Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_372/2025: Urteil betreffend Persönlichkeitsschutz
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hat gegen B.B. und C.B.________ sowie D.B.________ Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsschutzes eingereicht. Das Bezirksgericht Broye hatte mehrere Schutzmassnahmen gegen A.________ angeordnet, die später von der I. Zivilkammer des kantonalen Gerichts Freiburg bestätigt wurden. A.________ erhob gegen den Entscheid der kantonalen Instanz Rekurs an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
(1) Das Bundesgericht stellt fest, dass eine wirksame Anfechtung voraussetzt, dass die Entscheidgründe der Vorinstanz substantiiert und rechtsbezogen dargelegt werden (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG). Der Rekurrent erfüllte diese Anforderungen nicht und beschränkt sich auf appellatorische Ausführungen und Vorwürfe gegen verschiedene Beteiligte. Kritiken an Vorgängen ausserhalb der angefochtenen Entscheidung sind unzulässig (Art. 75 Abs. 1 BGG). (5) Das kantonale Gericht begründete detailliert die Verhältnismässigkeit der Schutzmassnahmen gemäss Art. 28b Abs. 1 ZGB. Dabei wurden Vorfälle wie eine körperliche Auseinandersetzung und drohende Schreiben des Rekurrenten berücksichtigt. Die Schutzmassnahmen umfassen u.a. Annäherungsverbote zu den Wohnungen der Intimierten, die der Rekurrent ohne erhebliche Einschränkungen umsetzen kann. (6) Der Rekurrent führt keine nachvollziehbaren rechtlichen Argumente gegen die Verhältnismässigkeit der Massnahmen an, sondern wiederholt Anschuldigungen und persönliche Einschätzungen der Sachlage. Aussagen, die den Gesamten Rechtsapparat diffamieren, werden als unzulässig eingestuft. (7) Der Rekurs wird im vereinfachten Verfahren für offensichtlich aussichtslos erklärt (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG). Damit wird auch die beantragte unentgeltliche Rechtspflege verweigert und der Rekurrent zur Tragung der Gerichtskosten verpflichtet. (8) Der Rekurrent wird wegen unangemessener Aussagen über das Gericht und den Justizapparat gewarnt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Der Rekurs wird für unzulässig erklärt, die Anfrage auf unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und der Rekurrent verpflichtet, Gerichtskosten zu tragen.
2C_82/2025: Disziplinarverfahren gegen einen Anwalt: Konflikt von Interessen und beruflicher Pflichtverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Anwalt A.________ wurde aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen von der Chambre des avocats des Kantons Jura disziplinarisch mit einer Geldbusse von CHF 15'000 belegt, später vom kantonalen Verwaltungsgericht auf CHF 5'000 reduziert. Die Vorwürfe umfassten u. a. unangemessene Kommunikation gegenüber Behörden und einen Interessenkonflikt, da A.________ gleichzeitig Mandant und Mitbeschuldigter in derselben Strafsache war. A.________ gelangte ans Bundesgericht und beantragte die Herabsetzung der Geldbusse oder deren Umwandlung in einen Bloszen.
Zusammenfassung der Erwägungen
(1.1) Das Bundesgericht bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsmittels nach Art. 82 ff. BGG erfüllt sind. (1.3) Die Forderung zur Einstellung einer Nebenanzeige wird als unzulässig beurteilt, da sie nicht Gegenstand des Disziplinarverfahrens ist. (2.1-2.4) Das Bundesgericht weist Vorwürfe von A.________ auf fehlerhafte Tatsachenfeststellungen zurück, da er keine substantiierte Begründung vorlegte, die eine Korrektur rechtfertigen würde. (4.1-4.4) Die Verletzung des Berufsstandesreglements wird bestätigt. Insbesondere hätte sich der Anwalt sofort von seinem Mandat zurückziehen müssen, als er Kenntnis vom bestehenden Interessenkonflikt erhielt. Die Anwendung von Art. 12 lit. c LLCA (Pflichten des Anwalts, insbesondere die Vermeidung von Interessenkonflikten) erfolgte korrekt durch die kantonale Behörde und das kantonale Gericht. (5.1-5.4) Die Höhe der Geldbusse (CHF 5'000) wird als angemessen beurteilt. Die Forderung von A.________, diese auf CHF 1'000 zu reduzieren oder in einen Bloszen umzuwandeln, wird verworfen. Das Bundesgericht argumentiert, dass die Verstösse nicht als geringfügig bewertet werden können.
