Neuigkeiten

Bundesgericht neue Urteile vom 23.01.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_984/2025: Unzulässigkeit eines Beschwerdeverfahrens betreffend Umwandlung einer Busse in Ersatzfreiheitsstrafe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Busse von CHF 100, welche A.________ wegen eines Verstosses gegen Verkehrsvorschriften auferlegt wurde, wurde aufgrund der Nichtbezahlung durch das Tribunal d'application des peines et des mesures des Kantons Genf in eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag umgewandelt. Die gegen dieses Urteil erhobene Berufung wurde am 22. August 2025 vom Präsidenten der Chambre pénale d'appel et de révision der Cour de justice des Kantons Genf abgewiesen. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E. 1.1:** Gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG müssen Beschwerden ans Bundesgericht begründet sein und darlegen, inwiefern das angefochtene Urteil geltendes Recht verletzt. Dies erfordert eine spezifische und sachbezogene Kritik an den Erwägungen der Vorinstanz. - **E. 1.2:** A.________ hat dies nicht getan, sondern lediglich die Sachverhaltsfeststellungen kritisiert, ohne die rechtliche Würdigung der kantonalen Gerichte (vor allem hinsichtlich Art. 36 und 106 Abs. 5 StGB) substantiiert zu beanstanden. - **E. 1.3:** Die Beschwerde genügt den Anforderungen gemäss Art. 42 BGG offensichtlich nicht und wird daher gestützt auf die vereinfachte Verfahrensregel nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG als offensichtlich unzulässig erklärt. - **E. 2:** Da die Beschwerde keine Erfolgsaussichten hat, wird die beantragte unentgeltliche Rechtspflege gemäss Art. 64 Abs. 1 BGG ebenfalls abgelehnt. Der Einzelrichter ist hierfür zuständig gemäss Art. 108 BGG.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt und die Gerichtskosten werden A.________ auferlegt.


1C_720/2025: Nichteintreten wegen Rückzugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. und B.A. legten eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre administrative der Cour de justice des Kantons Genf vom 28. Oktober 2025 ein. Die Beschwerde betraf die Erteilung einer Baubewilligung. Kurz nach Einreichung der Beschwerde am 1. Dezember 2025 zogen die Beschwerdeführenden diese am 4. Dezember 2025 wieder zurück.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Das Bundesgericht nahm zur Kenntnis, dass die Beschwerde zurückgezogen wurde, und entschied, das Verfahren gemäss Art. 73 PCF i.V.m. Art. 71 BGG sowie Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschliessen und die Beschwerde abzuschreiben.
**E.2**: Im Regelfall hat die unterliegende Partei die Gerichtskosten zu tragen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Da kein Grund vorliegt, von dieser Regel abzuweichen, wurden die Gerichtskosten auf 500 CHF festgesetzt und den Beschwerdeführenden solidarisch auferlegt.
**E.3**: Es besteht kein Anlass, Parteientschädigungen (Parteikosten) zuzusprechen, da die Gegenparteien nicht zur Stellungnahme eingeladen wurden.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde aufgrund des Rückzugs abgeschrieben, die Gerichtskosten von 500 CHF den Beschwerdeführenden solidarisch auferlegt, und es wurden keine Parteientschädigungen zugesprochen.


1C_524/2025: Rückzug der Beschwerde betreffend Baubewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerinnen hatten gegen eine Baubewilligung der Gemeinde Denges Beschwerde geführt. Diese betraf die Bewilligung des Baus einer Villa, das Fällen von neun Bäumen sowie die Erstellung eines Zufahrtswegs über eine Servitutsfläche. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt, hatte die Beschwerde abgewiesen. Vor dem Bundesgericht zogen die Beschwerdeführerinnen die Beschwerde nach einer einvernehmlichen Einigung zurück.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1** Das Verfahren ist infolge des Rückzugs der Beschwerde abzuschreiben (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 PCF). - **E.2** Gemäss Art. 66 Abs. 1 BGG gelten die Beschwerdeführerinnen als unterliegende Partei und tragen die Verfahrenskosten. Es liegt kein Grund zur Abweichung vor. Die Kosten werden auf 800 CHF festgesetzt. - **E.3** Die Beschwerdegegner erklärten, auf Parteientschädigung gemäss der Einigung zu verzichten. Dies wird zur Kenntnis genommen. - **E.4** Die Gemeinde Denges hat keinen Anspruch auf Parteientschädigung (Art. 68 Abs. 3 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Verfahren wird infolge des Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben, und die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführerinnen auferlegt, während keine Parteientschädigung zugesprochen wird.


