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Bundesgericht neue Urteile vom 03.02.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_432/2025: Abweisung der Beschwerde bezüglich Ergänzungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Bezüger einer Invalidenrente (seit 1. Dezember 2021), beantragte am 24. April 2024 ergänzende Leistungen (EL). Mit Verfügung vom 23. Oktober 2024 wurden diese mit Wirkung ab dem 1. April 2024 gewährt. Der Beschwerdeführer verlangte die Rückstellung der Frist, um die Leistungen rückwirkend ab Beginn seiner Rentenzahlung zu erhalten. Da die medizinischen Belege keinen hinreichenden Nachweis eines entschuldbaren Hinderungsgrunds lieferten, lehnte der EL-Dienst die Rückstellung ab. Die kantonale Instanz bestätigte diese Ablehnung.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde erfüllt die Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäss Art. 90 ff. und Art. 42 LTF. Das Bundesgericht prüft die Rechtsanwendung von Amtes wegen, berücksichtigt jedoch primär die von der beschwerdeführenden Partei vorgebrachten Rügen. Streitgegenstand ist die Frage, ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen rückwirkend ab dem Beginn der Invalidenrente besteht. Die Vorinstanz stellte fest, dass der Beschwerdeführer den Antrag für Ergänzungsleistungen nicht fristgerecht gestellt hatte. Es wurde geprüft, ob ein entschuldbarer Hinderungsgrund nach Art. 41 LPGA vorlag. Die medizinischen Dokumente belegten jedoch keine vollständige Entscheidungsunfähigkeit oder Unmöglichkeit, Hilfe von Dritten einzuholen. Die Rüge, die Vorinstanz habe die medizinischen Belege willkürlich gewertet, wurde zurückgewiesen. Die gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers reichte nicht aus, um eine Hinderung im Sinne des Gesetzes nachzuweisen. Weitere Rügen bezüglich vermeintlicher Verstösse gegen Bundesrecht und Verfahrensrechte genügten den Anforderungen an eine hinreichende Begründung nicht und wurden ebenfalls abgewiesen. Die Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet beurteilt und im vereinfachten Verfahren nach Art. 109 Abs. 2 LTF abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt (Art. 66 Abs. 1 LTF).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde des Beschwerdeführers wurde abgewiesen und ihm wurden die Gerichtskosten auferlegt.


4A_515/2025: Organisationsmangel einer Aktiengesellschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelte die Beschwerde der A.________ AG in Liquidation gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 26. September 2025. Die Beschwerdeführerin war aufgrund eines Organisationsmangels durch Entscheid des Bezirksgerichts Baden aufgelöst worden, was das Obergericht bestätigte.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das vorliegende Verfahren geht auf die Auflösung der A.________ AG durch das Bezirksgericht Baden wegen eines zwingenden Organisationsmangels zurück. Die Berufung beim Obergericht wurde abgewiesen. Die Beschwerdeführerin reichte sodann Beschwerde beim Bundesgericht ein. - **E.2:** Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit des Rechtsmittels von Amtes wegen. Es verlangt, dass die Beschwerdeschrift ausreichend begründet wird (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG). Die Beschwerdeführerin muss sich auf die Erwägungen der angefochtenen Entscheidung beziehen und aufzeigen, inwiefern diese das Recht verletzt. - **E.2.1:** Die Beschwerdeführerin ging weder hinreichend auf die Erwägungen des Obergerichts ein, noch zeigte sie eine Rechtsverletzung auf. Die vorgetragenen Argumente erfüllten die gesetzlichen Anforderungen nicht. - **E.2.2:** Zudem legte sie in unzulässiger Weise ihre eigene Sicht dar, ohne die Voraussetzungen für Sachverhaltsergänzungen gemäss Art. 99 Abs. 1 BGG zu erfüllen. - **E.2.3:** Die Vorbringen zu spezifischen Bestimmungen des Obligationenrechts, Handelsregisterverordnung oder weiteren Grundlagen blieben daher unbeachtlich.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein, auferlegte der Beschwerdeführerin die Gerichtskosten und sprach keine Parteientschädigungen zu.


