Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
6B_979/2024: Urteil über sexuelle Nötigung und sexuelle Handlungen an Personen in hilfloser Lage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein ausgebildeter Pädagoge, wurde wegen sexueller Nötigung und sexueller Handlungen an Personen in hilfloser Lage verurteilt. Er soll in zwei separaten Fällen gegenüber stark beeinträchtigten Frauen in heilpädagogischen Einrichtungen sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Die kantonalen Gerichte stützten ihre Urteile auf konsistente Aussagen der Opfer sowie weitere unterstützende Beweise, darunter DNA-Spuren.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (1.1) Das Bundesgericht erinnert daran, dass es nicht als Berufungsinstanz fungiert und an die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz gebunden ist, es sei denn, diese seien willkürlich oder offensichtlich fehlerhaft. Die vorliegenden Indizien wurden von der Vorinstanz überzeugend bewertet. (1.2) Die Vorinstanz hielt die Aussagen der beiden Frauen für glaubwürdig. Ihre Berichte wurden durch weitere Beweise gestützt, insbesondere durch das Verhalten des Beschwerdeführers und DNA-Spuren, welche am Tatort und an der Kleidung eines Opfers gefunden wurden. Die Vorinstanz berücksichtigte und entkräftete zudem die Gegenargumente des Beschwerdeführers. (1.3) Die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Argumente wurden als appellativ und nicht rechtsgenüglich präzisiert zurückgewiesen. Es wurde festgestellt, dass die Vorinstanz weder willkürlich gehandelt noch die Unschuldsvermutung verletzt hat. 2. Das Gericht erkennt, dass die Anfrage des Beschwerdeführers auf aufschiebende Wirkung durch die Entscheidung obsolet geworden ist. 3. Der Beschwerdeführer kann keine unentgeltliche Rechtspflege beanspruchen, da sein Rechtsmittel keine Erfolgschancen hatte.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Rechtsmittel des Beschwerdeführers wurde abgewiesen, und ihm wurden Gerichtskosten auferlegt. Zudem wurde der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt.
6B_82/2024: Urteil zur versuchten vorsätzlichen Tötung und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wurde beschuldigt, während eines Familienstreits im Jahr 2019 seine Tochter gewürgt und damit in akute Lebensgefahr gebracht zu haben. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte ihn 2021 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe und ordnete seine Landesverweisung für zehn Jahre an. Das Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil 2023, wobei es die Ersatzmassnahmen aufhob. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, vor allem mit der Forderung nach Aufhebung der Landesverweisung und der Anerkennung der Unverwertbarkeit aller ihm belastenden Beweise.
Zusammenfassung der Erwägungen
(1) Das Bundesgericht tritt auf das neue Begehren des Beschwerdeführers betreffend Errichtung einer Prozessbeistandschaft nicht ein, da dies im kantonalen Verfahren nicht eingebracht wurde (Art. 99 Abs. 2 BGG). (2) Bezüglich der Rüge der Unverwertbarkeit von ersten polizeilichen Einvernahmen und Folgebeweisen lehnt das Bundesgericht diese ab. Die Vorinstanz habe sachliche Gründe für die Verwertung der Einvernahmen von Angehörigen des Beschwerdeführers korrekt dargelegt. Die Einvernahme des Beschwerdeführers sei jedoch korrekt als unverwertbar beurteilt worden. (3) Zu den Ersatzmassnahmen: Das Bundesgericht weist die Rüge zurück, sie seien vollumfänglich an die Freiheitsstrafe anzurechnen. Die Vorinstanz habe die Anrechnung im Umfang von 155 Tagen korrekt und im Rahmen ihres Ermessens entschieden. (4) Zur Landesverweisung: Das Bundesgericht bestätigt die Einschätzung der Vorinstanz, dass kein persönlicher Härtefall vorliege und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung überwiegen. Die Bindung des Beschwerdeführers zu seinem Sohn sei nicht intensiv und durch die Landesverweisung werde kein intaktes Familienleben zerstört.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt und Gerichtskosten auferlegt.
