Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
6B_853/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer legte Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich ein, welches ihn wegen Drohung, mehrfacher Diskriminierung und Aufruf zu Hass sowie mehrfacher Beschimpfung verurteilt hatte. Der Beschwerdeführer forderte zudem einen Wechsel des Pflichtanwalts und einen \"Stopp\" aller Fristen. Das Bundesgericht sah die fristgerecht eingereichte Beschwerde und die ersuchten Maßnahmen als unbegründet bzw. unzulässig an.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das angefochtene Urteil des Obergerichts wurde am 8. September 2025 dem Beschwerdeführer zugestellt. Die 30-tägige Beschwerdefrist endete am 8. Oktober 2025. Die Eingabe vom 11. Oktober 2025 war verspätet. Die frühere Eingabe vom 1. Oktober 2025 war fristgerecht. - **E.2:** Ein Stopp oder eine Verlängerung der gesetzlichen Beschwerdefrist ist unzulässig (Art. 100 Abs. 1 und Art. 47 Abs. 1 BGG). Der Beschwerdeführer hätte selber rechtzeitig einen neuen Anwalt organisieren müssen. Die Voraussetzungen für eine offizielle Beigabe eines Anwalts liegen nicht vor. - **E.3:** Die fristgerechte Eingabe des Beschwerdeführers genügte weder den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 und 106 Abs. 2 BGG noch setzte sie sich substantiell mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinander. Somit ist die Beschwerde unzulässig. - **E.4:** Aufgrund der Aussichtslosigkeit wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Reduzierte Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde nicht gutgeheissen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und Gerichtskosten auferlegt.
6B_793/2025: Begründung einer Beschwerde im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte im Strafverfahren gegen einen Strafbefehl Einsprache erhoben, erschien jedoch unentschuldigt nicht zur Hauptverhandlung. Gemäss Art. 356 Abs. 4 StPO ging dies als Rückzug der Einsprache in Rechtskraft über. Eine daraufhin eingereichte Beschwerde wurde vom Obergericht des Kantons Aargau wegen ungenügender Begründung abgelehnt. Der Beschwerdeführer gelangte daraufhin ans Bundesgericht und verlangte die Rückweisung an die Vorinstanz zur Neubeurteilung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Der Beschwerdeführer erschien unentschuldigt nicht zur Hauptverhandlung, wodurch die Einsprache gegen den Strafbefehl gemäss Art. 356 Abs. 4 StPO als zurückgezogen galt. Das Obergericht des Kantons Aargau trat aufgrund mangelhafter Begründung auf die Beschwerde des Beschwerdeführers nicht ein. - **E.2:** Eine Beschwerde an das Bundesgericht erfordert gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG eine klare Begründung. Der Beschwerdeführer legte jedoch nicht dar, inwiefern das obergerichtliche Nichteintreten rechtsfehlerhaft sei. - **E.3:** Der Beschwerdeführer brachte neue Tatsachen und materielle Vorbringen ein, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesgericht sein können. Diese sind gemäss Art. 99 Abs. 1 BGG unzulässig. - **E.4:** Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht genügt und trat daher nicht darauf ein.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und auferlegte die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer.
