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Bundesgericht neue Urteile vom 10.06.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_386/2025: Nichteintreten bei einer Beschwerde betreffend persönlicher Verkehr

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der getrennt lebende Vater von C.________, wurde durch das Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 8. Oktober 2024 das Recht auf persönlichen Verkehr mit seinem Kind entzogen; ihm wurde lediglich Briefkontakt gewährt. Ein erneutes Gesuch bei der KESB um wöchentliche begleitete Telefonate wurde abgewiesen, da keine veränderten Verhältnisse vorgetragen wurden. Das Kantonsgericht trat daraufhin nicht auf die Beschwerde gegen diesen Entscheid ein. Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Das Bundesgericht prüfte als einzig zulässigen Anfechtungsgegenstand die Rechtmässigkeit des Nichteintretensurteils des Kantonsgerichts Luzern (14. April 2025). Es stellte fest, dass die Begründung der Beschwerde auf das kantonsgerichtliche Urteil nicht ausreichend war, und keine sachbezogene Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Vorinstanz erfolgte. (Erwägung 1) 2. Es wurde bestätigt, dass der Beschwerdeführer keine veränderten Verhältnisse geltend machte und sich nicht mit den Gründen des KESB-Entscheids und des kantonsgerichtlichen Urteils auseinandersetzte. Stattdessen brachte er Einwände gegen den früheren rechtskräftigen Entscheid vom 8. Oktober 2024 vor, was nicht Gegenstand des Verfahrens sein konnte. (Erwägung 2) 3. Aufgrund der offensichtlich nicht hinreichenden Begründung trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein und entschied im vereinfachten Verfahren (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG). (Erwägung 3) 4. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. (Erwägung 4)

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht behandelt, und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.


7B_358/2025: Urteil zur Sicherheitshaft im Berufungsverfahren bei selbstständigem nachträglichem Entscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wendet sich gegen die Verlängerung einer Sicherheitshaft, die im Zusammenhang mit der Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme durch das Appellationsgericht Basel-Stadt angeordnet wurde. Der Beschwerdeführer macht unter anderem geltend, dass sein rechtliches Gehör verletzt worden sei und die Haftverlängerung unverhältnismässig sei. Er beantragt seine Haftentlassung und eventualiter Ersatzmassnahmen sowie Schadenersatz für jeden Hafttag.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Zulässigkeit der Beschwerde (1.1–1.2): Die Beschwerde in Strafsachen ist zulässig, da die Verlängerung der Sicherheitshaft ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid darstellt. Materiell behandelt wird jedoch nur die Sicherheitshaft und nicht die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme.
2. Haftrechtliche Grundlagen (2.1–2.4):
- Die Sicherheitshaft im Berufungsverfahren richtet sich nach Art. 364a und Art. 364b StPO. Eine Verlängerung durch die Berufungsinstanz ist auch ohne Antrag der Staatsanwaltschaft zulässig und kann bis zum Berufungsurteil erfolgen.
- Vorbestehende Sicherheitshaft muss nicht ausdrücklich befristet werden, da Art. 233 StPO die Möglichkeit eines Haftentlassungsgesuchs bietet.
3. Gehörsrechtliche Rügen (3.1–3.3):
- Die Vorinstanz hat dem Beschwerdeführer vor Erlass der Haftverlängerung nicht alle relevanten Akten zugänglich gemacht, womit sein Recht auf Replik verletzt wurde. Dieses formelle Gehörsanspruch konnte nicht geheilt werden und führt zur Aufhebung des Entscheids.
- Eine Prüfung der materiellen Haftgründe entfällt im vorliegenden Verfahren.
4. Prozessrechtliche Konsequenzen (4): Die vorinstanzliche Verfügung wird aufgehoben und zur erneuten Entscheidung unter Beachtung des rechtlichen Gehörs zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, die Verfügung aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückgewiesen. Der Kanton muss eine Entschädigung zahlen.