8C_236/2025: Urteil zu Ergänzungsleistungen und Verrechnung mit Rückforderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte Beschwerde gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau betreffend die Verrechnung von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV mit einer Rückforderung ein, die aufgrund zu Unrecht bezogener Leistungen entstanden ist. Streitpunkte waren die Verjährung der Rückforderung sowie die Anwendbarkeit einer fünfjährigen Frist gemäss Art. 16 Abs. 2 AHVG.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht weist darauf hin, dass nach Art. 95 und 97 BGG sowie nach den dargestellten Rechtsprechungsgrundsätzen, die Beschwerde eine sachbezogene Begründung enthalten muss. Der Beschwerdeführer hat dies nicht erfüllt, da er lediglich die eigene Sichtweise wiederholt und die vorinstanzliche Rechtsanwendung kritisiert, ohne näher zu begründen, inwiefern diese bundesrechtswidrig ist. Die Verrechnung der Ergänzungsleistungen mit der Rückforderung wurde vom kantonalen Gericht für rechtens erklärt. Die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Einwendungen gegen die Anwendbarkeit der fünfjährigen Frist gemäss Art. 16 Abs. 2 AHVG sowie die Diskussion um deren Charakter als Verwirkungs- oder Verjährungsfrist stellen keine relevanten Argumente dar. Die Vorinstanz hat korrekt festgestellt, dass die Frist für die Rückforderung erst nach Abschluss eines Erlassverfahrens zu laufen beginnt. Die Einwendungen des Beschwerdeführers beziehen sich nicht sachbezogen auf die zentralen Punkte der angefochtenen Erwägung. Ein ausreichender Nachweis einer offensichtlichen Rechtsverletzung liegt nicht vor. Die Beschwerde ist mangels hinreichender Begründung unzulässig, weshalb darauf nicht eingetreten wird. Infolge des Prozessausgangs werden die Gerichtskosten dem unterliegenden Beschwerdeführer auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und es wurden Gerichtskosten auferlegt.
6B_252/2025: Urteil zur Landesverweisung, Freiheitsstrafe und Verfahrenskosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der kosovarische Staatsangehörige A.________ wurde vom Kantonsgericht St. Gallen wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung, versuchten Raubes sowie anderer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde eine Landesverweisung für zehn Jahre beschlossen. A.________ wandte sich mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen die Schuldsprüche, die Landesverweisung und die Kostenauflage.
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6B_1121/2023: Urteil des Bundesgerichts zu sexuellen Handlungen mit einer nicht einwilligungsfähigen Person
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 5. Mai 2018, nach einem Discobesuch, fand A. die in einem desolaten Zustand befindliche B. auf einer Bank und bot ihr an, sie nach Hause zu begleiten. B. war nicht in der Lage, ihren Wohnort anzugeben, und A. brachte sie zu sich nach Hause, wo es zu einem Geschlechtsverkehr kam. B. erstattete am selben Tag Anzeige bei der Polizei. A. wurde aufgrund dieser Vorfälle vom Staatsanwalt im Tessin wegen sexueller Handlungen mit einer nicht einwilligungsfähigen Person und wegen Pornografie angeklagt. Die erste Instanz verurteilte A. zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, bedingt auf zwei Jahre. In der Berufung wurde die Anklage wegen Pornografie fallen gelassen, jedoch die Verurteilung wegen sexueller Handlungen aufrechterhalten. Daraufhin reichte A. eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und forderte seinen Freispruch sowie eine Entschädigung für die Verfahrenskosten.
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8C_264/2025: Urteil über die Arbeitslosenversicherung und Prozessvoraussetzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer richtete sich gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen, das seine Einstellung in der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung für 39 Tage bestätigte. Grund für die Einstellung war eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit aufgrund von Verhalten am Arbeitsplatz.
