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Bundesgericht neue Urteile vom 10.02.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4A_226/2025: Urteil zur Beschwerde gegen einen TAS-Schiedsspruch im Kontext der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein norwegischer professioneller Fussballspieler (Beschwerdeführer) kündigte seinen Arbeitsvertrag mit einem russischen Fussballclub (Beschwerdegegner 1) aufgrund der Sicherheitslage in Russland während des russisch-ukrainischen Kriegs. Der Spieler schloss daraufhin einen neuen Vertrag mit einem saudi-arabischen Fussballclub (Beschwerdegegner 2). Der russische Fußballclub beantragte bei der FIFA Dispute Resolution Chamber Schadenersatz wegen Vertragsverletzung und eine Spielsperre gegen den Spieler. Nach einem entsprechenden Entscheid der FIFA DRC vom 15. November 2023 wurde der Fall vor das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) gebracht, welches den Schadenersatzbetrag erhöhte. Der Spieler reichte Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein und verlangte die Aufhebung des TAS-Schiedsspruchs.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde gemäss Art. 190-192 IPRG und Art. 77 Abs. 1 lit. a BGG im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zulässig ist. Es betonte, dass die Beschwerde rein kassatorischer Natur ist und die Schiedsstelle ihren Sitz in Lausanne hat (E.2.1, E.2.2). **E.2**: Die Überprüfung beschränkt sich auf Verletzungen des materiellen Ordre public nach Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG. Die materielle Beurteilung des TAS, die Kündigung des Arbeitsvertrags sei ungerechtfertigt gewesen, widerspreche weder dem Grundsatz der übermässigen Bindung nach Art. 27 ZGB noch dem Verbot der Zwangsarbeit. Das Schiedsgericht sei zu dem Schluss gekommen, dass dem Spieler weitere Handlungsoptionen wie Ausleihe an einen Drittclub offengestanden hätten (E.3.1 - E.3.5). **E.3**: Die Beschwerde des Spielers, dass der Schiedsspruch der EMRK zuwiderlaufe, wurde zurückgewiesen. Das Bundesgericht befand, dass die Schiedsgerichtsbarkeit freiwillig unterworfen gewesen sei und keine Verletzung von Grundrechten wie Art. 2, 4 Ziff. 2, 5 Ziff. 1 oder 8 EMRK vorlag (E.4.1 - E.4.2). **E.4**: Das Bundesgericht verneinte auch eine Verletzung des materiellen Ordre public im Ergebnis durch die Schadensberechnung des TAS. Es befand, dass eine solche auf sachgerechten rechtlichen Überlegungen beruhte und keine existenzbedrohenden Probleme beim Spieler verursachte (E.3.5).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde des Spielers wird abgewiesen. Die Gerichtskosten und eine Entschädigung an den vorherigen Verein werden dem Spieler auferlegt, während keine Entschädigung an den neuen Verein zugesprochen wird.


7B_924/2025: Beschwerde über die Siegelung von sichergestellten Unterlagen im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, selbstständige Pflegefachkraft und Geschäftsführerin der B.________ GmbH, steht im Rahmen einer Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Luzern unter Verdacht, verschiedene Betrugsdelikte begangen zu haben. Nach Hausdurchsuchungen und Editionen wurden Unterlagen und Gegenstände sichergestellt, deren Siegelung A.________ sowie ihr Vater beantragten. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Luzern trat auf das Entsiegelungsgesuch nicht ein und gewährte der Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der Sicherstellungen. A.________ erhob dagegen Beschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde und hält fest, dass diese gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG zulässig ist, da ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Der angefochtene Entscheid betrifft das Siegelungsverfahren und beschränkt sich auf einen Zwischenentscheid, weshalb auf die Beschwerde einzutreten ist. Der Streitgegenstand betrifft einzig den Nichteintretensentscheid der Vorinstanz und nicht die materielle Beurteilung des Entsiegelungsgesuchs. Das Bundesgericht analysiert, ob die Beschwerdeführerin ihr Siegelungsbegehren hinreichend substanziiert hat. Es kommt zum Schluss, dass die Vorinstanz die Anforderungen an das Siegelungsbegehren zu streng ausgelegt hat. Als selbstständige Pflegefachkraft kann sich A.________ auf ein Berufsgeheimnis gemäss Art. 171 Abs. 1 StPO berufen. Der Schutz von Patientendaten wurde rechtsgenüglich vorgebracht, und die Siegelung hätte durchgeführt werden müssen. Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots wird von der Beschwerdeführerin geltend gemacht, doch das Bundesgericht verweist darauf, dass keine Verletzung der EMRK hinreichend substanziiert behauptet wurde. Zudem handelt es sich bei der Frist gemäss Art. 248a Abs. 4 StPO um eine Ordnungsfrist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts aufgehoben, wobei die Sache zur Durchführung eines Entsiegelungsverfahrens an die Vorinstanz zurückgewiesen wird. Zudem werden keine Gerichtskosten erhoben und eine Parteientschädigung angesprochen.


