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Bundesgericht neue Urteile vom 09.05.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

1C_171/2024: Beendigung eines Dienstverhältnisses im öffentlichen Dienst

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, war seit Oktober 2018 als stellvertretende Gemeindeschreiberin und Abteilungsleiterin bei der Stadtverwaltung Nyon tätig. Ihr Verhältnis zum Gemeindeschreiber, ihrem direkten Vorgesetzten, verschlechterte sich erheblich, was in schwerwiegenden Konflikten resultierte. Nach einer administrativen Untersuchung, in der die Zusammenarbeit als unheilbar gestört bewertet wurde, schlug die Stadt Nyon der Beschwerdeführerin eine Versetzung in eine andere Abteilung vor. Da sie den Vorschlag ablehnte, folgte eine Kündigung ihres Dienstverhältnisses mit ordentlicher Kündigungsfrist.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Das Bundesgericht hält fest, dass die Beschwerde zulässig und fristgerecht eingereicht wurde, jedoch keine Argumente bezüglich früherer Entscheidungen der Stadt Nyon überzeugend dargelegt wurden. (2) Die Vorinstanz berücksichtigte angemessen alle relevanten Fakten. Die Kritik der Beschwerdeführerin an der Nichtberücksichtigung weiterer Beweise oder Zeugen wird als unbegründet abgewiesen. (3) Die Kündigung war nicht missbräuchlich. Die unheilbar gestörte Beziehung zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Vorgesetzten sowie deren negativer Einfluss auf die Verwaltung rechtfertigen die Kündigung nach Art. 12 des Personalstatuts von Nyon. (4) Das Bundesgericht beurteilt die angebotene Versetzung als angemessen. Das vorgeschlagene neue Amt entsprach den Qualifikationen der Beschwerdeführerin und wurde objektiv bewertet. (5) Die Beschwerdevorwürfe wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung sind unbegründet. Es fehlt an hinreichenden Indizien für eine solche Diskriminierung. (6-7) Neu vorgebrachte Vorwürfe des Vertrauensbruchs und der Rufschädigung durch die Stadt Nyon werden mangels früherer Thematisierung oder Relevanz abgelehnt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und der Beschwerdeführerin wurde ein Kostenbetrag auferlegt.


5A_806/2024: Entscheid betreffend die Bestimmung des Datums eines Ehevertrags und Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft die Frage der Bestimmung des Datums des Ehevertrags zwischen den Parteien sowie die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils. A.A.________ und B.A.________ hatten zwei Eheschliessungen, eine im Jahr 1976 und eine im Jahr 1993, wobei letztere gemäss kantonalen Gerichten als gültig betrachtet wurde, da die erste Ehe durch eine ausländische Scheidung im Jahr 1982 für aufgelöst erklärt wurde. A.A.________ bestritt die Gültigkeit dieser ausländischen Scheidung in der Schweiz aufgrund des Verstoßes gegen den schweizerischen Ordre public.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit des Rechtsmittels und entscheidet, dass der angefochtene Entscheid im Verfahren zur Bestimmung des Datums des Ehevertrags eine Entscheidungsstufe darstellt, die nicht als endgültige oder teilweise Entscheidung im Sinne des Bundesgerichtsgesetzes (LTF) qualifiziert werden kann. Somit handelt es sich um eine Zwischenentscheidung (§ 1.3). 2. Der vorliegende Entscheid verursache keinen juristischen irreparablen Nachteil und es lägen keine Voraussetzungen gemäß Art. 93 Abs. 1 LTF vor, um die Weiterführung des Rechtsmittels zu rechtfertigen (§ 1.3.3).

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Rechtsmittel wurde als unzulässig erklärt und der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt.


