Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_712/2024: Übernahme der Kosten für Massnahmen zur Kompensation eines Schadens am archäologischen Erbe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte die Beschwerde der A.________ SA zu beurteilen, die sich gegen einen Entscheid der Walliser Kantonsgerichte richtete. Die Beschwerdeführerin hatte auf ihrer Parzelle Arbeiten durchgeführt, durch die irreparable Schäden an römerzeitlichen archäologischen Funden entstanden sind. Diese liegt in einer archäologischen Zone. Die Beschwerdeführerin wurde von den kantonalen und kommunalen Behörden verpflichtet, Kosten für die notwendigen archäologischen Massnahmen (maximal CHF 95'000.–) zu übernehmen.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Beschwerde ist grundsätzlich nach den Artikeln 82 ff. BGG zulässig. Die Beschwerdeführerin hat ein schutzwürdiges Interesse und ist beschwerdeberechtigt. Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Sie macht geltend, dass die Gemeinde eine neue Untersuchung hätte durchführen müssen, da diese anstelle der zuvor unzuständigen kantonalen Behörde das Verfahren weiterführte. Diese Rüge wird abgewiesen, da die Beschwerdeführerin sich mehrmals äussern konnte und keine formellen Regelverstösse ersichtlich sind. Die Kritik der Beschwerdeführerin zur angeblich fehlerhaften Sachverhaltsfeststellung wird zurückgewiesen. Insbesondere die Behauptung, es wären keine archäologischen Schäden feststellbar oder der Schaden wäre nicht durch sie verursacht worden, ist rein appellatorisch und unbegründet. Die Argumente bezüglich der angeblichen Ungültigkeit des Berichts der B.________ GmbH werden verworfen. Diese wurde durch eine an sich zuständige Behörde in Auftrag gegeben und konnte von der Gemeinde im Verfahren verwendet werden. Die Anwendung von Art. 24e NHG wurde korrekt beurteilt. Die irreparablen Schäden am archäologischen Erbe wurden durch die vorzeitigen Bauarbeiten verursacht, und die auferlegte Kostenpflicht für archäologische Massnahmen ist rechtmässig. Weder ein Verstoss gegen den Vertrauensschutz noch willkürliches Handeln durch die Gemeinde oder die kantonalen Behörden konnte festgestellt werden.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde der A.________ SA wurde abgewiesen, die Gerichtskosten von CHF 5'000.– wurden auferlegt und es wurden keine Parteientschädigungen ausgesprochen.
4F_61/2025: Urteil zum Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Gesuchsteller verlangt die Revision des bundesgerichtlichen Urteils 4D_163/2025 vom 15. Oktober 2025, in dem das Bundesgericht auf eine Beschwerde nicht eingetreten war und dem Gesuchsteller Gerichtskosten auferlegt hatte. Gegen dieses Urteil erhob der Gesuchsteller verschiedene Vorwürfe, beantragte dessen Aufhebung sowie eine Entschädigung von CHF 250'000.– und berief sich auf Revisionsgründe nach den Art. 121 und 123 BGG. Zudem stellte er ein Ausstandsbegehren und begehrte u.a. die unentgeltliche Rechtspflege.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Verfahren wird gemäss Art. 54 Abs. 1 BGG in der Sprache des angefochtenen Urteils (Deutsch) geführt. Ein allgemeines Ausstandsgesuch gegen das Bundesgericht ist institutionell nicht möglich. Es müssten konkrete Ausstandsgründe gegen einzelne Gerichtspersonen vorgetragen werden. Das Begehren des Gesuchstellers ist unzulässig. Die Präsidialverfügung vom 23. Dezember 2025, mit der superprovisorische Massnahmen abgewiesen wurden, ist gemäss Art. 32 Abs. 3 BGG nicht anfechtbar. Eine dagegen erhobene „Beschwerde“ ist unzulässig. Die geltend gemachten Revisionsgründe gemäss Art. 121 BGG (wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen) sind unbegründet. Das Bundesgericht hat die Vorbringen des Gesuchstellers in seinem Urteil 4D_163/2025 berücksichtigt, ist jedoch aufgrund mangelnder Begründung seiner Beschwerde nicht darauf eingetreten. Auch nachträglich geltend gemachte Tatsachen oder Beweismittel (Art. 123 BGG) sind nicht rechtsgenüglich substantiiert. Tatsachen, die erst nach dem Entscheid entstanden sind, berechtigen gesetzlich nicht zur Revision. Das Revisionsgesuch erweist sich insgesamt als unbegründet, soweit darauf eingetreten werden kann. Weitergehende Anträge des Gesuchstellers fallen nicht in den Streitgegenstand und sind daher ebenfalls unzulässig. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen (Art. 64 Abs. 1 BGG). Gerichtskosten von CHF 500.— werden dem Gesuchsteller auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, ebenso wie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Gerichtskosten werden auferlegt.
