Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2C_551/2024: Urteil zur Staatshaftung wegen angeblicher Amtspflichtverletzung eines Regionalgerichtspräsidenten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, hat eine Staatshaftungsklage gegen den Kanton Bern eingereicht. Sie verlangt Schadenersatz und Genugtuung, da sie sich durch das Verhalten des Regionalgerichtspräsidenten Sidler in mehreren erbrechtlichen Verfahren psychisch destabilisiert und eingeschüchtert gefühlt habe. Dies habe dazu geführt, dass sie einem für sie nachteiligen Vergleich in einem Erbteilungsverfahren zugestimmt habe.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E.1:** Das Bundesgericht prüft zunächst die formellen Voraussetzungen der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und hält fest, dass diese erfüllt sind. **E.2:** Die Vorinstanz hat das Verfahren formell korrekt durchgeführt. Weder die Ablehnung einer mündlichen Verhandlung vor Bundesgericht noch die Nichtzulassung von Beweisanträgen oder die Nichtbeiladung des Regionalgerichtspräsidenten sind als willkürlich oder rechtsverletzend einzustufen. **E.4:** In Bezug auf den Staatshaftungsanspruch verneint das Bundesgericht die Widerrechtlichkeit, da dem Regionalgerichtspräsidenten keine wesentliche Amtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Fehler im Verfahren können durch Rechtsmittel korrigiert werden und begründen keinen Staatshaftungsanspruch. Zudem ist kein Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Regionalgerichtspräsidenten und dem Abschluss des Vergleichs erwiesen. **E.6:** Auch eine Haftung des Kantons Bern aus Billigkeit gemäss Art. 100 Abs. 2 PG/BE wird vom Bundesgericht verneint, da die Beschwerdeführerin nicht als unbeteiligte Dritte gilt und ihr keine unverhältnismässig schwere Betroffenheit nachgewiesen werden kann.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
7B_994/2025: Entscheid betreffend Massnahmen von Ersatz für Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde im Mai 2025 wegen Drohung und Gewalt gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB) strafrechtlich verfolgt. Nach telefonischen Drohungen und weiteren bedrohlichen Aussagen erliess das zuständige Gericht Untersuchungshaft, die mehrfach verlängert wurde. In einer späteren Phase wurden Ersatzmassnahmen zur Haft angeordnet, darunter ein psychiatrisches Behandlungsprogramm und Verbotsauflagen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht prüft von Amts wegen seine Zuständigkeit und die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Der Beschwerdeführer hat ein aktuelles Interesse am Verfahren, insbesondere aufgrund der angeordneten Massnahmen. - **E.2:** Es werden vorgebrachte formelle Mängel und Verletzungen des rechtlichen Gehörs geprüft. Die Argumente des Beschwerdeführers hinsichtlich Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie fehlender Berücksichtigung seiner Eingaben sind unbegründet, da die kantonale Behörde umfassend auf die relevanten Punkte eingegangen ist. - **E.3:** Der Beschwerdeführer bestreitet die Indizien zur Schuld sowie den Ernst und die Imminenz eines Risikos nach Art. 221 Abs. 2 StPO. Das Bundesgericht hält die Einschätzung der kantonalen Instanz aufrecht, gestützt auf psychiatrische Gutachten und vorhergehende Befunde. - **E.4:** Der Beschwerdeführer kritisiert die Ersatzmassnahme der Medikamentenverordnung im Rahmen der Behandlung. Das Bundesgericht hält fest, dass der Sachverhalt und die rechtliche Basis für diese spezifische Verpflichtung nicht hinreichend klar sind, und reformiert die Massnahme dahingehend, dass keine Medikamenteneinnahme und Kontrollpflicht verlangt wird.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, die Anordnung zur Medikamenteneinnahme reformiert und zusätzliche Kosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
