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Bundesgericht neue Urteile vom 12.05.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4A_588/2024: Entscheid zur teilweise verweigerten Markeneintragung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG reichte ein Gesuch beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zur Eintragung einer Bildmarke für verschiedene Waren ein. Das Gesuch wurde teilweise abgelehnt, da das angemeldete Flächenmuster als Gemeingut eingestuft wurde und keine originäre Unterscheidungskraft aufwies. Die Beschwerdeführerin focht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an, welches die Verfügung des IGE bestätigt hatte.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Zulässigkeit der Beschwerde
Die Beschwerde in Zivilsachen ist zulässig. Die gesetzlichen Voraussetzungen gemäss Art. 72 ff. BGG sind erfüllt, insbesondere liegt ein Endentscheid des Bundesverwaltungsgerichts vor.
(2) Streitgegenstand
Strittig ist die Frage, ob das Flächenmuster der Beschwerdeführerin für alle beanspruchten Waren der Klassen 9, 14, 16, 18 und 25 zum Schutz zugelassen werden kann.
(3.1–3.2) Prüfung der Unterscheidungskraft
Die angemeldete Bildmarke wird aufgrund ihres Erscheinungsbildes als dekorative Oberflächengestaltung und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis gewertet. Das Muster weist keine originäre Unterscheidungskraft oder besondere gestalterische Originalität auf und kann sich nicht ausreichend von üblichen Warendekorationen abheben.
(4) Verkehrskreise
Es ist nicht entscheidend, ob die betroffenen Produkte mit erhöhter Aufmerksamkeit betrachtet werden, da das Flächenmuster selbst bei genauer Betrachtung nicht die notwendige Unterscheidungskraft erreicht.
(5.1–5.5) Argumentation zur Gestaltung
Das Muster stellt ein rautenförmiges Gitternetz dar, dessen einzelne Elemente (stilisierte Kornblumen) nicht prägnant genug sind, um als Marke zu gelten. Die Blumen verlieren ihre selbstständige Bedeutung im Gesamteindruck des Musters.
(6) Gleichbehandlungs- und Vertrauensschutz
Die Beschwerdeführerin berief sich auf frühere Eintragungen ähnlicher Designs. Das Gericht wies darauf hin, dass keine Vergleichbarkeit der Vorbilder mit dem jetzigen Flächenmuster gegeben ist, und dass sich daraus kein Anspruch auf Gleichbehandlung ableiten lasse.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt, ohne dass eine Parteientschädigung zugesprochen wird.


8C_513/2024: Urteil zur Invalidenrente im Zusammenhang mit gemischter Methode und Adipositas

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, meldete sich wegen Depression, Bluthochdruck und weiteren gesundheitlichen Beschwerden zum Leistungsbezug bei der Invalidenversicherung. Die IV-Stelle Basel-Stadt ermittelte einen Invaliditätsgrad von 1 % und lehnte das Rentengesuch ab. Das kantonale Sozialversicherungsgericht wies ihre Beschwerde ab. Sie focht dieses Urteil mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor dem Bundesgericht an, das die Beschwerde ebenfalls ablehnte.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Das Bundesgericht prüft Rechtsverletzungen von Amtes wegen und greift nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit in die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz ein. Der Invalidenrentenanspruch wird nach den Bestimmungen des IVG, ATSG und der gemischten Methode beurteilt, wobei medizinische Gutachten als Beweismittel dienen.
(2) Das kantonale Gericht erkannte den Beweiswert eines MEDAS-Gutachtens an. Dieses befand die Beschwerdeführerin interdisziplinär für voll arbeitsfähig, sowohl in ihrer bisherigen Tätigkeit als Pädiaterin als auch in anderen leidensangepassten Tätigkeiten. Die Vorinstanz sah keine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes.
(3) Die Vorinstanz prüfte die Auswirkungen der diagnostizierten Adipositas Grad III und anderer Beschwerden. Dabei wurden leichte funktionale Einschränkungen festgestellt, die keine Invalidität begründen. Die umfangreichen sozialen Ressourcen der Beschwerdeführerin sprachen gegen eine gleichmässige Einschränkung in allen Lebensbereichen.
(4) Die Erschöpfung und Müdigkeit, welche die Beschwerdeführerin geltend machte, wurden von den Gutachtern detailliert geprüft und konnten objektiv nicht nachgewiesen werden.
(5-6) Das Bundesgericht berücksichtigte die geänderte Rechtsprechung zur Adipositas, wonach diese grundsätzlich invalidisierend sein kann, wenn sie sich stark auf die Mobilität und Arbeitsfähigkeit auswirkt. Im konkreten Fall wurde die massive Adipositas korrekt als rein qualitativ einschränkend beurteilt.
(7) Es bestanden keine Indizien, um den Beweiswert des MEDAS-Gutachtens und die Bewertungen der Vorinstanz in Frage zu stellen. Eine Rückweisung für weitere Abklärungen war nicht erforderlich.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, und der Beschwerdeführerin werden Gerichtskosten auferlegt.