6B_874/2025: Unzulässigkeit der Beschwerden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Luzern sprach den Beschwerdeführer A.________ teilweise rechtskräftig u. a. der versuchten schweren Körperverletzung, Nötigung und mehrfacher Tätlichkeiten am Ehegatten schuldig und verhängte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten sowie eine Landesverweisung für neun Jahre. Die Beschwerdeführerin, die Ehefrau von A.________, erhob ebenfalls Beschwerde.


6B_990/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil der Strafkammer des Strafgerichts vom 7. September 2023 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Nachdem dieses Urteil in Rechtskraft erwuchs, beantragte der Beschwerdeführer am 27. Juni 2024 bei der kantonalen Berufungs- und Revisionsstrafkammer (CARP) die Revision. Die CARP wies diesen Antrag mit Urteil vom 12. November 2025 ab. Gegen dieses Revisionsurteil erhebt der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht, wobei er die Nichtigkeit des ursprünglichen Strafurteils geltend macht.


1C_359/2025: Entscheidung betreffend ein kommunales Strassenprojekt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das kommunale Strassenprojekt der Gemeinde Faido sah die Errichtung einer neuen Wendeplatzfläche vor, wofür teilweise privates Grundeigentum von A.________ und B.________ beansprucht werden sollte. Nach öffentlicher Auflage und Ablehnung ihrer Opposition genehmigten die kantonalen Instanzen das Projekt. Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Tessin erhoben die betroffenen Grundeigentümer Beschwerde ans Bundesgericht. Sie machten geltend, dass das Strassenprojekt und der zugrunde liegende Nutzungsplan ihr Eigentum unverhältnismässig belaste und sie nicht ausreichend informiert worden seien.


1C_650/2024: Urteil betreffend die Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeibeamte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 1. September 2023 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen A.________ und Handwerkern. Zwei Polizeibeamte suchten A.________ in seinem Wohnhaus auf, nachdem sie von den Handwerkern informiert worden waren. Trotz mehrfacher Aufforderung meldete sich A.________ nicht, worauf die Beamten dessen Wohnbereich betraten. Nach einer kurzen Konfrontation zogen sie sich zurück. A.________ erhob später Strafanzeige gegen die Beamten wegen Hausfriedensbruchs und Amtsmissbrauchs. Das Obergericht des Kantons Zürich verweigerte daraufhin die Ermächtigung zur Strafverfolgung.


7B_1142/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ gelangte mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht, nachdem das Obergericht des Kantons Thurgau am 4. September 2025 nicht auf seine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Frauenfeld vom 30. Juni 2025 eingetreten war.


8C_720/2025: Entscheid über die Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, geboren 1970, beantragte wiederholt Leistungen der Invalidenversicherung, die durch die IV-Stelle des Kantons St. Gallen letztmals mit Verfügung vom 12. September 2024 abgelehnt wurden. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen hiess die dagegen erhobene Beschwerde teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und Neuverfügung zurück.


