Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_91/2025: Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend Unterhaltsbeiträge
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (Jg. 1973) und B.________ (Jg. 1974) heirateten 2014 und haben ein gemeinsames Kind (geb. 31. Mai 2014). Nach Verlassen der ehelichen Wohnung durch A.________ im Mai 2020 ersuchte dieser um Anordnung güterrechtlicher Schutzmassnahmen. Vorinstanzlich wurde A.________ verpflichtet, Unterhaltsbeiträge für B.________ in erheblicher Höhe zu leisten. Das Bundesgericht hob 2022 ein früheres Urteil auf und wies die Sache an die Vorinstanz zurück zur Klärung der finanziellen Verhältnisse von A.________. 2024 sprach die Vorinstanz erneut höhere Unterhaltsbeiträge zu, gegen die sich A.________ mit Beschwerde wandte.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde erfüllt die Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäss BGG (u.a. rechtzeitige Einreichung, genügende inhaltliche Begründung, sachliche Zuständigkeit). - **E.2:** Das Bundesgericht prüft, ob die Vorinstanz im Einklang mit den Erwägungen des Urteils von 2022 entschieden hat. - **E.3:** Die Vorinstanz muss bei der Feststellung des steuerbaren Einkommens alle relevanten Steuerpositionen, einschliesslich der Vermögenssteuer, berücksichtigen. Da unklar ist, ob dies geschehen ist, wird das Urteil insoweit aufgehoben. - **E.4:** Weiter kritisiert A.________ die Berechnung der Steuerbelastung von B.________, insbesondere die Einbeziehung von für das Kind geleisteten Beiträgen. Diese Kritik wird jedoch abgewiesen, da sie bereits rechtskräftig beurteilt wurde. - **E.5:** Bei der Berechnung des Lebensstandards von B.________ wurde hinsichtlich bestimmter Ausgaben von einer fehlerhaften Grundlage ausgegangen. Diese Positionen sind zu korrigieren. - **E.6:** Die Vorinstanz hat die Frage der möglichen Ersparnisbildung von A.________ nicht ausreichend geprüft, was nun nachzuholen ist. - **E.7:** Hinsichtlich der Verteilung der Kosten für die curatrice des Kindes wird die Regelung der Vorinstanz bestätigt, da diese angemessen erscheint. - **E.8:** Der Entscheid wird teilweise aufgehoben und zur Neubeurteilung bezüglich der Unterhaltsbeiträge an die Vorinstanz zurückgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, und das Urteil der Vorinstanz in Bezug auf die Unterhaltsbeiträge wurde aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Die Gerichtskosten wurden geteilt, und die Vorinstanz muss über die Kostenregelung im kantonalen Verfahren neu entscheiden.
9C_85/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Krankenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die SWICA Krankenversicherung AG verpflichtete den Beschwerdeführer A.________ zur Bezahlung ausstehender Prämien und Kostenbeteiligungen der Jahre 2023 und 2024, einschliesslich Verzugszinsen und Gebühren. Die Vorinstanz, das Versicherungsgericht des Kantons Aargau, bejahte teilweise die Zahlungspflicht und setzte den Betrag fest. Die erhobene Beschwerde vor dem Bundesgericht hatte zum Ziel, das Urteil aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Vorinstanz verpflichtete A.________ zur Zahlung offener Beträge, hob den Rechtsvorschlag teilweise auf und präzisierte die Summen für einzelne Posten (z.B. Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen, Mahnspesen, Inkassogebühren). A.________ beantragte die Aufhebung des Urteils mit Verweis auf weitere Beweismittel und die Feststellung des Nichtbestehens von Schulden. Die Parteibezeichnung wurde aufgrund des Handelsregistereintrags berichtigt, da die Forderungen der SWICA Krankenversicherung AG und nicht der SWICA Gesundheitsorganisation zuzuschreiben sind. Das Bundesgericht forderte gemäss Art. 42 Abs. 1-2 BGG eine klare Substantiierung der Rechtsverletzung durch den Beschwerdeführer. Es stellte fest, dass die Vorinstanz die entscheidenden Sachverhaltselemente sorgfältig geprüft und begründet habe. Die Behauptung von A.________, eine Ratenzahlungsvereinbarung sei übergangen worden, erwies sich als unzutreffend. Die Vorinstanz behandelt alle wesentlichen Umstände, insbesondere den Zahlungsverzug. Die Beschwerde erfüllte die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Begründung nicht. Das Bundesgericht trat daher auf die Beschwerde nicht ein. Mangels gültiger Beschwerde wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Umständehalber wurde jedoch auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben und das Urteil wurde den relevanten Parteien schriftlich publik gemacht.