1C_244/2024: Baubewilligung und Verpflichtung zur Servitut

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Departement des Territoriums des Kantons Genf erteilte 2019 eine Baubewilligung mit Bedingungen, ohne die Empfehlung einer Servitut des Zugangswegs der Gemeinde Corsier in den Hauptbedingungen einzuschliessen. Später beantragten die Gebäudeeigentümer eine weitere Baubewilligung, die die Gemeinde aufgrund der nicht bestehenden Servitut beanstandete. Das Verwaltungsgericht des Kantons Genf entschied zugunsten der Gemeinde. Die Eigentümer legten dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (Erwägung 1) Der Beschwerde kommt Formalrechtlichkeit zu; alle Voraussetzungen der Beschwerde gemäss Bundesgerichtsgesetz sind erfüllt.
2. (Erwägung 2) Die Auslegung der ursprünglichen Baubewilligung durch das Verwaltungsgericht des Kantons Genf, wonach die Servitut eine verbindliche Auflage sei, wird als fehlerhaft und unhaltbar beurteilt. Die Servitut wurde lediglich informativ erwähnt und ist individueller privatrechtlicher Natur, weshalb sie nicht Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Baubewilligung ist.
3. (Erwägung 3) Durch die falsche Auslegung der Baubewilligung ist die Ablehnung der neuen Bewilligung durch die untergeordnete Instanz nicht gerechtfertigt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen, das Urteil aufgehoben und die Baubewilligung bestätigt. Es werden keine Gerichtskosten erhoben und die Gemeinde muss eine Entschädigung zahlen.


7B_1056/2023: Entscheidungen des Bundesgerichts zu Beschwerden gegen das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt betreffend Strafrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.________, B.________ und C.________ wurden wegen verschiedener Straftaten (u.a. qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzung, versuchte Tötung und Landesverweisungen) verurteilt. Sie fechten das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 20. April 2023 mit Beschwerden in Strafsachen beim Bundesgericht an. Zentrale Themen sind die Strafzumessung, die rechtliche Würdigung der Taten und die Landesverweisungen.


6B_1339/2023: Urteil betreffend Berufungsrückzug und Säumnisfolgen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Kantonalen Wirtschaftsgericht Bern teilweise schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 56 Monaten verurteilt. Im Berufungsverfahren vor dem Obergericht Bern blieb er der Verhandlung fern, woraufhin das Obergericht das Verfahren aufgrund eines konkludenten Rückzugs der Berufung abschrieb. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht und argumentierte, dass die Säumnis nicht als Rückzug gewertet werden könne, da er durch seinen Verteidiger vertreten war.


7B_1211/2024: Entscheid zur Disjonktion einer Strafprozesssache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der vorliegende Fall betrifft eine Beschwerde von drei Firmen gegen eine Entscheidung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts, die eine Disjonktion der Hauptverfahren hinsichtlich eines Angeklagten wegen Gesundheitsproblemen angeordnet hatte. Die betroffenen Firmen argumentierten, dass die Disjonktion sie irreparabel benachteilige und stellten verschiedene Anträge, darunter die Änderung ihrer Adressen und die erneute Zustellung der Entscheidung.


4A_535/2023: Urteil zum Mietrecht – Streit um Rückgabe und Weitervermietung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Mieter A.________ und B.________ kündigten ihren Mietvertrag vorzeitig gemäss Art. 264 OR, schlugen einen neuen Mieter vor und baten um Zustimmung zur Untervermietung. Die Vermieterin C.________ verweigerte sowohl die Annahme des neuen Mieters als auch die Untervermietung. Die Vorinstanzen lehnten die Ansicht der Mieter ab, dass der Vertrag bereits am 31. Mai 2020 endete, und hielten an der regulären Vertragsdauer bis zum 31. August 2020 fest. Die Mieter reichten eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.


1C_202/2025: Nichtbehandlung einer Beschwerde betreffend Auslieferung an Österreich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesamt für Justiz bewilligte die Auslieferung des afghanischen Staatsangehörigen A.________ an Österreich, wo er eine Reststrafe von acht Monaten verbüssen soll. Dagegen erhob A.________ Beschwerde beim Bundesstrafgericht, das diese abwies. Anschliessend reichte er zwei Schreiben ein, die vom Bundesstrafgericht und vom Bundesamt für Justiz zuständigkeitshalber an das Bundesgericht weitergeleitet wurden.


