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Bundesgericht neue Urteile vom 30.01.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_1357/2025: Nichtanfechtbarkeit eines Entsiegelungsentscheids bezüglich Mobiltelefon und SIM-Karte

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von der Bundesanwaltschaft einer Strafuntersuchung wegen des Verdachts des politischen Nachrichtendienstes, der Drohung und der Nötigung unterzogen. Im Zuge dieser Ermittlungen wurden ein Mobiltelefon und eine SIM-Karte sichergestellt und auf Antrag des Beschwerdeführers versiegelt. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht Bern entsiegelte die Datenträger, worauf A.________ Beschwerde beim Bundesgericht erhob, mit dem Ziel, den Entsiegelungsentscheid aufzuheben.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht stellt fest, dass der kantonale Entscheid nicht die Strafuntersuchung abschliesst und deswegen gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG nur anfechtbar ist, wenn ein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil droht. Es wird dargelegt, dass die Offenlegung eines Geheimnisses diesen Tatbestand erfüllen kann, nicht jedoch andere Beschlagnahmehindernisse wie mangelnder Tatverdacht oder fehlender Deliktskonnex. Der Beschwerdeführer argumentiert, dass die Freigabe seines Smartphones und der SIM-Karte einen schwerwiegenden Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte darstelle. Das Bundesgericht erwidert jedoch, dass bei persönlich genutzten Mobiltelefonen gesetzliche Geheimnisschutzgründe nur dann greifen, wenn das Interesse am Schutz der Persönlichkeit gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse überwiegt. Aufgrund der Schwere der vorgeworfenen Delikte sei dies hier nicht erkennbar, und der Beschwerdeführer habe dies auch nicht substanziiert dargelegt. Argumente zu allgemeinen Beschlagnahmehindernissen wie Tatverdacht oder Verhältnismässigkeit berechtigen ebenfalls nicht zur Anrufung des Bundesgerichts, da sie keinen nicht wieder gutzumachenden rechtlichen Nachteil begründen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Zudem wurden Gerichtskosten auferlegt, und das Urteil wurde den beteiligten Parteien mitgeteilt.


7B_1246/2025: Entscheid betreffend bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wurde durch das Bezirksgericht Bülach mehrfach verurteilt, unter anderem wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und anderer Delikte. Er befindet sich seit dem 1. Juli 2021 im Strafvollzug und hat zwei Drittel seiner Freiheitsstrafe am 1. Dezember 2024 abgesessen. Die bedingte Entlassung sowie die Versetzung in ein Arbeitsexternat wurden abgelehnt; dagegen gelangte er erfolglos an die kantonalen Instanzen. Schliesslich erhob er Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Die Beschwerde in Strafsachen ist grundsätzlich zulässig, da es sich um Fragen des Strafvollzugs handelt. Formal sind die Anforderungen an eine hinreichende Begründung nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht vollständig erfüllt, weshalb die Beschwerde teilweise nicht behandelt wird. **E.2**: Der Beschwerdeführer hat sich in seiner Beschwerdeschrift nicht ausreichend mit den Erwägungen des vorinstanzlichen Urteils auseinandergesetzt und lediglich abstrakte Ausführungen zur Rechtslage gemacht. Zudem fehlt eine substantiierte Rüge der Sachverhaltsfeststellungen. Auf unzureichend begründete Aspekte der Beschwerde konnte nicht eingetreten werden. **E.3**: Bei der Prüfung der bedingten Entlassung gemäss Art. 86 Abs. 1 StGB ist eine Gesamtwürdigung der legalprognostischen Kriterien erforderlich. Insbesondere basiert die Negativprognose auf einer Abwägung der relevanten spezialpräventiven Aspekte. Die Vorinstanz hielt fest, dass erhebliche Rückfallrisiken bestehen, basierend auf einem forensischen Bericht, einem ROS-Bericht und weiteren Vollzugsakten. Die diagnostizierten psychischen Störungen und das Verhalten des Beschwerdeführers während des Strafvollzugs rechtfertigen die weitere Vollzugsdauer zur Bearbeitung seiner diesbezüglichen Probleme. **E.3.6.1–3.6.4**: Diverse Argumente des Beschwerdeführers – etwa zur Verlässlichkeit der Urinproben, der Gültigkeit des Gutachtens oder der Gewichtung von Disziplinarverstössen – wurden in den Erwägungen analysiert und als unbegründet zurückgewiesen. Die Vorinstanz habe eine umfassende, nachvollziehbare und bundesrechtskonforme Beurteilung vorgenommen. **E.4**: Angesichts der negativen legalprognostischen Bewertung wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. Die unentgeltliche Rechtspflege wird nicht gewährt, da die Beschwerde als aussichtslos bewertet wurde.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt. Dem Beschwerdeführer wurden zudem Gerichtskosten auferlegt.