1C_83/2025: Urteil zur Baubewilligung eines Windfangs, Balkonersatzes und einer Sichtschutzwand
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Eigentümer eines Grundstücks in Hofstetten-Flüh, beantragte eine Baubewilligung für einen gedeckten Windfang mit Balkonersatz und eine Sichtschutzwand. Die Baukommission verweigerte die Bewilligung für den Windfang aufgrund fehlender baulicher Trennung zum bestehenden Gebäude und erteilte lediglich für die Sichtschutzwand und den Balkonrückbau eine Genehmigung. Die Vorinstanzen (Bau- und Justizdepartement und Verwaltungsgericht) bestätigten die Ablehnung des Windfangs und verneinten zusätzlich die Bewilligungsfähigkeit von Sichtschutzwand und Balkonersatz. Die Angelegenheit wurde vor Bundesgericht wiederholt.
Zusammenfassung der Erwägungen
Auf die Beschwerde ist einzutreten, da keine Ausschlussgründe nach Art. 83 BGG vorliegen und der Beschwerdeführer als Baugesuchsteller legitime Partei ist. Das Bundesgericht prüft die Anwendung des kantonalen Rechts auf Willkür und stellt klar, dass die Rüge entsprechend präzisiert werden muss. Das Grundstück befindet sich in einer Wohnzone mit einem vom Gestaltungsplan vorgegebenen zweigeschossigen und eingeschossigen Baubereich, welcher eine konstruktive Trennung zwischen den Baukörpern fordert. Die geplanten Konstruktionen erfüllen die Anforderungen des Gestaltungsplans nicht. Insbesondere fehlt eine ausreichende bauliche, optische und funktionelle Trennung zwischen dem zweigeschossigen Hauptgebäude und dem Windfang, der als Wintergarten qualifiziert wird. Der Balkonersatz ist nicht genehmigungsfähig, da er auf dem Windfang basiert, welcher nicht bewilligt werden kann. Die Pläne zeigen keine eigenständige Konstruktion des Balkonersatzes. Die geplante Sichtschutzwand verstösst gegen kommunale Sonderbauvorschriften, da Einfriedungen nur als Grünelemente oder Hochstämmer entlang der Parzellengrenzen zulässig sind. Die von der Vorinstanz vorgenommenen Auslegungen und Befund sind nicht als willkürlich zu bewerten und halten einer rechtlichen Prüfung stand.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen, die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt und er ist verpflichtet, dem Beschwerdegegner eine Parteientschädigung zu zahlen. Das Urteil wird den Parteien und den Behörden mitgeteilt.
