Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_291/2025: Entscheid zur Beschwerde gegen die Verweigerung der Beschwerdeberechtigung im kantonalen Baubewilligungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, die Association A.________, eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in U.________, erhob Beschwerde gegen eine Bau- und Rodungsbewilligung auf den Nachbarparzellen, die durch die B.________ SA und C.________ beantragt wurden. Die kantonalen Instanzen wiesen die Beschwerde ab, da die Beschwerdeführerin nicht ausschliesslich oder hauptsächlich ideelle Zwecke im Bereich des Raumplanungsschutzes, des Umweltschutzes oder der Denkmalpflege verfolge, wie es Art. 145 Abs. 3 LCI des kantonalen Rechts verlangt.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerde gegen den Entscheid der letzten kantonalen Instanz in einer öffentlich-rechtlichen Angelegenheit grundsätzlich zulässig ist. Es prüft die Frage, ob der Beschwerdeführerin die Qualität zur Rechtsverfolgung gemäss den kantonalen Vorschriften zuzuerkennen ist. - **E.2**: Die Beschwerdeführerin rügt eine willkürliche Anwendung von Art. 145 Abs. 3 LCI. Das Bundesgericht bestätigt die kantonale Auslegung der Norm, wonach die Beschwerdeberechtigung nur Vereinigungen zusteht, die sich ausschliesslich oder hauptsächlich und aus rein ideellen Gründen mit Fragen des Raumplanungsschutzes oder des Umweltschutzes befassen. Es sieht keinen Grund für eine Rechtsprechungsänderung, da die entsprechende Interpretation bereits durch ständige kantonale Praxis und frühere Bundesgerichtsentscheide gestützt wird. Die Ziele und Aktivitäten der Beschwerdeführerin werden nicht als ausreichend relevant betrachtet, da sie auch auf die Lebensqualität und das Gemeinschaftsleben des Dorfes fokussiert sind. - **E.3**: Aufgrund der vorliegenden Statuten und der kantonalen Praxis erkennt das Bundesgericht keine willkürliche Rechtsanwendung. Die Beschwerde wird abgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten sowie die Entschädigung werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
5A_46/2026: Entscheid zur Prozessfähigkeit und formellen Anforderungen einer Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (Beschwerdeführer 1) wurde aufgrund einer diagnostizierten Demenz fürsorgerisch untergebracht und ihm eine Vertretungsbeistandschaft zugewiesen. Die Beiständin erstellte ein Vermögensinventar und beantragte das alleinige Verfügungsrecht über diverse Konten. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nahm das Inventar ab und legte Kontenverfügungen fest. Dieser Entscheid wurde vom Obergericht des Kantons Bern bestätigt. Die Beschwerdeführer wenden sich ans Bundesgericht mit diversen Begehren, darunter die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Kontensperrungen und die Anordnung eines Zweitgutachtens.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Beschwerdeberechtigung nur für gesetzlich befugte Anwälte (Art. 40 Abs. 1 BGG). Der Beschwerdeführer 2 ist nicht legitimiert, eine Beschwerde im Namen des Beschwerdeführers 1 oder in eigenem Namen einzureichen. - **E.2**: Das Obergericht nahm aufgrund von Gutachten an, dass A.________ hinsichtlich Erteilung einer Vollmacht und anderer Rechtsgeschäfte nicht einsichtsfähig sei. Die Frage der Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers 1 wird nicht abschliessend geklärt, da ohnehin an genügenden Rechtsbegehren und einer hinreichenden Begründung fehlt. - **E.3**: Reformatorische Hauptbegehren sind nach Art. 107 Abs. 2 BGG erforderlich. Die Beschwerdeführer führen keine ausreichenden Argumente vor, weshalb eine Sachentscheidung durch das Bundesgericht ausgeschlossen wäre. - **E.4**: Die Beschwerde genügt den Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG nicht. Sachverhaltsrügen sind rein appellatorisch vorgebracht. Es wird keine substanziierte Rechtsverletzung aufgezeigt. - **E.5**: Nach Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
Zusammenfassung des Dispositivs
Es wird nicht auf die Beschwerde eingetreten, und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer 1 auferlegt. Das Urteil wird an die beteiligten Parteien kommuniziert.