8C_451/2025: Zuständigkeit des kantonalen Gerichts im Zusammenhang mit Ersatzansprüchen nach Arbeitslosenversicherungsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ meldete sich 2023 bei der Arbeitslosenkasse Basel-Stadt zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an. Nachdem die Kasse nur teilweise Taggelder ausrichtete, stellte A.________ eine Schadenersatzforderung, auf die im Nachgang zu einem ersten Urteil des kantonalen Gerichts die Arbeitslosenkasse mit Verfügung vom 23. Juni 2025 nicht eintrat. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt trat auf die gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit nicht ein. Daraufhin legte die Arbeitslosenkasse Beschwerde beim Bundesgericht ein, um die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens zu erwirken.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen die Zuständigkeit und die Eintretensvoraussetzungen (Art. 90, 91, 92 BGG). Hier geht es um einen Endentscheid im Sinn von Art. 90 BGG. Die Arbeitslosenkasse ist zur Beschwerde legitimiert, da sie durch das kantonale Urteil gezwungen wird, ein Einspracheverfahren durchzuführen, das sie für unnötig hält. Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten können Rechtsverletzungen nach Art. 95 ff. BGG gerügt werden. Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an. Ersatzansprüche nach Art. 78 ATSG sind durch Verfügung der zuständigen Kasse zu entscheiden, wobei kein Einspracheverfahren durchzuführen ist (Art. 78 Abs. 4 ATSG). Gegen solche Verfügungen besteht ein direktes Beschwerderecht beim kantonalen Gericht (Art. 56 Abs. 1 ATSG). Die Beschwerdegegnerin erhob gegen die Nichteintretensverfügung der Arbeitslosenkasse zu Recht Beschwerde beim kantonalen Gericht. Dieses hätte direkt darüber entscheiden müssen. Die Ablehnung der Zuständigkeit durch das kantonale Gericht war rechtswidrig. Das kantonale Gericht räumt in seiner Vernehmlassung ein, dass sein Nichteintretensentscheid unrichtig war, und beantragt die Rückweisung der Sache zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens. Das Bundesgericht erachtet die Beschwerde als offensichtlich begründet und erledigt sie im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 109 Abs. 2 lit. b BGG. Gerichtskosten werden keine erhoben. Die Arbeitslosenkasse erhält keine Parteientschädigung (Art. 66 und Art. 68 Abs. 3 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Entscheidung des Sozialversicherungsgerichts wird aufgehoben, wobei die Sache zur Durchführung eines Beschwerdeverfahrens an das kantonale Gericht zurückgewiesen wird. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.


4A_614/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, welches die Erteilung der Rechtsöffnung für einen Betrag von CHF 6'923.-- nebst Zinsen bestätigt hatte. Sie stellte ein Gesuch um aufschiebende Wirkung.


9C_96/2024: Steuerrechtliche Qualifikation einer Entschädigung nach ungerechtfertigter fristloser Kündigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.A.________, ehemaliger Kaderangestellter eines Bundesamtes, erhielt aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts eine Entschädigung für die ungerechtfertigte fristlose Entlassung. Die Entschädigungssumme wurde von der Steuerverwaltung des Kantons Bern als steuerbares Einkommen qualifiziert. Gegen diese Entscheidung erhoben die Steuerpflichtigen Einsprache, Rekurs und schliesslich eine Beschwerde an das Bundesgericht, die sich auf die Steuerperiode 2017 bezog.


5A_237/2025: Zahlungsbefehl und Rechtsvorschlag im Betreibungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von der B.________ GmbH in Liquidation betrieben. Am 3. September 2024 stellte das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. xxx aus. Der Rechtsvorschlag wurde am 10. Januar 2025 beim Betreibungsamt erhoben. Parallel dazu erhob A.________ beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde mit dem Antrag, die Betreibung für nichtig zu erklären bzw. festzustellen, dass der Rechtsvorschlag rechtzeitig erfolgt sei. Die Aufsichtsbehörde wies die Beschwerde am 13. März 2025 ab. Nach dem Rückzug der Betreibung am 1. Oktober 2025 und deren Löschung durch das Betreibungsamt wurde das Verfahren vor dem Bundesgericht gegenstandslos.