9C_484/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend Rentenansprüche in der Alters- und Hinterlassenenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Tessin ein. Dieses hatte die Beschwerde von A.________ gegen eine Mitteilung der kantonalen Ausgleichskasse vom 3. Juli 2025 betreffend eine Witwenrente wegen fehlender Anfechtbarkeit der Mitteilung für unzulässig erklärt.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1** Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen und uneingeschränkt sowohl seine Zuständigkeit als auch die Zulässigkeit von Beschwerden (Art. 29 Abs. 1 BGG). Die Zulässigkeit einer Beschwerde setzt unter anderem eine ausreichende Begründung voraus, die sich auf den Gegenstand der Streitigkeit bezieht und im vorliegenden Fall die formalen Anforderungen einer spezifischen Anfechtung der Unzulässigkeitsgründe der Vorinstanz erfüllen muss. - **E.2** Die Beschwerde von A.________ betrifft allein die inhaltliche Frage einer behaupteten Ungleichbehandlung zwischen geschiedenen Frauen und Witwen. Es fehlen jedoch Ausführungen zur Frage der Unzulässigkeit des vorinstanzlichen Urteils, das Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist. Die Beschwerde genügt daher den formalen Anforderungen des BGG nicht und ist offensichtlich unzulässig. - **E.3** Angesichts der klaren Unzulässigkeit wird das Verfahren vereinfacht nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG durchgeführt. Die Beschwerde wird ohne weiteren Aufwand behandelt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
6B_221/2024: Urteil betreffend Anklagegrundsatz, Sachverhaltsfeststellung und Strafzumessung im Zusammenhang mit Betäubungsmittelstrafrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde der mehrfachen qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten sowie einer achtjährigen Landesverweisung verurteilt. Ihm werden die Begleitung von Drogentransporten und die Unterstützung von grenzüberschreitenden Einfuhren von Kokain vorgeworfen. Diese Verurteilung stützt sich auf zwei Transporte von insgesamt 5'185 Gramm reinem Kokain, die im Dezember 2018 und Februar 2019 durchgeführt wurden.
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8C_474/2025: Zwischenverfügung zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Invalidenversicherungsstreit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer stellte beim Bundesverwaltungsgericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit seiner Beschwerde gegen eine Verfügung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA). Das Bundesverwaltungsgericht wies das Gesuch wegen fehlendem Nachweis der Mittellosigkeit ab und setzte einen Kostenvorschuss fest. Der Beschwerdeführer wandte sich dagegen an das Bundesgericht.
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7B_1074/2024: Entscheidung zur Erstellung eines DNA-Profils im Rahmen einer Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird verdächtigt, am 18. April 2024 insgesamt 5'005 Gramm Marihuana in einem gemieteten Zimmer eines Restaurants in U.________ besessen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld ordnete am 26. April 2024 die Erstellung eines DNA-Profils mittels Wangenschleimhautabstrich an, worauf A.________ erfolglos Beschwerde beim Obergericht des Kantons Thurgau erhob. Gegen diesen Entscheid wandte sich A.________ mit Beschwerde an das Bundesgericht.
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2C_652/2024: Entscheidung zur Eintretensfrage bei einem Gesuch um Aufenthaltsbewilligung als Härtefall
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die tunesische Staatsangehörige A.________, geschiedene Mutter zweier Kinder mit Niederlassungsbewilligung, stellte ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung als Härtefall, nachdem das Migrationsamt des Kantons Zürich eine Verlängerung ihrer abgeleiteten Bewilligung verweigert hatte. Parallel dazu beantragte sie die unentgeltliche Rechtspflege. Das Gesuch wurde durch das Migrationsamt, die Sicherheitsdirektion und das Verwaltungsgericht abgewiesen, wobei diese Stellen festhielten, dass keine wesentliche Änderung der Umstände erkennbar sei, die eine materielle Prüfung rechtfertigte. Das Bundesgericht hatte über die Eintretensfrage zu entscheiden.
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1C_89/2025: Verpflichtung zum Rückbau einer Zimmeranbauerweiterung und Fragen der Verwirkung im Planungs- und Baurecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer eines Ferienhauses in Küssnacht. Streitpunkt ist eine Zimmeranbauerweiterung und die Frage, ob die Behörden einen Rückbau verlangen können, oder ob der Anspruch auf Wiederherstellung durch Verwirkung erloschen ist. Die Vorinstanz hatte die Verwirkung verneint und die Verpflichtung zum Rückbau bestätigt.