4A_70/2025: Entscheid über eine arbeitsvertragliche Konkurrenzklausel

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Angestellter der B.________ SA, war seit 2016 als Personalberater angestellt. Der Arbeitsvertrag enthielt eine Konkurrenzklausel, die für ein Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses galt und Verletzungen dieser Klausel mit einer Konventionalstrafe von CHF 50'000.- belegt. Nach seiner Kündigung 2018 nahm A.________ eine Tätigkeit bei einem direkten Konkurrenten auf, wodurch er unter anderem frühere Kunden der B.________ SA betreute. Die B.________ SA verklagte ihn auf Zahlung der vereinbarten Konventionalstrafe. Das Bezirksgericht Lausanne sprach der B.________ SA den gesamten Betrag von CHF 50'000.- zu. Die Cour d'appel civile des Tribunal cantonal des Kantons Waadt reduzierte den Betrag auf CHF 25'000.-. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


7B_647/2025: Nichteintreten auf Beschwerden in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte Beschwerden gegen zwei Verfügungen des Obergerichts des Kantons Bern ein. Die erste Verfügung betraf das Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen eine Mitteilung nach Art. 318 StPO, die zweite Verfügung betraf die Abweisung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit einer Einstellungsverfügung. Beide Beschwerden wurden vom Bundesgericht gemeinsam beurteilt.


6B_862/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend die Gültigkeit des Verzichts auf ein Rechtsmittel im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Strafgericht des Saanebezirks am 12. Juni 2025 unter anderem wegen Verleumdung, Beschimpfung, Drohung, Vorbereitungshandlungen zu Freiheitsberaubung und Entführung sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung sowie weiteren Sanktionen verurteilt. Zudem wurde seine Landesverweisung für fünf Jahre ausgesprochen. Am 4. September 2025 legte sein amtlicher Verteidiger Berufung ein, während der Beschwerdeführer zuvor schriftlich auf das Rechtsmittel verzichtet hatte. Das Kantonsgericht des Staates Freiburg bestätigte später die Gültigkeit des Rechtsmittelverzichts und wies die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens ab.


1C_193/2024: Entscheidung zu einer Teilrevision der Ortsplanung und der Abgrenzung des Perimeters der Moorlandschaft \"Furner Berg\"

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Objekt Nr. 109 \"Furner Berg\", aufgenommen in das Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung, ist Gegenstand einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Furna. Eine Beschwerde des WWF führte vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden zur teilweisen Aufhebung der neuen Zonenpläne und zur Rückweisung der Sache an die kantonale Regierung zur Anpassung des Perimeters der Moorlandschaft. Die politische Gemeinde Furna und eine private Beschwerdeführerin (A.________ AG) legten dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9C_231/2025: Gesetzliches Grundpfandrecht für Steuerforderungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Jahr 2018 veräusserte die B.________ AG ein Grundstück, welches später 2021 an die A.________ AG verkauft wurde. Wegen nicht eingereichter Steuererklärungen erliess die Steuerverwaltung Schaffhausen im März 2021 eine Ermessensveranlagung über die B.________ AG, welche zwischenzeitlich konkursrechtlich liquidiert wurde. Im Dezember 2022 trug die Steuerverwaltung ein Grundpfandrecht für Steuerforderungen inkl. Verzugszinsen in das Grundbuch ein. Die A.________ AG, als aktuelle Eigentümerin des Grundstücks, focht das Grundpfandrecht an und beantragte dessen Löschung.


4D_203/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ SA reichte am 25. September 2025 ein Gesuch um Begründung des Dispositivs eines Entscheids betreffend definitive Rechtsöffnung ein. Dieses Gesuch wurde durch die Justice de paix des Bezirks Ouest lausannois als verspätet und damit unzulässig erklärt. A.________ SA erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht.


7B_1155/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen aufgrund unzureichender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid des Präsidenten der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg vom 31. Oktober 2025 ein, mit dem die Verfügung über das Nichteintreten des Freiburger Staatsanwalts vom 3. Oktober 2025 bestätigt wurde. Das Bundesgericht musste prüfen, ob die Beschwerde von A.________ den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Zudem forderte A.________ die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands.


8C_450/2025: Invalidenversicherung – Überprüfung des Anspruchs auf Invalidenrente und berufliche Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der 1987 geborene Beschwerdeführer A.________ machte gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend und beantragte Leistungen der IV-Stelle Solothurn, darunter berufliche Massnahmen und eine Invalidenrente. Nach einer polydisziplinären Begutachtung und mehreren ergänzenden Stellungnahmen wies die IV-Stelle die Leistungsbegehren ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn bestätigte diesen Entscheid. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein mit der Forderung, die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen, oder ihm die beantragten Leistungen zuzusprechen.


