Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_652/2025: Entscheid zum Thema Pfändung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wehrte sich gegen eine Pfändung durch das Betreibungsamt Mendrisio, das monatlich CHF 1'890.-- seines Einkommens aus selbständiger Tätigkeit pfändete, basierend auf einem geschätzten Nettogewinn von CHF 4'000.--. Die Vorinstanz hatte den auf Reduktion der geschätzten Einkünfte auf CHF 2'400.-- gerichteten Antrag von A.________ als unzulässig erklärt, da er keine neuen Belege vorlegte und frühere, rechtskräftig beurteilte Einwände wiederholte.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Rechtsmittel wird als Beschwerde in Zivilsachen qualifiziert. Gemäss Bundesgerichtsgesetz (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG) ist eine präzise Begründung erforderlich, insbesondere bei Grundrechtsverletzungen und kantonalem bzw. interkantonalem Recht. - **E.3.1:** Der Beschwerdeführer hätte sich spezifisch mit den Argumenten der vorinstanzlichen Unzulässigkeitsentscheidung auseinandersetzen müssen. Seine Ausführungen erfüllen die Begründungsanforderungen der genannten Artikel des BGG nicht. - **E.3.2:** Die generischen Erklärungen des Beschwerdeführers, die sein Einkommen von CHF 2'400.-- betreffen, und der Verweis auf Probleme bei seiner Gesundheit und Berufssituation sind nicht ausreichend, um die Unzulässigkeitsentscheidung der Vorinstanz rechtlich zu beanstanden. - **E.4:** Das Bundesgericht entscheidet im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG über die offensichtliche Unzulässigkeit der Beschwerde.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und es werden keine Gerichtskosten erhoben.
6B_230/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen mehrfacher versuchter Erpressung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wird vorgeworfen, Mitinsassen und Personen ausserhalb der Justizvollzugsanstalt beauftragt zu haben, Geld von den Privatklägern C.C.________ und dessen Ehefrau D.C.________ einzutreiben, unter Androhung von Gewalt gegen deren Familie. Die angebotenen Zahlungen wurden nicht geleistet.
Zusammenfassung der Erwägungen
1.1–1.2 (E.1): Die Beschwerde muss präzise anhand der vorinstanzlichen Erwägungen begründet werden. Qualifizierte Rügeanforderungen bestehen für die Geltendmachung von Grundrechtsverletzungen, insbesondere Willkür in der Sachverhaltsfeststellung. 2.1–2.1.2 (E.2.1): Die Vorinstanz prüfte die Verfahrensrechte und hielt fest, dass bei Einvernahmen im selbstständigen Ermittlungsverfahren vor Eröffnung der Strafuntersuchung keine notwendige Verteidigung besteht. 2.2–2.3.3 (E.2.3): Die polizeilichen Einvernahmen der Privatkläger C.C.________ und D.C.________ erfolgten rechtmässig vor formeller Eröffnung der Untersuchung. Die Vorinstanz durfte diese Aussagen verwerten. Die weiteren Rügen des Beschwerdeführers, insbesondere zur Verwertbarkeit späterer Einvernahmen, sind unbegründet. 2.4 (E.2.4): Die rechtliche Qualifikation und Strafzumessung werden vom Beschwerdeführer nicht angefochten. Es bestehen keine weiteren Beanstandungen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
6B_265/2025: Bundesgerichtsurteil zur rechtlichen Bewertung von Verkehrsbehinderung und Meinungsfreiheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine Studentin, beteiligte sich am 20. September 2019 an einer nicht bewilligten Demonstration in Lausanne, bei der sie zusammen mit anderen Teilnehmern die Verkehrswege auf der Pont Bessières blockierte. Dies führte zu erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsnetz. Sie wurde zunächst vom Polizeigericht und später vom Kantonsgericht Vaud wegen verschiedener Delikte, darunter der Behinderung von öffentlichen Dienstleistungen, verurteilt. Gegen das Urteil des Kantonsgerichts zog sie vor das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E.1**: Das Bundesgericht prüft die Anwendung von Art. 239 StGB (Behinderung öffentlicher Dienstleistungen), die auf die durch die Demonstration verursachten Verkehrsbehinderungen zutrifft. Es erkennt an, dass die Störung eine erhebliche Intensität hatte, da mehrere Linien betroffen waren und Verspätungen sowie Streckenabweichungen über mehrere Stunden entstanden. Die Handlungen der Beschwerdeführerin überschreiten das tolerierbare Mass von Einschränkungen durch die Ausübung des Versammlungsrechts.