4A_12/2025: Beschwerde gegen einen Schiedsgerichtsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport betreffend internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fussballclub A.________ (Beschwerdeführer) und der professionelle Fussballspieler B.________ (Beschwerdegegner) schlossen mehrere Verträge, darunter den Arbeitsvertrag, einen Bildrechtevertrag und eine Aufhebungsvereinbarung. Nach Streitigkeiten klagte der Beschwerdegegner vor der FIFA Dispute Resolution Chamber (FIFA DRC) und erhielt teilweise Recht. Der Beschwerdeführer erhob darauf Berufung an das Tribunal Arbitral du Sport (TAS), welches den Entscheid der FIFA DRC bestätigte. Der Beschwerdeführer reichte anschliessend eine Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein, um den TAS-Entscheid aufzuheben.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Nach Art. 54 Abs. 1 BGG wurde der Entscheid des Bundesgerichts in Deutsch verfasst, da der TAS-Entscheid in Englisch abgefasst war und die Beschwerde in Deutsch eingereicht wurde. (2.1) Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit fällt unter die Bestimmungen der Art. 190-192 IPRG und die Beschwerde ist grundsätzlich zulässig. (2.2) Der Sitz des Schiedsgerichts und die Beteiligung internationaler Parteien führen dazu, dass Kapitel 12 des IPRG zur Anwendung gelangt. (2.3) Das Bundesgericht prüft die Rügen der Parteien unter erhöhten Begründungsanforderungen und legt den Sachverhalt des Schiedsgerichts zugrunde. (3.1) Der Beschwerdeführer rügt die Unzuständigkeit des TAS gemäss Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG, mit der Begründung, dass die FIFA DRC unzuständig gewesen sei. (3.3) Das Bundesgericht weist darauf hin, dass eine Rüge gegen die Zuständigkeit des TAS vorgebracht werden müsste, nicht jedoch gegen jene der FIFA DRC. Zudem hat der Beschwerdeführer vor dem TAS keine entsprechende Rüge erhoben, weshalb das Bundesgericht nicht darauf eintreten kann. (4) Keine weiteren Beschwerdegründe wurden erhoben, sodass auf die Beschwerde nicht einzutreten ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und dem Beschwerdeführer wurden die Gerichtskosten auferlegt.


7B_463/2024: Entscheid zur Entsiegelung und Durchsuchung eines Mobiltelefons

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern beantragte bei A.________ die Entsiegelung eines Mobiltelefons, das im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung wegen des Verdachts des Raufhandels, der versuchten schweren Körperverletzung und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sichergestellt wurde. Das Zwangsmassnahmengericht verfügte dessen Entsiegelung, worauf A.________ ans Bundesgericht gelangte, um die Aufrechterhaltung der Siegelung zu verlangen.


9C_477/2024: Entscheidung zur Revision einer Invalidenrente mit Fokus auf Statusänderung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. Das kantonale Invalidenversicherungsamt Neuenburg gewährte A.________, aufgrund einer Invalidität (66%), drei Viertel einer Invalidenrente ab Dezember 2016. Nach einer Revision der Verhältnisse aufgrund ihrer Statusänderung zu einer gemischten Tätigkeit (aktiv zu 60%, Haushalt zu 40%) reduzierte das Amt ihre Rente auf ein Viertel ab November 2023. B. Das kantonale Gericht annullierte die Entscheidung des Amtes und bestätigte den Anspruch von A.________ auf drei Viertel der Rente. C. Das Invalidenversicherungsamt focht das Urteil beim Bundesgericht an, während die Versicherte um dessen Bestätigung bat.


9C_501/2024: Entscheidung zur neuen Invaliditätsbeurteilung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, geboren 1970, stellte seit 2003 mehrfach Anträge auf Leistungen der Invalidenversicherung, die entweder abgewiesen oder nicht behandelt wurden. Nach der Ablehnung der vierten Anfrage legte er im Mai 2021 einen fünften Antrag mit der Begründung vor, er leide an psychischen und somatischen Erkrankungen. Eine Änderung seines Gesundheitszustandes wurde vom Regionalen Ärztlichen Dienst der IV (SMR) anhand ärztlicher Berichte verneint. Nach nochmaliger Prüfung durch medizinische Gutachten wies das kantonale Gericht die Beschwerde ebenfalls zurück.