9C_655/2024: Steuerrechtliche Beurteilung der getrennten Ehepaarbesteuerung und Wohnsitzfrage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die verheirateten Beschwerdeführenden wohnten bis Anfang 2015 gemeinsam in U.________/ZH. Der Ehemann gab in der Steuererklärung für 2015 an, seit Februar 2015 getrennt von seiner Ehefrau zu leben und seinen Wohnsitz nach V.________ im Fürstentum Liechtenstein verlegt zu haben. Die Steuerbehörde stellte später fest, dass die behauptete Trennung und der Wohnsitzwechsel nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprachen. Es folgten Nachsteuerverfügungen für die Steuerperioden 2015 und 2016 sowie Bussen gegen den Ehemann. Die Einsprache und die anschliessenden Rekurse gegen diese Verfügungen waren erfolglos. Die Beschwerdeführenden beantragten vor dem Bundesgericht die Aufhebung der Verfügung sowie eine Feststellung zur getrennten Besteuerung der Ehegatten.

Zusammenfassung der Erwägungen

- I (Prozessuales): Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist zulässig, insbesondere hinsichtlich der direkten Bundessteuern und Staats- und Gemeindesteuern. Der Antrag auf Feststellung der getrennten Besteuerung wird mangels schutzwürdigem Feststellungsinteresse nicht behandelt. - II (Rechtliches Gehör): Die Vorinstanz hat durch antizipierte Beweiswürdigung auf die Einvernahme der von den Beschwerdeführenden vorgeschlagenen Zeugen verzichtet. Diese Entscheidung wurde vom Bundesgericht als rechtlich korrekt und ausreichend begründet anerkannt. - III (Direkte Bundessteuer): Der Lebensmittelpunkt des beschwerdeführenden Ehemannes befand sich objektiv weiterhin in U.________/ZH, wodurch eine Steuerpflicht in der Schweiz bestand. Die Voraussetzungen für eine getrennte Besteuerung der Ehegatten waren nicht erfüllt. - IV (Staats- und Gemeindesteuern): Der Wohnsitzbegriff des kantonalen Steuerrechts stimmt mit demjenigen des Bundesrechts überein, weshalb die bereits erwähnten Erwägungen entsprechend angewendet werden. - V (Verfahrensausgang): Die Beschwerde war unbegründet, und die Kosten des Verfahrens wurden den Beschwerdeführenden auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, und die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführenden auferlegt.


5A_364/2024: Streit über örtliche Zuständigkeit bei erbrechtlicher Klage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Nach dem Tod des Erblassers C.A.________ entbrannte ein Streit innerhalb der Erbengemeinschaft bezüglich unverteilter Mietzinseinnahmen einer Eigentumswohnung. B.________, als Prozessstandschafter der Erbengemeinschaft, klagte zusammen mit einem Miterben, A.A.________, gegen die Ehefrau des Erblassers, D.A.________, auf Zahlung der hälftigen Mietzinseinnahmen. Das Verfahren dreht sich um die Frage der örtlichen Zuständigkeit zur Beurteilung der Klage.


8C_292/2024: Urteil zur Rentenrevision der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1986, erlitt am 17. September 2008 bei einem Arbeitsunfall eine sensomotorisch inkomplette Paraplegie. Nach beruflichen Eingliederungsmassnahmen bezog er ab 1. November 2010 eine halbe Invalidenrente (55 % Invaliditätsgrad), die wiederholt bestätigt wurde. Aufgrund einer Erhöhung des Invalideneinkommens reduzierte die IV-Stelle Luzern per Verfügung vom 20. Februar 2023 die halbe Rente auf eine Viertelsrente ab 1. April 2023. Diese Änderung wurde vom Kantonsgericht Luzern bestätigt. A.________ legte Beschwerde ans Bundesgericht ein.


5A_412/2025: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels wegen angeblichem Rechtsverweigerungsvorwurf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ reichte am 26. Mai 2025 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, die darauf abzielte, einen angeblichen Rechtsverweigerungsvorwurf gegenüber der Friedensrichterin des Bezirks Lausanne feststellen zu lassen. Sie machte geltend, dass diese nach einer Mahnung vom 26. April 2025 untätig geblieben sei.