7B_1045/2023: Urteil zur Beschwerde gegen eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter Unterlassung der Nothilfe, mehrfacher Pornografie und mehrfacher Gewaltdarstellungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde beschuldigt, in der Nacht auf den 29. September 2019 den alkoholisierten B.________ mit einem Ellenbogenschlag schwer verletzt zu haben, was ein Schädelhirntrauma und weitere Kopfverletzungen zur Folge hatte. Zudem entfernte er sich vom Tatort, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Darüber hinaus soll er zwischen April und August 2018 sechs Videos mit verbotenen Inhalten auf seinem Mobiltelefon empfangen und angesehen haben. Die Vorinstanz verurteilte A.________ unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter Unterlassung der Nothilfe und weiterer Delikte, was mit der vorliegenden Beschwerde ans Bundesgericht angefochten wurde.


4A_593/2025: Nichteintreten in mietrechtlichem Beschwerdeverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 23. Oktober 2025, welches eine Berufung gegen den Teilentscheid des Bezirksgerichts Zofingen vom 5. Mai 2025 abgewiesen hatte. Im streitigen Verfahren ging es um Fragen der Passivlegitimation und die Abweisung der Klage gegen einen der Beschwerdegegner bezüglich eines Mietvertrages.


7B_1041/2023: Urteil betreffend mehrfache falsche Anschuldigung, Verleumdung und üble Nachrede

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde auf der Grundlage einer Anklage wegen mehrfacher falscher Anschuldigung, mehrfacher Verleumdung, mehrfacher übler Nachrede, Drohung, mehrfacher Beschimpfung und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verurteilt. Der Ausgangspunkt war eine Präsidialverfügung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) aus dem Jahr 2017, welche das Besuchsrecht von A.________ gegenüber seinen Töchtern sistierte. Das Bezirksgericht Schaffhausen sprach eine bedingte Freiheitsstrafe sowie Geldstrafe aus, wogegen A.________ Berufung einlegte. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen bestätigte das erstinstanzliche Urteil weitgehend. Mit seiner Beschwerde ans Bundesgericht beantragte A.________ einen Freispruch.


7B_150/2024: Abweisung der Beschwerde betreffend Entschädigung bei Einstellung einer Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Grossmutter B.________ hatte ihren Enkel A.________ wegen Beleidigung und Drohungen strafrechtlich angezeigt. Nach einem erneuten Hin und Her bezüglich des Rückzugs der Anzeige und einer Mediation wurde die Strafsache letztlich eingestellt. A.________ hatte mehrere Entschädigungen beantragt, insbesondere für wirtschaftlichen Schaden und immateriellen Schadenersatz. Die Vorinstanz hatte eine teilweise Entschädigung zugesprochen, jedoch nicht im beantragten Umfang. Daraufhin legte er Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5A_422/2024: Sondernutzungsrecht an einem Balkon im Stockwerkeigentum

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Streit betrifft das Sondernutzungsrecht an einem Balkon im Stockwerkeigentum einer Liegenschaft. Der Beschwerdeführer behauptet, dass der Balkon gemäss Aufteilungsplan seiner Einheit (A2) zugeordnet sei, während die bauliche Realität einen Zugang von der benachbarten Einheit (A3) über eine Tür vorsieht. Die Beschwerdegegnerin nutzte den Balkon, was der Beschwerdeführer untersagen lassen möchte. Die Vorinstanzen verneinten die Ansprüche des Beschwerdeführers und vertraten unterschiedliche Auffassungen zur Rechtslage.


1C_737/2025: Aufschiebende Wirkung im Zusammenhang mit einer abfallrechtlichen Betriebsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau erteilte der A.________ AG eine befristete abfallrechtliche Betriebsbewilligung. Nach einer erneuten Bewilligungserneuerung durch das BVU im Jahr 2025 erhob die Gemeinde Gebenstorf beim Regierungsrat Beschwerde und beantragte die Aufhebung der Bewilligung. Diese Beschwerde wurde als sogenannte Sprungbeschwerde direkt dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau zugewiesen, welches daraufhin eine Verfügung mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung erliess. Gegen diese Verfügung wandte sich die A.________ AG an das Bundesgericht.


