Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
4A_618/2024: Entscheid über missbräuchliche Kündigung und Vergütungszahlungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil behandelt eine arbeitsrechtliche Streitigkeit zwischen A.________ (Beschwerdeführer) und der B.________ SA (Beschwerdegegnerin) betreffend eine angeblich missbräuchliche Kündigung und weitere Vergütungszahlungen. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass die Kündigung als missbräuchlich einzustufen sei und weitere ihm zustehende Zahlungen nicht geleistet wurden.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Der Beschwerdeführer hat eine zulässige Beschwerde eingereicht, die form- und fristgerecht erfolgt ist. Das Bundesgericht prüft jedoch nur diejenigen Rügen, die klar vorgebracht werden. - **E.2.1 - E.2.2:** Das Bundesgericht erinnert daran, dass die Beschwerde in Zivilsachen primär zur Verletzung von Bundesrecht zulässig ist. Die Tatsachenfeststellung der Vorinstanz ist für das Bundesgericht bindend, es sei denn, deren Feststellung ist offensichtlich unhaltbar (willkürlich). - **E.3.1 - E.3.6:** In Bezug auf die Geltendmachung einer missbräuchlichen Kündigung (Art. 336b OR) stellte das Bundesgericht fest, dass der Beschwerdeführer keine gültige Opposition gegen das Arbeitsverhältnis eingelegt habe. Insbesondere wertete es die Handlungen des Beschwerdeführers, wie den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags während des laufenden Rechtsstreits, als Hinweis darauf, dass er das Arbeitsverhältnis bei der Beschwerdegegnerin nicht fortsetzen wollte. Die Vorinstanz habe zu Recht geschlossen, dass der Beschwerdeführer keine echte Intention zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gezeigt habe. - **E.4.1 - E.4.4:** Hinsichtlich vermeintlich offener Vergütungen stellte das Bundesgericht fest, dass entsprechende Zahlungen der Beschwerdegegnerin gemäss Vorinstanz als Vorschüsse zu werten seien, und dass keine Hinweise auf eine abweichende Schlussfolgerung vorlägen. Argumente des Beschwerdeführers wurden hier als nicht stichhaltig erachtet.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen, und die Gerichtskosten sowie eine Parteientschädigung werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
8C_423/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ verletzte sich am 29.08.2023 am rechten Handgelenk. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) erbrachte Leistungen, stellte diese jedoch mit Wirkung vom 01.07.2024 ein, da kein Kausalzusammenhang zwischen den verbleibenden Beschwerden und dem Unfall mehr bestand. Das kantonale Gericht des Kantons Waadt wies die daraufhin erhobene Beschwerde mit Entscheid vom 01.05.2025 ab, soweit es darauf eintrat. A.________ legte daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG kann die Beschwerde in einem vereinfachten Verfahren für unzulässig erklärt werden, wenn die Begründung offensichtlich unzureichend ist.
- **E.1.2:** Gemäss Art. 42 BGG muss die Beschwerde die beantragten Änderungen konkret benennen sowie nachvollziehbar darlegen, inwiefern das angefochtene Urteil rechtlich fehlerhaft ist.
- **E.2.1:** Das kantonale Gericht stützte sich auf ein Gutachten eines Arztes der CNA, wonach die Unfallfolgen nur akut und vorübergehend waren. Es lehnte den Antrag auf ein weiteres medizinisches Gutachten ab, da es die Beweise als ausreichend ansah.
- **E.2.2:** Die Beschwerde an das Bundesgericht enthalte keine hinreichende Kritik an den Gerichtserwägungen. Der Beschwerdeführer habe nicht ausreichend dargelegt, warum eine zusätzliche medizinische Untersuchung erforderlich gewesen wäre.
- **E.2.3:** Die Beschwerde erfüllt die gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht und ist demnach unzulässig.