7B_41/2026: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Bereich Strafrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid der Strafkammer der Cour de justice der Republik und des Kantons Genf vom 16. Oktober 2025 ein, in dem sowohl eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung als auch ein Gesuch um Ausstand des Staatsanwalts Pierre Bayenet für unzulässig erklärt wurden. A.________ beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammenfassung der Erwägungen

Gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG beträgt die Frist für die Einreichung einer Beschwerde 30 Tage, beginnend am Tag nach der Zustellung des angefochtenen Entscheids. Die Zustellung wird gemäss Art. 44 Abs. 2 BGG spätestens sieben Tage nach der ersten erfolglosen Zustellungsversuch beurteilt. Der angefochtene Entscheid wurde laut Versandverfolgung von der Post Schweiz am 17. Oktober 2025 zur Verfügung gestellt und konnte bis zum 24. Oktober 2025 abgeholt werden. Gemäss Art. 44 Abs. 2 BGG gilt die Zustellung als erfolgt am 31. Oktober 2025. Die 30-tägige Beschwerdefrist begann daher am 1. November 2025 und endete am 1. Dezember 2025. Da die Beschwerde erst am 9. Januar 2026 eingereicht wurde, ist sie verspätet. Die Unzulässigkeit der Beschwerde ist klar, weshalb sie im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG festgestellt wurde.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


2C_493/2025: Verweigerung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis EU/EFTA

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein spanischer Staatsangehöriger, A.________, der seit 2009 in der Schweiz lebt und seitdem überwiegend von der Sozialhilfe abhängig war, beantragte die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis EU/EFTA, welche seit 2014 abgelaufen ist. Infolge seiner finanziellen Abhängigkeit und angesichts seiner begrenzten beruflichen Integration wurde ihm die Verlängerung verweigert. A.________ legte Rechtsmittel bis vor das Bundesgericht ein.


2C_635/2025: Bundesgerichtsurteil betreffend die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der aus Kamerun stammende Beschwerdeführer A.________, welcher in der Schweiz aufgrund des Familiennachzugs lebte, erhielt keine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung. Nach der Trennung und anschliessenden Scheidung von seiner ersten Ehefrau und der Heirat mit einer neuen Partnerin in Kamerun war sein erneuter Verbleib in der Schweiz Gegenstand des Rechtsstreits. Das zuständige kantonale Migrationsamt und später das Verwaltungsgericht des Kantons Bern weigerten sich, die Aufenthaltsbewilligung zu verlängern. Der Beschwerdeführer beantragte beim Bundesgericht die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung, wobei er sich auf persönliche Härtefälle und eine behauptete Integration sowie auf internationale und nationale Rechte berief.


5A_49/2026: Entscheid zur aufschiebenden Wirkung im Eheschutzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens entschied das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost eine stufenweise Änderung der Betreuungsregelung hin zu einer alternierenden Obhut. Die Mutter stellte aufgrund einer Strafanzeige gegen den Vater mehrere Gesuche, darunter die Erteilung der aufschiebenden Wirkung und die Einführung eines begleiteten Besuchsrechts. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft entschied superprovisorisch, die alternierende Obhut auszusetzen und ein begleitetes Besuchsrecht einzurichten, hob diese Massnahmen jedoch mit Entscheid vom 16. Dezember 2025 auf und schob die Vollstreckbarkeit des erstinstanzlichen Entscheides hinaus. Der Vater legte Beschwerde in Zivilsachen gegen diesen Entscheid ein.


4A_411/2025: Urteil betreffend provisorische Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin (B.________ GmbH) hatte beim Bezirksgericht Winterthur ein Gesuch um provisorische Rechtsöffnung in Höhe von CHF 46'714.95 nebst Zinsen gegen den Beschwerdeführer (A.________) gestellt. Das Bezirksgericht gewährte die Rechtsöffnung teilweise. Die dagegen erhobene kantonale Beschwerde des Beschwerdeführers wurde vom Obergericht Zürich abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Der Beschwerdeführer reichte anschliessend eine Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein.