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4A_130/2025: Nichtleistung des Kostenvorschusses bei Aberkennungsklage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts Zürich ein. Er zahlte den ihm auferlegten Kostenvorschuss trotz Nachfrist nicht ein. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte ihm die Gerichtskosten.
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7B_299/2025: Entscheid zur Nichtanhandnahme in einem Straffall
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Erben A.________ und B.________ erhoben Beschwerde gegen vier Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaft Schwyz betreffend angebliche Grenzverrückungen und Widerhandlungen gegen das kantonale Strassengesetz im Zusammenhang mit einem Vorfall aus 2019. Die Beschwerden wurden vom Kantonsgericht Schwyz nicht zur Prüfung angenommen, woraufhin die Erben Beschwerde an das Bundesgericht erhoben.
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1C_272/2025: Entscheidung zu internationaler Rechtshilfe in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Behörden von Jersey beantragten mit mehreren Rechtshilfeersuchen die Herausgabe von Bankunterlagen im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen mehrere Personen wegen Geldwäscherei und Verstoss gegen Wirtschaftssanktionsgesetze. Die Bundesanwaltschaft erliess Schlussverfügungen für die Herausgabe der Beweismittel. Die betroffenen Limited-Gesellschaften erhoben Beschwerden, die vom Bundesstrafgericht abgewiesen wurden. Sie wandten sich daraufhin ans Bundesgericht und beantragten insbesondere Akteneinsicht und Ablehnung der Rechtshilfe.
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8C_437/2024: Urteil zur Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit im Unfallversicherungsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner, ein E-Bike-Lenker, erlitt am 18. November 2021 auf seinem Arbeitsweg eine Frontalkollision mit einem vortrittsberechtigten Lastwagen, was zu einem Polytrauma führte. Die Unfallversicherung kürzte die Taggeldleistungen aufgrund grobfahrlässigen Verhaltens des Beschwerdegegners. Diese Kürzung wurde vom Kantonsgericht aufgehoben, da ein Drittverschulden des Lastwagenfahrers als Ursache gewichtiger eingeschätzt wurde.
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8C_531/2024: Kostenübernahme des polydisziplinären Gerichtsgutachtens durch die IV-Stelle
Zusammenfassung des Sachverhalts
A. Der Versicherte A.________ beantragte 2020 Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund eines Rückenleidens. Eine polydisziplinäre Begutachtung durch die SMAB ergab 2021 keine ausreichenden Beweise für eine Invalidenrente. Die IV-Stelle verneinte mit Verfügung vom 2022 jeglichen Anspruch. B. Nach erfolgloser Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons Solothurn entschied dieses, ein neues polydisziplinäres Gerichtsgutachten einzuholen. Es verpflichtete die IV-Stelle zur Übernahme der gesamten Kosten des Gutachtens in Höhe von Fr. 15'669.90. C. Die IV-Stelle erhob Beschwerde beim Bundesgericht und verlangte, entweder die Kosten teilweise auf sie zu übertragen oder die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
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7B_112/2025: Verfügung des Bundesgerichts betreffend Rückzug einer Beschwerde im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte am 6. Februar 2025 eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 19. Dezember 2024 eingereicht. Diese Beschwerde wurde jedoch am 3. März 2025 vom Beschwerdeführer zurückgezogen.
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6B_398/2025: Entscheid zur Anfechtung eines Urteils betreffend Sozialversicherungsbetrug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, wurde vom Strafgericht des Kantons Tessin wegen unrechtmässiger Erlangung von Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeleistungen (Art. 148a StGB) verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. April 2021 keine Angaben zu Einkünften ihres Ehemannes gemacht zu haben. Die kantonalen Instanzen bestätigten ihre Schuld und die Strafe, bestehend aus einer bedingten Geldstrafe sowie einer zusätzlichen Busse. A.________ erhob Beschwerde vor dem Bundesgericht, welches die Rügen nicht materiell prüfte und den Rekurs als unzulässig erklärte.