7B_556/2024: Entscheid zur Entsiegelung von sichergestellten Gegenständen im Verwaltungsstrafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen des Verdachts, nicht konzessionierte Spielbankenspiele organisiert zu haben. Nach einer Hausdurchsuchung und Sicherstellung diverser Geräte und Dokumente ersuchte die ESBK um Entsiegelung dieser Gegenstände. Der Beschwerdeführer hatte die Siegelung beantragt, verpasste jedoch die Frist zur Stellungnahme, da die gerichtliche Aufforderung direkt an ihn und nicht an seinen Rechtsbeistand zugestellt worden war. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts trat auf das Entsiegelungsgesuch nicht ein und übergab die Asservate der ESBK zur weiteren Verwendung. A.________ rügte vor Bundesgericht eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs.


4A_673/2024: Urteil zur provisorischen Rechtsöffnung in einer Betreibung auf Grundpfandverwertung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG und die B.________ AG schlossen Kreditverträge, deren Sicherstellung durch Schuldbriefe erfolgte. Nachdem die A.________ AG ihren Zahlungspflichten nicht nachgekommen war, betrieb die B.________ AG sie auf Grundpfandverwertung. Auf Antrag der B.________ AG erteilten die Vorinstanzen provisorische Rechtsöffnung für einen Teilbetrag der Forderung und für das Pfandrecht. Die A.________ AG beantragte vor Bundesgericht die Abweisung des Rechtsöffnungsbegehrens.


5D_19/2025: Negative Feststellungsklage gemäss Art. 85a SchKG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob beim Bezirksgericht Zürich eine negative Feststellungsklage gemäss Art. 85a SchKG gegen eine Betreibung durch den Kanton Zürich. Das Bezirksgericht wies die Klage ab, und auch das Obergericht des Kantons Zürich wies die darauf folgende Beschwerde ab. Mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde gelangte die Beschwerdeführerin an das Bundesgericht.


1C_280/2025: Entscheidung zur Unzulässigkeit einer Beschwerde im Kontext der internationalen Rechtshilfe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der türkische Staatsangehörige A.________ wurde auf Ersuchen des italienischen Justizministeriums am 14. Januar 2025 in der Schweiz festgenommen. Italien verlangt seine Auslieferung aufgrund eines Haftbefehls. Das Bundesamt für Justiz bewilligte die Auslieferung, was jedoch durch A.________ mit einer Beschwerde angefochten wurde. Diese Beschwerde und ein akzessorisches Haftentlassungsgesuch wies das Bundesstrafgericht mit Entscheid vom 7. Mai 2025 ab. Der Beschwerdeführer reichte danach eine Beschwerde ans Bundesgericht ein, um die Auslieferung zu verhindern und seine Haftentlassung zu erwirken.


8C_530/2024: Urteil zur Leistungspflicht der Unfallversicherung bezüglich degenerativer Schulterverletzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erlitt am 8. Februar 2023 einen Unfall, bei dem sie sich Verletzungen an der rechten Schulter, dem rechten Ellenbogen und dem linken Handgelenk zuzog. Die Suva lehnte die Kostenübernahme für die Operation und weitere Versicherungsleistungen bezüglich der Schulterverletzung ab, da diese vornehmlich auf degenerativen Veränderungen beruhen soll. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diese Auffassung. A.________ verlangte vor Bundesgericht die Fortsetzung der Versicherungsleistungen über den 28. Juni 2023 hinaus.


7B_70/2023: Urteil betreffend Fristversäumnis bei Einlegung einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Vier Beschwerdeführer reichten eine Beschwerde in Strafsachen gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung ein, welche die Eröffnung einer Strafuntersuchung verweigerte. Sie verlangten die Aufhebung der Verfügung und den Einsatz von ausserkantonalen Ermittlern. Die Beschwerde wurde jedoch vom Bundesgericht nicht geprüft, da sie verspätet eingereicht war.