**E.2**: Die Rechte der Beschwerdeführerin auf Meinungsäusserung und friedliche Versammlung (Art. 16 BV, Art. 22 BV, Art. 10 EMRK, Art. 11 EMRK) wurden im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Demonstration analysiert. Das Gericht anerkennt, dass die staatliche Eingriffe gerechtfertigt und verhältnismässig sind, insbesondere aufgrund der verursachten Verkehrsbehinderungen und der fehlenden Bewilligung für die Veranstaltung.
**E.3**: Die Argumente der Beschwerdeführerin, ihre Schuld sei gering oder von ehrenwerten Motiven getragen (Art. 52 und Art. 48 StGB), wurden zurückgewiesen. Das Bundesgericht stellte fest, dass ihre Handlungen erhebliche Konsequenzen hatten, und ihre Motivation – trotz einer möglicherweise idealistischen Absicht – keine aussergewöhnliche Strafminderung rechtfertigt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt. Die Gerichtskosten tragen die Beschwerdeführerin.
6B_228/2025: Urteil zur Verurteilung wegen mehrfacher versuchter Erpressung und Gewalt gegen Behörden und Beamte
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte A.________ wegen mehrfacher versuchter Erpressung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Tätlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von Fr. 800.--. Es sprach zusätzlich zwei Genugtuungszahlungen von Fr. 4'000.-- und Fr. 2'500.-- an Privatkläger aus, während andere Forderungen auf den Zivilweg verwiesen wurden. A.________ erhob Beschwerde und beantragte Freispruch sowie die Aufhebung der Freiheitsstrafe und weiterer Verfügungen.
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4A_203/2025: Urteil betreffend Parteientschädigung im Rechtsöffnungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG betrieb die C.________ Anlagestiftung (später B.________) über eine Forderung von CHF 161'550 und CHF 1'529.35, jeweils zzgl. Zinsen, worauf Rechtsvorschlag erhoben wurde. Das Bezirksgericht Zürich erteilte provisorische Rechtsöffnung für einen Teilbetrag und wies die Anträge auf Parteientschädigung ab. Die Klägerin stellte vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau eine Aberkennungsklage und beantragte u. a. eine Parteientschädigung. Das Handelsgericht hiess die Klage vollumfänglich gut und sprach der Klägerin eine Parteientschädigung für das Rechtsöffnungsverfahren vor dem Bezirksgericht zu. Gegen diese Kostenentscheidung wurde Beschwerde erhoben.
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6B_966/2024: Urteil zu Falsität in Dokumenten und Rechtsverletzungen im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vor der Vorinstanz wegen Falsität in Dokumenten sowie wegen mehrfacher prozessualer Betrugshandlungen schuldig gesprochen. Der Fall betraf unter anderem die falsche Angabe der wirtschaftlich berechtigten Person beim Eröffnen eines Postkonto-Vertrags im Jahr 2018, wobei A.________ fälschlicherweise angab, selbst berechtigt zu sein, während tatsächlich B.________ der wirtschaftlich Berechtigte war. Zudem wurde ihm vorgeworfen, B.________ bei der Vorlage falscher Unterlagen vor Gericht unterstützt zu haben, um dessen finanzielle Situation in Verbindung mit Alimentenzahlungen zu verschleiern. Die Strafe betrug eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, aufgeschoben mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. In der Berufung bestätigte die CARP die Verurteilung wegen Falsität in Dokumenten, hob jedoch die Verurteilung wegen mehrfachen prozessualen Betrugs aufgrund einer ungültigen Strafanzeige auf. Die Strafe wurde entsprechend auf 30 Tagessätze reduziert. A.________ erhielt eine teilweise Entschädigung für die Kosten der Verteidigung. A.________ erhob Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte, vom Vorwurf der Falsität in Dokumenten freigesprochen zu werden.
