatte die Verpflichtung, psychiatrische Medikamente einzunehmen, aufgehoben und die Sache zur Festsetzung der Kosten und allfälligen Entschädigungen an die kantonale Behörde zurückverwiesen. Im vorliegenden Revisionsgesuch führt A.________ unter anderem Verfahrensrügen und neue Tatsachen an, die seines Erachtens eine Revision rechtfertigen würden.


2G_2/2025: Urteil betreffend Berichtigung des Gesuchs und sinngemässes Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ stellte ein Gesuch um Berichtigung des Urteils 2F_21/2025 des Bundesgerichts hinsichtlich des Kostenpunkts und der Abweisung seines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege sowie ein sinngemässes Revisionsgesuch. Mit Urteil 2F_21/2025 hatte das Bundesgericht ein vorheriges Revisionsgesuch aus formellen und inhaltlichen Gründen abgewiesen und Gerichtskosten in Höhe von CHF 1'000 auferlegt.


2C_607/2025: Dauer der administrativen Haft und medizinische Versorgung eines Ausländers

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein marokkanischer Staatsangehöriger, wurde aufgrund von Straftaten und seiner illegalen Einreise mehrfach strafrechtlich verurteilt und aus der Schweiz ausgewiesen. Gegen ihn besteht eine Einreisesperre und er befindet sich seit Dezember 2024 in administrativer Haft zur Sicherstellung seiner Ausschaffung. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere unangemessene medizinische Betreuung während seiner Haft, insbesondere im Hinblick auf eine frühere Verletzung seines rechten Ellenbogens, sowie missbräuchliche Transfers zwischen Haftanstalten.


5A_912/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ausfertigung eines Verlustscheins

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen die Ausstellung eines Verlustscheins zu seinem Nachteil. Die Vorinstanz, die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern, trat nicht auf die Beschwerde ein, da diese unter anderem verspätet eingereicht wurde.


6B_973/2024: Urteil zur Strafzumessung und Landesverweisung bei Betäubungsmittel- und Geldwäschereidelikten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei schuldig gesprochen. Das Regionalgericht verurteilte ihn teilweise zu einer vollziehbaren Freiheitsstrafe, verzichtete aber auf eine Landesverweisung. Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern focht das Urteil in Bezug auf die Strafzumessung und die Nichtanordnung der Landesverweisung an. Das Obergericht des Kantons Bern erhöhte die Freiheitsstrafe, ordnete eine Landesverweisung für acht Jahre und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) an.


5A_75/2025: Entscheid zur Anpassung des Stiftungszwecks einer Erbstiftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Streit betrifft die Anpassung des Zwecks der Stiftung A.________ infolge erheblicher Veränderungen in der Parteienlandschaft. Die Stiftung wurde ursprünglich für die Unterstützung der Demokratischen Partei/Schweizerischen Volkspartei (alte SVP) Graubünden gegründet. Nach dem Untergang der BDP Graubünden und deren Fusion mit der CVP Graubünden zur Partei Die Mitte Graubünden stellte sich die Frage, ob die neue Partei Die Mitte Graubünden oder die SVP Graubünden als Destinatärin einzusetzen sei.


6B_754/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde wegen Verletzung der Verkehrsregeln zunächst mit Strafbefehl gebüsst und in der Folge nach Einsprache durch das Strafgericht Basel-Stadt zur gleichen Strafe verurteilt. Seine Berufung gegen dieses Urteil wurde vom Appellationsgericht Basel-Stadt abgelehnt. Mit seiner Beschwerde vor Bundesgericht beantragte der Beschwerdeführer unter anderem die Einvernahme eines Zeugen, Berücksichtigung seiner Beweismittel und eventualiter seinen Freispruch.


6B_872/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde gegen das Urteil der Cour d'appel pénale des Tribunal cantonal de Vaud vom 19.08.2025 ein. Die vorinstanzliche Entscheidung erklärte eine von A.________ eingereichte Revisionsanfrage bezüglich des Urteils vom 16.09.2021 als unzulässig.


5A_1059/2025: Urteil betreffend fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Biel hatte die Beschwerdeführerin zunächst im Jahr 2024 in der Klinik B.________ fürsorgerisch untergebracht und die Massnahme später auf die Klinik C.________ angepasst. Die Unterbringung wurde nach einer Anhörung am 3. Oktober 2025 durch die KESB am 27. Oktober 2025 bestätigt. Das Obergericht des Kantons Bern wies eine Beschwerde der Betroffenen gegen die Massnahme ab. Dagegen führte diese als \"Einsprache\" betitelte Beschwerde an das Bundesgericht.