4A_239/2024: Entscheid zur Frage der Mietzinsanforderungen und der Anwendbarkeit der Formularpflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Mietvertrag für ein Studio in U.________ wurde zwischen der Gesellschaft A.________ und B.________ abgeschlossen. Die zentrale Streitfrage betrifft die Wirkungen des Fehlens einer offiziellen \"grünen Formular\"-Mitteilung des Anfangsmietzinses, die im Kanton Waadt bei Mietverträgen obligatorisch ist. Der Mieter (B.________), der unter einer Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft stand, stellte in der Folge Forderungen auf Rückzahlung des zu viel bezahlten Mietzinses sowie auf eine Mietzinsreduktion wegen auftretender Bettwanzen. Die Vorinstanzen erklärten den Mietzins als teilweise nichtig und reduzierten diesen rückwirkend.


8C_642/2024: Urteil zur Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte A.________, geboren 1963, meldete sich erstmals 2014 wegen psychischer Beschwerden bei der IV-Stelle des Kantons St. Gallen zum Leistungsbezug an, doch der Anspruch wurde aufgrund seiner vollständigen Arbeitsfähigkeit verneint. Im Jahr 2018 meldete er sich erneut, und ein 2023 eingeholtes bidisziplinäres Gutachten der Ärzte Dr. med. C.________ und Dr. med. D.________ ergab einen Invaliditätsgrad von 19 %, was einen Rentenanspruch ausschloss. Der Versicherte erhob Beschwerde bis vor Bundesgericht, um die IV-Stelle zur Rentenauszahlung zu verpflichten.


8C_621/2024: Anmeldung bei der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, leidet nach einem Unfall an einer teilweisen Querschnittlähmung und weiteren gesundheitlichen Einschränkungen. Letztlich wurde ihre neue Anmeldung bei der Invalidenversicherung vom zuständigen Amt mangels relevanter Verschlechterung ihres Gesundheitszustands nicht weiter geprüft. Das kantonale Gericht bestätigte diese Entscheidung, worauf die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.


5A_253/2025: Beschwerde gegen Überweisung eines Verfahrens betreffend Persönlichkeitsverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ ist in einem Scheidungsverfahren vor dem Bezirksgericht Kriens involviert und hat dort zusätzlich eine Persönlichkeitsverletzungsklage gegen ihren Ehemann sowie eine Richterin des Bezirksgerichts eingereicht. Aufgrund angeblicher Befangenheit des gesamten Bezirksgerichts Kriens beantragte sie die Überweisung der Klage an ein unabhängiges Gericht. Das Kantonsgericht Luzern überwies das Verfahren an das Bezirksgericht Willisau. Mit Beschwerde ans Bundesgericht verlangt sie die Übertragung des Verfahrens an ein unabhängiges Gericht in einem anderen Kanton, insbesondere in den Kanton Bern.


6B_1163/2023: Urteil zur Strafzumessung und Ersatzforderung im Fall von gewerbsmässigem Betrug und Geldwäscherei

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft unter anderem des gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und gewerbsmässiger Geldwäscherei schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingt vollziehbar, sowie eine bedingte Geldstrafe. Zudem wurde eine Ersatzforderung von CHF 400'000.— gegen ihn ausgesprochen, unter Anrechnung beschlagnahmter Vermögenswerte von CHF 50'011.80. A.________ legte Beschwerde ein und beantragte unter anderem eine Reduktion der Freiheitsstrafe und den Verzicht auf die Ersatzforderung.


5A_686/2024: Entscheid betreffend Scheidung und Unterhaltsbeitrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien, B.________ (geb. 1949) und A.________ (geb. 1954), heirateten 2010 ohne Ehevertrag. Nach der Trennung im Jahr 2019 wurden Streitigkeiten über Unterhaltszahlungen und die Aufteilung des ehelichen Vermögens geführt. Das kantonale Gericht hatte zuvor entschieden, dass der Ehegatte B.________ keine Unterhaltszahlungen leisten müsse und A.________ zur Zahlung einer Summe aus der Vermögensliquidation verpflichtet sei. A.________ legte beim Bundesgericht erfolglos Beschwerde ein.