9C_686/2023: Steuerstreit zwischen den Kantonen Wallis und Zug bezüglich Steuerperiode 2016

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, Ehegatten A.A.________ und B.A.________, wurden sowohl vom Kanton Wallis als auch vom Kanton Zug für die Steuerperiode 2016 veranlagt. Sie rügen eine interkantonale Doppelbesteuerung und beantragen beim Bundesgericht unter anderem die Aufhebung der entsprechenden Veranlagungsverfügungen. Zudem beanstanden sie die direkte Bundessteuer-Erhebung durch beide Kantone.


6B_606/2024: Urteil betreffend Vergewaltigung und Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Baden wegen Vergewaltigung und anderer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Obergericht Aargau erhöhte die Freiheitsstrafe auf 3 ½ Jahre. A.________ wandte sich ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Urteils und einen Freispruch wegen Vergewaltigung. Eventualiter wollte er wegen sexueller Nötigung verurteilt werden oder eine Rückweisung der Sache zur neuen Beurteilung.


7B_1168/2024: Entscheid über die Verweigerung der Ernennung eines amtlichen Verteidigers

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch das Genfer Strafministerium mit einer Strafbefehl vom 15. August 2024 wegen widerrechtlicher Aneignung (Art. 137 Ziff. 1 StGB), Verstoß gegen das Ausländerrecht (Art. 115 Abs. 1 lit. b und c AuG) sowie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 lit. d und Art. 19a Ziff. 1 BetmG) zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen und einer Geldstrafe von 100 Franken verurteilt. Er beantragte daraufhin erfolglos die Bestellung eines amtlichen Verteidigers; sowohl das Strafministerium als auch die kantonale Strafkammer lehnten dies ab. Gegen die letztere Entscheidung legte A.________ beim Bundesgericht Beschwerde ein.


6F_5/2025: Entscheid betreffend eine Revisionsanfrage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte die Revision eines früheren Entscheids des Bundesgerichts (6B_971/2024). Der ursprüngliche Entscheid betraf ein Urteil des Strafrekursgerichts des Kantons Waadt, worin eine Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer behandelt wurde. Der Beschwerdeführer begründete seine Revisionsanfrage mit mehreren Aspekten, die vom Bundesgericht als unbegründet oder irrelevant angesehen wurden.


6B_402/2024: Urteil betreffend mehrfachen Betrug und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau warf der Beschwerdeführerin vor, zwischen April und August 2021 Arbeitslosenkassenleistungen in der Höhe von 8'996.25 Franken unrechtmässig bezogen zu haben. Sie hatte durch unvollständige Angaben zu ihren Arbeitgebern im Formular \"Angaben der versicherten Person\" die tatsächlichen Einkommensverhältnisse verschleiert. Das Bezirksgericht Aarau verurteilte sie wegen mehrfachen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe und ordnete eine fünfjährige Landesverweisung an. Das Obergericht Aargau bestätigte dieses Urteil. Die Beschwerdeführerin verlangte vor Bundesgericht einen Freispruch oder eine mildere Verurteilung sowie den Verzicht auf die Landesverweisung.


6B_228/2024: Urteil betreffend mehrfachen Strafrechtsfall: Einbezug von versuchtem Mord und anderen strafrechtlichen Fragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Angeklagten A.________, B.________ und C.________ werden beschuldigt, in einer komplexen strafrechtlichen Angelegenheit schwerwiegende Straftaten begangen zu haben, darunter versuchter Mord und Verstösse gegen verschiedene Bundesgesetze (LCR, LArm u.a.). Der Fall umfasst mehrere Anklagepunkte und unterschiedliche Beteiligungsrollen, wobei A.________ als treibende Kraft hinter den Verbrechen und C.________ sowie B.________ als Mittäter bzw. Komplizen erscheinen. Eine Hauptfrage des Prozesses betrifft die Einordnung der Täterrollen und die entsprechende Verurteilung.


7B_164/2025: Entscheid zur Nichteintretensfrage bei Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob am 18. Februar 2025 Beschwerde gegen einen Beschluss des Kantonsgerichts Luzern vom 22. Januar 2025 betreffend eine Durchsuchung und Beschlagnahme. Das Bundesgericht forderte ihn zunächst auf, einen Kostenvorschuss zu leisten, wozu ihm eine Frist angesetzt wurde. Nach einer nicht erstreckbaren Nachfrist erfolgte keine Vorschusszahlung. Aufgrund dieser Säumnis trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Die Beschwerde wies zudem querulatorische Züge auf.