2C_30/2026: Beschwerde betreffend Nichteintretensentscheid im Zusammenhang mit einem Revisionsgesuch auf dem Gebiet des Ausländerrechts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der portugiesische Staatsangehörige A.________, dem eine Niederlassungsbewilligung EU/EFTA in der Schweiz erteilt wurde, stellte ein Gesuch um Revision des rechtskräftigen Entscheids des Migrationsamts des Kantons Thurgau vom 22. November 2022 betreffend den Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung. Nach erfolgter Rückführung nach Portugal und einem weiteren erfolglosen Rekursverfahren gegen den Revisionsentscheid erhob er Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, welches aufgrund Nichtleistung des angesetzten Kostenvorschusses nicht darauf eingetreten ist. Dagegen erhob er Beschwerde an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass der Streitgegenstand sich ausschliesslich auf die Frage des Nichteintretens der Vorinstanz erstreckt und nicht auf die materielle Beurteilung der Revision oder der Niederlassungsbewilligung. Es wurde aufgezeigt, dass eine substanzielle Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erwägungen, insbesondere zur Nichtzahlung des Kostenvorschusses, gefehlt hat. Das minimal erforderliche Begründungserfordernis gemäss Art. 42 und 106 Abs. 2 BGG wurde nicht erfüllt. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Rechtsschriften sachbezogen und rechtsgenügend begründet sein müssen. Sein Verhalten wurde als grenzwertig mutwillig beurteilt und er wurde ausdrücklich abgemahnt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben und das Urteil wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt.
7B_1330/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Glarus, welches auf seine Beschwerde bezüglich einer Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus nicht eingetreten ist. Das Bundesgericht prüfte die Eingabe auf formale Mängel.
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5A_1022/2025: Entscheid zum Schutzmassnahmen im Bereich des Erwachsenenrechts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall geht es um die Errichtung einer Curatelle zur Vertretung und Verwaltung eines älteren Mannes (C.B.________), die ursprünglich durch das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant des Kantons Genf angeordnet wurde. Gegen diese Massnahme erhoben dessen Kinder (A.________ und B.B.________) sowie die Ehefrau (D.B.________) Beschwerden, die zu verschiedenen Entscheidungen führten. Die Chambre de surveillance der Cour de Justice des Kantons Genf reduzierte die ursprüngliche Curatelle-Massnahme, behielt sie jedoch hinsichtlich der Vertretung in Immobilientransaktionen bei. Gegen diese Reduktion erhoben die Kinder Beschwerde ans Bundesgericht, um die ursprüngliche umfassende Curatelle wiederherzustellen.
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2C_80/2025: Anerkennung eines ausländischen Ausbildungsabschlusses im Bereich der Osteopathie
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine in der Schweiz wohnhafte Schweizerin, hat ihren Bachelor- und Masterabschluss in Osteopathie an einer deutschen Institution erworben und beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) um Anerkennung ihres Abschlusses als gleichwertig mit dem schweizerischen Titel \"Osteopathin, Niveau Fachhochschule (Master)\" ersucht. Das SRK trat auf ihr Gesuch nicht ein, da in Deutschland kein vergleichbares Berufsbild existiere. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde gegen diesen Entscheid ab und ersetzte den ursprünglichen Nichteintretensentscheid mit einer Abweisung des Anerkennungsgesuchs. Die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin an das Bundesgericht und beantragte die Anerkennung ihres Ausbildungsabschlusses sowie, eventualiter, eine Rückweisung zur vertieften Prüfung des Gesuchs.
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7B_492/2025: Entscheid zur Beschwerdelegitimation bei strafprozessualer Beschlagnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz ordnete im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs die Beschlagnahme von Vermögenswerten auf einem Bankkonto an. Die Kontoinhaberin A.________ S.A. ersuchte erfolglos um Freigabe eines Betrags zur Prozessfinanzierung. Gegen die Nichtbeurteilung ihrer Beschwerde durch das Kantonsgericht Schwyz reichte sie Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_1266/2025: Verfügung zum Beschwerderückzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 13. November 2025 betreffend Nichtanhandnahme Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Im Laufe des Verfahrens erklärte er am 13. Januar 2026 den Rückzug seiner Beschwerde.
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9C_702/2024: Steuerrechtlicher Wohnsitz und Steuerhoheit in interkantonalen Sachverhalten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ veräusserte 2015 seine Wohnung in Zürich an eine von ihm beherrschte Gesellschaft und meldete sich nach Zug um. 2020 kaufte er die Wohnung zurück und meldete sich wieder in Zürich an. Für die Steuerperioden 2017–2019 beanspruchte das Steueramt Zürich die Steuerhoheit über ihn, da Zweifel an einem tatsächlichen Domizilswechsel bestanden. Das Verwaltungsgericht Zürich erkannte jedoch auf Steuerhoheit des Kantons Zug. Das Steueramt Zürich erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
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8C_473/2025: Abschreibung eines Verfahrens nach Rückzug der Beschwerde zur Ergänzungsleistung zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte am 27. August 2025 eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 20. Juni 2025 betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ein. Mit Schreiben vom 16. Januar 2026 zog er die Beschwerde zurück, wodurch das Verfahren nun abzuschreiben ist.