9C_189/2025: Urteil zur Rückweisung an das Amt für Immobilienbewertung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Amt für Immobilienbewertung des Kantons Graubünden hatte eine amtliche Bewertung der Immobilie der Beschwerdeführer vorgenommen. Die Vorinstanz hatte Mängel in der Verfahrenführung festgestellt, jedoch die Beschwerde der Beschwerdeführer abgewiesen. Die Beschwerdeführer beanstanden formelle und materielle Fehler sowie die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör.


7B_790/2025: Weigerung der Ernennung eines amtlichen Verteidigers im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein philippinischer Staatsbürger, hielt sich seit Ablauf seiner Aufenthaltsbewilligung im Jahr 2017 rechtswidrig in der Schweiz auf und wurde wiederholt aufgefordert, das Land zu verlassen. Seine anwaltlich gestützte Eingabe zur Neubeurteilung der Aufenthaltsfrage wurde abgelehnt, und er wurde strafrechtlich verfolgt. Im Rahmen des Strafverfahrens beantragte er die Bestellung eines amtlichen Verteidigers, was von der zuständigen kantonalen Strafbehörde abgelehnt wurde.


8C_697/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte vor dem Bundesgericht eine Rente der Invalidenversicherung bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 70 %. Die Vorinstanz, das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen, sprach ihm hingegen bei einem Invaliditätsgrad von 44 % eine Rente zu. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da diese die gesetzlichen Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG nicht erfüllte und sich nicht sachbezogen mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinandersetzte.


7F_55/2025: Urteil betreffend ein Revisionsgesuch und ein Ausstandsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin beantragte die Revision des Urteils 7B_1167/2025 vom 17. November 2025, mit welchem das Bundesgericht auf ihre Beschwerde gegen einen Beschluss des Kantonsgerichts Luzern vom 19. September 2025 betreffend Ausstand mangels hinreichender Begründung nicht eingetreten war. Zudem stellte sie ein Ausstandsbegehren gegen zwei Bundesrichterinnen.


7B_805/2025: Urteil zur Parteistellung der Staatsanwaltschaft im Berufungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Strafverfahren gegen drei Polizisten wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung führte vor dem Kantonsgericht Glarus zu einem Freispruch. Privatkläger E.________ und F.________ legten Berufung ein. Die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus wurde durch die Präsidentin des Obergerichts des Kantons Glarus vom Berufungsverfahren ausgeschlossen. Dagegen reichte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Bundesgericht ein.


8C_757/2025: Entscheid betreffend Unfallversicherung und Prozessvoraussetzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, welches seinen Anspruch auf eine revisionsweise Erhöhung der Invalidenrente und eine nachträgliche Anpassung der Integritätsentschädigung verneint hatte. Die Vorinstanz diagnostizierte keine massgebliche Veränderung des unfallbedingten Gesundheitszustands oder der Erwerbsfähigkeit, welche eine Erhöhung rechtfertigen würde.


7B_990/2025: Entscheid betreffend die Beschwerde gegen die Nichtwiederaufnahme der Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ beantragte die Wiederaufnahme einer im Jahr 2019 abgeschlossenen Strafuntersuchung, in der es um Vorwürfe gegen ihre Mutter, Schwestern und ihren Bruder bezüglich Vertrauensbruch und Betrug in Zusammenhang mit der Verwaltung des Nachlasses ihres verstorbenen Vaters ging. Das Genfer Staatsministerium lehnte diesen Antrag ab. Die Chambre pénale de recours der Cour de justice des Kantons Genf erklärte in der Folge die Beschwerde gegen diese Verfügung als unzulässig.


9C_15/2026: Entscheid zur Steuer auf der Mehrwertabschöpfung im Kanton Freiburg

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eigentümerin A.________, Besitzerin eines im Kanton Freiburg gelegenen Grundstücks, wurde durch die kantonale Steuerbehörde zur Zahlung einer Steuer auf die Mehrwertabschöpfung verpflichtet. Nachdem der Nutzungszweck des Grundstücks geändert wurde, hatte der Service cantonal des contributions des Kantons Freiburg (SCC) die Steuer auf CHF 79'002 festgesetzt. Das kantonale Gericht hatte die Sache zur erneuten Prüfung und Berechnung der Steuer an die Steuerbehörde zurückverwiesen, die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte u.a. die vollständige Aufhebung der Entscheidung zur Steuer auf der Mehrwertabschöpfung.