7B_1074/2025: Nichteintreten auf Beschwerde wegen mangelhafter Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde von A.________ gegen die Entscheidung der Cour des plaintes des Bundesstrafgerichts vom 10. September 2025 wurde vom Bundesgericht aufgrund ungenügender Begründung als unzulässig erklärt. Die Cour des plaintes hatte zuvor einen von A.________ eingereichten Rechtsbehelf zurückgewiesen, da er die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung nicht erfüllte. Vorangegangen war die Verlängerung von Ersatzmassnahmen durch das regionale Zwangsmassnahmengericht am 12. August 2025, die A.________ angriff.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (E.1) Das Bundesgericht erläutert die Anforderungen des Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG, wonach Beschwerden ausführlich begründet werden müssen. Der Beschwerdeführer muss darlegen, inwiefern die angefochtene Entscheidung gegen das Recht verstösst. (E.1.2) Es wird festgehalten, dass die Cour des plaintes den Rechtsbehelf von A.________ mangels ausreichender Begründung für unzulässig erklärte. Die Argumente bezogen sich nicht auf die rechtliche Frage der Ersatzmassnahmen und waren überwiegend irrelevant. (E.1.3) Das Bundesgericht erkennt, dass A.________ auch in der Beschwerde vor dem Bundesgericht keine schlüssigen rechtlichen Argumente vorbringt, die die Entscheidung der Cour des plaintes infrage stellen könnten. (E.1.4) Aufgrund ungenügender Begründung und Nicht-Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. 2. (E.2) Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird aufgrund fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt (Art. 64 Abs. 1 BGG). Die Verfahrenskosten werden auf CHF 500 festgelegt, unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Beschwerdeführers.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
8C_475/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend Sozialhilfe und Versicherungsleistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer richtete eine Beschwerde an das Bundesgericht gegen Entscheide des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden. Die Beschwerde war in mehreren Punkten mangelhaft, insbesondere fehlten die vorinstanzlichen Entscheide als Beilagen. Obwohl dem Beschwerdeführer eine Nachfrist bis zum 25. August 2025 gesetzt wurde, folgte keine Nachbesserung.
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5A_257/2025: Urteil betreffend den Vollzug von Arrest gemäss Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Nach der Scheidung von A.________ und B.________ im Jahr 2012 wurden Unterhaltszahlungen für die Kinder und B.________ vereinbart. Später beantragte B.________ wegen ausstehender Beträge die Arrestierung von Immobilien im Eigentum von A.________. Der Streit umfasste insbesondere die Frage, ob B.________ auch für ihre mittlerweile volljährigen Kinder die Unterhaltsansprüche geltend machen konnte.
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5A_874/2025: Entscheidung über Nichteintreten auf Beschwerde betreffend Pfändung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen eine Pfändungsurkunde sowie ein Ausstandsgesuch vor der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn. Diese trat am 7. Oktober 2025 auf die Beschwerde und das Ausstandsgesuch nicht ein, setzte Verfahrenskosten von CHF 500 fest. Gegen dieses Urteil wandte sich der Beschwerdeführer an das Bundesgericht.
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9C_352/2025: Steuerrechtliche Streitigkeit über die Besteuerung von Einkommen und Vermögen für die Steuerperioden 2017 und 2018
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die verheirateten Steuerpflichtigen A.A.________ und B.A.________, die getrennte Wohnsitze (Schweiz und Ausland) haben, wurden vom Kanton Waadt gemeinsam besteuert. Streitgegenstand sind die Steuerbemessungen für die Steuerperioden 2017 und 2018 in Bezug auf die direkte Bundessteuer und die kantonalen sowie kommunalen Steuern (Steuerdomizil, Einkommensberechnung und Abzugsfähigkeit von Zinsen). Das Bundesgericht prüfte die Rechtmässigkeit der Steuerfestsetzungen, inklusive des inkorporierten Einkommens und der Ablehnung von Zinsabzügen.
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7B_899/2025: Entscheidung zu zwei Beschwerden betreffend Einstellungsverfügungen des Genfer Staatsanwalts
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hat zwei Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen des Genfer Staatsanwalts bei der Chambre pénale de recours der Cour de justice in Genf erhoben, die diese am 01.09.2025 abgelehnt hat. Daraufhin legte die Beschwerdeführerin am 03.09.2025 Beschwerden beim Bundesgericht ein, gleichzeitig beantragte sie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.