1C_649/2024: Entscheid zur Initiative IN 197 betreffend Mindestabstand zwischen Exploitationen und Wohngebieten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit der kantonalen Volksinitiative IN 197 des Kantons Genf, welche eine Mindestdistanz von 300 Metern zwischen Exploitationen und Wohngebieten festlegen möchte. Der Staatsrat des Kantons Genf hatte die Initiative teilweise für ungültig erklärt, da die dritte Satzpassage des vorgeschlagenen Artikels 3C der Gesetzesvorlage nicht mit übergeordnetem Recht übereinstimme. Die Vorinstanz, die Chambre constitutionnelle der Cour de justice des Kantons Genf, wies die Beschwerde gegen die teilweise Ungültigkeitserklärung ab, woraufhin die Initianten und weitere Beschwerdeführer das Bundesgericht anriefen.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Das Bundesgericht bestätigt die Zulässigkeit des Rechtsmittels und die Legitimation der Beschwerdeführer. Es prüft die Gültigkeit der kantonalen Initiative unter Berücksichtigung der Massgeblichkeit des übergeordneten Rechts, insbesondere des Bundesrechts. - **E.2**: Die Beschwerdeführer kritisieren die angeblich ungenaue Sachverhaltsdarstellung der Vorinstanz, jedoch handelt es sich nicht um eine eigentliche Tatsachenrüge, sondern um eine rechtliche Würdigung, die in den weiteren Erwägungen behandelt wird. - **E.3**: Das Bundesgericht analysiert die Vereinbarkeit des vorgeschlagenen Mindestabstandes von 300 Metern mit den Grundsätzen des Umweltschutzrechts, insbesondere dem Prinzip der Prävention und der Proportionalität sowie der Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Es kommt zum Schluss, dass eine abstrakte und allgemeine Festlegung einer solchen Distanz nicht den Anforderungen des Bundesrechts entspricht, da sie keine Einzelfallprüfung erlaubt und daher unverhältnismässig sein kann.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführern auferlegt.


7B_1382/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen ungenügender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht prüfte eine Beschwerde in Strafsachen von A.________ gegen einen Entscheid der Chambre pénale des Tribunals cantonal du Jura, welcher die Berufung des Beschwerdeführers gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des kantonalen Staatsanwalts für unzulässig erklärt hatte. Die Beschwerde wurde mit der Begründung eingereicht, dass der Entscheid gegen das Recht verstosse.


4A_649/2025: Entscheid betreffend Rückzug einer Beschwerde im Mietrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerinnen (A.________ Sàrl und B.________) hatten eine Beschwerde in Zivilsachen gegen einen Entscheid der Chambre des baux et loyers der Cour de justice des Kantons Genf vom 13. November 2025 eingereicht. Es ging um eine mietrechtliche Streitigkeit mit der Beschwerdegegnerin (C.________ AG). Die Beschwerdeführerinnen zogen ihre Beschwerde am 15. Januar 2026 zurück.


7B_1190/2025: Zulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wandte sich mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid der Beschwerdekammer des Strafgerichts des Kantons Waadt. Diese hatte am 12. September 2025 eine Beschwerde gegen eine Verfügung der Vollzugsrichterin des Kantons Waadt vom 23. Juli 2025 als unzulässig erklärt. Das Bundesgericht musste über die Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Entscheid der kantonalen Instanz befinden.


7F_35/2025: Revisionsgesuch gegen das Urteil betreffend Nichteintretensentscheid des Bundesgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller reichte ein Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil 7B_377/2025 vom 25. Juni 2025 ein, mit dem das Bundesgericht nicht auf seine Beschwerde eingetreten war. Das Revisionsgesuch moniert insbesondere, dass erhebliche Tatsachen nicht berücksichtigt worden seien und sowohl das kantonale Urteil als auch das bundesgerichtliche Urteil nichtig seien.