- **E.3:** Angesichts der Umstände wird auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde für unzulässig erklärt und es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
9C_120/2025: Zwischenverfügung zur Verlaufsbegutachtung im Rahmen der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte A.________ erhob Beschwerde gegen die Zwischenverfügung der IV-Stelle des Kantons St. Gallen, welche eine polydisziplinäre Verlaufsbegutachtung durch das ABI Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH anordnete. Sie argumentierte, dass sie bereits bei der letzten Begutachtung durch das ABI negative Erfahrungen gemacht habe und eine erneute Begutachtung durch diese Stelle unzumutbar sei. Ihre Vorbringen beinhalten mögliche Retraumatisierungen, Befangenheitsvorwürfe und die Unzumutbarkeit der Begutachtung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesgericht prüft die Eintretensvoraussetzungen von Amtes wegen. Neu eingereichte Unterlagen und Beweismittel, welche echte Noven darstellen, sind nicht zulässig. - **E.2**: Die Beschwerde richtet sich gegen einen Zwischenentscheid. Die Voraussetzungen für das Eintreten auf Zwischenentscheide (Art. 92 f. BGG), insbesondere das Vorliegen eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils rechtlicher Natur, sind nicht erfüllt. - **E.3**: Die geltend gemachte Retraumatisierung ist medizinischer Natur und keine Rechtsfrage. Die Frage, ob eine Begutachtung zulässig ist, gehört in den Kompetenzbereich der ärztlichen Fachpersonen. - **E.4**: Die Vorwürfe der Befangenheit der ABI-Gutachter, insbesondere aufgrund der Formulierungen im Erstgutachten, wurden vom Bundesgericht als unbegründet beurteilt. Die verwendete medizinische Terminologie wie \"grotesk wirkende Position\" war objektiv beschreibend und nicht abwertend. Die Vorinstanz hat korrekt festgestellt, dass keine objektivierten Anzeichen für Befangenheit vorliegen. - **E.5**: Das rechtliche Gehör wurde durch die IV-Stelle nicht verletzt, und die Anordnung der Begutachtung bleibt rechtens.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen, und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
8C_374/2025: Entscheid zur Frage der Zulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Mutter der Beschwerdeführer reichte am 3. Mai 2025 eine Beschwerde gegen eine kantonale Entscheidung zu Ergänzungsleistungen vor dem Bundesgericht ein. Sie versäumte jedoch, das angefochtene Urteil fristgerecht einzureichen, obwohl sie hierzu aufgefordert wurde.
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7B_766/2023: Urteil zur Beschwerde in Strafsachen betreffend sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.A.________) wurde vorgeworfen, seine damalige Ehefrau (B.A.________) über mehrere Jahre hinweg sexuell genötigt und an einigen konkreten Gelegenheiten vergewaltigt zu haben. Die Vorwürfe basieren vor allem auf Aussagen der Ehefrau, welche der Beschwerdeführer bestreitet und für unglaubwürdig hält. Die Vorinstanz (Obergericht des Kantons Solothurn) hat die Aussagen der Privatklägerin als glaubhaft gewürdigt und A.A.________ schuldig gesprochen. Dieser wandte sich mit Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte seinen Freispruch, insbesondere unter Berücksichtigung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens zu den Aussagen der Privatklägerin.
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8C_206/2025: Urteil zur Frage der Rechtsverweigerung durch die Suva betreffend Taggeldansprüche
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, erlitten am 7. August 2018 einen Unfall und stellte über die Suva Taggeldansprüche. Nachdem das Bundesgericht die Suva angewiesen hatte, ein polydisziplinäres Gutachten einzuholen, verlangte der Beschwerdeführer in der Folge die Ausrichtung von Taggeldern und den Erlass einer Verfügung. Die Suva lehnte dies ab und verwies auf das ausstehende Gutachten. Seine Rechtsverweigerungsbeschwerde wurde durch das Versicherungsgericht des Kantons Aargau abgewiesen.
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5A_649/2025: Kostenverteilung bei vorsorglichen Massnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Berufungsverfahren vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt beantragte der Beschwerdeführer mehrere vorsorgliche Massnahmen in Bezug auf die elterliche Sorge, die alternierende Obhut, das Abholen seines Sohnes sowie die Erlaubnis, Sommerferien in Polen zu verbringen. Das Appellationsgericht hiess den Antrag zu den Ferien gut, wies aber die anderen ab und setzte die Kostenverteilung entsprechend dem Obsiegen und Unterliegen fest. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ans Bundesgericht, beschränkt auf die Kostenfrage und beantragte unentgeltliche Rechtspflege.
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4A_629/2024: Vertrag zur Konstruktion eines Yachts
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ S.R.L. schloss mit C.________ einen Vertrag zur Konstruktion eines Yachts. Nach einer Vertragsübertragung an B.________ Ltd. kam es zu Mängeln am Yacht. In einer ersten Schiedsgerichtsentscheidung von 2022 wurde festgestellt, dass das Yacht fehlerhaft ist und B.________ Ltd. ein Recht auf Kostenerstattung für Mängelbeseitigungen durch Dritte hat. In einer zweiten Schiedsgerichtsentscheidung von 2024 wurde A.________ S.R.L. zur Zahlung einer konkreten Erstattungssumme verurteilt. A.________ S.R.L. beantragte mit einer Beschwerde ans Bundesgericht u.a. die Aufhebung des zweiten Schiedsspruchs und berief sich auf fehlende Schiedsgerichtskompetenz sowie eine Verletzung des Prinzips \"ne bis in idem\".