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8C_29/2025: Urteil zur Unfalladäquanz eines psychischen Gesundheitsschadens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Immobilienverwalterin erlitt 2007 schwere Verletzungen bei einem Autounfall, darunter an der Halswirbelsäule, und litt nachfolgend an psychischen und physischen Beschwerden. Nach einer zeitlich befristeten Invalidenrente strich die Unfallversicherung (Allianz) ab 31. Oktober 2013 weitere Leistungen mit der Begründung, die Adäquanz des psychischen Gesundheitsschadens sei nicht gegeben. Die Sache wurde im Einspracheverfahren und vor dem Zuger Verwaltungsgericht behandelt. Dieses bejahte die Adäquanz und wies die Allianz an, die Ansprüche unter Berücksichtigung der psychischen Unfallfolgen neu zu prüfen.
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7B_891/2025: Urteil zum Ausstand und zur Beschwerdeerhebung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ stellte ein Ausstandsgesuch gegen den verfahrensleitenden Staatsanwalt, welches das Obergericht des Kantons Bern ablehnte und eine Beschwerde dagegen als \"krasse Fehlentscheidung\" bezeichnete. A.________ erhob schliesslich Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht, verbunden mit einem Ausstandsgesuch gegen zwei Bundesrichterinnen, gestützt auf deren frühere Mitwirkung und Parteizugehörigkeit.
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9C_53/2025: Urteil zur steuerlichen Abzugsfähigkeit und Verjährung bei Staats- und Gemeindesteuern sowie direkter Bundessteuer
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH, tätig im Bereich Treuhand- und Unternehmensberatung, stellte in ihrem Jahresabschluss 2019 Forderungen angefangener Arbeiten in Höhe von CHF 300'000 aus. Im Jahr 2020 nahm sie diverse Buchungen vor, einschliesslich eines Aufwandes von CHF 66'685 im Zusammenhang mit diesen Arbeiten. Die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden rechnete diesen Betrag als geschäftsmässig nicht begründeten Aufwand auf und veranlagte entsprechend die Steuerpflichtigen für die Steuerperiode 2020. Die Einsprache und die anschliessende Beschwerde beim Verwaltungsgericht blieben erfolglos. Dagegen richtete sich die Beschwerde an das Bundesgericht.
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6F_32/2025: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs betreffend Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller ersuchte um Revision eines Urteils des Bundesgerichts vom 15. Januar 2025, in dem eine Beschwerde gegen die vom Obergericht des Kantons Bern angeordnete Landesverweisung abgewiesen wurde. Die Landesverweisung erfolgte aufgrund einer Verurteilung wegen verschiedener Delikte, darunter versuchter Mord und Nötigung. Der Gesuchsteller brachte neue Tatsachen vor, welche das Kindeswohl betreffen sollen, einschliesslich einer behaupteten Autismus- und Herzerkrankung seines Sohnes.
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4D_171/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Mieterausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde verpflichtet, seine Wohnung bis zum 25. August 2025 ordnungsgemäss zu räumen (E.1). Das Obergericht des Kantons Solothurn bestätigte diesen Entscheid. Der Beschwerdeführer legte erfolglos Beschwerde beim Bundesgericht ein (E.2).
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7B_905/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht prüft eine Beschwerde von A.________ gegen einen Entscheid des Tribunal cantonal de l'État de Fribourg, der ihren kantonalen Rekurs gegen eine Einstellungsverfügung des kantonalen Staatsanwalts aufgrund unzureichender Begründung für unzulässig erklärt hatte.
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1C_532/2025: Unzulässigkeit der Abstimmungsbeschwerde betreffend eidgenössische Volksabstimmung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Markus Bolliger reichte beim Regierungsrat des Kantons Zürich eine Abstimmungsbeschwerde ein, in der er Unregelmässigkeiten im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. September 2025 über den Bundesbeschluss zu kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften geltend machte. Der Regierungsrat trat mangels Zuständigkeit nicht darauf ein. Daraufhin erhob Bolliger beim Bundesgericht Beschwerde.