1C_128/2024: Bewilligung der Sanierung von Stützmauerabschnitten ausserhalb der Bauzone unter Berücksichtigung des Grundwasserschutzes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bürgergemeinde Grenchen plante die Sanierung mehrerer ausserhalb der Bauzone gelegener Stützmauern der Grenchenbergstrasse, die sich auch durch Schutzzonen des Grundwasserschutzes erstreckt. Die Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra erhob Einspruch gegen die Bewilligung der Sanierungsarbeiten an den Stützmauerabschnitten 6 und 7, da das Bauvorhaben aus ihrer Sicht eine Gefährdung der Tunnelquellen, insbesondere im Bereich der sensiblen Schutzzone S2, zur Folge haben könnte. Nach der Abweisung der Einsprache durch die kantonalen Behörden und das Verwaltungsgericht gelangte Helvetia Nostra an das Bundesgericht.


4A_80/2025: Versicherungsdeckung für Schäden durch Erdrutsch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA klagte gegen die B.________ SA auf Versicherungsdeckung für Schäden, die durch einen Erdrutsch am 11. Juni 2018 verursacht wurden. Die Vorinstanzen lehnten die Deckung ab, da die entsprechenden Schäden und Ansprüche gemäss den Versicherungsbedingungen nicht ausreichend belegt oder gedeckt waren. Es handelt sich insbesondere um Schäden aus der falschen Wiedererrichtung eines Stützmauers, materieller Schäden an Immobilien sowie Verlust von Betriebserträgen.


7B_71/2025: Beschwerde gegen Nichtanhandnahme: Verfahren abgelehnt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine Strafanzeige wegen Drohung ein, nachdem er auf Facebook eine vermeintlich bedrohliche Nachricht erhielt, in der ihm Gewalt angedroht wurde. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat entschied jedoch, das Verfahren nicht an Hand zu nehmen. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde dagegen, doch das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Nichtanhandnahme. Im weiteren Verfahren vor dem Bundesgericht rügt der Beschwerdeführer die Entscheidung der Vorinstanzen und beantragt die Eröffnung einer Strafuntersuchung.


4A_636/2024: Urteil zu Forderungen aus einem Arbeitsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Kläger (A.________) verlangt vom Beklagten (B.________) Schadenersatz für ausstehende Lohnforderungen und weitere Entschädigungen, da er der Meinung ist, dass zwischen ihm und dem Beklagten ein Arbeitsverhältnis bestand. Der Kläger beruft sich auf einen angeblichen Betriebsübergang gemäss Art. 333 OR vom ursprünglichen Arbeitgeber (C.________ und dessen D.________ GmbH) auf den Beklagten. Das Kantonsgericht wies die Klage und das Obergericht die Berufung ab, da die Passivlegitimation des Beklagten verneint wurde.


4A_525/2024: Fristversäumnis bei Einreichung einer gültigen Vertretungsurkunde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ Sàrl und B.________ SA schlossen im Dezember 2019 zwei Absichtserklärungen über den Kauf von Flugzeugen. A.________ Sàrl zahlte Vorauszahlungen, verlangte jedoch im Mai 2020 deren Rückerstattung aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Nach einer Klage von B.________ SA wurde A.________ Sàrl zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt. In den nachfolgenden Instanzen entstand Streit über die ordnungsgemässe Vertretungsbefugnis des Rechtsvertreters von A.________ Sàrl.


2C_408/2024: Urteil zur Nichtverlängerung einer Härtefallbewilligung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine ungarische Staatsangehörige, wurde wiederholt in die Schweiz aufgenommen, unter anderem im Rahmen eines Hilfsprogramms und später aufgrund einer Härtefallbewilligung. Eine Verlängerung der Härtefallbewilligung wurde verweigert, und eine Wegweisungsverfügung wurde erlassen. Sie klagte vor Gericht, unter anderem unter Berufung auf Art. 6 Anhang I des Freizügigkeitsabkommens (FZA), und beantragte die unentgeltliche Rechtspflege.