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7B_953/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in einer Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht gegen ein Urteil der Vorinstanz (Chambre pénale de recours der Cour de justice des Kantons Genf) ein, womit seine Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Genfer Staatsanwalts vom 26. Juni 2025 in Bezug auf eine Strafanzeige abgewiesen wurde. A.________ behauptete, er sei in der Haft von Mitgefangenen angegriffen worden und diese hätten von ihm den Rückzug seiner Anzeige verlangt. Die Vorinstanz wies die Beschwerde ab, und A.________ wandte sich ans Bundesgericht, wobei er auch um unentgeltliche Rechtspflege ersuchte.
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5A_887/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen verspäteter Eingabe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der unverheiratete Vater zweier Kinder, A.________, hatte im Dezember 2020 die Kinder widerrechtlich nach Slowenien verbracht. Die KESB Oberland Ost entschied im März 2021, der Mutter B.________ alleinige elterliche Sorge zuzusprechen und den persönlichen Verkehr zwischen dem Vater und den Kindern vorläufig nicht zu regeln. Nachdem frühere Rechtsmittel erfolglos geblieben waren, beantragte der Vater im Juni 2025 die Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Obergericht des Kantons Bern, Kindes- und Erwachsenenschutzgericht, wies das Gesuch als sinngemässes Revisionsgesuch ab und trat darauf nicht ein. Gegen diesen Entscheid erhob der Vater Beschwerde an das Bundesgericht.
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2C_351/2025: Urteil zu Aufenthaltsbewilligung und Sozialhilfebezug
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________, ein türkischer Staatsangehöriger, beantragte nach Ablauf seiner Aufenthaltsbewilligung zum Familiennachzug deren Verlängerung, was aufgrund seiner persönlichen Situation, seines strafrechtlichen Vorlebens und seiner Schulden verweigert wurde. Vor Bundesgericht berief er sich auf Art. 8 EMRK hinsichtlich seiner Beziehung zu seinen in der Schweiz lebenden Kindern, die Niederlassungsbewilligungen besitzen.
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6B_672/2025: Urteil zur strafrechtlichen Beurteilung unter anderem von Betrug und Falsifikation von Dokumenten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Fall betrifft A.________, welcher unter anderem wegen Escroquerie (Betrug) und Falsifikation von Dokumenten (faux dans les titres) angeklagt wurde. A.________, geschäftsführender Gesellschafter der C.________ GmbH, hatte im Jahr 2020 im Namen der Gesellschaft falsche Angaben in einer COVID-Kredit-Antragsformular gemacht, um 50'000 CHF Kredit zu erhalten. Das erhaltene Geld verwendete er zu einem großen Teil für persönliche Zwecke. Zuvor war er bereits wegen anderer Delikte in zwei Verfahren bedingt verurteilt worden. Die kantonale Gerichtsinstanz Valais bestätigte in zweiter Instanz die Verurteilung, erhöhte die Strafe und erkannte unter anderem auch eine Übertragung von Entschädigungsansprüchen durch die falschen Angaben. Gegen dieses Urteil wurde eine Beschwerde vor dem Bundesgericht erhoben.
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2F_20/2025: Urteil über ein Revisionsgesuch wegen Widerrufs der Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein albanischer Staatsangehöriger, erhielt ursprünglich eine Aufenthaltsbewilligung durch Familiennachzug nach der Heirat mit einer Schweizerin. Nach der Scheidung verlor er diese Aufenthaltsbewilligung. Nach erneuter Einreise und einer weiteren Eheschliessung in der Schweiz wurde ihm eine neue Aufenthaltsbewilligung erteilt. Nach der zweiten Scheidung widerrief das Migrationsamt des Kantons St. Gallen seine Aufenthaltsbewilligung, was durch verschiedene kantonale Instanzen bestätigt wurde. Das Bundesgericht trat schliesslich mit Urteil vom 15. September 2025 wegen offensichtlicher Unzulässigkeit nicht auf die Beschwerde ein. Nun beantragte A.________ die Revision dieses Urteils, ohne einen gesetzlichen Revisionsgrund anzuführen.