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9C_430/2025: Abschreibung wegen Gegenstandslosigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte gegen eine Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug betreffend die Forderung eines Kostenvorschusses im Zusammenhang mit einem Verfahren in einer Krankenversicherungssache Beschwerde eingereicht. Nach Einreichung der Beschwerde stellte das Verwaltungsgericht klar, dass die ursprünglich gesetzte Frist für die Bezahlung des Kostenvorschusses aufgrund eines gestellten Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege hinfällig sei und im Falle einer Ablehnung des Gesuchs eine neue Frist gesetzt werden würde. Damit wurde der Beschwerde das Anfechtungsobjekt entzogen, und das Verfahren vor dem Bundesgericht wurde gegenstandslos.
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7B_1370/2024: Antrag auf Aktenentfernung wegen angeblicher Unverwertbarkeit von Beweismitteln
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt führt ein Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte, darunter A.________, wegen Verdachts auf gewerbsmässigen Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. A.________ beantragte die Entfernung zweier Geständnisse eines Mitbeschuldigten aus den Akten, da diese angeblich unter Anwendung einer verbotenen Beweiserhebungsmethode entstanden seien. Die Staatsanwaltschaft und das Appellationsgericht Basel-Stadt wiesen den Antrag zurück, worauf A.________ Beschwerde vor Bundesgericht führte.
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9C_55/2024: Entscheid über die Berechnung der Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Fall betrifft eine Auseinandersetzung zwischen der Pensionskasse des Kantons Waadt (CPEV) und dem Erben (Ehemann) einer Verstorbenen (B.________) über die Berechnung der Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten aus der beruflichen Vorsorge. Die Verstorbene war von 1992 bis 2008 als Richterin und dann bis 2011 als Lehrerin tätig. Sie war seit 2007 arbeitsunfähig und verstarb im September 2017. Die Streitfrage war, ob die Renten auf der Grundlage des letzten Gehalts als Richterin oder Lehrerin zu berechnen sind.
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4F_7/2025: Revisionsgesuch betreffend Gerichtskosten und Parteientschädigungen im Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchsteller (Erben des verstorbenen A.A.________) verlangen im vorliegenden Verfahren die Ergänzung eines früheren Revisionsentscheids des Bundesgerichts (4F_22/2024). Dieser Entscheid hatte das Urteil des Bundesgerichts im Verfahren 4A_554/2013 aufgehoben, jedoch nicht über die Neuverlegung von Gerichtskosten und Parteientschädigungen dieses Verfahrens entschieden. Die Kläger argumentieren, dass diese Kosten aufgrund des Gutheissens der Revision neu geregelt werden müssten. Die Gesuchsgegner beantragen teils die Abweisung, teils das Nichteintreten auf das Gesuch.
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2C_187/2025: Widerruf bzw. Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Es handelt sich um die Frage, ob die Aufenthaltsbewilligungen der kanadischen Staatsbürgerin A.________, ihrer beiden Söhne sowie deren Anspruch auf Familiennachzug infolge einer angeblichen Scheinehe mit ihrem Schweizer Ehemann verlängert werden müssen. Die Vorinstanz hatte die Ehe als Scheinehe qualifiziert und den Anspruch auf Verlängerung der Bewilligung verneint.
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1C_584/2025: Urteil zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Polen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der deutsche Staatsangehörige A.________ wurde von den polnischen Behörden per internationalem Haftbefehl gesucht, da ihm vorgeworfen wird, falsche Banknoten in Verkehr gebracht bzw. hierfür vorbereitet zu haben. Am 13. März 2025 wurde er bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Das Bundesamt für Justiz (BJ) genehmigte seine Auslieferung an Polen. Eine Beschwerde gegen die Auslieferung sowie ein Haftentlassungsgesuch wurden vom Bundesstrafgericht abgewiesen. A.________ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte u.a. die Verweigerung der Auslieferung, die Freilassung aus der Haft sowie die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung.