5A_1088/2025: Entscheid zur Unterhaltsbeitragsregelung für ein Kind und zur Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Vater A. und die Mutter B. sind Eltern des Kindes C., geboren 2005. Gemäss einer 2011 getroffenen Vereinbarung sollte der Vater gestaffelte Unterhaltsbeiträge abhängig vom Alter des Kindes zahlen. Seit Januar 2021 wurden die Unterhaltsbeiträge durch öffentliche Hände vorgestreckt. Der Vater beantragte im August 2021 eine alternierende Obhut und verlangte, dass die Mutter ab Juni 2021 einen Unterhaltsbeitrag von CHF 2'800.– monatlich zahlen solle. Die Vorinstanz wies die Klagen des Vaters sowie dessen Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Der Vater focht diese Entscheide letztlich vor dem Bundesgericht an.


6B_977/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde wegen verspäteter Einreichung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte beim Kantonsgericht Basel-Landschaft den vollständigen Erlass der Verfahrenskosten. Das Kantonsgericht wies seine Berufung ab. Gegen dieses Urteil richtete der Beschwerdeführer eine Beschwerde an das Bundesgericht. Die Beschwerde wurde jedoch verspätet eingereicht, weshalb das Bundesgericht auf diese nicht eingetreten ist.


5A_7/2026: Urteil betreffend vorsorgliche Massnahmen zum Kindesunterhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil des Bundesgerichts befasst sich mit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich betreffend die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen zum Kindesunterhalt. Der Beschwerdeführer (Vater) ersuchte im Obergericht, vorsorgliche Unterhaltszahlungen an seinen Sohn B.________ wegen seiner finanziellen Situation, insbesondere seiner Untersuchungshaft und seiner Abhängigkeit von Mitteln aus einer Erbschaft, zu sistieren. Das Obergericht setzte jedoch basierend auf den veränderten finanziellen Umständen des Vaters neue monatliche Unterhaltsbeiträge fest. Der Vater erhob Beschwerde ans Bundesgericht.


1C_770/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Ermächtigung einer Strafuntersuchung gegen Kantonspolizisten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ warf vier Kantonspolizisten des Kantons Zürich übermässige Gewalt im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall vor. Das Obergericht des Kantons Zürich erteilte die Ermächtigung zur Einleitung einer Strafuntersuchung und entschied, keine Kosten oder Entschädigungen auszusprechen. A.________ erhob dagegen am 22. Dezember 2025 Beschwerde, ohne ein Begehren oder eine Begründung einzureichen.


5A_14/2026: Nichtzulassung einer Beschwerde in Bezug auf die Abänderung eines Scheidungsurteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien sind geschiedene Eltern einer Tochter. Der Vater beantragte wiederholt Änderungen des ursprünglichen Scheidungsurteils von 2018, insbesondere die Übertragung der Obhut auf ihn. Nach mehreren erfolglosen Klagen wurde die Berufung des Vaters vom Kantonsgericht Basel-Landschaft 2025 abgewiesen. Gleichzeitig setzte das Kantonsgericht die Kindesunterhaltsbeiträge in teilweiser Gutheissung einer Anschlussberufung der Mutter herauf. Der Vater erhob eine Beschwerde an das Bundesgericht, in der er die Aufhebung des kantonsgerichtlichen Entscheides und eine Rückweisung der Sache an ein anderes Gericht verlangte.


4A_590/2024: Entscheidung bezüglich eines streitigen Immobilienverkaufs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mehrere Immobiliengesellschaften haben eine Wohnung an Privatkäufer verkauft. Streitgegenstand war die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von den in einer Verkaufspromotion angegebenen Flächen sowie die Gültigkeit eines Garantieausschlusses im Kaufvertrag. Die Vorinstanzen bejahten den durch die Flächenabweichung entstandenen Mangel und erklärten den Garantieausschluss für ungültig aufgrund arglistiger Täuschung.