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5F_1/2026: Ablehnung einer Revision in einem zivilrechtlichen Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte am 5. Januar 2026 die von A.________ erhobene Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre des curatelles des Kantonsgerichts Waadt als unzulässig erklärt. Die Beschwerde war nach Ablauf der 30-tägigen Frist eingereicht, und der Beschwerdeinhalt erfüllte nicht die Anforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG. Im Nachgang dazu stellte A.________ am 22. Januar 2026 ein Revisionsgesuch mit der Argumentation, der fristgerechte Eingang ihrer Beschwerde sei durch Belege des Automaten MyPost24 nachweisbar.
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5A_47/2026: Akteneinsicht und Prozesslegitimation
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil behandelt die Frage der Akteneinsicht, die von B.________ aufgrund einer Generalvollmacht für A.________ bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau beantragt wurde. Die Vorinstanzen (KESB und das Obergericht des Kantons Bern) wiesen das Gesuch ab, da A.________ aufgrund psychiatrischer Gutachten nicht einsichtsfähig sei. Das Bundesgericht prüfte die Prozesslegitimation und den Inhalt der Beschwerde und entschied, dass diese lediglich auf andere Verfahren Bezug nimmt und zum Thema des Akteneinsichtsgesuchs keine substanzielle Begründung liefert.
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7B_1265/2025: Verfügung des Bundesgerichts in Strafsachen betreffend gegenstandslos gewordenes Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 22. Oktober 2025 betreffend Nichtanhandnahme sowie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege beim Bundesgericht erhoben. Während des Verfahrens, am 13. Januar 2026, zog A.________ seine Beschwerde vollumfänglich zurück, wodurch das Verfahren gegenstandslos wurde.
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5F_76/2025: Beschwerde betreffend die Revision einer bundesgerichtlichen Rechtsmittelentscheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ stellte eine Beschwerde und ein Gesuch um Revision gegen eine bundesgerichtliche Verfügung vom 24. November 2025, die seine Beschwerde als gegenstandslos erklärte, ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ablehnte und die Gerichtskosten ihm auferlegte. Zusätzlich beantragte A.________ die Sistierung von Vollstreckungsmassnahmen bis zur Entscheidung über die vorliegende Revision.
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7B_918/2025: Kostenauflage wegen verspäteter Beweisanträge im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein amtlicher Verteidiger hatte in einem Strafverfahren nach Ablauf mehrerer erstreckter Fristen keine Beweisanträge gestellt. Anlässlich der Hauptverhandlung beantragte er jedoch die Befragung von mehreren Personen, was eine Zweiteilung der Hauptverhandlung und zusätzliche Kosten verursachte. Das Bezirksgericht Aarau auferlegte diese Mehrkosten in Höhe von CHF 1'000.-- dem amtlichen Verteidiger. Eine Beschwerde gegen diese Kostenauflage wurde vom Obergericht des Kantons Aargau abgewiesen. Der amtliche Verteidiger legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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9C_231/2024: Doppelte interkantonale Besteuerung: Umsatzaufteilung bei Bau der Gotthard-Basis-Tunnel
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH, eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, war an der Bauausführung der Gotthard-Basis-Tunnel beteiligt und unterhielt temporäre Betriebsstätten in mehreren Schweizer Kantonen. Zwischen 2013 und 2016 unterzeichnete sie ein Steuerabkommen mit dem Kanton Tessin und anderen betroffenen Kantonen, um die Gewinnverteilung auf Basis der Lohnkosten zu regeln. Nachträglich änderte der Kanton Tessin seine Position und führte eine Gewinnaufteilung auf Grundlage des Streckenkilometer-Ansatzes ein, was zur doppelten interkantonalen Besteuerung führte. Das Bundesgericht prüfte die Anwendung des ursprünglichen Abkommens.
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2C_28/2026: Nichteintreten auf eine Rechtsverweigerungsbeschwerde im Ausländerrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der portugiesische Staatsangehörige A.________, der seit 2003 in der Schweiz lebte und eine Niederlassungsbewilligung EU/EFTA besass, beging schwere Straftaten. Nach rechtskräftigen Verurteilungen wurde seine Niederlassungsbewilligung widerrufen und er erhielt ein Einreiseverbot in die Schweiz. A.________ beantragte später eine Revision des Widerrufs seiner Niederlassungsbewilligung, der jedoch abgelehnt wurde. Nach seiner Rückführung nach Portugal erhob er eine Rechtsverzögerungsbeschwerde, da das Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau angeblich nicht rechtzeitig entschieden habe. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau trat jedoch auf die Beschwerde nicht ein, da der Kostenvorschuss nicht bezahlt wurde.