8C_210/2025: Abweisung der Beschwerde zur Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, geboren 1969, meldete sich aufgrund gesundheitlicher Beschwerden (Rheuma) bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Nach einer polydisziplinären Expertise gewährte die IV-Stelle Luzern der Beschwerdeführerin im Jahr 2023 eine befristete ganze Rente für den Zeitraum vom 1. April bis 30. November 2021. Eine unbefristete Rente wurde abgelehnt. Die Beschwerdeführerin focht den Entscheid vor dem Kantonsgericht Luzern erfolglos an; dieses verneinte den Rentenanspruch vollständig. Vor Bundesgericht beantragte sie die Zusprechung einer unbefristeten ganzen Rente ab dem 1. April 2021.


8C_643/2025: Entscheid zu einer Beschwerde betreffend Leistungen der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, bezog seit 2016 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Infolge einer versäumten Einreichung von angeforderten Dokumenten während einer periodischen Revision stellte der zuständige Service der Ergänzungsleistungen (SPC) die Leistungen zum 31. März 2024 ein. Die Leistungen wurden durch eine neue Entscheidung zum 1. Juni 2024 wieder aufgenommen. Der Beschwerdeführer legte im Juli 2025 vor der kantonalen Gerichtsinstanz Beschwerde ein und rügte insbesondere die Unterbrechung der zwei Monate umfassenden Zahlungen sowie die verweigerte Kostenübernahme für Ersatzbatterien seines Rollstuhls. Die kantonale Instanz wies die Beschwerde als unzulässig ab.


6B_748/2025: Urteil zur Strafzumessung und Schuldfähigkeit im Zusammenhang mit Pfändungsbetrug und weiteren Straftaten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hat über mehrere Jahre hinweg eine Vielzahl von Straftaten begangen, die hauptsächlich darauf abzielten, sich durch Täuschung und Verheimlichung finanzieller Fakten zu bereichern. Er handelte dabei zumeist vorsätzlich und ohne Rücksicht auf seine Gläubiger oder gesetzliche Verpflichtungen. Die Vorstrafen zeugen von einem systematischen deliktischen Verhalten.


4A_317/2025: Abweisung der Beschwerde betreffend Kündigung des Mietvertrags und Ausweisung gemäss der Verfahren für die Fälle klarer Rechtslage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vermieterin, C.________ SA, vermietete eine Villa in Meinier an A.A.________ und B.A.________ (die Beschwerdeführer). Aufgrund ausstehender Mietzahlungen und verzögerter Begleichung von Lohnrückständen kündigte die Vermieterin den Mietvertrag gemäss Art. 257d OR. Die Beschwerdeführer wehrten sich gegen die darauffolgende Ausweisung im Verfahren nach Art. 257 ZPO (\"Verfahren für Fälle klarer Rechtslage\"). Nach einer Entscheidung der Erstinstanz und einer Ablehnung des Berufungsgesuchs durch die Vorinstanz legten die Beschwerdeführer Beschwerde vor dem Bundesgericht ein.


9C_382/2025: Urteil betreffend Invaliditätsbemessung und Soziallohnkomponente in der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte A.________ meldete sich im Jahr 2020 aufgrund von Kniebeschwerden bei der Invalidenversicherung an. Die IV-Stelle Solothurn sprach ihm erst eine halbe, danach eine Viertels- und schliesslich eine ganze Invalidenrente zu. A.________ verlangte gerichtlich eine durchgehende ganze Rente seit Januar 2021, da ein Soziallohn gegeben sei. Die Vorinstanz wies die Beschwerde ab.


2C_534/2024: Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit der Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA eines italienischen Staatsangehörigen. A.________ war unfreiwillig arbeitslos, bezog Sozialhilfe und meldete sich schliesslich bei der Invalidenversicherung an. Die Vorinstanzen hatten entschieden, sein Aufenthaltsrecht sei gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) und dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) erloschen. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass ein Verbleiberecht nach dem FZA bestehe.