2C_355/2025: Ungültigerklärung und Entzug von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall beantragte das Bundesamt für Polizei (fedpol) gestützt auf Art. 7 Abs. 2 lit. a des Ausweisgesetzes (AwG) die Ungültigerklärung und den Entzug der Identitätsausweise eines sich im Ausland befindenden, strafrechtlich verfolgten Schweizer Staatsangehörigen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen hatte, erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass es sich um einen Endentscheid in einer öffentlich-rechtlichen Angelegenheit handelt und der Beschwerdeführer die formellen und materiellen Eintretensvoraussetzungen erfüllt. Auf die Beschwerde ist einzutreten. Die Beschwerde erfüllt nur teilweise die Begründungsanforderungen von Art. 42 und Art. 106 BGG. Rügen betreffend Verfahrensgarantien, der Unschuldsvermutung und der Rechtsgleichheit wurden nicht ausreichend begründet, weshalb darauf nicht einzutreten ist. Sachverhaltsrügen des Beschwerdeführers, insbesondere betreffend den Stand der Strafuntersuchung und die Unterstellung einer missbräuchlichen Verwendung seiner Ausweise, wurden als unzulässig bzw. unbegründet zurückgewiesen. Das Bundesgericht bestätigte, dass der Ausweisentzug und die Ungültigerklärung gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. a AwG rechtmässig und verhältnismässig sind. Der Entzug dient einem öffentlichen Interesse, nämlich der Sicherstellung der Strafverfolgung und eines effektiven Strafvollzugs in der Schweiz. Die Behauptung des Beschwerdeführers, der Entzug der Ausweise sei rechtsmissbräuchlich und diene einzig dazu, eine Untersuchungshaft zu erzwingen, wurde als unbegründet zurückgewiesen. Der Zweck der Massnahme entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist nicht sachfremd.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und es wurden Gerichtskosten von CHF 2'500.-- dem Beschwerdeführer auferlegt. Der Entscheid wurde den Verfahrensbeteiligten und dem Bundesverwaltungsgericht mitgeteilt.
4F_62/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils 4D_169/2025, das auf seine ursprüngliche Beschwerde nicht eintrat. Er machte geltend, das Bundesgericht sei befangen und habe wesentliche Tatsachen übersehen. Zudem ersuchte er um unentgeltliche Rechtspflege, superprovisorische Massnahmen und verlangte Schadenersatz.
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2C_719/2025: Entscheid über Fristwiederherstellungsgesuch und Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, eine Vermögensverwalterin mit von der FINMA erteilter bedingter Bewilligung, verletzte Anforderungen an Mindestkapital und Eigenmittel. Die FINMA entzug ihr daraufhin die Bewilligung und ordnete die Liquidation sowie umfassende Massnahmen zur Abwicklung an. Gegen die Nichtzahlung eines Kostenvorschusses innert Frist und den darauf beruhenden Nichteintretensentscheid des Bundesverwaltungsgerichts beantragte die A.________ AG beim Bundesgericht die Fristwiederherstellung.