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5A_180/2025: Entscheidung zu Beschwerden im Zusammenhang mit der Einstellung von Fristen für eine Klage gemäss Art. 107 Abs. 5 SchKG und der Saisissbarkeit strittiger Vermögenswerte
Zusammenfassung des Sachverhalts
In den vorliegenden Verfahren geht es um drei Fristen zur Klage gemäss Art. 107 Abs. 5 SchKG, welche dem Unternehmen A.________ & B.________ Sàrl, in Liquidation, auferlegt wurden, um seinen Anspruch an strittigen Vermögenswerten zu klären, die in laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren durch das Amt für Betreibungswesen des Kantons Genf gepfändet wurden. Das Unternehmen hatte zuvor die Aussetzung des Verfahrens der Eigentumsklage gemäss Art. 106 ff. SchKG bis zur Klärung der Eigentumsfrage in parallel laufenden Strafverfahren beantragt.
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4A_106/2025: Urteil zum Anspruch auf Krankentaggelder einer Zusatzversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ war von 2017 bis 2020 durch ihren Arbeitgeber beim Kollektivvertrag der B.________ AG für Krankentaggelder versichert. Nach einer krankheitsbedingten Arbeitsniederlegung im März 2020 wurden Taggelder bis zum 31. Juli 2021 geleistet. Sie beanspruchte die Fortführung der Taggelder wegen einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit. Die B.________ AG stellte die Zahlungen ein mit der Begründung, die Versicherte sei in leidensangepassten Tätigkeiten teilweise arbeitsfähig. A.________ klagte auf Zahlung von Taggeldern, scheiterte jedoch vor Vorinstanz und bringt den Fall ans Bundesgericht.
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6B_203/2024: Urteil des Bundesgerichts über sexuelle Handlungen mit einem Kind
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird vorgeworfen, sexuelle Handlungen mit seiner Tochter B.________ begangen zu haben. Die Anklageschrift vom 15. Juni 2021 wirft ihm vor, zwischen dem 17. April 2014 und dem 18. März 2019, mehrere sexuelle Handlungen mit B.________ durchgeführt zu haben, die zum Nachteil ihrer Urteilsfähigkeit geschehen sind. Das Regionalgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem lebenslangen Tätigkeitsverbot für den Kontakt mit Minderjährigen. Das Obergericht sprach A.________ teilweise frei und verurteilte ihn erneut zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldbusse. A.________ erhebt nun Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts und bittet um unentgeltliche Rechtspflege.
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5A_557/2025: Entscheid in einem Fall betreffend Kindesbelange
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ ist die getrennt lebende Mutter von drei Kindern C.________, D.________ und E.________. Das Familiengericht Muri hatte das Sorgerecht an den Vater zurückgegeben und der Mutter Kontaktbeschränkungen sowie ein Aufenthaltsverbot in bestimmten Gemeinden auferlegt. Das Obergericht des Kantons Aargau trat auf die von der Mutter erhobene Beschwerde gegen diesen Entscheid nicht ein. Daraufhin erhob sie Beschwerde beim Bundesgericht.
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5D_13/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Rechtsstreit betrifft die italienischen Staatsangehörigen A.________ und B.________, die 2005 geheiratet haben. Nach der Scheidung durch das Tribunal de première instance in Genf am 27.06.2024 legten beide Parteien Berufung ein. Die Beschwerdeführerin verlangte in der Berufung unter anderem die Zusprache von 8'000 CHF als provisio ad litem sowie den Verzicht auf die Erhebung eines Kostenvorschusses, was die Vorinstanz ablehnte. Daraufhin erhob die Beschwerdeführerin einen subsidiären Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesgericht.