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5A_353/2025: Urteil betreffend vorläufige Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG führte Arbeiten an einem Spitalneubau auf dem Grundstück der Stiftung B.________ durch. Diese Arbeiten umfassten den Einbau von Bodenbelägen sowie Rückbau- und Reparaturarbeiten. Rechnungen für diese Arbeiten wurden nicht bezahlt, worauf die A.________ AG beim Handelsgericht Zürich die vorläufige Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten beantragte. Das Handelsgericht lehnte die Gesuche ab und wies die vorläufig bereits eingetragenen Pfandrechte zur Löschung an. Die A.________ AG reichte Beschwerden in Zivilsachen beim Bundesgericht ein.
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5A_906/2025: Beschwerde gegen die fürsorgerische Unterbringung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wurde von der KESB Appenzell Ausserrhoden fürsorgerisch in einem Alters- und Pflegeheim auf einer geschlossenen Station untergebracht. Im weiteren Verlauf teilte sie mit, dass sie derzeit nicht entlassen werden wolle, weshalb das Obergericht Appenzell Ausserrhoden die Beschwerde als gegenstandslos abschrieb. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht, ohne konkrete Anträge zu stellen oder den Entscheid hinreichend zu begründen.
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9C_372/2025: Rückzug der Beschwerde im Bereich der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ hatte eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Tribunal cantonal de la République et canton du Jura, Cour des assurances, eingereicht (Entscheid vom 4. Juni 2025). Mit Schreiben vom 10. Oktober 2025 erklärte sie, diese Beschwerde zurückzuziehen.
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9C_435/2025: Entscheid betreffend eine Beschwerde wegen behauptetem Rechtsverweigerung bei Steuerstreitigkeiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hat gegen einen Zahlungsbefehl über eine Steuerforderung aus dem Jahr 2013, ausgehend vom Staat Wallis, Widerspruch eingelegt und später eine Klage nach Art. 85a SchKG auf Feststellung der Nichtbestehung der Forderung eingereicht. Die Klage wurde vom Bezirksgericht Hérens und Conthey abgewiesen. In der anschliessenden kantonalen Berufung rügte A.________ ein angebliches Zögern des kantonalen Gerichts, die Sache zu entscheiden, und reichte dafür eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung beim Bundesgericht ein.
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9C_684/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde bezüglich Leistungen aus der Berufsvorsorge
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ lebte seit 2010 in einem Konkubinat mit B.________, der Leistungen aus der Caisse de pensions de l'État de Vaud (CPEV) bezog. Nach dem Tod von B.________ am 31. August 2022 verweigerte die Pensionskasse A.________ eine Rente für Konkubinatspartner mit der Begründung, dass solche Leistungen für bereits pensionierte Personen gemäss seit dem 1. Januar 2003 geltender Regeln nicht vorgesehen seien. A.________ klagte vor dem Tribunal cantonal des Kantons Waadt, welches die Klage wegen mangelnder Zuständigkeit als unzulässig erklärte.
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5A_879/2025: Urteil zur Rechtsverweigerung im Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, wandte sich mit einer Beschwerde gegen das Obergericht des Kantons Zürich an das Bundesgericht. Sie machte geltend, dass das Obergericht sowie das Bezirksgericht Winterthur Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung begangen hätten. Es ging in der Sache um ein abgeschlossenes Scheidungsverfahren sowie um ein nicht weiter verarbeitetes Ausstandsbegehren gegen die zuständige Bezirksrichterin.
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4A_643/2024: Streit um Mietvertrag und Autorisation zur Prozessführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA (Mieterin) stritt mit der B.________ Ltd. (Vermieterin) bezüglich mehrerer Mietverträge über eine Geschäftslokalität und ein Schaufenster in einem Hotel in Genf. Die Mieterin hatte den Mietvertrag vorzeitig beendet, doch die Vermieterin forderte ausstehende Mietzahlungen sowie weitere Kosten. Die Mieterin bestritt die Gültigkeit der Autorisation zur Prozessführung, welche im Rahmen der Schlichtung erfolgt war, und stellte weitere Ansprüche. Das Mietgericht hatte teilweise zugunsten der Vermieterin entschieden, und die Entscheidung wurde von der kantonalen Instanz bestätigt. Die Rechtsfrage lag schliesslich dem Bundesgericht vor.