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1C_144/2023: Bewilligung eines Bauvorhabens und zum Schutz der Umwelt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil bezieht sich auf die Genehmigung eines Bauprojekts in der Gemeinde Chexbres, welches den Bau von sechs Wohngebäuden, Parkplätzen sowie das Fällen von 25 Bäumen umfasst. Gegen das Projekt wurde Einspruch erhoben, insbesondere wegen der mutmasslichen Verletzung von Umweltschutzbestimmungen und wegen möglicher Auswirkungen auf Naturreservate und Biotope. Die kantonalen Behörden und das Bundesgericht befassten sich mit der Frage, ob die Planungsmaterie des Projekts einer besonderen Überprüfung unterliegt und ob ausreichende Massnahmen zur Kompensierung der Umweltbeeinträchtigungen getroffen werden.
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4A_201/2025: Kostenentscheid und Nichteintreten auf die Beschwerde wegen übermässiger Weitschweifigkeit der Rechtsschrift
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob eine Streitverkündungsklage, auf die das Amtsgericht Olten-Gösgen nicht eintrat. Anschliessend wurden ihm Parteientschädigungen und Verfahrenskosten auferlegt. Seine Beschwerde gegen diese Kostenentscheide wies das Obergericht des Kantons Solothurn ab. Gegen dieses Urteil erhob der Beschwerdeführer beim Bundesgericht Beschwerde, wobei seine Rechtsschrift massiv zu umfangreich war. Trotz Aufforderung zur Kürzung hielt er diese nicht ausreichend ein, sodass das Bundesgericht schliesslich auf die Beschwerde nicht eintrat.
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4F_5/2025: Entscheidung über eine Revision im Zusammenhang mit der Erklärung der Unzulässigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ hatte gegen die Erklärung der Irrecevabilité eines früheren Urteils des Bundesgerichts (11. Februar 2025, 4D_175/2024) ein Revisionsgesuch erhoben. Er beanstandete diverse verwaltungsrechtliche Entscheidungen, darunter den Entzug seines Führerausweises sowie den Umgang mit seiner Klage auf ungerechtfertigte Bereicherung. Zudem machte er Mängel im Verfahren und die Missachtung seines rechtlichen Gehörs geltend. Das Bundesgericht prüfte das Gesuch gemäss den Voraussetzungen der Revision nach Art. 121-123 BGG und befand, dass keine neuen relevanten Tatsachen oder Beweise vorliegen, die eine Überarbeitung des vorliegenden Urteils rechtfertigen.
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6B_555/2024: Urteil zu Fragen der versuchten Erpressung und des Strafprozessrechts
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Strafgericht des Kantons Neuenburg wegen versuchter Erpressung und Nötigung (Art. 156 cum 22 StGB) schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen mit einer zweijährigen Probezeit verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, eine intime Videoaufnahme als Druckmittel genutzt zu haben, um von der betroffenen Person Geld zu erpressen. Die Beschuldigte bestritt die Vorwürfe und machte geltend, das Video sei versehentlich übermittelt worden. Der Einspruch beim Kantonsgericht wurde abgewiesen. A.________ legte gegen dieses Urteil Berufung beim Bundesgericht ein und beantragte ihre Freisprechung sowie Rechtskostenhilfe.
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8C_616/2024: Urteil zur Anzahl der Taggelder im Rahmen einer Arbeitslosenentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ verlangte für die Rahmenfrist vom 3. Januar 2020 bis 2. Januar 2022 die Anerkennung zusätzlicher Beitragszeiten, um Anspruch auf insgesamt 400 Taggelder in der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. Sie berief sich auf Tätigkeiten im Zeitraum vom 1. Mai bis 2. September 2021, für die kein Lohn ausbezahlt wurde und die sie mit einer nicht unterzeichneten Arbeitsvereinbarung sowie Korrespondenz (WhatsApp-Nachrichten und E-Mails) nachzuweisen versuchte. Die Vorinstanz erkannte nur 260 Taggelder an, da die angeblichen Beitragsmonate nicht hinreichend überprüfbar waren.