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6B_175/2025: Urteil bezüglich Erschleichung einer falschen Beurkundung und ergänzender Fragen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Einzelgericht des Kantons Basel-Stadt wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung zu einer Geldstrafe als Zusatzstrafe verurteilt. Teile der Anklage wurden eingestellt oder führten zu einem Freispruch. Das Appellationsgericht bestätigte diesen Schuldspruch und passte die Strafhöhe an. Mit Beschwerde verlangte A.________ die vollständige Aufhebung des Urteils und stellte diverse Verfahrensanträge.
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2C_457/2025: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (geb. 1992, serbischer Staatsangehöriger) erhielt nach seiner Eheschliessung mit einer in der Schweiz niederlassungsberechtigten kroatischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA. Nach der Trennung des Ehepaares widerrief das Migrationsamt des Kantons Aargau die Aufenthaltsbewilligung und ordnete seine Wegweisung aus der Schweiz und dem Schengen-Raum an. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos, weshalb er Beschwerde ans Bundesgericht erhob.
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5F_43/2025: Revision des Bundesgerichtsurteils betreffend Betreibungswesen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller beantragte die Revision des bundesgerichtlichen Urteils 5A_554/2025 vom 12. August 2025, in welchem das Bundesgericht auf seine Beschwerde nicht eingetreten war. Er machte unter anderem eine Verletzung von Verfahrensrechten und die fehlende Beachtung von substantiellen Vorbringen geltend. Zudem beantragte er die Sistierung von Vollstreckungsmassnahmen und den Erlass von Gerichtskosten.
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7B_722/2025: Nichtzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Sicherheitshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gegen eine Präsidialverfügung des Obergerichts des Kantons Zürich vom 21. Juli 2025, mit der Sicherheitshaft angeordnet wurde. Die Eingabe wurde in französischer Sprache verfasst; das Bundesgericht führte das Verfahren jedoch auf Deutsch.
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1C_442/2024: Nichterteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Verfahren wurde eingeleitet, nachdem A.________ (Beschwerdeführer) eine Einsprache gegen einen Strafbefehl des Statthalteramts des Bezirks Meilen erhoben hatte und gleichzeitig Strafanzeigen gegen den Polizeibeamten B.________ (Beschwerdegegner) wegen Amtsmissbrauchs, falscher Anschuldigung und einer Verkehrsregelverletzung stellte. Das Obergericht des Kantons Zürich verweigerte auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung zur Strafverfolgung des Polizisten, worauf der Beschwerdeführer beim Bundesgericht Beschwerde erhob.
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4A_275/2025: Urteil zur provisorischen Rechtsöffnung in einer Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes
Zusammenfassung des Sachverhalts
In einer Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes stellte die Gläubigerin C.________ einen Antrag auf provisorische Rechtsöffnung gegen den Schuldner B.________. Die Vorinstanz, das Gericht des Kantons Waadt, reformierte die erstinstanzliche Entscheidung und sprach eine provisorische Rechtsöffnung über den Betrag von 547'600 CHF zuzüglich Zinsen sowie über weitere 1'194.05 CHF aus. Der Schuldner B.________ und A.________ erhoben eine Beschwerde beim Bundesgericht, mit der sie die vollständige Ablehnung der Rechtsöffnungsanträge begehrten.
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5A_138/2024: Entscheidung zu Anfechtung von Beschlüssen einer Miteigentümerversammlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Miteigentümer eines Grundstücks, focht mehrere Beschlüsse einer Miteigentümerversammlung an, da diese ihn durch Nutzungsverbote und bauliche Einschränkungen betrafen. Nachdem das Bezirksgericht die Klage teilweise gutgeheissen hatte, wies das Kantonsgericht die Berufung weitgehend ab und trat auf einen Hauptantrag nicht ein.
