Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
6B_459/2024: Urteil zu Missbrauch von Vertrauen, gewerbsmässig Betrug, rechtswidrigen Sozialhilfebezügen und Verletzung von Unterhaltspflichten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde zunächst vom Strafgericht des Bezirks La Glâne und anschliessend vom Kantonsgericht Freiburg unter anderem wegen Missbrauchs von Vertrauen, gewerbsmässigen Betrugs, rechtswidriger Sozialhilfebezüge sowie Verletzung von Unterhaltspflichten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, mehrere Personen durch umfangreiche Täuschungen in die Irre geführt zu haben, um Geld zu erschleichen, welches er hauptsächlich für Glücksspiel verwendet habe. Zudem habe er während einer Periode keine Unterhaltsbeiträge für seinen Sohn geleistet und Sozialhilfeleistungen erhalten, ohne dabei andere Einkünfte anzugeben. Die Vorinstanzen verhängten eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren.
Zusammenfassung der Erwägungen
Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör, vor allem durch die Nichtberücksichtigung seiner Argumente. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Kantonsgericht die wesentlichen Punkte geprüft habe und keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliege. Das Gericht prüft die Vorwürfe des Beschwerdeführers, wonach die Beweiswürdigung willkürlich und die Unschuldsvermutung verletzt sei. Es wird festgestellt, dass die Vorinstanz die Beweise im Gesamtkontext und nachvollziehbar gewürdigt habe. Der Beschwerdeführer bestreitet die Voraussetzungen der gewerbsmässigen Betrugsanklage. Das Gericht bestätigt, dass er durch ein komplexes Geflecht aus Täuschungen, in Verbindung mit Vorsatz und wiederholten Betrügereien, gewerbsmässigen Betrug begangen habe. Die Strafe wurde unter Berücksichtigung der schweren Schuld des Beschwerdeführers, seiner Vorstrafen, seines fehlenden Unrechtsbewusstseins und der Dauer der Straftaten festgelegt. Die Höhe der Strafe war nicht übermässig schwer und im Rahmen des richterlichen Ermessens.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und lehnt das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Die Kosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
1C_71/2025: Entscheid zur Vertragsanpassung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, war seit dem 1. April 2012 beim Kanton Wallis als Inspektor der Arbeit und später auch als Jurist tätig. Aufgrund wiederholter Konflikte mit seinen Vorgesetzten erhielt er im Jahr 2019 eine informelle und im September 2020 eine formelle Verwarnung. Im Juni 2021 wurden seine Arbeitsverhältnisse vom Staatsrat des Kantons Wallis wegen Loyalitäts- und Verhaltensproblemen gekündigt. Gleichzeitig beanspruchte der Beschwerdeführer eine Neubewertung seiner Leistung für das Jahr 2020, was abgelehnt wurde. Der Beschwerdeführer bestritt alle Entscheidungen und ergriff rechtliche Schritte, die letztlich zur Zurückweisung der Beschwerden durch das kantonale Gericht führten.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der eingereichten Beschwerde von Amts wegen. Entscheide in Bezug auf nicht-pädagogische Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst sind nur unter spezifischen Bedingungen zulässig (Art. 83 lit. g und Art. 85 Abs. 1 BGG). Der Beschwerdeführer kann gegen die Kündigung und die Leistungsbewertung für das Jahr 2020 Beschwerde führen, nicht jedoch gegen die formelle Verwarnung und neue Forderungen wie die Vergütung von Schadensersatz. Teile der Beschwerde sind somit unzulässig. Der Beschwerdeführer behauptet eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs, insbesondere bezüglich der Dokumentationen der Zeugenaussagen und fehlender Prüfungsunterlagen. Diese Vorwürfe sind nicht hinreichend substanziiert und in Bezug auf die Anforderungen des Art. 106 Abs. 2 BGG unzulässig. Der Beschwerdeführer rügt die Kündigung, die Verwarnung und die Leistungsbewertung unter dem Vorwurf der Willkür (Art. 9 BV). Das Bundesgericht hält die Anwendung des kantonalen Personalsrechts (insbesondere der Art. 30 Abs. 1 und 58 LcPers sowie Art. 20 LcPers) durch das kantonale Gericht nicht für willkürlich. Der Beschwerdeführer erfüllt die qualifizierten Begründungsanforderungen nicht und konfrontiert das Gericht hauptsächlich mit einer appellatorischen Darstellung. Der behauptete Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung ist ebenfalls nicht ausreichend begründet und daher unzulässig.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit sie zulässig war, auferlegte die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer und gewährte keine Parteientschädigung.