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5A_519/2025: Urteil zur Abweisung der Beschwerde betreffend Organhaftungsansprüche
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die B.________ SA wurde am 23.08.2012 in Konkurs gesetzt. C.________ erzielte durch die Geltendmachung ihr abgetretener Organhaftungsansprüche in einem Rechtsstreit einen Betrag von insgesamt 4'920'561.80 CHF. Das Konkursamt forderte von C.________ die Herausgabe des Überschusses nach Deckung der Kosten und ihrer kollozierten Forderung und annulierte ihr Ausstellungsausfallzeugnis teilweise. C.________ erhob im Anschluss Beschwerden, die bis vor Bundesgericht getragen wurden.
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9C_711/2025: Einschätzung zur Steuerveranlagung nach pflichtgemässem Ermessen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer, Eheleute mit Wohnsitz im Kanton Zürich, deklarierten in ihrer Steuererklärung 2021 ein Einkommen und Vermögen, welche später vom Kantonalen Steueramt Zürich auf Grundlage von Mitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) infrage gestellt wurden. Die ESTV hatte bei einer Revision Belege über den Handel mit mehr als 100 Fahrzeugen durch die Beschwerdeführer entdeckt. Da keine vollständigen Antworten oder Belege von den Beschwerdeführern vorgelegt wurden, veranlagte das Steueramt diese nach pflichtgemässem Ermessen. Widersprüchliche und ungenügende Angaben der Beschwerdeführer führten zu einer Ablehnung ihrer Einsprache durch sämtliche kantonalen Rechtsmittelinstanzen.
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8C_604/2025: Urteil zur Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin hat am 17. Oktober 2025 Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 27. August 2025 eingereicht. Im Verlauf des Verfahrens wurde sie aufgefordert, einen Kostenvorschuss zu leisten, was auch nach Setzung einer Nachfrist bis zum 7. Januar 2026 nicht erfolgte.
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9C_557/2025: Urteil zur beruflichen Vorsorge
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, war während seines Temporäreinsatzes bei der G.________ AG im Jahr 2019 berufsvorsorgerechtlich versichert. Aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen im Kontext seiner Autismus-Spektrum-Störung und einer Entwicklungsstörung beantragte er eine Invalidenrente des Vorsorgefonds für berufliche Vorsorge, nachdem ihm bereits von der Invalidenversicherung eine Rentenleistung zugesprochen wurde. Der Vorsorgefonds verneinte jedoch seine Leistungspflicht mit Verweis auf eine vor Beginn des Vorsorgeverhältnisses bestehende erhebliche Arbeitsunfähigkeit.
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2C_744/2025: Nichteintretensentscheid im Einreisebewilligungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer, zwei afghanische Staatsangehörige und volljährige Kinder eines in der Schweiz niedergelassenen Vaters, beantragten die Einreisebewilligung, was das Migrationsamt des Kantons Zürich ablehnte. Nach erfolgloser Anfechtung bei der kantonalen Sicherheitsdirektion gingen sie vor das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, das auf ihre Beschwerde wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses nicht eintrat. In der Folge gelangten sie an das Bundesgericht.
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4A_132/2025: Urteil betreffend Anordnung einer Sonderuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft einen Rechtsstreit zwischen der A.________ AG (Beschwerdeführerin) und B.________ (Beschwerdegegner). B.________, der 49 % des Aktienkapitals der A.________ AG hält, beantragte die gerichtliche Anordnung einer Sonderuntersuchung gemäss Art. 697c und Art. 697d OR. Hintergrund bilden Spannungen zwischen ihm und der Mehrheitsaktionärin C.________ AG sowie vermutete Pflichtverletzungen der Organe der A.________ AG, insbesondere im Zusammenhang mit der Mittelverwendung und der Führung von Rechtsstreitigkeiten. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hiess den Antrag teilweise gut. Dagegen erhob die A.________ AG Beschwerde an das Bundesgericht.
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8C_385/2025: Urteil zur Leistungspflicht der Unfallversicherung bei Rückfällen und Kausalzusammenhang
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ hatte 2007 eine unfallbedingte Verletzung (Hamulusfraktur) erlitten, für die die Suva Versicherungsleistungen gewährte. Nach mehreren Rückfällen stellte die Suva 2016 sämtliche Leistungen ein und sprach 2019 eine Integritätsentschädigung aus, die später gerichtlich verneint wurde. 2022 meldete A.________ erneut einen Rückfall an, den die Suva wegen fehlendem Kausalzusammenhang zum ursprünglichen Unfall ablehnte.