6B_440/2024: Urteil zum Rechtsfall A.________

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Bezirksgericht wegen mehrerer Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie wegen mehrfacher Betrugstaten verurteilt. Das Strafgericht hob zuvor gewährte Strafaussetzungen auf und entschied auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 34 Monaten. Gegen diesen Entscheid legte A.________ Berufung ein, die jedoch vom kantonalen Gericht abgewiesen wurde. Dagegen erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.


6B_1008/2024: Diskriminierung und Aufruf zu Hass sowie Festsetzung der Strafe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Beschwerdeführer A.________ (früher B.________) wurde zuerst am 15. Februar 2024 vom Polizeigericht des Bezirks Sarine wegen Diskriminierung und Aufrufs zu Hass (Art. 261bis StGB) zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte Aufkleber mit einer Kombination des \"Progress Pride Flag\" und einer Swastika verteilt und auf öffentlichem Grund angebracht. Das Kantonsgericht Freiburg bestätigte dieses Urteil am 27. November 2024. Vor Bundesgericht beantragte A.________, von der Anklage freigesprochen zu werden oder das kantonale Urteil aufzuheben und zur Neubeurteilung zurückverwiesen zu werden.


9C_311/2024: Entscheid über eine neue Anfrage betreffend Leistungen der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein selbständiger Verkäufer von Gebrauchtwagen, beantragte 2018 Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund eines beruflichen Unfalls und gesundheitlicher Verschlechterungen. Die Invalidenversicherung lehnte 2023 die Gewährung von Invalidenrente und beruflichen Integrationsmassnahmen mit der Begründung eines zu geringen Invaliditätsgrades ab. Die kantonale Beschwerdeinstanz wies den Rekurs von A.________ ab und ordnete eine retrospektive Untersuchung für den Zeitraum nach der letzten Verwaltungsentscheidung an. A.________ wandte sich mit seinem Anliegen an das Bundesgericht.


5A_167/2025: Entscheid zur Verspätung einer Beschwerde und deren fehlender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen einen Exmissionsentscheid, mit welchem er verpflichtet wurde, geräumte und gereinigte Grundstücke an die neuen Eigentümer zu übergeben. Die Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau wurde verspätet eingereicht und mangelte an einer genügenden Begründung.


7B_338/2025: Nichtanhandnahmeverfügung im Strafrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte beim Bundesgericht einen strafrechtlichen Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre des recours pénale des Tribunal cantonal des Kantons Waadt ein, welcher eine Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung zurückgewiesen hatte.


5A_380/2025: Entscheidung zu Prozesskosten und Nichteintreten der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Streitfall betrifft die Kosten- und Entschädigungsfolgen eines vorangegangenen Verfahrens zwischen Mitgliedern einer Erbengemeinschaft und der Gegenseite. Das Bezirksgericht Zürich teilte die Gerichtskosten und die Parteientschädigung zwischen den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung auf. Die dagegen erhobene Berufung durch einen der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Zürich als Beschwerde entgegengenommen, jedoch mangels hinreichender Begründung abgelehnt. Danach wurde Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht erhoben, das ebenfalls nicht darauf eingetreten ist.


7B_282/2025: Nichteintreten bei Beschwerde gegen Verlängerung der Sicherheitshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern betreffend Sicherheitshaft ein. Die Beschwerde wurde verspätet eingereicht und enthielt keine hinreichende Begründung.


1C_229/2025: Bauprojekt ausserhalb der Bauzone: Recht auf Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Bewohner (A.________) legte Rekurs gegen die Erteilung einer Baubewilligung ausserhalb der Bauzone durch die Gemeinde Perroy an die B.________ SA ein. Das Bauprojekt betraf die Renovation und Umnutzung von Gebäuden in einer Weinbauzone. Der kantonale Entscheid erklärte den Rekurs als unzulässig, da A.________ nicht ausreichend betroffen sei, um ein Interesse im Sinne von Art. 89 Abs. 1 BGG nachzuweisen. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5F_31/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ ersuchte das Bundesgericht um Revision des Urteils 5A_221/2025 vom 26. März 2025, in welchem sein ursprüngliches Rechtsmittel aufgrund verspäteter Einreichung und mangelnder Verfassungsrüge abgewiesen worden war. Er machte gesundheitliche Gründe geltend und beantragte die unentgeltliche Rechtspflege sowie die Möglichkeit einer Fristverlängerung zur Ergänzung seines Revisionsgesuchs.