5A_1123/2025: Rückzug der Beschwerde im Verfahren betreffend die Festsetzung der elterlichen Rechte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) legte Beschwerde gegen eine Entscheidung des Einzelrichters der Cour d'appel civile des Tribunal cantonal des Kantons Waadt ein, die die Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Zusammenhang mit der Festsetzung der elterlichen Rechte verweigerte. Im Laufe des Verfahrens kam es zu einem Vergleich, worauf A.________ ihre Beschwerde zurückzog.


4A_351/2025: Urteil zur Geschäftsherrenhaftung und Beweiswürdigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Kläger (B.________) erlitt 2008 auf einer Baustelle einen Unfall, als eine von einem Angestellten der Beklagten (A.________ AG) erstellte Abdeckung einer Deckenöffnung brach und er in die Tiefe stürzte. Der Kläger machte geltend, die Beschwerdeführerin sei für die ungenügende Absturzsicherung der Deckenöffnung verantwortlich. Er verlangte Genugtuung und Zinsen. Das Handelsgericht des Kantons Zürich verpflichtete die Beklagte zur Zahlung.


4F_58/2025: Urteil bezüglich eines Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller erhob gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 18. Juli 2025 Beschwerde beim Bundesgericht, welches jedoch mit Urteil 4D_170/2025 vom 1. Oktober 2025 auf die Beschwerde nicht eintrat. Mit Eingabe vom 8. Dezember 2025 ersuchte der Gesuchsteller um Revision dieses Urteils sowie um unentgeltliche Rechtspflege im Revisionsverfahren.


7B_1044/2025: Formgültigkeit einer elektronisch eingereichten Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ Inc. erstattete Strafanzeige gegen B.________ wegen Verdachts auf Betrug. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich nahm die Untersuchung nicht an die Hand, und das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die Beschwerde der A.________ nicht ein, da sie elektronisch ohne qualifizierte Signatur und postalisch verspätet eingereicht wurde. A.________ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5A_907/2025: Urteil zum Wegzug des Kindes ins Ausland, Obhut und Unterhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Vater beantragt mit Beschwerde die Aufhebung eines obergerichtlichen Entscheids, welcher der Mutter die alleinige Obhut über das Kind zuspricht und den Wegzug nach Deutschland erlaubt. Der Vater verlangte weiterhin Anpassungen betreffend das persönliche Verkehrsrecht und den Unterhalt. Streitpunkte waren insbesondere die Bindungstoleranz der Mutter, die Anwendung des Schulstufenmodells für die Unterhaltsermittlung, und die Bewertung seiner Besuchsrechtskosten.


4F_60/2025: Urteil betreffend ein Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin hatte gegen die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für eine Steuerforderung sowie gegen die Abweisung ihres Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege Beschwerde erhoben. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde ab. Das Bundesgericht trat auf ihre Beschwerde im Verfahren 4D_172/2025 wegen mangelhafter Begründung nicht ein. Die Gesuchstellerin verlangte mit Revisionsgesuch vom 8. Dezember 2025 die Überprüfung des Bundesgerichtsurteils 4D_172/2025, was das Bundesgericht nun beurteilt.


7B_582/2025: Abweisung der Beschwerde gegen Zwangsmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ reichte am 20. Juli 2024 eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Gefährdung des Lebens und Sachbeschädigung ein, da ein Fahrzeug gezielt einen Anhänger an seinem Fahrrad gerammt haben soll, in dem sich sein Sohn befand, und sich nach dem Zusammenstoss entfernte. A.________ wurde als mutmasslicher Fahrer identifiziert. Daraufhin erliess die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg am 22. Juli 2024 mehrere Zwangsmassnahmen, u. a. einen Mandat zur Vorführung, Hausdurchsuchung, Körper- sowie Fahrzeugfouillierung und Beschlagnahme. Die kantonale Instanz erklärte diese Massnahmen teilweise für unrechtmässig.