5A_64/2025: Entscheid zur Frage der Frist und Kosten für Rechtsmittel in einem Fall des Rechts auf persönliche Beziehungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte am 21. Januar 2025 beim Bundesgericht einen Rekurs gegen eine Entscheidung der Chambre de surveillance der Cour de justice des Kantons Genf vom 12. Dezember 2024 ein. Diese hatte den vorangehenden Rekurs von A.________ gegen einen Entscheid des Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant vom 13. Februar 2024 wegen Nichtzahlung der vorgeschriebenen Kosten aufgrund verweigerter unentgeltlicher Rechtspflege für unzulässig erklärt. Das Verfahren betraf das Recht auf persönliche Beziehungen zwischen B.________ und ihren minderjährigen Kindern.


1C_181/2025: Urteil betreffend die Zulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem Baugesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeindebehörde Pully hatte C.________ SA am 22. Oktober 2021 die Bewilligung zum Bau von 12 städtischen Villen, einem unterirdischen Parkplatz und weiteren Anlagen erteilt. Nach oppositionellen Eingaben wurde das Bauprojekt teilweise durch das kantonale Verwaltungsgericht modifiziert und später durch das Bundesgericht zurückgewiesen, um die ökologische Bedeutung des Grundstücks weiter zu klären und eine neue Entscheidung zu ermöglichen. Die Beschwerdeführerin C.________ SA wandte sich daraufhin erneut an das Bundesgericht, um den Rückweisungsentscheid anzufechten.


1C_91/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Planungs- und Baurecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte ein Baugesuch für die Aufstockung seines Einfamilienhauses ein, das vom Gemeinderat Feusisberg bewilligt wurde. Gegen das Bauvorhaben erhoben Drittpersonen Einsprache. Dabei wurde eine baupolizeiliche Anzeige betreffend das vollständig ausgebaute Untergeschoss des Gebäudes eingeleitet. Der Gemeinderat ordnete daraufhin eine Baukontrolle an, die vom Regierungsrat und später vom Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz bestätigt wurde. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht, ohne die Begründungsanforderungen zu erfüllen.


6B_136/2025: Entscheid zur verspäteten Einreichung einer Berufungserklärung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Polizeigericht des Kantons Genf am 20. Juni 2024 wegen versuchter Nötigung, Verleumdung und übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt. Dazu gehörten auch Schadenersatzleistungen und Verfahrenskosten zugunsten der geschädigten Parteien. Eine Berufung gegen das Urteil wurde vom Berufungsgericht des Kantons Genf aufgrund verspäteter Einreichung der Berufungserklärung für unzulässig erklärt. A.________ reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte unter anderem die Annullierung sowohl des Berufungsurteils als auch des Urteils der ersten Instanz.


4A_616/2024: Urteil betreffend internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Schiedsfähigkeit einer Streitigkeit aus einem Vermittlungsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der professionelle Fussballspieler A.________ aus der Schweiz schloss mit dem Spielervermittler B.________ sowie der von ihm vertretenen Gesellschaft C.________ SRL zwei aufeinanderfolgende Vermittlungsverträge (Agency Agreements), die eine Schiedsklausel zugunsten des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vorsahen. Nach Kündigung des zweiten Vertrags durch A.________ erhoben die Kläger beim TAS Klage auf Zahlung einer Entschädigung. A.________ bestritt die Zuständigkeit des TAS, unterlag jedoch vor diesem und wurde zur Zahlung von CHF 100'000 verpflichtet. Mit Beschwerde in Zivilsachen focht A.________ den Schiedsspruch vor dem Bundesgericht an, welches sowohl dessen Zuständigkeit als auch die anderen Rügen des Beschwerdeführers prüfte und schliesslich die Beschwerde abwies.