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7B_315/2025: Urteil zur Ablehnung von Massnahmen der Haftsubstitution bei Sicherheitsrisiko
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft einen Beschwerdeführer, gegen den ein Strafverfahren wegen mehrerer schwerer Delikte geführt wird, darunter Körperverletzungen, Gefährdung des Lebens anderer und weitere Delikte gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch sowie Verstösse gegen verschiedene Bundesgesetze (Waffengesetz, Tierschutzgesetz, Betäubungsmittelgesetz). Der Beschwerdeführer, der sich seit seiner Festnahme im Jahr 2018 in Untersuchungshaft beziehungsweise später in vorzeitiger Strafvollstreckung befindet, fordert seine Freilassung unter der Bedingung von Ersatzmassnahmen. Die zuständigen kantonalen Instanzen verneinten die Eignung solcher Massnahmen, und der Bundesgerichtshof hat über diese Frage entschieden.
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1C_268/2025: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Nichteintretensentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen mehrere Personen, darunter C.C.________ und die A.________ AG, wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung, Bandenbetrug und Geldwäscherei im Zusammenhang mit CumEx-Geschäften. Die Staatsanwaltschaft Graubünden bewilligte die rechtshilfeweise Herausgabe von Bankunterlagen. Dagegen erhoben die A.________ AG und C.C.________ Beschwerde, die vom Bundesstrafgericht abgewiesen wurde. Anschliessend reichten sie Beschwerden an das Bundesgericht ein.
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4A_475/2024: Urteil betreffend Mietvertrag und Kündigung des Mietverhältnisses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Fall betrifft die Kündigung des Mietverhältnisses einer Mieterin, die seit 1993 eine Wohnung in Genf bewohnt. Der Vermieter kündigte den Mietvertrag aufgrund eines Vorfalls am 3. Dezember 2021 mit dem Lebenspartner der Mieterin sowie anderer Konflikte und Vorwürfe bezüglich des Verhaltens des Lebenspartners. Die Mieterin widersetzte sich der Kündigung und die Vorwürfe wurden von den kantonalen Gerichten geprüft.
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8C_294/2025: Verfügung des Bundesgerichts betreffend Rückzug einer Beschwerde im Bereich Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ hatte eine Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 14. April 2025 eingereicht. Am 27. Mai 2025 zog sie diese Beschwerde zurück.
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4A_160/2024: Rechtsstreit um ausserordentliche Kündigung einer lebenslangen Mietvereinbarung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Klägerinnen, B.________ und C.________, hatten mit der Erbengemeinschaft des ursprünglichen Eigentümers des Gebäudes langfristige Mietverträge auf Lebenszeit abgeschlossen, die auch im Grundbuch eingetragen sind. Die Beklagte, A.________ SA, plante die Überbauung des Gebäudes. Aufgrund des Widerstands der Mieterinnen gegen ein temporäres oder permanentes Umquartieren kündigte die Beklagte die langfristigen Mietverträge ausserordentlich wegen \"juster Gründe\". B.________ und C.________ wandten sich daraufhin gegen die Kündigungen vor Gericht.
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6B_106/2024: Urteil zur Berufung im Falle mehrfacher Sexualdelikte
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kreisgericht St. Gallen sprach A.________ am 11. Januar 2022 in Bezug auf die Anklage des Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Kindern frei, befand ihn jedoch für schuldig der mehrfachen Vergewaltigung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie, mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten. Er wurde zu 36 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt, von denen acht Monate vollziehbar waren. Zudem wurde ihm für die Dauer von sieben Jahren die Landesverweisung auferlegt, und er erhielt ein lebenslanges Tätigkeitsverbot bezüglich Minderjährigen. Nachdem das Kantonsgericht St. Gallen die Berufung von A.________ am 25. September 2023 abgewiesen hatte, reichte dieser eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er beantragte eine Aufhebung des Urteils und Freispruch von mehreren Vorwürfen.