5A_8/2026: Urteil betreffend Betreibungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen Anordnungen des Betreibungsamts Birmensdorf und die Behandlung seiner Beschwerden durch die kantonalen Instanzen, insbesondere bezüglich der Offenhaltung einer Betreibung und einer Pfändung. Das Bezirksgericht Dietikon wies seine Beschwerde ab, ebenso das Obergericht des Kantons Zürich, das auch nicht auf neue Anträge und Tatsachenbehauptungen einging.


7B_1376/2025: Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Rückfallgefahr

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.______, wurde aufgrund des Verdachts auf Vorbereitungshandlungen zu einem erweiterten Suizid, der sich gegen die Eltern seiner ehemaligen Lebensgefährtin richtete, und entsprechender Gefährdung Dritter am 16. April 2025 festgenommen. Nach einer ersten Anordnung der Untersuchungshaft durch das kantonale Zwangsmassnahmengericht und mehreren anschließenden Verlängerungen bis zum 15. Januar 2026 zog er den Entscheid der kantonalen Beschwerdeinstanz, der die Haftverlängerung bestätigte, vor Bundesgericht weiter.


6B_496/2025: Unzulässigkeit der subsidiären Verfassungsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ wurde vom erstinstanzlichen Gericht vom Vorwurf der Erlangung unrechtmässiger Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeleistungen freigesprochen. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft Neuenburg hin wurde er jedoch vom Kantonsgericht Neuenburg verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinsam mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin B.________, die Leistungen der Sozialhilfe beantragte, in einer faktischen Wohngemeinschaft gelebt zu haben, ohne dies den Sozialbehörden mitzuteilen. Die Leistungen wurden zwischen dem 1. Mai 2015 und dem 9. August 2017 rechtswidrig bezogen.


1C_98/2025: Entzug des Führerausweises wegen einer schweren Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der seit 1980 im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B ist, beging am 24. März 2017 eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG), indem er ausserorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 44 km/h überschritt, ein Überholmanöver eines anderen Fahrzeugs behinderte und einen Verkehrsunfall verursachte. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau entzog ihm daraufhin den Führerausweis für zwei Jahre. Seine Beschwerden beim Departement Volkswirtschaft und Inneres sowie beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau blieben erfolglos.


4A_546/2025: Eintreten auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen eines Forderungsprozesses wies das Richteramt Solothurn-Lebern am 2. September 2025 eine Eingabe des Beschwerdeführers samt Beilagen aus den Akten und verfügte deren Aufbewahrung in einem verschlossenen Couvert. Das Obergericht des Kantons Solothurn trat mit Urteil vom 24. September 2025 nicht auf die dagegen erhobene Beschwerde des Beschwerdeführers ein. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde an das Bundesgericht ein.


2D_24/2025: Urteil zur subsidiären Verfassungsbeschwerde betreffend Kostenerlass und Maskentragpflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin beantragte beim Bundesgericht, die Verfassungsmässigkeit der in der Schweiz während der COVID-19-Pandemie eingeführten Maskentragpflicht zu überprüfen. Das Verfahren betraf jedoch primär den Erlass von Gerichtskosten für vorangegangene Verfahren, der von den kantonalen Instanzen (Verwaltungskommission und Rekurskommission des Obergerichts des Kantons Zürich) abgelehnt worden war.


8C_328/2025: Urteil zur Unfallversicherung: Kausalzusammenhang und Leistungspflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, 1964 geboren und bei der SUVA gegen Unfallfolgen obligatorisch versichert, erlitt am 7. April 2019 bei einem Verkehrsunfall ein massives Polytrauma. Nach umfangreicher Behandlung und Rehabilitation konnte eine vollständige Wiederaufnahme der bisherigen Erwerbstätigkeit nicht erreicht werden. Die IV sprach ihr eine ganze Rente gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 100 % zu. Ab August 2023 setzte die SUVA Leistungen auf einen Invaliditätsgrad von 35 % fest und gewährte eine Integritätsentschädigung von 25 %. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diesen Entscheid.