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4A_325/2025: Entscheid betreffend die Sicherstellung der Prozesskosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Streit um die Sicherstellung begann, nachdem die Banque A.________ zunächst die provisorische Rechtsöffnung für einen Teilbetrag der Forderung erreicht hatte und der Beschwerdegegner Anspruch auf die Feststellung der vollständigen Nichtexistenz der Forderung erhob. Im Rahmen des Schuldbefreiungsverfahrens stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Erhöhung der bereits geleisteten Sicherheiten, der durch die Vorinstanzen abgelehnt wurde.
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2C_404/2025: Urteil betreffend Stromabschaltung und Rechnungen von Energie Service Biel/Bienne
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich gegen die Abschaltung der Stromversorgung in ihrer Wohnung sowie gegen verschiedene Rechnungen des Energie Service Biel/Bienne (ESB). Die stellvertretende Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Biel/Bienne trat im Hauptsacheverfahren teilweise nicht auf die Beschwerde ein und schrieb das Verfahren betreffend die Stromabschaltung infolge Erledigung ab. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerden ans Bundesgericht.
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8C_99/2025: Entscheidung zur Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte beantragte Leistungen der Invalidenversicherung (IV) aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer arthritischen Erkrankung. Nach einer erneuten Meldung über eine Verschlechterung ihrer Arbeitsfähigkeit gewährte die IV ihr eine halbe Invalidenrente ab 1. Januar 2021. Ein kantonales Gericht erhöhte den Invaliditätsgrad ab dem 6. Mai 2022 auf 55 %. Die IV-Stelle erhob Beschwerde gegen die partielle Gutheissung durch das kantonale Gericht.
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9C_40/2025: Urteil zur Rückerstattung von Corona-Erwerbsersatz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH verlangte Corona-Erwerbsausfallentschädigungen für zwei Gesellschafter mit arbeitgeberähnlicher Stellung. Nach erfolgter Auszahlung für die Monate Januar bis Juni 2021 forderte die Ausgleichskasse des Kantons Zürich insgesamt Fr. 51'612.55 zurück, da die Auszahlung als zweifellos unrichtig angesehen wurde. Die Beschwerdeführerin machte unter anderem technische Probleme bei der Buchungssoftware geltend. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde gegen die Rückforderung ab, und das Bundesgericht hat diese Entscheidung bestätigt.
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4A_372/2025: Entscheid betreffend Rückzug einer Beschwerde im Mietrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der Beschwerdeführer, legte am 6. August 2025 eine Beschwerde gegen ein Urteil der Cour d'appel civile des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 17. Juli 2025 ein. Es ging um ein mietrechtliches Streitverfahren mit der B.________ SA als Beschwerdegegnerin. Am 22. August 2025 informierte der Beschwerdeführer das Bundesgericht über den Rückzug seiner Beschwerde.
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8C_244/2025: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (hypothetisches Einkommen des Ehegatten)
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ bezieht seit 1999 eine Invalidenrente und erhält Ergänzungsleistungen (EL). Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) setzte bei der Berechnung der EL ein hypothetisches Erwerbseinkommen ihres nicht erwerbstätigen Ehemannes an. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich reduzierte diesen Betrag in einem kantonalen Entscheid, was von der SVA mit Beschwerde vor Bundesgericht angefochten wurde.
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4A_482/2024: Anwendung der Maxime inquisitoire soziale bei Vertretung durch professionell qualifizierte Mandateure
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Arbeitnehmer reichte eine Klage gegen seine ehemalige Arbeitgeberin ein, um ausstehende Zahlungen für Reisezeit und Verpflegungskosten zu erhalten. Er wurde dabei zunächst durch eine nicht juristisch qualifizierte Sekretärin eines Gewerkschaftsverbandes vertreten. Die Streitfrage dreht sich unter anderem um die Anwendung der Maxime inquisitoire soziale (Art. 247 Abs. 2 ZPO), insbesondere in Fällen, in denen eine Partei durch einen Mandatar professionell qualifiziert vertreten wird. Nachdem die erste Instanz die Klage abwies und die Berufung der zweiten Instanz erfolglos blieb, gelangte der Arbeitnehmer letztlich vor das Bundesgericht.