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9C_483/2025: Entscheid betreffend die Unzulässigkeit einer Beschwerde in einem Versicherungsfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte beim Gericht eine Beschwerde gegen einen Entscheid des kantonalen Versicherungsgerichts Freiburg ein, das seine Beschwerde gegen eine Ablehnung der Rentenleistung durch das kantonale Invalidenversicherungsamt aufgrund eines ungenügenden Invaliditätsgrades abgewiesen hatte. Das Bundesgericht prüfte, ob die Anforderungen an die Beschwerdebegründung erfüllt sind.
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6B_668/2025: Formalrechtliche Unzulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen wegen unzureichender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte am 15. August 2025 Beschwerde in Strafsachen gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Neuenburg vom 7. Mai 2025 ein. Die kantonale Strafkammer hatte sein gegen ein vorheriges Urteil des Bezirksgerichts Littoral und Val-de-Travers eingelegtes Rechtsmittel teilweise gutgeheissen, ihn allerdings in mehreren Punkten für schuldig befunden (u.a. wegen Vertrauensmissbrauchs, falscher Mitteilungen gegenüber Handelsregisterbehörden und Fahren ohne Erlaubnis). Die Strafe wurde auf eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten ohne Bewährung ergänzt durch Tagegeldstrafen, wobei teilweise auf frühere Urteile abgestimmt wurde.
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9C_473/2025: Entscheid zur Akteneinsicht und Ausstand im Steuerverfahren des Kantons Aargau
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ehemals Miteigentümerin einer Liegenschaft in B.________, beantragte Akteneinsicht und den Ausstand einer Steuerkommissärin, da sie die Objektivität der Veranlagungsentscheide anzweifelte. Das Kantonale Steueramt und die Steuerkommission B.________ lehnten ihre Gesuche mangels konkreter Ausstandsgründe ab. Diese Entscheidungen wurden durch das Spezialverwaltungsgericht und das kantonale Verwaltungsgericht bestätigt.
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6B_663/2025: Urteil betreffend die Unzulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Strafrechtsangelegenheiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde von der Strafkammer des Kantonsgerichts Waadt für eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln, darunter ein gefährliches Überholmanöver und ein chikanierendes Bremsen, verurteilt. Diese Verurteilung beinhaltete eine Freiheitsstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 CHF mit einer zweijährigen Bewährungsfrist sowie eine Geldstrafe über 600 CHF, welche durch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen gedeckt war. Der Beschwerdeführer wandte sich ans Bundesgericht und beantragte unter anderem die Aufhebung des Urteils, verletzungsbedingte Schadensersatzansprüche sowie eine administrative oder technische Untersuchung des Fahrzeugs des Geschädigten (Intimierten), B.________.
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8C_542/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde wegen verpasster Frist und unzureichender Eingabe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen zwei Entscheide des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden ein. Die erste Eingabe erwähnte den Entscheid vom 30. Juni 2025 (VS-Nr. 2024/45), jedoch ohne die erforderlichen Unterlagen. Im Rahmen einer Nachfrist wurde der Entscheid vom 23. Dezember 2024 (IV24/008 + IV24/012) eingereicht. Beide Akten lagen ausserhalb der Rechtsmittelfrist, und die Eingabe war unzulänglich.
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4A_425/2025: Entscheidung zu einer Mieterausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wurde mit einem Entscheid des Kantonsgerichts Zug angewiesen, eine Wohnung bis spätestens am 1. September 2025 zu räumen. Das Obergericht des Kantons Zug trat auf eine dagegen erhobene Berufung wegen ungenügender Begründung nicht ein. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.
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8C_549/2025: Entscheidung über die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen ein Rückweisungsurteil betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Es geht um Streitigkeiten betreffend Ergänzungs- und Prämienverbilligungsleistungen der AHV/IV sowie Rückforderungen für die Jahre 2021 und 2022. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hob den Einspracheentscheid der Stadt Zürich teilweise auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurück. Der Beschwerdeführer wandte sich dagegen mit einer Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_438/2025: Entscheid zur Prozessführungsbefugnis bei Unterhaltsansprüchen eines volljährigen Kindes
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ sind seit 2022 in einem Scheidungsverfahren. Nach der Volljährigkeit ihrer Tochter C.________ beantragte die Mutter eine Anpassung der Unterhaltsbeiträge, während der Vater deren Fortführung in bisheriger Höhe verlangte. Das kantonale Gericht regelte die Unterhaltsfrage für die volljährige Tochter neu, worauf der Vater Beschwerde führte und dabei im Namen der Tochter handelte.