4A_605/2024: Öffentlichkeit in Schiedsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht entschied über eine Beschwerde gegen den Final Award eines Schiedsgerichts mit Sitz in Zürich vom 9. Oktober 2024. Die Parteien stritten insbesondere über die Frage des Ausschlusses der Öffentlichkeit im bundesgerichtlichen Verfahren und die Anonymisierung des Urteils.


6B_6/2025: Urteil zur einfachen Körperverletzung und Beweiswürdigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Amtsgerichtspräsidenten Bucheggberg-Wasseramt und anschliessend vom Obergericht des Kantons Solothurn wegen einfacher Körperverletzung zum Nachteil seiner Ehefrau B.________ verurteilt. Die körperliche Auseinandersetzung führte zu diagnostizierten Verletzungen wie einer leichten Gehirnerschütterung, Prellungen und weiteren körperlichen Beeinträchtigungen. Der Beschwerdeführer rügte die vorinstanzliche Beweiswürdigung und beantragte seinen Freispruch bzw. die Rückweisung der Sache zur neuen Beurteilung unter anderem durch Befragung der Ärztin. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.


4A_46/2024: Revision eines Zuständigkeitsentscheids des Schiedsgerichts in Genf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein britischer Staatsbürger (Gesuchsgegner) leitete ein Schiedsverfahren gegen die Volksrepublik China (Gesuchstellerin) ein und behauptete, China habe seine Investitionen in Landrechte unrechtmässig enteignet und damit gegen ein bilaterales Investitionsschutzabkommen von 1986 verstossen. Das Schiedsgericht mit Sitz in Genf erklärte sich mit Zwischenentscheid vom 30.12.2021 für zuständig. Die Gesuchstellerin beantragte die Revision dieses Entscheids beim Bundesgericht gestützt auf vermeintlich neu entdeckte Beweismittel, die die Zuständigkeit in Frage stellen sollten.


4A_364/2024: Urteil zu arbeitsrechtlichen Forderungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Kläger war als Salary Partner bei der Beklagten angestellt und beanspruchte nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses diverse Forderungen, insbesondere aus einer leistungsorientierten Bonusregelung (LOB). Das Arbeitsgericht wies die Klage ab, das Obergericht sprach dem Kläger einen Teilbetrag zu. Beide Parteien erhoben Beschwerde.


7B_1184/2024: Entscheid zur Disjonktion einer Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bundesstrafgericht unter anderem wegen Geldwäscherei verurteilt. Im Rahmen der Berufungsinstanz beantragte A.________ die Disjonktion seines Falles aufgrund gesundheitlicher Probleme sowie die Vertagung der Hauptverhandlung. Die Berufungsinstanz wies die Vertagung ab und ordnete die Disjonktion des Verfahrens an. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht gegen die Disjonktion ein.


9C_723/2024: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels betreffend kantonale Fahrzeugsteuern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft einen Rechtsstreit zwischen der A.________ Sàrl und dem Office cantonal des véhicules des Kantons Genf über die Anwendung von Art. 86 Abs. 1 der Genfer Gesetzgebung zur Verfahrensordnung (LPA). Die Streitfrage dreht sich um die Zahlung einer Prozesskostenvorschussforderung durch die Beschwerdeführerin, die stattdessen Sicherheiten anbieten wollte.


6B_985/2024: Strafrecht und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein rumänischer Staatsangehöriger (A.________) wurde in der Schweiz wegen banden- und gewerbsmässigem Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu 54 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und für 15 Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Seine Berufung vor dem kantonalen Gericht (Valais) wurde abgelehnt. Er rekurriert ans Bundesgericht, insbesondere gegen die Höhe der Strafe und die Dauer der Landesverweisung, wobei er auch medizinische Gründe geltend macht.


7B_297/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen strafrechtlichen Nicht-Eintretensbeschluss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, legte am 27. Oktober 2022 Beschwerde gegen den Beschuldigten, B.________, ein, da sie sexuelle Übergriffe während einer endoskopischen Untersuchung am 24. Oktober 2022 geltend machte. Der Bezirksstaatsanwalt von Lausanne beschloss am 25. Juli 2023, auf die Beschwerde nicht einzutreten. Dies wurde am 15. Januar 2024 von der Strafrechtsrekurskammer des Waadtländer Kantonsgerichts bestätigt. Die Beschwerdeführerin erhob danach am 11. März 2024 eine Beschwerde ans Bundesgericht, unter anderem mit der Forderung, eine strafrechtliche Untersuchung zu eröffnen.