4F_38/2025: Revision eines bundesgerichtlichen Urteils
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller machte ein Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts (4D_112/2025) vom 15. August 2025 geltend, welches das Bundesgericht mangels Leistung des Kostenvorschusses im vereinfachten Verfahren nicht behandelte. Das Revisionsgesuch wurde nicht rechtsgenügend begründet. Es wurde ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt, welches ebenfalls abgewiesen wurde.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Urteile des Bundesgerichts sind grundsätzlich rechtskräftig und können nur aus den in Art. 121 bis Art. 123 BGG abschliessend aufgeführten Gründen revidiert werden. Rechtsschriften müssen sich auf Revisionsgründe beziehen, eine klare Begründung enthalten und darlegen, inwiefern das vorliegende Urteil rechtsfehlerhaft sei. Die Eingabe des Gesuchstellers genügte diesen Anforderungen offensichtlich nicht. Der Gesuchsteller argumentierte, er akzeptiere das Urteil nicht, sei jedoch nicht auf einen konkreten Revisionsgrund eingegangen. Auch der Einwand zu den Kosten und eine generelle Forderungsablehnung boten keine Grundlage für eine Revision nach Art. 121 - Art. 123 BGG. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da das Revisionsgesuch als aussichtslos eingestuft wurde (Art. 64 Abs. 1 BGG). Aufgrund des Verfahrensausgangs wurden dem Gesuchsteller Gerichtskosten von CHF 500.– auferlegt, jedoch keine Parteientschädigung zugunsten des Gesuchsgegners zugesprochen, da für diesen kein Aufwand entstanden war (Art. 68 Abs. 3 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Revisionsgesuch wurde nicht behandelt und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Zudem wurden Gerichtskosten auferlegt, jedoch keine Parteientschädigung zugesprochen.
4D_229/2025: Urteil zur Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, mit dem dieses eine Beschwerde betreffend die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für eine Steuerforderung in der Höhe von 4'188.15 CHF nebst Zins nicht behandelte. Mit seiner Eingabe an das Bundesgericht beantragte der Beschwerdeführer sinngemäss auch die Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege.
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1C_656/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Rückerstattung des Führerausweises
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte beim Service des automobiles et de la navigation des Kantons Waadt die Rückerstattung seines Führerausweises, nachdem ihm dieser 2013 auf unbestimmte Zeit entzogen wurde. Aufgrund nicht erfüllter Bedingungen, insbesondere einer kontrollierten Abstinenz, erwies sich der Antrag als erfolglos. A.________ legte daraufhin Beschwerde bei der Cour de droit administratif et public des Kantonsgerichts Waadt ein, die diese als unzulässig erklärte und die Angelegenheit zurück an die Verwaltungsbehörde überwies. Vor dem Bundesgericht machte A.________ geltend, dass ein formeller Rechtsverweigerungstatbestand und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorlägen.
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4D_213/2025: Entscheid betreffend Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer focht das Urteil des Bezirksgerichts Weinfelden vom 2. Juni 2025 vor dem Obergericht des Kantons Thurgau an, welches seine Beschwerde am 30. September 2025 abwies, soweit es darauf eintrat. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2025 wollte der Beschwerdeführer beim Obergericht Einsprache erheben. Das Obergericht leitete diese Eingabe an das Bundesgericht weiter, wo diese als Beschwerde behandelt wurde. Der Beschwerdeführer stellte zudem ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren.