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8C_533/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Anrechnung rückwirkend ausbezahlter Renten bei Ergänzungsleistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Nichtvergütung von Krankheitskosten für das Jahr 2021 durch die kantonale Ausgleichskasse Solothurn. Die Vorinstanz hatte die polnische Rente, die erst im Folgejahr ausbezahlt wurde, gemäss Art. 14 Abs. 6 ELG als Einnahme für das Jahr 2021 angerechnet, wodurch ein Einkommensüberschuss entstand und die geltend gemachten Krankheitskosten nicht vergütet wurden. Das Bundesgericht trat mangels hinreichender Begründung nicht auf die Beschwerde ein.
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7B_736/2025: Entscheidung betreffend die Aufhebung von Siegeln
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht beurteilte eine Beschwerde von A.________ gegen die Aufhebung von Siegeln, die der Staatsanwalt des Bezirks Ost-Waadt beantragt hatte. Die Siegel betrafen Dokumente und elektronische Geräte, die bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurden. Der Beschwerdeführer berief sich auf Berufspflichten, den Status als Arzt und militärische Geheimhaltung sowie seine Rolle als \"Whistleblower\". Das kantonale Gericht hatte die Aufhebung der Siegel angeordnet.
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5A_886/2025: Rechtsverweigerungsbeschwerde und Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Obergericht des Kantons Zug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte mehrfach unentgeltliche Rechtspflege in verschiedenen zivilrechtlichen Verfahren vor dem Obergericht des Kantons Zug. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass eine rückwirkende Bewilligung nicht möglich sei und die entsprechenden Entscheide bereits gefällt worden seien. Der Beschwerdeführer brachte daraufhin eine Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Bundesgericht ein und stellte gleichzeitig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung im vorliegenden Verfahren.
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8C_550/2025: Nichteintreten auf Beschwerde im Bereich der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wehrte sich gegen den Einspracheentscheid der Helsana Unfall AG, der eine Leistungspflicht für Rückenbeschwerden nach einem Unfall verneinte. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte den Einspracheentscheid. Die Beschwerdeführerin legte Beschwerde vor dem Bundesgericht ein, scheiterte jedoch an den formellen Anforderungen an eine genügende Beschwerdebegründung.
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8C_403/2025: Nichteintreten aufgrund der Nichtleistung des Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 16. Mai 2025 im Bereich der Unfallversicherung. Nachdem sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt wurde, erhielt A.________ eine nicht verlängerbare Nachfrist zur Leistung eines Kostenvorschusses. Innerhalb dieser Frist reichte er jedoch keinen Vorschuss ein, sondern ersuchte um eine Neubeurteilung seines Gesuchs, ohne neue Tatsachen oder veränderte Verhältnisse darzulegen.
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5A_332/2025: Entscheid zur medizinischen Vertretung minderjähriger Kinder bei Konflikten zwischen den Eltern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eltern A.________ und B.________ teilen die elterliche Gewalt über ihre beiden Kinder C.________ (geb. 2009) und D.________ (geb. 2011). Aufgrund eines langanhaltenden Konflikts bezüglich medizinischer Entscheidungen wurde den Eltern diese Entscheidungsbefugnis durch eine Curatelle nach Art. 308 Abs. 1 ZGB entzogen und an eine Drittperson delegiert. Der Vater A.________ beantragte die Übertragung der medizinischen Entscheidungsbefugnis auf sich allein.
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8C_488/2025: Urteil zur Frage der Kostenübernahme für eine Badeorthese durch die Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geboren 2023, leidet an einer fibulären Hemimelie (Geburtsgebrechen Ziff. 177) und beantragte bei der IV-Stelle des Kantons Aargau die Kostenübernahme für eine wasserfeste Badeorthese. Die IV-Stelle lehnte das Begehren ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diese Verfügung, woraufhin A.________ Beschwerde beim Bundesgericht erhob, mit dem Antrag auf Kostengutsprache für die Badeorthese.
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