1C_2/2026: Beschwerde betreffend internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland: Herausgabe von Beweismitteln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen mehrere Personen, darunter C.________ sowie A.________, ebenfalls Verwaltungsratspräsidentin der B.________ AG, wegen verschiedener Straftaten, unter anderem Geldwäsche und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit CumEx-Geschäften. Deutschland ersuchte die Schweiz um internationale Rechtshilfe, insbesondere um Herausgabe von Bankunterlagen. Die Staatsanwaltschaft Graubünden bewilligte diese in Schlussverfügungen, die vom Bundesstrafgericht bestätigt wurden. A.________ und die B.________ AG erhoben Beschwerde an das Bundesgericht gegen den letztinstanzlichen Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts.


1C_409/2024: Unzulässigkeit der Beschwerden gegen Zwischenentscheid im Baurecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz genehmigte 2017 den Gestaltungsplan \"Wohnzone Altenbach\". 2022 beantragte die B.________ AG die Errichtung mehrerer Mehrfamilienhäuser. Dagegen erhob A.________ Einsprache. Die kantonalen und kommunalen Baubehörden genehmigten die Baugesuche mit aufschiebenden Bedingungen betreffend die Erschliessung. Der Regierungsrat modifizierte einen Teil der Bedingungen. A.________ erhob dagegen Beschwerde, die das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz abwies. A.________ gelangte daraufhin mit Beschwerden an das Bundesgericht.


7B_1024/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen die Abweisung eines Ausstandsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht gegen einen Zirkularentscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 28. August 2025, mit dem ein von ihm eingereichtes Ausstandsgesuch gegen den Vizepräsidenten des Obergerichts abgewiesen wurde. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde.


5A_50/2025: Überprüfung einer Arresteinsprache betreffend die Anerkennung eines ausländischen Urteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein ausländisches Versäumnisurteil des High Court of the Republic of Singapore (HCRS) über eine Zahlungspflicht führte in der Schweiz zur Beschlagnahme von Vermögenswerten durch einen Arrestbefehl. Die betroffene Person legte Arresteinsprache ein, welche vom Einzelrichter am Kantonsgericht Zug abgewiesen wurde. Das Obergericht des Kantons Zug hob hingegen diesen Entscheid nach einer Rückweisung erneut auf. Die Arrestforderung wurde für nicht glaubhaft erachtet. Dies führte zu einer Beschwerde der Arrestgläubigerin an das Bundesgericht.


7B_1318/2025: Nichtanhandnahme und Nichteintreten auf eine Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen den Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen, welche eine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft abgewiesen hatte. Er erhob Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht.


7B_1120/2025: Urteil zur Nichtanhandnahmeverfügung und unentgeltlicher Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich mit einer Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht, nachdem das Obergericht des Kantons Zürich die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 17. März 2025 sowie ihr Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren abgewiesen hatte.


6G_1/2025: Berichtigung des Bundesgerichts in Bezug auf das Rubrum und das Dispositiv eines früheren Urteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

A._______ erhob Beschwerde gegen mehrere Entscheidungen. In einem Urteil vom 18. November 2025 erklärte das Bundesgericht die Beschwerde für unzulässig, beging jedoch administrative Fehler in Bezug auf die benannten Verfahrensbeteiligten.


1C_756/2025: Widerruf einer Baubewilligung im Gewässerraum

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhielt 2007 eine nachträgliche Baubewilligung für einen Lagerplatz im Gewässerraum. Nach einem Hochwasser 2022, das den Lagerplatz zerstörte, stellte er diesen wieder her, was eine Baueinstellungsverfügung der Gemeinde und den Widerruf der Baubewilligung zur Folge hatte. Die kantonalen Instanzen wiesen seine Beschwerden ab.


4D_243/2025: Erlass der Gerichtskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin ersuchte vor dem Obergericht des Kantons Obwalden um Erlass der Gerichtskosten in zwei Verfahren, was mit Entscheid vom 4. November 2025 abgewiesen wurde. Daraufhin erhob sie am 15. Dezember 2025 Beschwerde an das Bundesgericht. Das Bundesgericht wies das Gesuch der Beschwerdeführerin um aufschiebende Wirkung mit Präsidialverfügung vom 17. Dezember 2025 ab.