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7B_123/2025: Entscheid betreffend Mandat für psychiatrische Begutachtung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht beurteilt eine Beschwerde von A.________ gegen die Bestätigung eines Mandats zur psychiatrischen Begutachtung durch die Strafkammer der Cour de Justice des Kantons Genf vom 7. Januar 2025. Der Hintergrund der Begutachtung sind schwerwiegende Vorwürfe wie versuchter Mord, Entführung und Zahlungsunfähigkeit sowie der Verdacht einer Suchterkrankung von A.________. A.________ verlangt die Aufhebung dieses Mandats und eine Neubeurteilung durch die Vorinstanz.
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4A_90/2025: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Streitigkeit betrifft die Erfüllung eines internationalen Kaufvertrags über die Lieferung von linearem Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE) zwischen der türkischen Gesellschaft A.________ und der US-amerikanischen B.________. Differenzen entstanden über die Verpackungsstandards und Lieferbedingungen der Ware. Ein Schiedsverfahren wurde eingeleitet. Der Schiedsspruch erkannte die Rechte und Pflichten beider Parteien, wobei A.________ verschiedene Schadensersatzforderungen geltend machte und B.________ Gegenansprüche erhob.
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4A_67/2025: Unzulässigkeit einer Forderung auf Richterablehnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerinnen, Mieter und Klägerinnen in einem Mietrechtsverfahren gegen die Gemeinde U.________, beantragten die Ablehnung einer Richterin des Mietgerichts in Genf wegen angeblicher Befangenheit. Die Ablehnung wurde zunächst vom Mietgericht und später durch die Zivilkammer der Genfer Justiz als verspätet und unzulässig abgewiesen. Die Beschwerdeführerinnen behaupteten, der Grund habe sich erst durch spätere Ereignisse ergeben, z.B. durch die Offenlegung von Dokumenten.
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6B_148/2025: Urteil zur Beschwerde gegen ein strafrechtliches Urteil
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde beschuldigt, am 27. November 2020 einen Strassenverkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem die Lenkerin eines anderen Fahrzeugs verletzt wurde. Der Unfall ereignete sich gemäss den Feststellungen durch ungenügendes Rechtsfahren von A.________, der in der Folge eine seitliche Kollision mit einem entgegenkommenden Güllenfass und eine Frontalkollision mit einem weiteren Personenwagen verursachte.
In erster Instanz wurde A.________ wegen fahrlässiger Körperverletzung, Verletzung der Verkehrsregeln und Übertretung der Verkehrsregelnverordnung zu einer bedingten Geldstrafe (20 Tagessätze zu je CHF 90.–) sowie einer Busse von CHF 360.– verurteilt. Die Zivilforderung der verletzten Lenkerin wurde auf den Zivilweg verwiesen. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte diesen Entscheid mit wenigen Anpassungen, insbesondere einer Feststellung der Verletzung des Beschleunigungsgebots.
A.________ erhob Beschwerde beim Bundesgericht mit dem Ziel, freigesprochen oder milder bestraft zu werden.
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5A_684/2025: Urteil zum schriftlichen Begründungsantrag eines Scheidungsurteils
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Beschwerdeführerin die Frist für die Beantragung einer schriftlichen Begründung des Scheidungsurteils rechtzeitig eingehalten hat und ob sie materiell gegen das Scheidungsurteil vorgehen konnte. Das Bezirksgericht Höfe wies ihren Antrag auf schriftliche Begründung wegen Verspätung ab. Das Kantonsgericht Schwyz bestätigte dies und trat auf die Berufung nicht ein.
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5A_559/2025: Unzulässigkeit betreffend aufschiebende Wirkung in einem Eheschutzverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Streit betrifft eine aufschiebende Wirkung im Kontext eines Eheschutzverfahrens. Das Bezirksgericht Dietikon hatte entschieden, die eheliche Liegenschaft der Beschwerdegegnerin zuzuweisen und den Beschwerdeführer zur Tragung der Kosten bis zum Auszug zu verpflichten. Gegen die Verfügung des Obergerichts Zürich, welche der Berufung des Beschwerdeführers keine aufschiebende Wirkung erteilte, erhob dieser Beschwerde beim Bundesgericht.
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8C_611/2024: Urteil zur Verneinung eines Anspruchs auf berufliche Massnahmen der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ meldete sich erstmals 2011 bei der Invalidenversicherung (IV) an, wobei das Gesuch später zurückgezogen wurde. Mehrere nachfolgende Anmeldungen (2015, 2020 und 2022) wurden von der IV-Stelle Bern abschlägig beschieden. Die aktuelle Beschwerde betrifft eine Ablehnung vom April 2023, gestützt auf einen Bericht des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD), der eine volle Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in einer angepassten Tätigkeit bescheinigte.