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1C_179/2025: Zulässigkeit der Vertretung durch externe Anwaltskanzlei
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Schweizer Armeestab kündigte das Arbeitsverhältnis mit A.________, welcher Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhob und seine Weiterbeschäftigung verlangte. Zusätzlich beantragte er die Feststellung, dass der Armeestab durch eine externe Anwaltskanzlei nicht rechtmässig vertreten sei. Das Bundesverwaltungsgericht wies diesen Antrag mit Zwischenverfügung ab. Dagegen erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Zwischenentscheids sowie die Feststellung der Unzulässigkeit der externen Vertretung.
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2C_409/2025: Urteil des Bundesgerichts betreffend Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein dominikanischer Staatsangehöriger (A.________), der seit 1992 in der Schweiz lebt, erwirkte durch mehrfaches Fehlverhalten (Straffälligkeit, Sozialhilfebezug, Schuldenwirtschaft) den Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung, welche durch eine befristete Aufenthaltsbewilligung ersetzt wurde. Nach Ablehnung von Verlängerungsgesuchen durch kantonale Behörden und Nichteintreten des Verwaltungsgerichts aufgrund nicht geleisteten Kostenvorschusses wandte er sich an das Bundesgericht mit dem Ziel, seine Aufenthaltsbewilligung zu verlängern.
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1C_31/2023: Änderung des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Inhaltlich wird eine Gesetzesrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen angefochten. Die Revision modifiziert die Regelungen um Schutzobjekte von nationaler oder kantonaler Bedeutung, insbesondere durch die Streichung der kantonalen Zustimmungsbefugnis. Stattdessen sind Rechte zur Mitwirkung, sowie ein Rekurs- und Beschwerderecht vorgesehen. Die Beschwerdeführenden verlangen u.a. eine Rückführung in die bisherige Fassung und zusätzlich die Ausdehnung auf Schutzobjekte lokaler Bedeutung.
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5A_691/2025: Elektronische Zustellung und prozessuale Fragen in einem Verfahren betreffend Kindesbelange
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte in einem Verfahren betreffend Kindesbelange u.a. die sofortige Ferienaufnahme eines Kindes sowie Schadenersatz für psychische Belastungen. Das Obergericht des Kantons Zürich trat aufgrund verspäteter Einreichung auf die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen eine bezirksgerichtliche Verfügung sowie dessen \"superprovisorischen Sofortantrag\" nicht ein. Es führte zudem aus, dass kein Anspruch auf elektronische Zustellung gemäß Art. 139 ZPO bestehe. Der Beschwerdeführer zog diesen Entscheid vor das Bundesgericht und verlangte u.a. die elektronische Zustellung sowie eine materielle Beurteilung der Sache.
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5A_241/2025: Entscheid betreffend die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels in einer Zivilangelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, die Beschwerdeführerin, wandte sich gegen einen Entscheid der Juge déléguée der Ie Cour d'appel civil des Kantonsgerichts Freiburg vom 21. Februar 2025, der die Berufung gegen einen früheren Entscheid des Zivilgerichts Broye für offensichtlich unzulässig erklärte. In diesem Entscheid wurde unter anderem die Sorgerechtsregelung für ein minderjähriges Kind sowie eine Unterhaltsbeitragspflicht der Beschwerdeführerin angepasst.
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1C_129/2025: Entscheid zur Revision des kantonalen Dekrets zum Energiegesetz Basel-Landschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Sechs Personen beantragen die Aufhebung von bestimmten Änderungen des kantonalen Dekrets zum Energiegesetz im Kanton Basel-Landschaft, das nach einer Revision des Gesetzes beschlossen wurde. Strittig sind unter anderem strengere Bestimmungen zu erneuerbaren Energien bei Warmwasser und Heizwärmeerzeugern. Das Bundesgericht überprüft diese Bestimmungen und die vorinstanzliche Auslegung unter Willkürgesichtspunkten.