5A_491/2025: Urteil betreffend Steigerungszuschläge bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer erhielten vom Betreibungsamt Opfikon Steigerungszuschläge für ihre Grundstücke an der C.________strasse xxx und der D.________strasse yyy, die in einer Zwangsversteigerung verkauft wurden. Sie ersuchten um Aufhebung der Zuschläge, was sowohl vom Bezirksgericht Bülach als unterer kantonaler Aufsichtsbehörde als auch vom Obergericht des Kantons Zürich als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde abgelehnt wurde. Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerde ans Bundesgericht.


4A_309/2025: Urteil betreffend Forderung aus Mäklervertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer schloss mit der Beschwerdegegnerin im Jahr 2017 einen Mäklervertrag über den Verkauf einer Liegenschaft (Schloss C.________). Nach der Kündigung dieses Vertrages und einem neuen Vertrag mit einer anderen Gesellschaft, führte die Beschwerdegegnerin im Jahr 2021 Verkaufsverhandlungen mit einem neuen Kaufinteressenten, die schliesslich zum Verkauf der Liegenschaft führten. Die Beschwerdegegnerin forderte einen Mäklerlohn, den der Beschwerdeführer bestritt. Nach Teilgutheissung ihrer Klage durch die Vorinstanzen gelangte der Beschwerdeführer an das Bundesgericht mit dem Begehren, die Klage vollständig abzuweisen.


5A_68/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen eine fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde am 23. Dezember 2025 durch Prof. Dr. med. B.________ fürsorgerisch in einer Klinik untergebracht. Gegen diese Einweisung erhob er Beschwerde, erschien jedoch unentschuldigt nicht zur Verhandlung vor dem Obergericht Bern. Dieses trat mit Entscheid vom 13. Januar 2026 nicht auf die Beschwerde ein. Der Beschwerdeführer legte daraufhin eine Beschwerde an das Bundesgericht ein.


4A_600/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid des Obergerichts Graubünden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdegegner reichte beim Regionalgericht Landquart eine Stufenklage ein (Einreichung der zweiten Stufe am 30. Juni 2025). Die Beschwerdeführer beantragten, dass diese Eingabe aus dem Recht gewiesen werde. Das Regionalgericht wies diesen Antrag zurück. Gegen diesen Entscheid legten die Beschwerdeführer eine Beschwerde beim Obergericht Graubünden ein, das darauf nicht eintrat. Daraufhin gelangten sie vor das Bundesgericht.


2C_324/2025: Urteil über eine Disziplinarbusse wegen Verletzung der Berufsregeln durch einen Anwalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Rechtsanwalt wurde von der Anwaltskommission des Kantons Aargau mit einer Disziplinarbusse wegen der Verletzung der Berufsregeln gemäss Art. 12 lit. a BGFA belegt. Der Anwalt hatte in einem Strafverfahren einen aussergerichtlichen Vergleich zwischen dem Beschuldigten und einem minderjährigen Privatkläger vermittelt. Dieser Vergleich beinhaltete eine Klausel, die darauf abzielte, weitere Aussagen des Privatklägers zu verhindern. Nach einer Meldung der Staatsanwaltschaft an die Anwaltskommission wurde eine Disziplinarbusse von CHF 1'000.- verhängt, die vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau bestätigt wurde.


5A_69/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen eine stationäre Einweisung zur Begutachtung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die KESB Bern wies den Beschwerdeführer am 31. Dezember 2025 zur stationären Begutachtung ein. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde dagegen ein, erschien jedoch unentschuldigt nicht zur Verhandlung vor dem Obergericht des Kantons Bern, Kindes- und Erwachsenenschutzgericht. Das Obergericht trat mit Entscheid vom 13. Januar 2026 aufgrund der Säumnis nicht auf die Beschwerde ein. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 20. Januar 2026 Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_725/2024: Unzulässigkeit der Anklage und teilweise Gutheissung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gegen den Beschwerdeführer A.________ wurden verschiedene strafrechtliche Vorwürfe erhoben, darunter die Verletzung des Geheimnisses von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen (Art. 162 StGB), Verstösse gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Art. 23 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a LCD) sowie schwerwiegende Verstösse gegen Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG). Nach dem erstinstanzlichen Urteil erfolgten Revisionen durch die kantonale Instanz, wobei Teile der ursprünglichen Verurteilung aufgehoben wurden. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


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