7B_1348/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Haftbedingungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte am 10. Dezember 2025 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid der Strafrekurskammer des Kantonsgerichts Waadt vom 18. November 2025 ein. Die II. Strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts setzte ihm eine Frist bis zum 7. Januar 2026, um den angefochtenen Entscheid nachzureichen und die festgestellte Mangelhaftigkeit zu beheben. A.________ reichte innerhalb der gesetzten Frist den angefochtenen Entscheid jedoch nicht ein, sodass keine weiteren Schriftenwechsel erfolgten.


4D_239/2025: Entscheid zum Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Werkvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Streitgegenstand betrifft einen Werkvertrag. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Aargau, trat auf die Beschwerde des Beschwerdeführers infolge verspäteter Rechtsmitteleingabe nicht ein. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.


4D_207/2025: Entscheidung zu einer mietrechtlichen Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob vor Bundesgericht Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, welches das früher ergangene Urteil des Bezirksgerichts Meilen nicht überprüfte, da die Rechtsmitteleingabe verspätet war. Gegenstand der ursprünglichen Klage war die Feststellung der Gültigkeit einer Kündigung des Mietvertrags durch die Beschwerdegegnerin B.________ AG.


7B_1304/2025: Ausstandsgesuch gegen die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau im Zusammenhang mit einem erstinstanzlichen Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte ein Ausstandsgesuch gegen die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau im Zusammenhang mit einem erstinstanzlichen Strafverfahren ein. Dieses wurde von der Vorinstanz (Obergericht des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen) abgewiesen. Mit Beschwerde vom 27. November 2025 beanstandet der Beschwerdeführer den Entscheid des Obergerichts beim Bundesgericht.


4A_673/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Mietrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Streit betrifft die Beendigung eines Mietvertrags über eine unmöblierte Zimmervermietung in einem Haus, gekündigt durch den Vermieter. Der ursprüngliche Antrag auf Räumung wurde vom Tribunal des baux et loyers genevois als offensichtlich unzulässig erklärt. Die Vorinstanz änderte diesen Entscheid und forderte den Mieter zur sofortigen Räumung auf.


4A_139/2025: Entscheid über die Rechtsfragen zur Mainlevée und zur Exigibilität einer gemeinsamen Schuldhypothek

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Intimierte (B.________ SA) hatte im Rahmen einer Zwangsvollstreckung für eine Immobilienhypothek einen Zahlungsbefehl über CHF 8'000'000 (inklusive Zinsen) gegen die Rekurrentin (A.________ SA) erwirkt. Sie verlangte die provisorische Rechtsöffnung. Die Vorinstanzen (Friedensrichter und kantonale Instanz) gewährten die Rechtsöffnung. Die Rekurrentin legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5A_114/2025: Entscheidung zur litispendance in einem internationalen Erbfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

F.A.________, ein in Frankreich lebender Staatsbürger, verstarb 2019 und hinterliess Erbbeteiligte, darunter seine Ehefrau A.A.________ sowie vier Kinder, die in verschiedenen Ländern wohnen. A.A.________ leitete 2020 eine Aktion zur Liquidation des Güterstandes, Feststellung und Teilung der Erbschaft vor Schweizer Gerichten ein, wobei die internationale Zuständigkeit der schweizerischen Behörden strittig war. Parallel dazu wurde in Frankreich ein Verfahren eröffnet. Kernfrage war, ob die litispendance für die Schweizer Verfahren durch die Einleitung der Versöhnungsverhandlung geschaffen wurde.


4A_564/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Mietvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte gegen ein Urteil der Chambre des baux et loyers de la Cour de justice des Kantons Genf Beschwerde beim Bundesgericht ein. Streitgegenstand war ein Mietvertrag. Die Beschwerde wurde durch den Präsidenten der I. zivilrechtlichen Abteilung behandelt.


7B_26/2026: Entscheid betreffend die Nichtanhandnahmeverfügung und die mangelnde Begründung eines Rechtsmittels

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. Der Beschwerdeführer A.________ hat gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des kantonalen Staatsanwalts Strada vom 7. Mai 2025 Beschwerde bei der Strafrechtlichen Beschwerdekammer des Kantonsgerichts Waadt eingereicht. Diese erklärte den Beschwerdeentscheid von A.________ mit Urteil vom 7. November 2025 für unzulässig. B. A.________ erhob am 6. Januar 2026 Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht gegen diesen Entscheid und beantragte gleichzeitig die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.