5D_43/2024: Urteil zum Vorschuss für eine Erbenvertretung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.A.________, eine gesetzliche Erbin des Nachlasses des am 1. Februar 2014 verstorbenen C.A.________, beanstandet die Genehmigung eines Vorschusses für die B.________ GmbH, die als Spezialerbenvertreterin eingesetzt wurde. Das Bezirksgericht Dielsdorf berechtigte die Erbenvertreterin zur Entnahme eines Vorschusses von Fr. 13’367.-- zur Deckung ihrer Aufwendungen sowie zur Erstellung eines Rechenschaftsberichts. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte den Entscheid, wogegen die Beschwerdeführerin mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesgericht gelangt.


2C_699/2023: Verweigerung der Verlängerung eines Aufenthaltsbewilligungsgesuchs UE/AELS

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein italienischer Staatsbürger, der zuvor zeitweise in der Schweiz lebte, kehrte 2017 für eine abhängige Erwerbstätigkeit zurück und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung UE/AELS. Nach Verlust seines Arbeitseinkommens und Erschöpfung der Arbeitslosengelder beginnend 2019 erhielt er Sozialhilfe. Seit 2020 absolviert er eine Lehre als Elektroinstallateur, kann jedoch seinen Lebensunterhalt nicht selbstständig finanzieren. Die zuständigen Behörden und kantonalen Gerichte verweigerten die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung, was der Beschwerdeführer vor Bundesgericht anfocht.


9C_529/2024: Kontrollrecht über kommunale Steuerbeschlüsse im Kanton Genf

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. Der Staatsrat des Kantons Genf genehmigte am 13. März 2024 die Festsetzungen der Gemeinderäte bezüglich der Höhe der kommunalen Steuerzuschläge (Centimes additionnels) für das Steuerjahr 2024. B. A.________ focht diese Genehmigung vor der Verfassungsgerichtskammer des Kantons Genf ohne Erfolg an. Sein Rekurs wurde am 9. September 2024 als unzulässig erklärt. C. Mit einer Beschwerde ans Bundesgericht verlangte A.________ die Aufhebung des Urteils vom 9. September 2024 und die Rückweisung der Angelegenheit zur materiellen Behandlung des Rekurses.


4A_33/2025: Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung gemäss Art. 336b OR

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ AG kündigte das Arbeitsverhältnis von A.________ per Ende November 2022. Am 2. November 2022 erhob der Arbeitnehmer schriftlich Einsprache gegen die Kündigung. Im Schlichtungsverfahren und anschliessend vor dem Bezirksgericht machte er eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung geltend. Das Bezirksgericht sprach ihm eine reduzierte Entschädigung zu, während das Obergericht seine Klage vollumfänglich abwies. Vor Bundesgericht verlangte A.________ die Bestätigung des bezirksgerichtlichen Urteils.


5A_496/2024: Unterhaltsberechnung im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen bei Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde in Zivilsachen im Zusammenhang mit der Abänderung von Kindes- und Ehegattenunterhaltsbeiträgen im Rahmen vorsorglicher Massnahmen im Scheidungsverfahren zwischen A.________ (Beschwerdeführer) und B.________ (Beschwerdegegnerin). Der Fall betrifft unter anderem die Frage der Zumutbarkeit eines Vermögensverzehrs des Beschwerdeführers, dessen neue familiäre Situation und die Bemessung des Betreuungsunterhalts für seinen jüngsten Sohn F.________.