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5F_42/2025: Revisionsverfahren betreffend Aufhebung eines Urteils
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller reichte ein Revisionsgesuch gegen das Bundesgerichtsurteil 5A_553/2025 ein, das auf ein Nichteintreten auf seine vorherige Beschwerde gestützt war. Er beantragte die Aufhebung des Urteils, die Rückweisung an das Kantonsgericht, den Erlass der Gerichtskosten und die Sistierung der Vollstreckung. Das Bundesgericht prüfte die gesetzlichen Anforderungen der Revision gemäss Art. 121 ff. BGG.
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1C_446/2025: Urteil betreffend Abbruch und Neubau von Wohngebäuden in Riehen, Basel-Stadt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die B.________ AG beantragte eine Baubewilligung für den Abbruch von zwei Doppelmehrfamilienhäusern und den anschliessenden Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern sowie drei Reiheneinfamilienhäusern in Riehen, Basel-Stadt. Der Verband A.________ erhob gegen das Bauvorhaben Einsprache, die vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt (BGI) abgewiesen wurde. Während der Rekurs des Verbandes bei der Baurekurskommission teilweise gutgeheissen und die Angelegenheit zur weiteren Prüfung an das BGI zurückgewiesen wurde, bestätigte das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt die ursprüngliche Baubewilligung und wies den Rekurs des Verbandes ab. Der Verband A.________ beantragte beim Bundesgericht die Aufhebung des Entscheids und die Verweigerung der Baubewilligung, blieb jedoch erfolglos.
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4A_272/2025: Entscheid zur provisorischen Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG (Beschwerdeführerin) wurde in einer Betreibung durch die B.________ AG (Beschwerdegegnerin) zur Zahlung von CHF 318’551.55 aufgefordert. Das Bezirksgericht Arbon wies das Gesuch der B.________ AG um provisorische Rechtsöffnung ab. Das Obergericht des Kantons Thurgau hiess die dagegen erhobene Beschwerde gut und erteilte die provisorische Rechtsöffnung. Die Beschwerdeführerin beantragte beim Bundesgericht die Aufhebung des Entscheids des Obergerichts.
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4A_299/2025: Entscheidung des Bundesgerichts betreffend die provisorische Rechtsöffnung und Fragen der Zulässigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ hatte in einem Verfahren des kantonalen Amts für Betreibungen des Kantons Genf gegen den Zahlungsbefehl der Beschwerdegegnerin B.________ Einsprache erhoben. Das Gericht der ersten Instanz des Kantons Genf erteilte am 19. November 2024 für eine Forderung die provisorische Rechtsöffnung. Die Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts erklärte am 6. Mai 2025 die kantonale Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen diesen Entscheid als unzulässig, da die Anforderungen an die Begründung gemäss Art. 321 Abs. 1 ZPO nicht erfüllt waren.
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1C_386/2025: Entscheid zur Opferhilfe (Art. 22 Abs. 1 OHG)
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erlitt am 10. Januar 2024 durch einen tätlichen Angriff von B.________ Verletzungen. Der Täter wurde strafrechtlich verurteilt. Der Beschwerdeführer verlangte eine Genugtuungszahlung von CHF 35'000.--, erhielt jedoch nur CHF 2'000.-- vom kantonalen Sozialdienst. Die Vorinstanz wies die Beschwerde gegen diesen Entscheid ab.
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4A_271/2025: Urteil zur provisorischen Rechtsöffnung im Zusammenhang mit einer Immobilargantienverwertung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde richtet sich gegen das Urteil der Cour des poursuites et faillites des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 22. April 2025. Im kantonalen Verfahren wurde die provisorische Rechtsöffnung teilweise bewilligt, wobei die Pfändungsopposition von A.________ (Beschwerdeführerin/Pfändungsschuldnerin) bis zur Höhe von 547'600 CHF (mit Zinsen) und 1'194,05 CHF angehoben wurde. Dies basierte auf der Auslegung, dass für eine Immobilargantienverwertung der Verwirkungsfrist gemäss Art. 154 Abs. 1 SchKG (zwei Jahre) statt Art. 88 Abs. 2 SchKG (ein Jahr) gelte.