Zusammenfassung des Dispositivs
Der Rekurs wurde abgewiesen und Gerichtskosten wurden auferlegt.
5A_79/2025: Urteil betreffend Massnahmen zum Schutz eines Kindes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über zwei Beschwerden zu entscheiden, die sich gegen die vorinstanzliche Bestätigung einer Massnahme zur Kindeswohlgefährdung richteten. Dabei wurde den nicht verheirateten Eltern einer minderjährigen Tochter (C.________, geboren 2018) das Recht entzogen, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen, und das Kind wurde entsprechend in einem Internat platziert. Die Massnahme war angesichts von Konflikten und persönlichen wie erzieherischen Schwierigkeiten der Eltern erforderlich und erfolgte nur vorläufig.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die beiden Beschwerden wurden wegen einer identischen Sachlage zusammengelegt. Es handelte sich um eine vorläufige Massnahme im Sinne des Art. 98 BGG, weshalb nur die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten gerügt werden konnte. Die Vorinstanz hat die Massnahme gemäss den Art. 307 und 310 ZGB für rechtmässig erklärt. Basierend auf Gutachten und Berichten der Fachstellen zeigte sich ein hochgradig dysfunktionales Familienumfeld, das das psychische und emotionale Wohl des Kindes gefährdete. Weniger einschneidende Massnahmen hatten bislang nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Das Bundesgericht wies die Vorwürfe des Vaters (Verletzung des rechtlichen Gehörs und Verfassungsrechtsverletzungen) zurück, da diese nicht hinreichend belegt oder unbegründet waren. Die Beschwerde der Mutter wurde wegen ungenügender Begründung als unzulässig erklärt. Ihre Beschwerde entsprach nicht den erforderlichen Darlegungen einer Verletzung von verfassungsmässigen Rechten.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerden wurden zusammengelegt, die Beschwerde des Vaters wurde abgewiesen, und die der Mutter als unzulässig erklärt.
5A_573/2023: Streit um Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft und um deren Korrektur
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________, ein Ehepaar mit französischer Nationalität, stritten vor Schweizer Gerichten über Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft. Im Fokus standen die Zuweisung der ehelichen Wohnung, Unterhaltsbeiträge für die Ehefrau und das Kind sowie eine Korrektur einer früheren Entscheidung durch die Genevan Justizbehörden. Nach mehreren Instanzen legten beide Parteien Rechtsmittel beim Bundesgericht ein.
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8C_711/2024: Entscheid des Bundesgerichts zum Leistungsanspruch aus Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erlitt beim Trampolinspringen eine Meniskusverletzung am rechten Knie. Die Unfallversicherung (AXA) verneinte eine Leistungspflicht, da die Ursache der Verletzung überwiegend degenerativ sei. Das kantonale Gericht bestätigte diese Auffassung. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht die Zusprechung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
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9C_155/2025: Urteil zur steuerlichen Veranlagung eines im Ausland wohnhaften Arbeitnehmers
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein in Frankreich wohnhafter Arbeitnehmer der Delegation der Europäischen Union in Genf, verweigerte wiederholt die Einreichung von Steuererklärungen in der Schweiz für seinen im Kanton Genf erzielten Erwerbseinkommen. Er stützte sich dabei auf seine steuerliche Ansässigkeit in Frankreich und bestritt die Steuerpflicht in der Schweiz. Aufgrund seines Widerstands wurde er für die Jahre 2014 bis 2020 von der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Genf und für die Bundessteuern von der Steuerverwaltung von Amtes wegen veranlagt. Nach Ausschöpfung des kantonalen Instanzenzugs legte er beim Bundesgericht Beschwerde ein.
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4A_159/2025: Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesgericht in einem mietrechtlichen Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde wurde vom Beschwerdeführer A.________ gegen das Urteil der Berufungskammer des Zivilgerichts des Kantons Waadt vom 24. Februar 2025 eingereicht. Es ging um Streitigkeiten betreffend einen Mietvertrag zwischen A.________ und der B.________ SA. Der Beschwerdeführer hat am 21. Mai 2025 per Schreiben seinen Rückzug des Rechtsmittels erklärt.
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4A_107/2024: Entscheidung betreffend Rigott endgültiger Art einer Rechtsvorschlag
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ehemaliger Geschäftsführer der B.________ SA, erhielt durch einen superprovisorischen Entscheid des Bezirksgerichts Lugano am 31. Januar 2022 Anweisungen, Handlungseinschränkungen und Vermögensverfügungsverbote zu beachten. Aufgrund der Nichteinhaltung wurden ihm Bußgelder von insgesamt 69'000 CHF auferlegt (5'000 CHF und 64 Tage Verspätung à 1'000 CHF). Das Kantonsgericht bestätigte die definitive Rechtsöffnung wegen ausstehender Zahlung, was zum vorliegenden Rekurs gegen den Entscheid der kantonalen Instanz führte.