1C_119/2025: Entscheid zur Frage der materiellen Enteignung im Zusammenhang mit COVID-Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ehemaliger Geschäftsführer der Gesellschaft B.________ Sàrl, verlangte eine Entschädigung wegen materieller Enteignung, da sein Betrieb während der COVID-Pandemie vorübergehend geschlossen war. Er forderte zuerst CHF 268'658.15 und später CHF 99'140.70, bestehend aus nicht erhaltenen staatlichen Hilfen und Anwaltskosten. Vorinstanzen lehnten seine Forderungen ab mit der Begründung, dass die temporäre Schliessung keine schwerwiegende Eigentumsbeschränkung darstelle, und verwiesen darauf, dass Entscheidungen über ausbezahlte Hilfen nicht angefochten worden waren.


9C_528/2024: Kostenübernahme für Gesichtsfeminisierung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, die an einer Geschlechtsdysphorie leidet, beantragte bei ihrer Krankenversicherung Sanitas eine Kostengutsprache für eine Gesichtsfeminisierung. Die Krankenversicherung lehnte die Übernahme der Kosten ab. Das kantonale Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung, woraufhin die Beschwerdeführerin mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht gelangte.


6B_36/2025: Urteil betreffend Körperverletzung und Notwehr

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ wurde in einer häuslichen Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau B.A.________ wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten von der Vorinstanz verurteilt. Er bestritt die Vorwürfe und argumentierte mit Notwehr und Rechtfertigung aufgrund eines Notstands. Die Vorinstanz wies seine Argumentation ab und setzte Straf- sowie Entschädigungspflichten fest.


4A_163/2024: Streit um Vergütung des Ferienguthabens: Vertragserfüllung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Arbeitnehmerin B.________ war bei der Arbeitgeberin A.________ AG seit 1991 angestellt. Das Arbeitsverhältnis endete zum 30. Juni 2015. Die Arbeitnehmerin machte Ansprüche auf Abgeltung von 259 Urlaubstagen und Überstunden geltend, die bis zum Kündigungszeitpunkt nicht bezogen wurden. Zur Klärung der medizinischen Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch wurde eine gerichtliche Expertise durchgeführt. Vorinstanzlich wurde teils zugunsten, teils zuungunsten der Arbeitnehmerin entschieden.


7B_127/2025: Nichtanhandnahme und Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen fehlender Zahlung des Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte am 10. Februar 2025 Beschwerde in Strafsachen gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern bezüglich einer Nichtanhandnahmeverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ein. Das Bundesgericht setzte ihm zweimal eine Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses, die er nicht einhielt.


6B_449/2024: Urteil zu sexuellen Straftaten und Verletzung des Anklageprinzips

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom kantonalen Strafgericht des Kantons Wallis wegen sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 Abs. 1 StGB), sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB) und Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB) gegenüber B.B.________ zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt. Die Berufung durch das kantonale Gericht reduzierte die Freiheitsstrafe auf 36 Monate und gewährte einen teilweisen bedingten Strafvollzug für 24 Monate. Zivilrechtlich wurden Schadenersatz und Genugtuung zugesprochen.


1C_214/2025: Auslieferung an Schweden und akzessorisches Haftentlassungsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der tunesische Staatsangehörige A.________ wurde von den schwedischen Behörden über das Schengener Informationssystem (SIS) zur Fahndung und Verhaftung zwecks Auslieferung zur Strafverfolgung wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und anderen Delikten ersucht. Nach seiner Festnahme in der Schweiz genehmigte das Bundesamt für Justiz (BJ) die Auslieferung. Eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wurde vom Bundesstrafgericht abgewiesen.