5D_24/2025: Rechtsschutz in klaren Fällen bezüglich Zutrittsrecht zu einer Liegenschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, als eine der Erbinnen eines Nachlasses, verlangt den Zutritt zu einer Liegenschaft vor deren Versteigerung, um vermisste Gegenstände zu lokalisieren. Das Bezirksgericht trat auf ihr Gesuch nicht ein, da es keinen klaren Rechtsanspruch sah und das Gemeindeammannamt nicht passivlegitimiert sei. Das Urteil wurde durch das Obergericht und schliesslich durch das Bundesgericht bestätigt.


8C_598/2024: Beurteilung der Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum Kreis der obligatorischen Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Rechtsstreit dreht sich um die Einstufung der Tätigkeit von B.________ für A.________ SA zwischen 2020 und 2022, wobei die Frage im Raum steht, ob die Tätigkeit als unselbständig oder selbständig zu qualifizieren ist. Die Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) hatte gegenüber B.________ einen Doppelstatus festgestellt (selbständig in eigenen Projekten, unselbständig bei Arbeiten als Subunternehmer). A.________ SA hatte die Qualifikation der CNA angefochten, in welchem eine unselbständige Tätigkeit für sie festgestellt wurde.


7B_32/2024: Urteil zur Beschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid bezüglich Aktenführung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ führte ein Strafverfahren gegen das Strafgericht Basel-Stadt wegen mehrfachen Betrugs und unrechtmässigen Bezugs von Sozialleistungen. Sie beantragte ein Aktenverzeichnis, das zunächst bewilligt, später jedoch abgewiesen wurde. Das Appellationsgericht trat auf ihre Beschwerde dagegen nicht ein. A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht, um den Entscheid des Appellationsgerichts aufzuheben und die Erstellung eines aktenkonformen Verzeichnisses einzufordern.


8C_232/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Bereich Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.A. und B.A. hatten vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich eine Rückweisung der Rückerstattungsforderung zu Ergänzungsleistungen erhalten. Aufgrund eines Grundstückverkaufs wurde ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen für den Zeitraum von Oktober 2019 bis März 2023 auf Fr. 0.– zurückgesetzt. Bereits ausgerichtete Leistungen und Kosten in Höhe von Fr. 12'940.– wurden zur Rückerstattung gefordert. Gegen diesen Rückweisungsentscheid erhoben die Beschwerdeführer beim Bundesgericht Beschwerde.


5A_419/2024: Urteil betreffend Schutz der Persönlichkeit in einem Streit zwischen ehemaligen Ehepartnern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Streitsache betrifft den Schutz der Persönlichkeit von B.A.________, einem ehemaligen Geschäftsleitungsmitglied einer Bank, gegen dessen frühere Ehefrau A.A.________. Diese hatte in diversen E-Mails Vorwürfe gegen B.A.________ erhoben, darunter mutmassliche Gewalt, Regelverstösse bei der Bank und Fehlverhalten innerhalb des gemeinsamen Kontos, und diese an Dritte kommuniziert. Das Obergericht des Kantons Zug hatte die Klage von B.A.________ teilweise gutgeheissen und ein Verbot ausgesprochen, diese Äusserungen gegenüber Dritten zu wiederholen.


7B_304/2025: Entscheid betreffend die Nichtzulassung einer Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Entscheidung der Strafrechtskammer des Kantonsgerichts des Kantons Jura ein. Letztere hatte einen Rekurs gegen die Verfügung des jurassischen Staatsanwalts zurückgewiesen, der nicht auf eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung, Amtsmissbrauch und haltlosen Verleumdungen gegen die ehemalige Staatsanwältin B.________ eingetreten war.


4A_522/2024: Urteil zu Darlehen und Substanziierungspflichten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Kläger) verlangt von der B.________ AG (Beklagte) die Rückerstattung von Fr. 87'000.-- aufgrund der angeblichen Gewährung eines Darlehens. Die Klage wurde sowohl vom Regionalgericht Bern-Mittelland (2024-02-28) als auch vom Obergericht des Kantons Bern (2024-08-27) abgewiesen, da ein Darlehensvertrag nicht hinreichend substanzialisiert war. Der Kläger bringt die Beschwerde ans Bundesgericht und beantragt die Rückzahlung sowie die Beseitigung des Rechtsvorschlags der Beklagten.