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5A_288/2024: Urteil zur Modifikation von Unterhaltsregelungen bei Kinderbetreuung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der geschiedene Vater (A.________) und die Mutter (B.________) streiten über die Höhe der Unterhaltsbeiträge für ihr 2017 geborenes Kind C.________. Nach verschiedenen Anpassungen der Massnahmen provisioneller Natur verpflichtete das kantonale Gericht den Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von CHF 2'150 an die Mutter. Der Vater reichte daraufhin einen Beschwerde gegen den kantonalen Entscheid vor dem Bundesgericht ein.
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5A_233/2025: Entscheid zur Gegenstandslosigkeit eines Rechtsmittels wegen geleisteter Kostenvorschusszahlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen die Entscheidung der Chambre de surveillance der Cour de justice des Kantons Genf vom 20. Februar 2025, die ihm eine Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses von 400 CHF setzte. Nachdem der Kostenvorschuss am 12. März 2025 geleistet wurde, wurde dies der Bundesgerichtskanzlei am 12. Mai 2025 mitgeteilt. Das Bundesgericht kündigte daraufhin an, die Sache als gegenstandslos zu erklären und aus dem Register zu streichen. Eine Reaktion des Beschwerdeführers auf diese Mitteilung blieb aus.
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4A_465/2024: Darlehen und Kontokorrent im Rahmen von Factoring-Geschäft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG und die B.________ AG führten über Jahre ein Factoring-Geschäft, wobei die B.________ AG Einkaufsfinanzierungen erbrachte und Rechnungen direkt beglich. Während der COVID-19-Pandemie kam es zu Streitigkeiten über zwei grosse Maskengeschäfte. Die B.________ AG klagte auf Rückzahlung von Darlehen und Regressforderungen aus nicht bedienten Debitorenforderungen. Die A.________ AG bestritt die Forderungen unter anderem mit der Behauptung, das Maskengeschäft sei eine Beteiligung und kein Darlehen gewesen. Das Handelsgericht Zürich bestätigte die Klage teilweise.
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7B_182/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme einer Untersuchung wegen Amtsmissbrauchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erstattete im Jahr 2022 Strafanzeige gegen mehrere Personen wegen Amtsmissbrauchs. Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich entschied, die Untersuchung nicht aufzunehmen. Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Obergericht des Kantons Zürich abgewiesen. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein, mit der Forderung, den Beschluss des Obergerichts aufzuheben und die Staatsanwaltschaft zur Durchführung einer Strafuntersuchung anzuweisen.
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6B_934/2024: Urteil zur strafrechtlichen Beurteilung von Widerhandlungen gegen Behörden und das Waffengesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Kantonsgericht Schwyz am 3. September 2024 wegen verschiedener Delikte, darunter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Tätlichkeiten, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen, einer Busse von Fr. 800.– sowie zum Vollzug einer früheren bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Die Zivilforderung der Beschwerdegegnerin wurde auf den Zivilweg verwiesen. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein mit dem Ziel, in einigen Punkten freigesprochen zu werden und die Sanktionen anzupassen.
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5A_272/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Lohnpfändung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen eine Entscheidung des Betreibungsamtes des Bezirks Westlausanne, die eine Lohnpfändung vorsah. Die Beschwerde wurde vom Bezirksgericht Lausanne sowie vom kantonalen Gericht des Kantons Waadt als unzulässig erklärt. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer eine Beschwerde ans Bundesgericht.
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4A_133/2025: Wiederherstellung eines Fristendes im Rahmen einer Zivilrechtsangelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________, vertreten durch ihre Anwältin, legte Beschwerde gegen einen Entscheid des Zivilgerichts des Kantons Freiburg betreffend die provisorische Rechtsöffnung über eine Forderung von insgesamt 689'000 Franken. Aufgrund eines verspäteten Vorschusses der Verfahrenskosten wurde ihr kantonaler Rekurs als offensichtlich unzulässig erklärt. Die Beschwerdeführerin beantragte die Wiederherstellung der Frist zur Zahlung des Vorschusses unter Hinweis auf technische Probleme mit ihrem Informatiksystem.