8C_250/2024: Urteil zur revisionsweisen Aufhebung einer Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, türkischer Staatsangehöriger, erlitt 2003 einen Arbeitsunfall mit schweren Verbrühungen und wurde im Jahr 2006 aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) mit depressiver Reaktion bei einem Invaliditätsgrad von 80 % eine ganze Invalidenrente zugesprochen. Im Rahmen einer Rentenrevision im Jahr 2019 stellte die IV-Stelle fest, dass der Beschwerdeführer spätestens seit 2010 als vollständig arbeitsfähig beurteilt wurde. Nach medizinischen Abklärungen wurde die bisherige Invalidenrente aufgehoben. Der Beschwerdeführer focht den Entscheid bis ans Bundesgericht an.


4D_67/2025: Urteil zur subsidiären Verfassungsbeschwerde betreffend Aberkennungsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin verlangte Schadenersatz von der Beschwerdegegnerin für den angeblichen Diebstahl und Verkauf eines USM Haller Regals sowie wegen einer beleidigenden Äusserung eines Verwaltungsratsmitglieds. Nach der negativen Feststellungsklage der Beschwerdegegnerin entschied das Kantonsgericht, dass die Forderungen nicht bestünden. Die Beschwerdeführerin erhob gegen das Urteil des Obergerichts eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht.


6B_1067/2023: Urteil betreffend Gehilfenschaft zu Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Ersatzforderung und Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Bezirksgericht Zürich wegen Gehilfenschaft zu Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten sowie zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Obergericht Zürich bestätigte die Schuldsprüche, verhängte jedoch eine reduzierte Ersatzforderung und geringfügig angepasste Strafzumessung. A.________ focht das Urteil des Obergerichts an und rügte unter anderem die Verwertbarkeit von Beweismitteln sowie eine Verletzung seines Konfrontationsanspruches.


1C_234/2023: Urteil zur Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in Zürich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bausektion der Stadt Zürich erteilte dem Beschwerdegegner im Jahr 2021 die Baubewilligung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Das Grundstück liegt in einer durch Strassenlärm belasteten Zone, wobei die massgeblichen Immissionsgrenzwerte an mehreren Fenstern überschritten werden. Der Nachbar als Beschwerdeführer erhob zunächst Rekurs beim Baurekursgericht und später Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, welche beide abgewiesen wurden. Die Beschwerdeführerin legte schliesslich Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein.


4A_645/2024: Récusation eines Experten nach zivilrechtlichem Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens zur Realisierung eines Bauwerks ersuchte die Klägerin (B.________ SA) um die Récusation eines vom kantonalen Gericht des Kantons Waadt ernannten Experten (C.________) sowie einer Unterexpertin (D.________ SA). Grund dafür waren einseitige Kontakte der Experten mit der beklagten Partei (A.________ Sàrl) sowie Äusserungen des Hauptexperten, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufkommen liessen. Das kantonale Gericht gab dem Récusationsgesuch statt, da die Expertentätigkeiten die Erscheinung von Parteilichkeit begünstigten. Die Beklagte legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.


8C_351/2024: Urteil zur Befristung und Weiterbehandlung einer Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1968, reichte am 26. Mai 2019 ein Gesuch um Leistungen der Invalidenversicherung ein. Die IV-Stelle des Kantons Zürich gewährte eine befristete Invalidenrente für den Zeitraum 1. Dezember 2019 bis 31. Dezember 2020 und verneinte eine Rentenberechtigung nach diesem Zeitraum. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diese Entscheide, legte jedoch fest, dass die IV-Stelle weitere Abklärungen bezüglich einer möglichen Gesundheitsverschlechterung ab November 2022 durchführen sollte.


1C_612/2024: Entscheid betreffend Baugesuch und kommunale Autonomie

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.B. und C.B., Eigentümer der Parzelle Nr. 723 in der Gemeinde Yens, beantragten eine Bewilligung für den Bau eines Carports und einer Treppe. Die Gemeinde bewilligte das Baugesuch, was von A., Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. 721, mit Einspruch bekämpft wurde. Der kantonale Entscheid hob die Baugesuchbewilligung auf, da das Projekt gegen eine Baugrenze verstosse und die geplante Baumfällung nicht rechtskonform sei. Die Gemeinde Yens focht den Entscheid vor Bundesgericht an.