9C_601/2025: Beschwerdeverfahren betreffend Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.A.________), vertreten durch A.B.________, reichte eine Beschwerde gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn vom 7. Oktober 2025 ein. Gegenstand des Verfahrens war die Invalidenversicherung, wobei der Beschwerdeführer eine Rechtsverweigerung durch die Vorinstanz und die IV-Stelle Solothurn geltend machte.


4D_228/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen kantonalen Kreisgerichtsentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob am 18. November 2025 Beschwerde gegen den Entscheid des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland vom 17. November 2025, welches den Beschwerdegegnern (Kanton St. Gallen und Gemeinde St. Margrethen) in einer Betreibung definitive Rechtsöffnung erteilt hatte. Das Betreibungsamt Grabs-Gams teilte dem Bundesgericht am 26. November 2025 mit, dass die Beschwerdeführerin die in Betreibung gesetzte Forderung beglichen habe.


2C_630/2025: Beschwerde gegen die Unzulässigkeitsentscheidung des Kantonsgerichts Freiburg in einem Disziplinarverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wandte sich zuerst schriftlich an die Anwaltskommission des Kantons Freiburg mit einem Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Rechtsanwalt B.________, was abgelehnt wurde. Eine nachfolgende Revisionsanfrage wurde ebenfalls zurückgewiesen. Daraufhin beschwerte sich A.________ beim Kantonsgericht Freiburg, welches die Beschwerde für unzulässig erklärte, da A.________ als Anzeigeerstatter nicht über die Parteistellung in einem Disziplinarverfahren gegenüber einem Rechtsanwalt verfügte.


2C_258/2025: Entzug der Lizenz einer Transportfirma wegen fehlender Honorabilität des Geschäftsführers

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ Sàrl, eine in U.________ ansässige Gesellschaft mit dem Zweck des Schüler- und Personentransports, beantragte im März 2024 die Erneuerung ihrer Lizenz als Transportfirma. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wies den Antrag zurück, da der Geschäftsführer und Transportleiter der Gesellschaft, B.________, aufgrund einer Strafverurteilung wegen Verleumdung nicht als honorabel im Sinne der Gesetzgebung galt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid. Die Gesellschaft erhob Beschwerde ans Bundesgericht.


4A_616/2025: Urteil zur Fristwahrung und Begründung einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte vor dem Kantonsgericht Luzern eine Parteientschädigung von der Beschwerdegegnerin im Zusammenhang mit einer Klage auf Lohnersatz. Das Kantonsgericht trat nicht auf die Berufung ein, da der Beschwerdeführer die geforderte Sicherheitsleistung innerhalb der Nachfrist nicht erbrachte. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht, die jedoch verspätet und nicht rechtsgenügend begründet eingereicht wurde. Zusätzlich beantragte der Beschwerdeführer unentgeltliche Rechtspflege, welche das Bundesgericht ablehnte.


6B_467/2025: Bundesgericht zur Beschwerde betreffend Diffamation

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Genfer Polizeigericht wegen Diffamation verurteilt. Er veröffentlichte eine Videoaufnahme auf YouTube, in der er behauptete, B.B.________ habe absichtlich und geplant seine Tochter entführt, und nannte dabei persönliche Details. Das Gericht verurteilte ihn und lehnte eine Entschädigung für die Verfahrenskosten ab. Die Berufung gegen das Urteil wurde von der Genfer Berufungsinstanz abgewiesen, die weitere Verfahrenskosten auferlegte. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte unter anderem seinen Freispruch.


7B_16/2026: Neutraler Entscheid betreffend Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Versetzung aus einer Justizvollzugsanstalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen mehrfacher versuchter (eventual-) vorsätzlicher Tötung in Notwehrexzess zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Während des Berufungsverfahrens wurde seine Sicherheitshaft verlängert. A.________ beantragte die Versetzung von der Justizvollzugsanstalt U.________ in die kantonale Strafanstalt Zug, was das Kantonsgericht Luzern ablehnte. Mit einer handschriftlichen Eingabe erhob A.________ Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts.


5A_463/2025: Ungültigkeitserklärung einer letztwilligen Verfügung – Beschwerde gegen Teilentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die gesetzliche Erbin A.________ verlangt die Ungültigkeitserklärung und Unwirksamkeit zweier letztwilliger Verfügungen der Erblasserin E.________. Im Testament von 2018 war A.________ von der Erbfolge ausgeschlossen und die Beschwerdegegner B.________, C.________ sowie der Verein D.________ als Erben eingesetzt. Die Klage von A.________ vor dem Bezirksgericht Horgen zur Feststellung ihrer Erbenstellung wurde abgewiesen. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Berufung hinsichtlich der erbrechtlichen Ansprüche ab, führte das Verfahren zu den Kostenfragen jedoch weiter. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht gegen den angeblichen Teilentscheid des Obergerichts.