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7B_1050/2023: Auslegung des Anklagegrundsatzes im Zusammenhang mit Gewässerschutzgesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Landwirt, A.________, wird für die Verunreinigung eines Baches durch austretende Gülle aus seiner Anlage strafrechtlich verfolgt. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wirft ihm vorsätzliche Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz vor. Die kantonale Polizeirichterin und später das Kantonsgericht stufen sein Verhalten jedoch nicht als Vorsatz, sondern als Fahrlässigkeit ein. A.________ erhebt Beschwerde an das Bundesgericht und kritisiert eine Verletzung des Anklagegrundsatzes, da ihm in der Verurteilung ein abweichender Sachverhalt als Grundlage vorgeworfen wird.
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5A_364/2025: Entscheid betreffend die Anordnung einer Beistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelt einen Fall, bei dem A.________, Tochter von B.________ (geboren 1936), gegen die Entscheidung der Justiz- und Kantonsebene bezüglich der Nichtanordnung einer Beistandschaft für ihren Vater Beschwerde erhoben hat. Die Justiz- und Kantonsebene lehnten dies mangels Bedarf und Schutzgesichtspunkten ab.
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2C_271/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Asyl und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der nigerianische Staatsangehörige A.________ reichte am 5. Dezember 2024 ein Asylgesuch ein, das vom Staatssekretariat für Migration (SEM) am 6. Februar 2025 abgelehnt wurde. Seine Flüchtlingseigenschaft wurde verneint und seine Wegweisung aus der Schweiz angeordnet. Nach einer Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2025, die ihn zum Verbleib bis zum Verfahrensabschluss berechtigt, aber sein Gesuch auf unentgeltliche Rechtspflege und amtlichen Rechtsbeistand ablehnte, erhob A.________ am 26. Mai 2025 Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_359/2025: Pfändungsvollzug – Nichteintreten auf Beschwerde durch das Bundesgericht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hat sich gegen die Aufforderungen des Betreibungsamtes Flawil, vorzusprechen und die Angelegenheit seiner Betreibungen zu klären, nicht kooperativ gezeigt. Nach Einschaltung der kantonalen Aufsichtsbehörde und deren Nichteintretensentscheid brachte der Beschwerdeführer die Angelegenheit vor das Bundesgericht. Seine Eingaben nahmen Bezug auf Theorieansätze aus staatsverweigernden Bewegungen.
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5A_234/2025: Entscheid betreffend die Erledigung eines Beschwerdeverfahrens und Streitgegenstand der Gerichtsgebühren (Curatelle von Vertretung und Verwaltung)
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte gegen die Entscheidung der Überwachungsabteilung des Genfer Kantonsgerichts vom 20. Februar 2025, die eine Vorauszahlung von Gerichtsgebühren in der Höhe von 400 CHF anordnete, am 24. März 2025 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Obwohl die Vorauszahlung am 28. März 2025 geleistet wurde, wurde der Beschwerdeführer durch ein Schreiben des Bundesgerichts am 12. Mai 2025 informiert, dass die Angelegenheit möglicherweise als erledigt erklärt werden könne. Eine Stellungnahme dazu blieb aus.
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7B_221/2025: Beschwerde gegen Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens – Nichteintreten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland lehnte am 5. Dezember 2024 die Anhandnahme einer Strafuntersuchung betreffend übler Nachrede ab. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich ein, welches mit Verfügung vom 3. März 2025 nicht darauf eintrat. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht, das im vorliegenden Fall urteilte.
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5D_22/2025: Ablehnung eines Rechtsmittels zur Entschädigung einer Kindesvertretungskuratorin
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte beim Bundesgericht Beschwerde gegen die kantonale Entscheidung ein, welche die Vergütung der Kindesvertretungskuratorin festlegte und ausschliesslich ihm auferlegte. Die vorherige kantonale Instanz erklärte die Beschwerde von A.________ für unzulässig wegen ungenügender Begründung. A.________ brachte im bundesgerichtlichen Verfahren zahlreiche Anliegen vor, die die ursprüngliche Streitfrage – die Entschädigung der Kuratorin – nicht betrafen.
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2C_136/2025: Unzulässigkeit eines bundesrechtlichen Rechtsmittels aufgrund fehlender Vorschusszahlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein kosovarischer Staatsbürger, dessen Niederlassungsbewilligung aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen durch die kantonalen Behörden widerrufen und in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt wurde, hat gegen den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Er war verpflichtet, eine Vorauszahlung für die Verfahrenskosten zu leisten, welche er trotz mehrfacher Fristverlängerung nicht fristgerecht entrichtete.