5A_625/2025: Aufhebung eines Sequesters
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________, beides Immobilienprofis mit Sitz in Monaco, schlossen ein \"Protokoll der Vereinbarung\" ab, um gemeinsame Immobilienprojekte in Monaco zu entwickeln. Ein Streit entstand über die finanzielle Abwicklung und die Auslegung des Protokolls, insbesondere nach dem Verkauf einer Immobilie (\"www\") für 26 Millionen Euro. A.________ verlangte gestützt auf dieses Protokoll einen Sequester auf Vermögen von B.________ in der Schweiz. Der Sequester wurde zuerst angeordnet, später in kantonalen Verfahren aufgehoben.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_120/2025: Entscheid zur baurechtlichen Bewilligung und Parteiwechsel im Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Bauausschuss Hinwil bewilligte der A.________ AG am 23. Januar 2023 den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Mehrere Parteien erhoben Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, welches die Rekurse vereinigte und dem Begehren stattgab. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diese Entscheidung am 12. Dezember 2024. Die A.________ AG legte dagegen Beschwerde vor Bundesgericht ein. Thema des Verfahrens war unter anderem der Parteiwechsel und die Legitimation von Rechtsnachfolgern im Verfahren.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_443/2025: Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses und Ausgleichsmassnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ begehrt die Anerkennung seines Notfallsanitäter-Diploms, erworben in Deutschland, als Rettungssanitäter in der Schweiz. Das Schweizerische Rote Kreuz legte Anpassungsmassnahmen fest (sechsmonatiger Anpassungslehrgang mit einer Zusatzausbildung von 20 Tagen oder eine Eignungsprüfung). Nach einem langwierigen Verfahren und mehreren Entscheiden der Bundesverwaltungsgericht und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wurde durch das Bundesgericht abschliessend entschieden.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_1393/2025: Nichteintreten auf Beschwerden betreffend Vorschusszahlung amtliches Honorar sowie Vermögensbeschlagnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und ihr Ehemann B.A.________ führten Beschwerden gegen Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern betreffend Vorschusszahlungen amtlicher Honorarrechnungen, Vermögensbeschlagnahme sowie Rechtsverzögerung/Rechtsverweigerung.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_655/2025: Rückzug der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________ SA, hatte Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, vom 14. November 2025 eingereicht. Mit Schreiben vom 5. Februar 2026 zog sie jedoch ihre Beschwerde zurück.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_1247/2025: Nichteintreten bei Beschwerde im Zusammenhang mit übler Nachrede
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich nahm die Strafuntersuchungen gegen fünf Beschuldigte betreffend üble Nachrede nicht an die Hand. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese Entscheide Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich, welches aufgrund unzureichender Begründung der Eingabe nicht auf die Beschwerde eintrat. Der Beschwerdeführer focht diesen Entscheid beim Bundesgericht an.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_322/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein als Pflegefachmann tätiger Versicherter forderte Leistungen aus der Unfallversicherung, nachdem er sich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit Covid-19 infiziert hatte. Die Bâloise Versicherung hatte zunächst eine Berufskrankheit anerkannt und eine Invalidenrente sowie eine Integritätsentschädigung zugesprochen, revidierte später jedoch ihre Position. Die Vorinstanz hob die Entscheidung auf, soweit sie die Leistungen für somatische Beschwerden verweigerte, und bestätigte die Verweigerung dieser in Bezug auf psychische Beschwerden.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9F_22/2025: Revision eines Urteils betreffend Staats- und Gemeindesteuern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Gesuchsteller (A.________) beantragte beim Bundesgericht die Revision des Urteils 9C_525/2024 vom 13. Mai 2025, das im Zusammenhang mit der Bewertung eines Grundstücks und Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Thurgau stand. Das Revisionsgesuch enthielt keine gesetzeskonforme Begründung und wurde erst nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4D_3/2026: Nichtanhandnahme einer Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Beschwerdeführer wandte sich gegen Entscheidungen des Einzelrichters am Kantonsgericht Zug und des Obergerichts des Kantons Zug betreffend die unentgeltliche Rechtspflege. Das Kantonsgericht schrieb das Verfahren wegen Gegenstandslosigkeit ab, und das Obergericht wies die Beschwerde ab, wobei es zusätzlich festhielt, dass das Gesuch auch mangels Bedürftigkeit abzuweisen gewesen wäre. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, die das Bundesgericht mangels hinreichender Begründung nicht behandelte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_45/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, stellte ein Gesuch um Interpretation und Berichtigung des Dispositivs eines früheren Entscheids der Cour des poursuites et faillites des Kantons Waadt vom 24. April 2023. Dieses wurde mit Entscheid vom 31. Dezember 2025 abgelehnt. Gegen den letztgenannten Entscheid erhob sie eine Beschwerde beim Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_503/2025: Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.A.________ AG und A.B.________ AG reichten eine Strafanzeige gegen C.________, Professor an der Universität St. Gallen, ein. Dieser und ein Mitautor hatten in einer Studie behauptet, die A.A.________ AG habe ihre Geschäftsberichte manipuliert. Die Vorwürfe wurden auch in Artikeln der NZZ thematisiert. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte daraufhin die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens. Die Beschwerdeführerinnen legten Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ein und verlangten die Erteilung der Ermächtigung, was vom Bundesgericht geprüft werden musste.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_67/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde wegen ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde von der Serafe AG wegen Nichtbezahlens der Radio- und Fernsehabgabe betrieben. Nach verschiedenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren trat das Bundesverwaltungsgericht wegen Nichtleistens eines Kostenvorschusses auf die Beschwerde von A.________ nicht ein. Dagegen erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_982/2025: Entscheidung betreffend Formfehler bei Beschwerdeeinreichung und übermässigen Formalismus
Zusammenfassung des Sachverhalts
In einem Verfahren betreffend Maßnahmen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wurde ein Rechtsmittel (Berufung) durch einen Anwalt mit einem Formfehler eingereicht, da das Rechtsmittel ursprünglich durch einen nicht zugelassenen Anwaltspraktikanten unterzeichnet wurde. Nach Mahnung durch die Vorinstanz wurde der Fehler nicht innert der gesetzten Frist korrigiert, weshalb die Berufung als unzulässig erklärt wurde. Die betroffene Partei wandte sich gegen diese Entscheidung mit der Beschwerde an das Bundesgericht und rügte insbesondere einen übermässigen Formalismus und eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_745/2025: Unzulässigkeit der betreibungsrechtlichen Beschwerde gegen einen Schlussbericht im Konkursverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG in Liquidation wollte den Schlussbericht des Konkursamtes des Kantons Zug vom 10. Dezember 2024 sowie die gerichtliche Verfügung vom 11. Dezember 2024, mit der das Konkursverfahren geschlossen wurde, anfechten. Sie rügte insbesondere die Löschung ihres Eintrags im Handelsregister und machte geltend, das hängige Schiedsverfahren zwischen D.________ und der B.________ Inc. beeinflusse die Konkursabwicklung. Das Obergericht des Kantons Zug trat auf die betreibungsrechtliche Beschwerde nicht ein, weil die Partei mit der Löschung im Handelsregister nicht mehr parteifähig sei und ein solcher Schlussbericht nicht Gegenstand einer betreibungsrechtlichen Beschwerde sein könne.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_711/2025: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA einer griechischen Staatsangehörigen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine griechische Staatsangehörige, erhielt in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur selbstständigen Erwerbstätigkeit. Das Migrationsamt des Kantons Zürich widerrief die Bewilligung aufgrund fehlender tatsächlich ausgeübter selbstständiger Erwerbstätigkeit, auch vor Erreichen des Rentenalters, und verfügte die Wegweisung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Entscheid. Die Beschwerdeführerin erhebt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_655/2025: Urteil zur Steuerpflicht einer juristischen Person betreffend Staats- und Gemeindesteuern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine im Kanton Nidwalden ansässige juristische Person mit dem Hauptzweck der Verwaltung und Vermietung von Immobilien, wurde durch das Steueramt des Kantons Solothurn für die Steuerperioden 2015, 2017 und 2018 veranlagt. Hinsichtlich 2015 wurde ein Verkaufsgewinn von Fr. 200'000.– aus einer Immobilie aufgerechnet. Für die Steuerperioden 2017 und 2018 erfolgte eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen, da die Beschwerdeführerin keine Steuererklärungen eingereicht hatte. Die Vorinstanz hatte die Rekurse abgewiesen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_219/2025: Urteil zur Beschwerde gegen die Beschlagnahme von Airsoftwaffen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde im Rahmen eines Strafverfahrens wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vorläufig festgenommen. Dabei wurden am 11. September 2024 in seiner Wohnung mehrere Airsoftwaffen sichergestellt und gemäss Art. 31 Abs. 1 lit. b WG am 6. November 2024 beschlagnahmt. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hob die Beschlagnahme auf, verwies jedoch die beschlagnahmten Waffen zur weiteren Entscheidung an das Kantonale Waffenbüro, wobei es mögliche Vernichtung oder Verwertung bestätigte. Der Beschwerdeführer beantragte die Rückgabe der Waffen und rügte eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_1287/2025: Abweisung der Beschwerde zur Vereinigung von Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Beschuldigte (A.________), gegen die mehrere Strafverfahren im Kanton Waadt wegen verschiedener Delikte wie Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB), versuchten Betrugs (Art. 22 Abs. 1 i.V.m. Art. 146 Abs. 1 StGB) und versuchter Nötigung (Art. 22 Abs. 1 i.V.m. Art. 181 StGB) laufen, beantragte die Vereinigung aller Verfahren. Die zuständigen Behörden lehnten diesen Antrag ab, worauf die Beschuldigte Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_26/2026: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen den Beschluss und das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich ein, welches die Berufung des Beschwerdeführers abwies und ein Gesuch um Fristwiederherstellung abschrieb. Diese Beschwerde betraf unter anderem den Gegenstand eines Arbeitsvertrags.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4D_187/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit einer Ordnungsbusse
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde von der Schlichtungsbehörde aufgrund seines Nichterscheinens zu einer Schlichtungsverhandlung mit einer Ordnungsbusse von CHF 500.– belegt. Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde durch das Obergericht des Kantons Bern nicht behandelt, da der Beschwerdeführer durch eine nicht vertretungsberechtigte Person vertreten wurde. Der Beschwerdeführer legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_70/2026: Urteil zur Krankenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau, welches ihn verpflichtete, der Beschwerdegegnerin SWICA Krankenversicherung AG ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen, Zinsen, Mahnspesen und Inkassokosten zu bezahlen. Er verlangte die Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidung sowie die unentgeltliche Rechtspflege.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_130/2025: Urteil zur Leistungspflicht in der beruflichen Vorsorge
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, war in zwei verschiedenen Zeitperioden beim Kanton Aargau angestellt und in der beruflichen Vorsorge bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versichert. Nach Beendigung ihres zweiten Arbeitsverhältnisses beantragte sie erneut Leistungen bei der Invalidenversicherung (IV), welche ihr ab 1. Januar 2018 eine halbe Invalidenrente zusprach. Die APK lehnte jedoch ihre Leistungspflicht für eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge ab. Vor dem Versicherungsgericht des Kantons Aargau wurde die Klage der Beschwerdeführerin abgewiesen, und sie erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_33/2026: Rückzug der Beschwerde in einer mietrechtlichen Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde von A.________ betraf ein Urteil der Chambre des baux et loyers der Cour de justice des Kantons Genf vom 27. November 2025 in einer mietrechtlichen Streitigkeit. Der Beschwerdeführer zog die am 23. Januar 2026 erhobene Beschwerde gemäss Mitteilung seines Rechtsvertreters vom 10. Februar 2026 zurück.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_653/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Steuerhinterziehung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer (zwei Steuerpflichtige) wurden vom kantonalen Steueramt Genf wegen Steuerhinterziehung in den Steuerperioden 2014–2018 sowie wegen versuchter Steuerhinterziehung in der Steuerperiode 2019 gebüsst. Die Verfahren folgten aufgrund von Informationen aus dem automatischen Informationsaustausch, wonach sie Lebensversicherungen bei einer ausländischen Firma innehatten. Das kantonale Steueramt veränderte nach einer Einsprache die Ammenhöhe wegen Steuerhinterziehung aufgrund von Fahrlässigkeit. Die Vorinstanzen – das Tribunal Administratif de Première Instance (TAPI) und die Cour de Justice – bestätigten die wesentlichen Punkte der Besteuerung und Bussenfestsetzung. Die Beschwerdeführer bestritten vor Bundesgericht eine Steuerhinterziehung durch Fahrlässigkeit.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_632/2025: Unzulässigkeit: Nicht-Eintreten auf die Beschwerde wegen ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall geht es um die Liquidation der C.________ AG nach Art. 731b OR wegen Organisationsmängeln. Der weitere Verfahrensbeteiligte B.________ hatte die Liquidation beim Kantonsgericht Zug beantragt. Der Beschwerdeführer, welcher eine Beteiligung von 38 % an der C.