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7B_1351/2025: Untersuchungshaftanordnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wird verschiedener schwerwiegender Straftaten beschuldigt, darunter Körperverletzung, Bedrohungen, Beleidigungen sowie Betrug. Ihr Fall weist eine umfangreiche Vorgeschichte mit mehreren Verurteilungen wegen ähnlicher Delikte auf. Aufgrund der Schwere und Häufigkeit der Taten sowie eines hohen Wiederholungsrisikos wurde die Untersuchungshaft verlängert. Die Beschwerdeführerin beantragte ihre Freilassung zugunsten eines Platzes zur fürsorgerischen Unterbringung. Diese Forderung wurde von den vorhergehenden Instanzen abgelehnt.
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5A_262/2025: Entscheid betreffend Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und B.A.________, verheiratet seit 1995, leben seit dem 1. Oktober 2022 getrennt. Die Ehefrau verblieb im gemeinsamen Haus, während der Ehemann in eine separate Wohnung zog. Im Rahmen der eherechtlichen Schutzmassnahmen wurden unter anderem die Trennung sowie Unterhaltszahlungen geregelt. Der Ehemann focht die Entscheidungen der Vorinstanz betreffend Unterhaltsbeiträge für die Ehefrau und das gemeinsame Kind E.A.________ vor dem Bundesgericht an.
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2C_499/2025: Abschreibung des Beschwerdeverfahrens betreffend Löschung des Eintrags in der öffentlichen Liste aufgrund Gegenstandslosigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein deutscher Rechtsanwalt, war seit 2002 in der öffentlichen Liste des Kantons Zug eingetragen. Sein Eintrag wurde durch die zuständige Aufsichtskommission per Zirkulationsbeschluss vom 3. Februar 2025 gelöscht. Gegen diese Löschung erhob er Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug. Zusätzlich stellte er ein Gesuch um Fristwiederherstellung, da die Beschwerdefrist seiner Ansicht nach erst später zu laufen begonnen habe. Das Obergericht trat auf die Beschwerde und das Fristwiederherstellungsgesuch nicht ein, weil die Beschwerde verspätet eingereicht worden sei. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gelangte A.________ an das Bundesgericht, beantragte die Aufhebung der Verfügung des Obergerichts und stellte eventualiter ein Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist. Während des bundesgerichtlichen Verfahrens beantragte A.________ jedoch selbst die Löschung seines Eintrags aus der öffentlichen Liste, wodurch die Rechtssache gegenstandslos wurde.
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1C_739/2025: Nichtantritt der Beschwerde gegen die Abschreibung eines Verfahrens durch die Rekurskommission des Kantons Bern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern verweigerte A.A.________ die Zulassung als Motorfahrzeugführer und verfügte Sperrfristen für verschiedene Fahrzeugkategorien. Nach Einspracheerhebung und deren Abweisung zog der Beschwerdeführer seine daraufhin erhobene Beschwerde vor der Rekurskommission zurück. Diese schrieb das Verfahren infolge Rückzugs als erledigt ab. Gegen den Abschreibungsentscheid erhob A.A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.
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9C_696/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde bezüglich unentgeltlicher Rechtspflege in einem Steuerverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer begehrte unentgeltliche Rechtspflege und Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters im Verfahren betreffend Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Aargau für die Steuerperiode 2020. Sein Gesuch wurde vom Spezialverwaltungsgericht des Kantons Aargau sowie vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau abgewiesen. Dagegen erhob er Beschwerde beim Bundesgericht.
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7B_1226/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich entschied am 25. Juli 2025, eine Strafuntersuchung betreffend Amtsmissbrauch und weitere Delikte nicht an die Hand zu nehmen. Der Beschwerdeführer A.________ verlangte daraufhin die Überprüfung durch das Obergericht des Kantons Zürich, welches am 16. Oktober 2025 auf die Beschwerde nicht eintrat. Der Grund hierfür war eine verspätete Zahlung der ersten Rate der geforderten Prozesskaution.
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7B_1217/2025: Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung und fehlende Beschwerdelegitimation
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verfügte am 20. August 2025 eine Nichtanhandnahme der Untersuchung gegen Organe der Gemeinde Männedorf wegen Amtsmissbrauch und Betrug. Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die dagegen erhobene Beschwerde von A.________ mit Verfügung vom 30. Oktober 2025 nicht ein. A.________ wandte sich in der Folge ans Bundesgericht und verlangte eine Neubeurteilung durch die Staatsanwaltschaft.
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