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7B_228/2025: Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens; Nichteintreten auf Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte am 11. Juni 2024 Strafanzeige gegen seine Ehefrau wegen Ehrverletzungsdelikten und Irreführung der Rechtspflege eingereicht. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden verfügte die Nichtanhandnahme des Strafverfahrens am 29. Januar 2025. Das Obergericht des Kantons Graubünden trat auf die am 5. Februar 2025 erhobene Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht am 11. März 2025.
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5A_290/2024: Urteil zur Beitragspflicht des Kindesunterhalts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasste sich mit einem Streit bezüglich der Festsetzung und der Höhe der Unterhaltsbeiträge für ein Kind, geboren im Jahr 2017 aus der nichtehelichen Beziehung zweier Eltern. Die Mutter hatte die alleinige Obhut und Ausübung der elterlichen Sorge, während der Vater Unterhaltsbeiträge zahlte und ein Umgangsrecht hatte. Der Fall wurde vor verschiedenen Instanzen behandelt und endete schlussendlich vor dem Bundesgericht.
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5A_832/2024: Entscheidung zur örtlichen Zuständigkeit in einer Erbsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Erbsache betrifft die Frage der örtlichen Zuständigkeit zur Regelung der Nachlassangelegenheiten des Verstorbenen D.________. Der Verstorbene hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Monaco, aber auch umfangreiche Verbindungen zur Schweiz, insbesondere zum Ort Gstaad. Streitpunkte sind die Bestimmung seines letzten Domizils und der damit verbundenen Zuständigkeit des Gerichts. Der Nachlass des Verstorbenen umfasst unter anderem ein Chalet in Gstaad und ein Appartement in Monaco.
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5A_328/2025: Urteil zur Unzulässigkeit eines Rekurses aufgrund fehlender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht prüft den Rekurs von A.________ gegen die Entscheidung der Präsidentin der Cour administrative des Kantons Jura (10. April 2025), in der der Fall aufgrund eines nicht abgeholten Einschreibebriefs liquidiert wurde. Die Ausgangsinstanz hatte eine Vertretungs- und Vermögensverwaltungsbeistandschaft für A.________ eingerichtet und eine Frist zur Einreichung eines lesbaren Schriftstücks gesetzt.
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8C_457/2024: Urteil zum Kausalzusammenhang bei Unfallfolgen in der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geboren 1979, meldete im März 2022 eine Verletzung am rechten Handgelenk, die er sich mutmasslich am 5. November 2021 beim Aussteigen aus einem Fahrzeug zugezogen haben soll. Eine Totalruptur des skapholunären Bandes wurde diagnostiziert und operativ behandelt. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) schloss den Fall per 30. November 2022 und verweigerte Leistungen nach diesem Datum mit der Begründung, dass der natürliche Kausalzusammenhang nicht mehr gegeben sei. A.________ erhob Beschwerde, welche vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen wurde.
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5D_8/2025: Entscheid zur Entschädigung des Beistands im Rahmen einer Beistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch die KESB Seeland eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung eingerichtet. Später genehmigte die KESB den Bericht und die Rechnung des Beistands, ordnete eine Entschädigung des Beistands sowie Verfahrenskosten an und belastete diese A.________. Nachdem die Vorinstanz ihre Beschwerde sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen hatte, gelangte die Beschwerdeführerin ans Bundesgericht.
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2C_215/2025: Entscheid betreffend die Anordnung der Besitzaufgabe eines Hundes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eigentümerin des Hundes \"B.________\" wehrte sich gegen die Anordnung der kantonalen Behörden, ihren Hund aufgrund wiederholter Vorfälle, darunter zwei Beissattacken, in einem professionellen Umfeld zu platzieren. Vorangegangene Massnahmen (Leine, Maulkorb, etc.) wurden als ungenügend bewertet. Der kantonale Entscheid wurde durch das Bundesgericht geprüft.
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6B_339/2025: Entscheid über die Anordnung einer therapeutischen Massnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Beschuldigter wurde des sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiterer Delikte für schuldig befunden. Das Strafgericht verfügte eine institutionelle Therapie, während die kantonale Berufungsinstanz stattdessen eine ambulante Therapie anordnete. Der Fall betraf die Beurteilung des angemessenen therapeutischen Vorgehens zur Minimierung des Rezidivrisikos eines Beschuldigten mit schweren psychischen Störungen und einer hohen Rückfallgefahr.
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