________ AG hält, reagierte im Verfahren mit verschiedenen Eingaben. Das Kantonsgericht Zug löste letztlich die Gesellschaft auf und ordnete deren Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an. Der Beschwerdeführer versuchte erfolglos, die Berufungsfrist beim Obergericht des Kantons Zug wiederherstellen zu lassen. Sowohl das Fristwiederherstellungsgesuch als auch die Berufung wurden abgewiesen bzw. es wurde nicht darauf eingetreten. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_10/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen eine Schadenersatzverfügung nach Art. 52 AHVG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Sozialversicherungsanstalt Aargau trat auf die Einsprache von A.________ gegen eine Verfügung der Ausgleichskasse betreffend Schadenersatz nach Art. 52 AHVG in Höhe von Fr. 36'376.- nicht ein, da diese mangelhaft begründet war. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde gegen den Einspracheentscheid ab. Daraufhin erhob A.________ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht mit dem Begehren, das Urteil der Vorinstanz sowie der Einspracheentscheid seien aufzuheben, und die Organhaftung nach Art. 52 AHVG sei zu verneinen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_58/2025: Amtshilfeersuchen in Steuersachen und dessen Verhältnis zu einem parallelen ICSID-Schiedsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, legte ein Amtshilfeverfahren gegen die Schlussverfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ein, die ein Amtshilfeersuchen der georgischen Steuerbehörden bewilligte. Gleichzeitig führte die Beschwerdeführerin ein Schiedsverfahren vor dem ICSID, gestützt auf ein Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Georgien. Sie machte geltend, dass das Amtshilfeersuchen politisch motiviert sei und gegen Treu und Glauben verstosse. Die Vorinstanz hatte die Beschwerde abgewiesen und die Gewährung von Amtshilfe bestätigt.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_840/2025: Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid betreffend Konkursschluss einer Aktiengesellschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kantonsgericht Zug hatte am 11. Dezember 2024 das Konkursverfahren über die A.________ AG in Liquidation für geschlossen erklärt. Die A.________ AG in Liquidation erhob Beschwerde gegen diesen Entscheid, die das Obergericht des Kantons Zug am 21. August 2025 mangels Parteifähigkeit und materieller Relevanz abwies. Gegen diesen Beschluss richtete sich die vorliegende Beschwerde in Zivilsachen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_203/2025: Ehescheidung und Unterhaltsbeiträge
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall geht es um einen ehe- und familienrechtlichen Streit, insbesondere um Fragen der Unterhaltsbeiträge für die Kinder nach der Ehescheidung. Zwischen den geschiedenen Eheleuten (A.A. als Beschwerdeführer und B.A. als Beschwerdegegnerin) war die Zuweisung des Sorgerechts sowie die Höhe der Unterhaltsleistungen strittig. Ein früheres Urteil des Bundesgerichts hatte die kantonale Instanz verpflichtet, das Sorgerecht und den Aufenthaltsort der Kinder ausdrücklich zu präzisieren.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_717/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen einen Entscheid des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 17. Dezember 2025. Streitgegenstand war die Frage, ob eine Forderung in der Höhe von 824'191 Franken, die im Rahmen einer Nachlassverwertung durch den Beschwerdeführer erworben wurde, in die Vermögenssteuerbemessung für die Steuerperiode 2023 einzubeziehen ist.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_136/2025: Urteil zur Einsicht in amtliche Dokumente nach dem Öffentlichkeitsgesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Partei PARAT stellte ein Gesuch an das Verwaltungsgericht des Kantons Zug, um Zugang zu diversen amtlichen Dokumenten zu erhalten, die Aspekte der Datenbearbeitung und deren Sicherheit betreffen. Das Verwaltungsgericht beantwortete einige Fragen allgemein und wies das Gesuch im Übrigen ab. PARAT erhob Beschwerde beim Bundesgericht mit der Forderung nach Aufhebung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses und Rückweisung zur Neubeurteilung.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_647/2024: Steuerrechtliche Qualifikation von Einkünften aus Tätigkeiten im Ausland
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt aus dem Kanton St. Gallen, hatte im Jahr 2015 Einkünfte aus Tätigkeiten in Liechtenstein. Diese stammen aus zwei einfachen Gesellschaften sowie aus drei Treuhandanstalten. Das Kantonale Steueramt St. Gallen und später die Vorinstanzen qualifizierten einen Teil der Einkünfte als unselbständige Erwerbstätigkeit und unterwarfen sie der Steuerpflicht in der Schweiz. Der Beschwerdeführer machte insbesondere geltend, dass diese Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und einem Geschäftsbetrieb im Ausland stammen würden, weshalb sie in der Schweiz nicht steuerpflichtig seien.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