2C_569/2023: Entscheid zur Bemessung von Stipendien im Zusammenhang mit einer Weiterbildung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin absolvierte seit Oktober 2019 eine Weiterbildung als \"Dipl. Psychologische Beraterin\" und beantragte dafür Stipendien. Nach einem langjährigen Rechtsstreit sprach die kantonale Behörde ihr Ausbildungsbeiträge zu, kürzte jedoch die Höhe der Stipendien unter Berücksichtigung der Intensität der Ausbildung basierend auf ECTS-Punkten. Die Beschwerdeführerin verlangte vor Bundesgericht höhere Stipendien.


4A_255/2025: Entscheid zur arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung eines Botschaftsangestellten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Koch, angestellt bei der Botschaft der Republik A.________ in Genf, klagt gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber nach Kündigung aufgrund unzureichender Lohnzahlungen. Die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit wurde zuvor geklärt, wobei die Immunität der Republik A.________ verneint wurde. Vorliegend dreht sich der Streit um ausstehende Lohnforderungen und weitere Vergütungen auf Basis des Vertrags zwischen den Parteien, einschließlich Ansprüchen gemäss zwei genferischen Kontrakttypen für Arbeitsverhältnisse im Bereich der Wirtschaft.


8C_469/2025: Anspruch auf Krankentaggeld bei verspäteter Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der bei der Evangelisch-Reformierten Gesamtkirchgemeinde V.________ tätig war und später eine Invalidenrente bezog, beanspruchte Arbeitslosenentschädigung und Taggeld während einer zeitweisen Arbeitsunfähigkeit ab Dezember 2024. Das Amt für Arbeitslosenversicherung des Kantons Bern (AfA) verneinte seinen Anspruch auf Krankentaggelder für den Grossteil des entsprechenden Zeitraums aufgrund einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit. Die Vorinstanz gewährte A.________ jedoch das volle Taggeld für den Zeitraum bis 30 Tage nach Arbeitsbeginn am 20. Dezember 2024, was das AfA mit Beschwerde vor Bundesgericht anfocht.


7B_1423/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob mit Eingabe vom 29. Dezember 2025 Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantonsgerichts St. Gallen vom 18. November 2025. Es ging um ein Ausstandsgesuch, das von der Vorinstanz nicht behandelt wurde, da laut deren Ansicht kein anhängiges Ermächtigungsverfahren betreffend Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen ein Behördenmitglied vorlag und die Strafkammer für eine neue Strafklage nicht direkt zuständig sei.


6B_701/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlender Zahlung der vorgeschriebenen Gerichtskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte am 8. Oktober 2025 eine Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid der Strafkammer für Berufung und Revision des Genfer Gerichts vom 2. September 2025 ein. Die Beschwerde betrifft eine angebliche willkürliche Anwendung des Gesetzes über öffentliche Veranstaltungen (LMDPu).


2C_725/2025: Urteil zur Nichterteilung einer Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsangehöriger, reiste am 20. Dezember 2024 in die Schweiz ein und beantragte eine Aufenthaltsbewilligung. Das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht des Kantons Basel-Landschaft verweigerte ihm die Bewilligung und wies ihn aus der Schweiz weg. Diese Verfügung wurde im Instanzenzug vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und vom Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigt, wobei das Kantonsgericht die Beschwerde des Beschwerdeführers abwies, soweit es darauf eintrat. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht.


9C_662/2025: Unzulässigkeit der Beschwerden gegen die Steuer auf Zweitwohnungen im Kanton Waadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer eines Grundstücks in Corsier-sur-Vevey, wurde von der Kommission intercommunale de la taxe de séjour Riviera-Villeneuve (CITS) für die Jahre 2013 bis 2023 zur Zahlung der Steuer auf Zweitwohnungen aufgefordert. Die Steuerbescheide wurden zunächst durch die Kommission de recours en matière d'impôts communaux von Corsier-sur-Vevey bestätigt, später jedoch aufgrund eines Rechtsmittels des Steuerpflichtigen für die Jahre 2013 bis 2017 wegen Verjährung teilweise aufgehoben. In einem weiteren Verfahren hat das Tribunal cantonal des Kantons Waadt entschieden, dass A.________ nicht steuerpflichtig sei. Die CITS, die Gemeinde Corsier-sur-Vevey und die Kommission de recours in Steuerfragen erhoben Beschwerden an das Bundesgericht.