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6B_1041/2023: Urteil zur strafrechtlichen Würdigung einer gefährlichen Verfolgungsfahrt im Rückwärtsgang
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung und grober Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen, jedoch vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens freigesprochen. Er hatte B.________ nach einer Sachbeschädigung mit seinem Fahrzeug im Rückwärtsgang verfolgt, was schliesslich zu einer Kollision führte. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte den Freispruch bezüglich Gefährdung des Lebens und die erstinstanzlich auferlegten Strafen. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte vor Bundesgericht die Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens.
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4A_168/2025: Entscheid des Bundesgerichts zum internationalen Sport-Schiedsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein internationaler Schwimmer, A.________, wurde der Blutdopingpraxis verdächtigt. Das biologische Passprofil des Athleten zeigte auffällige Werte bei Blutproben, die im Jahr 2022 entnommen wurden. Nach einer Untersuchung durch Experten sowie einer provisorischen Suspendierung durch die United States Anti-Doping Agency (USADA) entschied ein Einzelrichter zugunsten des Sportlers, dass der Verdacht nicht ausreichend bewiesen sei. Die USADA legte daraufhin beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Berufung ein. Das TAS annullierte die ursprüngliche Entscheidung und verhängte eine vierjährige Sperre. Der Athlet erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der TAS-Sanktion sowie Verfahrenshilfe.
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7B_671/2025: Ersatz eines amtlichen Verteidigers
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer verlangte die Ernennung eines neuen amtlichen Verteidigers anstelle von Jean-Marie Crettaz. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf wies diese Anfrage am 30. April 2025 ab. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde von der Strafkammer der Beschwerdeinstanz des Genfer Kantonsgerichts am 13. Juni 2025 ebenfalls abgewiesen. Der Beschwerdeführer rief das Bundesgericht an, das die Beschwerde als unzulässig erklärte.
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6B_245/2024: Urteil zur Landesverweisung und SIS-Ausschreibung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der kosovarische Staatsangehörige A.________ wurde erstinstanzlich wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a BetmG) sowie mehrfacher Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt, wovon 19 Monate bedingt sind, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem wurde er für fünf Jahre aus der Schweiz verwiesen und die Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. Das Kantonsgericht Luzern hob die Dauer der Landesverweisung auf sieben Jahre an. A.________ erhob Beschwerde gegen die Landesverweisung und deren SIS-Ausschreibung.
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7B_533/2024: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde in einer Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer legte eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours im Zusammenhang mit einer Nicht-Eintretensverfügung des kantonalen Staatsanwalts von Genf ein. Die Vorwürfe betrafen angebliche Straftaten wie Betrug (Art. 146 StGB), Wucher (Art. 157 StGB) und ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) durch Angestellte zweier Banken. Der Beschwerdeführer brachte vor, dass die Nicht-Eintretensverfügung und der Entscheid der Vorinstanz seine zivilrechtlichen Ansprüche beeinträchtigen könnten. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde als unzulässig ab.
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4A_223/2025: Urteil betreffend definitive Rechtöffnung und Anerkennung einer Schiedsspruchentscheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wehrte sich gegen die Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs, der von der London Court of International Arbitration am 12. Dezember 2022 gefällt wurde. Die Beschwerdegegnerin, B.________, hatte diesen Schiedsspruch beim Genfer Gericht zur Anerkennung und Vollstreckung angemeldet und die definitive Rechtöffnung einer von A.________ erhobenen Einsprache beantragt. Weil der Wohnsitz des Beschwerdeführers unbekannt war, erfolgte die Zustellung durch Ediktalpublikation. Der Beschwerdeführer beantragte später die Feststellung der Nichtigkeit des erstinstanzlichen Urteils.
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4D_135/2025: Urteil betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit provisorischer Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Beschwerdeführer (A.________) erhob gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich Beschwerde an das Bundesgericht. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Erteilung einer provisorischen Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 21'383.20 nebst Zins. Das Bundesgericht beurteilte die formalen Anforderungen der Beschwerde.
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4D_128/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend definitive Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte Beschwerde gegen die Nicht-Erteilung einer definitiven Rechtsöffnung durch das Obergericht des Kantons Bern für einen Betrag von CHF 6'047.85 ein. Das Obergericht trat am 13. Juni 2025 auf die Beschwerde nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin mit Eingabe vom 15. Juli 2025 Beschwerde an das Bundesgericht.
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