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4F_15/2025: Entscheid zur Wiederherstellung einer Frist
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Wiederherstellung der Frist zur Zahlung einer Kostenvorschusses im Verfahren 4A_79/2025, da er aufgrund einer schweren Operation am 17. März 2025 und anschliessendem Spitalaufenthalt verhindert war. Das Bundesgericht prüfte seine Eingabe vom 25. April 2025 als Gesuch gemäss Art. 50 Abs. 2 BGG.
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7B_276/2025: Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens im Mietrechtbereich: Nichteintreten auf Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erstattete Strafanzeige wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit mietrechtlichen Streitigkeiten (Art. 325quater StGB und Nötigung). Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verfügte die Nichtanhandnahme des Verfahrens, was vom Obergericht des Kantons Aargau bestätigt wurde. Der Beschwerdeführer verlangte vom Bundesgericht eine Klärung zur Friedenspflicht und Aufhebung des obergerichtlichen Entscheids.
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8C_420/2024: Entscheid zum Einspracheverfahren betreffend Kurzarbeitsentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, welche sich seit dem 5. November 2024 in Liquidation befindet, bezog während der Pandemie Kurzarbeitsentschädigungen. Nach einer Arbeitgeberkontrolle durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wurden Kurzarbeitsentschädigungen im Umfang von CHF 211'042.45 als unrechtmässig bezogen beurteilt und mittels Verfügung vom 10. Mai 2023 zurückgefordert. Die AG erhob Einsprache gegen die Rückforderung, welche vom SECO wegen versäumter Einsprachefrist abgewiesen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid.
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7B_300/2025: Entscheid zu einer Beschwerde wegen Abweisung eines Gesuchs um Erlass von Verfahrenskosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes St. Gallen vom 1. Juli 2024 wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und es wurden ihm Verfahrenskosten auferlegt. Sein späteres Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten wurde durch die kantonalen Instanzen abgelehnt, zuletzt durch die Anklagekammer des Kantons St. Gallen mit Entscheid vom 31. März 2025. Der Beschwerdeführer legte daraufhin eine ungenügend begründete Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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5A_416/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde gegen die Konkurseröffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kreisgericht Wil eröffnete am 25. März 2025 auf Begehren der Beschwerdegegnerin über den Beschwer deführer den Konkurs. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde beim Kantonsgericht St. Gallen, welches diese am 22. April 2025 abwies. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer am 26. Mai 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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6B_892/2024: Urteil betreffend die verspätete Einreichung einer Berufungserklärung, behauptete Rechtsverletzungen und Ablehnungsantrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Bezirksgericht Lausanne wegen Verletzung der Buchführungspflicht und Verstoßes gegen das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht verurteilt (Urteil vom 15.03.2024). Er erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 CHF (bedingter Vollzug) sowie eine Busse von 900 CHF. Die Berufung gegen das Urteil wurde von der Strafappellationskammer des Kantons Waadt wegen Fristversäumnis als unzulässig erklärt (Urteil vom 11.09.2024). A.________ reichte daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht ein, unter anderem mit dem Antrag auf Ablehnung einer kantonalen Richterin und der Rückweisung des Falles zur Neubearbeitung.
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5A_337/2025: Entscheid über Nichteintretensentscheid und Ausstandsbegehren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ wenden sich mit Beschwerde an das Bundesgericht gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau, das aufgrund der Nichtleistung des Kostenvorschusses auf eine Beschwerde nicht eingetreten ist. Zudem beantragen sie den Ausstand verschiedener Bundesrichter.
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4A_181/2025: Verfügung betreffend Rückzug der Beschwerde in einer Zivilsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 10. März 2025 ein. Mit Schreiben vom 23. Mai 2025 zog der Beschwerdeführer diese Beschwerde zurück.