7B_1143/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ stellte ein Ausstandsgesuch gegen die Staatsanwältin B.________. Das Obergericht des Kantons Thurgau wies dieses Gesuch am 4. September 2025 ab, soweit es darauf eintrat. Darauf erhob A.________ Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht und brachte unter anderem pauschale Vorwürfe betreffend angebliche Verfahrensmanipulation vor.


8C_368/2025: Entscheid zur Zulässigkeit der Opposition im Zusammenhang mit Leistungen der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte A.________, ein Bauleiter, erlitt am 20. September 2019 einen Unfall, bei dem er sich den linken Mittelfuss brach. Die Unfallversicherung übernahm die Heilkosten und sprach ihm eine Invalidenrente sowie eine Integritätsentschädigung zu, wobei die Opposition gegen die Höhe dieser Rentenregelung und das gewählte Datum der Stabilisierung seines Gesundheitszustands endgültig abgewiesen wurde. Später widersprach der Versicherte einer weiteren Entscheidung der Versicherung, welche lediglich der Umsetzung der früheren Opposition diente. Diese Opposition wurde aufgrund formeller Gründe als unzulässig erklärt, was nun Gegenstand des aktuellen Beschwerdeverfahrens ist.


6B_800/2024: Urteil betreffend Strafzumessung bei mehrfacher Pornografie und weiteren Straftaten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Aarau wegen mehrfacher Pornografie, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das NISSG und das Waffengesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten, einer Busse von CHF 500 und einem Widerruf einer früheren bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte die Schuldsprüche, sprach jedoch andere Sanktionskombinationen aus, was wiederum vom Bundesgericht 2024 aufgehoben und zurückgewiesen wurde. In einem neuen Entscheid des Obergerichts 2024 wurde erneut auf Gesamt- und Zusatzstrafen entschieden. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau rügte die Wahl der Strafart in ihrer Beschwerde.


7B_1327/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Ausstand

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ führte Beschwerde in Strafsachen gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Solothurn, Beschwerdekammer, vom 19. November 2025, betreffend ein Ausstandsgesuch. Die Beschwerde richtete sich gegen die Abweisung des Gesuchs durch die Vorinstanz.


7B_1303/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hatte sich gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug beschwert. Das Obergericht des Kantons Zug trat nicht auf die Beschwerde ein. Gegen diese Präsidialverfügung erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.


1C_767/2025: Auslieferung an Rumänien: Beschwerde gegen Entscheid des Bundesstrafgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die rumänischen Behörden ersuchten im Jahr 2021 um Fahndung und Auslieferung des rumänischen Staatsangehörigen A.________ aufgrund eines rechtskräftigen Urteils wegen versuchten Mordes und anderer Delikte. Der Beschwerdeführer wurde 2025 in der Schweiz festgenommen, und das Bundesamt für Justiz ordnete die Auslieferungshaft und die Auslieferung an Rumänien an. Das Bundesstrafgericht wies die Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid ab. A.________ gelangte daraufhin mit Beschwerde an das Bundesgericht.


1C_241/2025: Unterschutzstellung des \"Riegelhauses\" im Kloster Fahr

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Benediktinerinnenkloster Fahr in der Gemeinde Würenlos im Kanton Aargau plante den Abbruch des \"Riegelhauses\", das 1946 im Heimatstil erbaut wurde, und den Bau eines Ersatzneubaus. Das Departement für Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau stellte das Gebäude jedoch unter Denkmalschutz. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diesen Entscheid, worauf das Kloster Fahr Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht einreichte.


4A_530/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Bereich der zivilrechtlichen Haftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte am 22. Oktober 2025 Beschwerde gegen ein Urteil der Cour d'appel civile des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 28. März 2025 ein. Im Verlauf des Verfahrens wurde ihm eine Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses angesetzt, die er nicht fristgerecht einhielt. Die entsprechenden Zustellungen wurden nicht abgeholt, was zur Anwendung der gesetzlichen Vermutungsregel zur Zustellung führte. Aufgrund der nicht rechtzeitig geleisteten Vorauszahlung war die Beschwerde unzulässig.