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9C_214/2025: Anspruch auf Intensivpflegezuschlag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdegegnerin A.________, Jahrgang 2017, erhält aufgrund Trisomie 21 und einer angeborenen Epilepsie Leistungen der Invalidenversicherung (IV). Nach einem Antrag auf Hilflosenentschädigung wurde ihr eine solche zunächst leichten, später mittleren Grades zugesprochen, jedoch jeweils kein Intensivpflegezuschlag (Verfügungen vom 21. April 2020, 22. März 2021 und 31. Juli 2024). Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen gewährte ihr den Zuschlag rückwirkend ab dem 1. September 2023, woraufhin die IV-Stelle Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
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6B_596/2025: Unzulässigkeit bei qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reiste am 17. März 2024 von Brasilien über Zürich nach Indien und führte dabei 7319 Gramm reines Kokain im Gepäck mit sich. Dieses wurde in Zürich sichergestellt. Vor dem Bundesgericht beantragt A.________ Freispruch, die Reduktion der Freiheitsstrafe oder Rückweisung an die Vorinstanz.
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6B_646/2025: Beschwerde wegen Rechtsverweigerung gegen das Obergericht des Kantons Aargau
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde erstinstanzlich vom Bezirksgericht Aarau wegen mehrerer Delikte verurteilt. Nach Zustellung des Dispositivs, aber ohne Berufungsanmeldung, verlangte seine Verteidigerin eine Urteilsbegründung. Das Obergericht wies darauf hin, dass eine Berufung nur durch deren Anmeldung hätte ergriffen werden können. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer beim Bundesgericht eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung.
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6B_724/2024: Urteil zur Strafzumessung, Entschädigung und Genugtuung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Bezirksgericht Zürich mehrfacher versuchter Anstiftung zur mehrfachen Tötung sowie verschiedener weiterer Straftaten für schuldig befunden. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 5 ½ Jahren und wurde zur Zahlung einer Busse verurteilt. Die Berufung führte zu einem Urteil des Obergerichts Zürich, das eine Freiheitsstrafe von 6 ½ Jahren, eine Geldstrafe und eine Landesverweisung aussprach. Eine Beschwerde ans Bundesgericht führte zur Rückweisung an das Obergericht, welches A.________ nur noch wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilte und eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse aussprach. Es sprach A.________ zudem für die Überhaft Genugtuung und Schadenersatz zu. A.________ beantragt mit der aktuellen Beschwerde eine vollständige Aufhebung des Urteils und die Einstellung des Verfahrens.
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6B_517/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Verfahren wegen versuchter Nötigung und weiterer Tatvorwürfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 8. Januar 2025, mit welchem er u.a. wegen versuchter Nötigung und weiterer Delikte zu einer bedingten Geldstrafe und einer Übertretungsbusse verurteilt wurde. Er erhebt Beschwerde beim Bundesgericht. Die Beschwerdeeingaben wurden jedoch verspätet bei der Post aufgegeben und die Vermutung der verspäteten Postaufgabe gemäss Poststempel konnte nicht widerlegt werden.
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6B_374/2025: Entscheid zur Strafzumessung und zum bedingten Strafvollzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A._________, wurde mehrfach wegen geringfügigem Diebstahl, Verletzungen von Verkehrsregeln, Fahren ohne Haftpflichtversicherung, Führen eines Fahrzeugs trotz Führerausweisentzugs sowie der Verwendung gefälschter Kontrollschilder schuldig gesprochen. Dies führte zu einem Widerruf seiner bedingten Entlassung und einer Strafe von fünf bzw. sechs Monaten Freiheitsstrafe durch die kantonalen Instanzen. Der Beschwerdeführer beantragte beim Bundesgericht die Umwandlung der Freiheitsstrafe in eine bedingte Strafe oder eine andere alternative Massnahme wie Hausarrest.
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