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9C_23/2025: Urteil betreffend die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in einem Invalidenversicherungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des kantonalen Gerichts Freiburg im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung. Er beantragte unentgeltliche Rechtspflege, was abgelehnt wurde. Nach mehrfacher Nichtleistung der verlangten Kostenvorschüsse und der Ablehnung seiner Anträge auf Wiedererwägung sowie eines Ablehnungsantrags entschied das Bundesgericht über die Zulässigkeit der Beschwerde.
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1C_240/2024: Bewilligung zur Gebäudedemolition in Sion
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft die Bewilligung zur Demolition einer Wohnimmobilie auf der Parzelle Nr. 657 in Sion, welche in einem Gebiet liegt, das gemäss ISOS schützenswert ist. Das Gebäude ist stark vernachlässigt und seit Jahren unbewohnt. Die Demolition wurde von der Gemeinde Sion bewilligt, und ein Einspruch wurde von der kantonalen Instanz abgewiesen. Die direkten Nachbarn der Parzelle erhoben schliesslich eine Beschwerde an das Bundesgericht.
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5G_1/2025: Anforderung der Interpretation einer einstweiligen Verfügung in einer Unterhaltsstreitigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Ehefrau A.________ beantragte die Interpretation einer präsidialen Verfügung des Bundesgerichts vom 12. Februar 2025 betreffend Unterhaltsbeiträge in einem Scheidungsverfahren. Die Verfügung gewährte dem Ehemann B.________ die aufschiebende Wirkung für rückständige Unterhaltsbeiträge bis zum Zeitpunkt des Antrags, lehnte diese jedoch für laufende Unterhaltsbeiträge ab.
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8C_737/2024: Entscheidung zur Renteneinstellung der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte A.________, die nach mehreren Hüftoperationen und einer Luxation der Hüftprothese bei der Invalidenversicherung Leistungen beantragte, erhielt eine befristete Invalidenrente für das Jahr 2022. Dies wurde von der IV-Stelle mit Verfügung beendet. Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde dagegen, die vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich abgelehnt wurde. Daraufhin legte sie Beschwerde beim Bundesgericht ein, welches die Vorinstanz bestätigte.
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8C_290/2025: Entscheid zur Prozessvoraussetzung im Bereich Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen eine Verfügung der IV-Stelle des Kantons Thurgau, die auf eine Neuanmeldung zum Bezug beruflicher Massnahmen nicht eingetreten war. Das kantonale Verwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.
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8C_247/2025: Beschwerde gegen die Einstellung eines Rechtsverweigerungs- bzw. Rechtsverzögerungsprozesses bezüglich Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich eine Rechtsverweigerungs- bzw. Rechtsverzögerungsbeschwerde ein, weil Zahlungen der Sozialversicherungsanstalt nicht rechtzeitig geleistet worden seien. Nach erfolgter Zahlung erklärte das kantonale Gericht den Fall als gegenstandslos und schloss den Prozess ab. Der Beschwerdeführer führte Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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1C_257/2025: Urteil zur Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung der Auslieferungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein italienischer Staatsangehöriger, wurde in der Schweiz aufgrund eines Auslieferungsersuchens aus Italien und eines Haftbefehls des Bundesamtes für Justiz (BJ) in Auslieferungshaft genommen. Nachdem er zunächst eine vereinfachte Auslieferung akzeptierte, zog er seine Zustimmung zurück und stellte ein Haftentlassungsgesuch, das sowohl vom BJ als auch von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts abgewiesen wurde. Mit Beschwerde an das Bundesgericht forderte er die sofortige Haftentlassung oder Ersatzmassnahmen.
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9C_254/2025: Rückzug des Rechtsmittels vor Bundesgericht bezüglich Steuerstreit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und B.A.________ hatten gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 2025 betreffend die Besteuerung für die Steuerperiode 2015 Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Mit Schreiben vom 21. Mai 2025 erklärten sie den Rückzug ihres Rechtsmittels.
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