4A_210/2025: Abweisung der Beschwerde gegen Mietvertragsverlängerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA (Mieterin) und die B.________ AG (Vermieterin) stritten über eine Vertragsverlängerung eines befristeten Mietvertrags für Geschäftslokale in Genf, welcher fristgerecht Ende 2020 ausgelaufen war. Die Mieterin stellte während des laufenden Vertrags eine gerichtliche Forderung zur Verlängerung des Mietverhältnisses um fünf Jahre. Die kantonalen Instanzen gewährten eine einmalige Verlängerung um drei Jahre, jedoch keine darüber hinausgehende Verlängerung.


1C_166/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Baubewilligung mit Nebenbestimmungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

E.E.________ und F.E.________ erhielten von der Gemeinde Bubikon eine Baubewilligung sowie eine forstrechtliche Bewilligung der Baudirektion des Kantons Zürich für ein Einfamilienhaus. Die Bewilligung enthielt Nebenbestimmungen, wonach vor Baubeginn diverse Dokumente (z. B. Farb- und Materialkonzept, Liegenschaftsentwässerungsprojekt) genehmigt werden mussten. Nach Einsprache durch mehrere Nachbarn wurde die Baubewilligung in allen kantonalen Instanzen bestätigt. Die Beschwerdeführenden gelangten mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht, um die Entscheide sämtlicher Vorinstanzen aufzuheben oder das Verfahren zurückzuweisen.


4D_219/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Schuldner (A.________) legte Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl über CHF 27'025.-- ein, der von B.________ ausgestellt worden war. Der Rechtsvorschlag wurde durch den erstinstanzlichen Richter in Mendrisio-Nord mit Entscheid vom 2. Juni 2025 provisorisch abgewiesen. Gegen diesen Entscheid legte A.________ beim kantonalen Gericht (Kammer für Schuldbetreibung und Konkurs des Appellationsgerichts des Kantons Tessin) Beschwerde ein, welche mit Entscheid vom 24. September 2025 abgewiesen wurde. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Zahlungsbefehls, der Pfändung sowie aller vorangehenden Entscheidungen. Insbesondere bestritt er den Charakter eines Schuldanerkennungstitels des Zahlungsbefehls und machte diverse Verletzungen des Bundesrechts geltend.


9C_624/2025: Urteil zur Prozessvoraussetzung bei einer Beschwerde im Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen ein Nichteintretensurteil des Bundesverwaltungsgerichts. Es ging um die Rückvergütung von AHV-Beiträgen. Das Bundesverwaltungsgericht war auf die Beschwerde nicht eingetreten, da der einverlangte Kostenvorschuss nicht geleistet wurde. Der Beschwerdeführer argumentierte letztinstanzlich lediglich inhaltlich zu den materiellen Aspekten des Falles, ohne dabei die Anforderungen einer rechtsgenüglichen Beschwerde zu erfüllen.


9C_720/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Steueramt der Gemeinde U.________ für die Steuerperiode 2024 veranlagt. Nach einer abgewiesenen Einsprache aufgrund von Verspätung und gerichtlicher Aufforderungen zur Leistung eines Kostenvorschusses, stellte A.________ vergeblich ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Da der Kostenvorschuss nicht bezahlt wurde, trat das Kantonsgericht Luzern am 18. November 2025 auf die Beschwerde nicht ein. Mit der vorliegenden Beschwerde an das Bundesgericht beantragt A.________ unter anderem die Aufhebung der Nichteintretensverfügung und die Rückweisung der Sache zur materiellen Beurteilung.


9C_595/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ focht vor Bundesgericht die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug an, mit der sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und ein Kostenvorschuss von CHF 2'000.- verlangt wurde. Das Verwaltungsgericht begründete die Abweisung mit fehlender finanzieller Bedürftigkeit und offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Beschwerde.