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4A_1/2025: Urteil zur Haftungsklage und Anwaltskostenentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Kläger (A.________) verlangt von der Beklagten (B.________ SA) Schadenersatz für angebliche Rechtsanwaltskosten, die durch das Abstimmungsverhalten der Beklagten bei einer Eigentümerversammlung entstanden seien. Er macht geltend, dass die Beklagte trotz eines bestehenden Interessenkonflikts abgestimmt und dadurch ein rechtswidriges Verhalten gezeigt habe. Der Kläger hat zuvor verschiedene gerichtliche Verfahren angestrengt, darunter ein Verfahren zur Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen.
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5A_341/2025: Rechtsgültigkeit der Zustellung eines Zahlungsbefehls in einer Betreibung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH wurde von der Gläubigerin B.________ betrieben. Ein Zahlungsbefehl des Regionalen Betreibungsamtes U.________ konnte zunächst nicht zugestellt werden und wurde schliesslich am 1. Februar 2024 an die Geschäftsführerin der A.________ GmbH übergeben. Später folgte eine Konkursandrohung durch das Regionale Betreibungsamt V.________. Die A.________ GmbH bestritt, dass der Zahlungsbefehl korrekt zugestellt wurde und erhob Beschwerde gegen die Konkursandrohung. Die Vorinstanzen wiesen die Beschwerde ab.
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5A_541/2025: Urteil zur Nichtleistung eines Kostenvorschusses in einem Beschwerdeverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Miteigentümer eines Grundstücks über eine einfache Gesellschaft, erhob Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, der die Auflösung der einfachen Gesellschaft und die Liquidation des Gemeinschaftsvermögens anordnete. Während des Verfahrens wurde dem Beschwerdeführer vom Bundesgericht eine Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses angesetzt, welche jedoch nicht genutzt wurde.
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7B_823/2025: Urteil zur Verlängerung der Untersuchungshaft (Unzulässigkeit)
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Graubünden, mit der die Verlängerung seiner Untersuchungshaft angeordnet wurde. Die Beschwerde wurde allerdings nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Tagen eingereicht. A.________ beantragte die Wiederherstellung der Frist gemäss Art. 50 BGG unter Berufung auf eine angeblich verursachte Säumnis durch seine amtliche Verteidigung.
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8C_687/2024: Entscheidung zur Invalidenrente und Integritätsentschädigung nach Unfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, erlitt zwei versicherte Unfälle, die zu einer Invalidenrente der Suva führten. Nach einem neuen Unfall im Jahr 2020 beantragte er eine Erhöhung der Invalidenrente. Die Suva erhöhte die Invalidenrente geringfügig, verwehrte jedoch eine höhere Integritätsentschädigung. Das kantonale Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau bestätigte den bisherigen Invaliditätsgrad und die bisherigen Leistungen, nachdem der Beschwerdeführer die Möglichkeit eines Rückzugs der Beschwerde ausschlug.
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5A_529/2025: Entscheid betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit Kindesbelangen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, beantragte beim Obergericht des Kantons Bern unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit im Privatkonkurs befindlichen Alimentenschuldner. Das Obergericht hatte zunächst nicht auf ihr Gesuch betreffend die unentgeltliche Rechtspflege im kantonalen Verfahren eingetreten, gewährte ihr jedoch in einem späteren Entscheid nachträglich diese unentgeltliche Rechtspflege. Der vorliegende Fall betrifft die gegen diesen ersten Nichteintretensentscheid erhobene Beschwerde ans Bundesgericht.
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4A_18/2025: Entscheid betreffend Forderungen aus Arbeitsvertrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Arbeitnehmer A.________ verklagt die B.________ GmbH in Liquidation auf Zahlung unter anderem von Bonus und Freistellungslohn. Nach vorhergehenden Entscheidungen des Einzelrichters des Bezirksgerichts Höfe, des Kantonsgerichts Schwyz und des Rückweisungsentscheids des Bundesgerichts wird erneut vor dem Bundesgericht Beschwerde erhoben.
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