7B_1040/2025: Entscheid zu Fragen des Rechtsverweigerung und Verzögerung im Strafrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit Eingabe vom 2. Oktober 2025 an das Bundesgericht wegen behaupteter Rechtsverweigerung und Verzögerung durch die Strafkammer der Beschwerdekammer des Kantons Genf sowie wegen angeblicher Verletzungen seiner grundlegenden Rechte durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf. Zusätzlich beantragte er vorsorgliche und superprovisorische Massnahmen sowie implizit die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.


5A_1124/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Erklärung des Konkurses

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ beantragte die Konkurserklärung von A.________, die am 1. Oktober 2025 vom Gericht des Bezirks Lugano ausgesprochen wurde. A.________ legte dagegen Beschwerde ein. Die kantonale Instanz stellte fest, dass A.________ keine Verfahrenskostenvorschüsse innerhalb der gesetzten Fristen geleistet hatte, und erklärte die Beschwerde deshalb für nicht zulässig. Der Konkurs von A.________ wurde ab dem 28. November 2025 um 10.00 Uhr erneut ausgesprochen. A.________ argumentierte, er habe keine zustellungsrelevanten Unterlagen erhalten und die fehlende Möglichkeit der Verteidigung verletze sein Recht auf Anhörung.


2C_577/2025: Entscheid betreffend Disziplinarmassnahmen gegen einen Psychologen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Psychologe (A.________), welcher angestellt bei einer Klinik in Genf tätig war, wurde wegen Verletzung seiner Berufspflichten von der kantonalen Aufsichtsbehörde mit einer Geldbusse von 5'000 CHF belegt. Konkret wurde ihm vorgeworfen, eine mangelnde Transparenz gegenüber der Mutter von behandelten Kindern bezüglich seiner Delegation durch einen anderen Arzt (C.________) und das Fehlen einer ordnungsgemässen Dokumentation (keine medizinischen Dossiers für die behandelten Kinder) verschuldet zu haben. Die Vorinstanz (Chambre administrative der Cour de justice des Kantons Genf) hatte die Beschwerde des Psychologen gegen diesen Entscheid abgewiesen.


9C_470/2025: Entscheid zur Frage der Vorladung und Zustellung einer Zahlungsaufforderung im Steuerverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Steuerpflichtige A.________ beantragte die Wiederherstellung der Frist für eine Kosten-Vorschusszahlung an das kantonale Gericht des Kantons Waadt. Ihre Begründung stützte sich auf angebliche Zustellungsprobleme durch die Schweizer Post, wodurch sie die Frist verpasst habe. Das kantonale Gericht wies den Antrag zurück und erklärte den ursprünglichen Rekurs für unzulässig.


4A_246/2025: Darlehensforderung und Substanziierungslast

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG forderte vom ehemaligen Fussballberater B.________ die Rückzahlung eines Aktionärsdarlehens, dessen Saldo per 31. Dezember 2019 auf CHF 898'478.40 beziffert wurde. Das Bezirksgericht Affoltern wies die Klage aufgrund mangelhafter Substanziierung ab, und das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Entscheid mit Urteil vom 22. April 2025. Die Beschwerdeführerin erachtete die Vorbringen als genügend substanziiert und wandte sich ans Bundesgericht.


8C_212/2025: Rückzug der Beschwerde bezüglich Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, vertreten durch seine Beiständin B.________ und anwaltlich durch Georg Merkl, hatte Beschwerde gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn vom 28. Februar 2025 erhoben. Die Beschwerde betraf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Mit Schreiben vom 19. Januar 2026 zog A.________ diese Beschwerde zurück.


8C_477/2024: Leistungspflicht der Suva im Bereich der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, meldete der Suva eine Handgelenksverletzung nach einem angeblichen Arbeitsunfall am 20. November 2021. Die Suva stellte rückwirkend ab 12. Mai 2022 die Leistungen wegen Erreichens des medizinischen Endzustands ein. Nach einer Einsprache verneinte die Suva endgültig einen Leistungsanspruch mit der Begründung, weder ein Unfall noch eine unfallähnliche Körperschädigung läge vor. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde gegen diesen Einspracheentscheid ab.


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