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4A_364/2025: Rückerstattung des Kostenvorschusses in einem SchKG-Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Beschwerdeführerin) betrieb A.________ (Beschwerdegegner) für eine Forderung von Fr. 3'089.55 gestützt auf einen Verlustschein. Nachdem das Bezirksgericht Zofingen im Rechtsöffnungsverfahren zugunsten der Beschwerdeführerin entschied, blieb ungeklärt, ob ihr der geleistete Kostenvorschuss (Fr. 250.--) zurückzuerstatten sei. Die Vorinstanz (Obergericht des Kantons Aargau) verweigerte die Rückerstattung unter Hinweis auf Art. 68 SchKG.
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4A_407/2025: Mietzinsanspruch nach Beendigung eines Mietverhältnisses und Anwendung des Erstreckungsrechts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft eine Klage der Vermieterin A.________ AG (Beschwerdeführerin) gegen die Mieterin B.________ AG (Beschwerdegegnerin) auf Zahlung eines höheren Mietzinses für Nutzungszeiten nach Beendigung des Mietvertrags am 31. Januar 2014 bis zum Auszug der Beschwerdegegnerin am 20. Februar 2020. Ein Mietzinsanpassungsbegehren wurde von der Beschwerdeführerin im Erstreckungsverfahren zurückgezogen. Das Handelsgericht wies die Klage ab mit der Begründung, der ursprüngliche Mietzins habe aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Erstreckungsrechts unverändert weitergegolten.
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5A_1128/2025: Urteil zur Berechnung des Existenzminimums im Zusammenhang mit einer Pfändungsverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (Schuldner) erhob Beschwerde gegen die Existenzminimumsberechnung und die Pfändungsverfügung des Betreibungsamtes Thal-Gäu. Die Vorinstanz, die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn, wies die Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer brachte vor, verschiedene Positionen seien unzureichend oder zu Unrecht bei der Berechnung seines Existenzminimums berücksichtigt worden.
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9F_25/2025: Urteil über ein Revisionsgesuch betreffend Steuerveranlagungen und Aktienbewertungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft eine Auseinandersetzung zwischen der A.________ AG und dem Kantonalen Steueramt Zürich über die steuerliche Behandlung von Aktienbewertungen und der Bildung einer Minusreserve im Rahmen der Staats- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer für die Steuerperioden 2020 bis 2021. Nach einer Beschwerdeabweisung durch das Bundesgericht im Urteil 9C_187/2025 und einem erfolglosen Revisionsgesuch (Urteil 9F_19/2025) ersuchte die A.________ AG erneut um Revision.
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4F_59/2025: Abweisung eines Revisionsgesuchs gegen ein früheres Nichteintretensurteil
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller reichte beim Bundesgericht ein Revisionsgesuch gegen dessen Urteil 4D_161/2025 vom 15. Oktober 2025 ein, mit welchem das Bundesgericht auf eine Beschwerde des Gesuchstellers nicht eingetreten war. Das Revisionsgesuch wurde mit diversen Anträgen (u.a. auf Schadenersatz und Ausstand) ergänzt.
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7B_368/2025: Entscheid betreffend Ausstandsgesuch gegen Mitglieder des Bezirksgerichts Laufenburg
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Laufenburg hatte den Beschwerdeführer A.________ in seinem Urteil vom 28. November 2023 wegen verschiedener Delikte schuldig gesprochen und verurteilt. Das Obergericht des Kantons Aargau hob dieses Urteil auf und wies die Sache zur erneuten Behandlung an das Bezirksgericht zurück. Nach Einsetzung der neuen Verhandlung stellte A.________ ein Ausstandsgesuch gegen die Mitglieder des Bezirksgerichts, da diese bereits am ursprünglichen Urteil beteiligt gewesen waren. Das Obergericht des Kantons Aargau wies das Ausstandsgesuch ab. Mit Beschwerde ans Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung dieses Entscheids und die Gutheissung seines Ausstandsgesuchs.
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