6B_76/2025: Gutheissung der Beschwerde wegen formeller Rechtsverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. wurde in erster Instanz unter anderem wegen einfacher Körperverletzung, Drohung, Sachbeschädigung, Beschimpfung und Nötigung für schuldig erklärt. Die Vorinstanz änderte dieses Urteil ab und stellte fest, dass gewisse Delikte verjährt oder der Beschuldigte betreffend bestimmter Vorwürfe freizusprechen sei. Andere Anklagepunkte (Beschimpfung, Drohung, Nötigung) wurden aufrechterhalten, wobei die Strafe reduziert wurde. A.A. legte Beschwerde ein mit dem Begehren, vollständig freigesprochen zu werden, sowie eine Entschädigung zu erhalten.


5A_365/2025: Urteil des Bundesgerichts zum Streit um Maßnahmen gemäß Art. 178 ZGB im Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, beide russischer Staatsangehörigkeit, sind seit 1994 verheiratet und befinden sich seit 2017 in einem Scheidungsverfahren. Dabei wurden diverse Massnahmen gemäss Art. 178 ZGB bezüglich der Vermögenswerte von B.________ angeordnet, insbesondere Verfügungsverbote und Sperrungen. Im Rahmen späterer Massnahmen verfügte die Präsidentin des Zivilgerichts, dass die von A.________ beantragten neuen Massnahmen betreffend zusätzliche Vermögenswerte von B.________ nicht zulässig seien. Gegen diesen Entscheid wurde von A.________ Berufung eingelegt, welche vom Einzelrichter der kantonalen Berufungsinstanz abgewiesen wurde.


6B_861/2025: Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und willkürliche Beweiswürdigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Bern in Teilen freigesprochen und in anderen Teilen der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig befunden. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der Beschwerdeführer reichte beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil ein und beantragte dessen Aufhebung sowie Rückweisung der Sache zur neuen Beurteilung. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde.


5A_137/2025: Urteil betreffend Ehescheidung und güterrechtliche Auseinandersetzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Ehegatten A.________ (geb. 1953) und B.________ (geb. 1951) heirateten 1983 in den USA und haben zwei volljährige Kinder. Das Bezirksgericht Kriens schied die Ehe am 6. Oktober 2023 und regelte die Scheidungsnebenfolgen. Insbesondere wurde A.________ zur Rentenzahlung und zur Übertragung von Vermögensanteilen verpflichtet. Sowohl A.________ als auch B.________ gelangten gegen das erstinstanzliche Urteil ans Kantonsgericht Luzern, welches am 6. Januar 2025 eine teilweise Anpassung der finanziellen Regelungen vornahm. A.________ legte daraufhin Beschwerde vor Bundesgericht ein und beantragte unter anderem eine höhere güterrechtliche Entschädigung sowie tiefere Rentenbeiträge.


4A_22/2025: Entscheid zur Anwendung der Verfahren des klaren Falls

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Streit dreht sich um die Anwendung des Verfahrens des klaren Falls (Art. 257 ZPO) zur Räumung eines untervermieteten Apartments in einem Gebäude des Hauptvermieters. Der Hauptvermieter schloss mit der Hauptmieterin D.________ SA (inzwischen liquidiert) ein befristetes Mietverhältnis, das eine Untervermietung an B.________ umfasste. Die Kündigung des jeweiligen Mietvertrags sowie die Frage, ob die Untervermietung auf eine Umgehung des Schutzes vor Kündigungen gemäss Art. 273b OR abzielte, stehen im Zentrum des Rechtsstreits.


8C_671/2025: Entscheid zur Prozessvoraussetzung im Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt hob den Einspracheentscheid des Beschwerdeführers bezüglich zahnmedizinischer Behandlungskosten und Rückweisung zur weiteren Abklärung auf. Ein Zwischenentscheid zu Ergänzungsleistungen zur AHV/IV wurde getroffen.


4A_346/2025: Streitfragen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerde betrifft einen Mietvertrag über eine Gewerbefläche zwischen der A.________ AG als Vermieterin und der B.________ Sàrl als Mieterin. Die C.________ SA wurde dabei als „co-débiteur, caution solidaire“ bezeichnet. Seit April 2020 blieben Mietzahlungen aus, und die A.________ AG verlangte neben der Bezahlung der ausstehenden Mieten auch die Freigabe der Mietgarantie sowie die definitive Rechtsöffnung gegen die B.________ Sàrl und die C.________ SA. Die Beschwerdegegnerinnen widersetzten sich der Formulierung des Haftungsverhältnisses und beantragten eine Gegenleistung für von ihnen behauptete Mehrwertschöpfungen. Zudem wurde die Frage aufgeworfen, ob die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie eine Anpassung der Vertragsbedingungen rechtfertigen könnten.