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5A_1024/2025: Entscheidung betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde in Zivilsachen im Zusammenhang mit einer Pfändungsankündigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Schweizerische Eidgenossenschaft betrieb den Beschwerdeführer für eine Forderung nebst Zinsen sowie Kosten. Nach einer erfolglosen Beschwerde gegen die definitive Rechtsöffnung sowie eine Pfändungsankündigung wandte sich der Beschwerdeführer mit einer Eingabe an das Bundesgericht, die als Beschwerde in Zivilsachen entgegengenommen wurde. Er bestritt seine Identität als Schuldner, die Frage der Identität war jedoch bereits im Rechtsöffnungsverfahren geprüft worden.
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5A_531/2024: Teilweise Gutheissung der Beschwerde bezüglich der Unterhaltsbeiträge
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Fall betrifft eine Beschwerde gegen ein Urteil der Cour de justice des Kantons Genf, das die Unterhaltsbeiträge, die ein Vater (A.A.) an seine beiden Kinder (C.A. und D.A.) zu leisten hat, neu geregelt hat. Die Eltern der Kinder sind seit 2016 getrennt, wobei der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. In der Folge ging es nur noch um die Höhe der Unterhaltsbeiträge. Der Beschwerdeführer (A.A.) focht das Urteil der Vorinstanz an und argumentierte, er sei finanziell nicht in der Lage, Unterhaltszahlungen zu leisten, und bot alternative Begründungen hinsichtlich seiner Einkommenssituation an.
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5A_690/2025: Erbrechtliche Streitigkeit über die Anrechnungswerte einer Nachlassparzelle
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin verlangt mittels Beschwerde die Aufhebung eines Urteils des Obergerichts Zürich, welches sich mit einer erbrechtlichen Streitigkeit um die Bewertung und Zuweisung einer Nachlassparzelle befasste. Die Vorinstanzen hatten bereits rechtskräftig entschieden, dass die Kulturlandparzelle zu einem Anrechnungswert von Fr. 58'120.-- der Beschwerdegegnerin als Alleineigentümerin zuzuweisen sei. Die Beschwerdeführerin hatte in einem neuen Verfahren eine höhere Bewertung der Parzelle und eine Neuverteilung des Nachlasses beantragt, was von den Vorinstanzen wegen abgeurteilter Sache zurückgewiesen wurde.
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4D_192/2025: Nichteintreten auf Beschwerde wegen fehlender Kostenvorschussleistung und ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Wallis, I. Zivilrechtliche Abteilung, vom 2. Oktober 2025, welcher seinerseits auf eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Bezirksgerichts Visp vom 22. September 2025 nicht eingetreten war. Die Beschwerde richtet sich gegen das definitive Rechtsöffnungsverfahren.
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7B_1086/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ führte Beschwerde in Strafsachen gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 26. September 2025. Gegenstand waren die Abweisung eines Gesuchs um Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen die B.________ AG wegen Sachentziehung und das Nichteintreten auf ihr kantonales Rechtsmittel, das aufgrund unzureichender Begründung entschieden wurde.
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1D_18/2025: Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Mitglieder kantonaler Behörden
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte Strafanzeigen gegen kantonale Behördenvertreter aus St. Gallen, darunter Regierungsrat B.________ und Kantonsrichter C.________, ein. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrats verweigerte die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens. Mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde verlangte A.________ die Aufhebung des Beschlusses und die Erteilung der Ermächtigung.
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7B_1042/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Zürich (III. Strafkammer) wies eine Beschwerde von A.________ gegen eine Einstellungsverfügung des Statthalteramts Bezirk Meilen ab bzw. trat teilweise nicht darauf ein. Gegen diesen Entscheid reichte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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6F_33/2025: Revisionsgesuch und \"Betrugsverfahrens-Beschwerde\"
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin tötete 2019 einen siebenjährigen Jungen und wurde aufgrund ihrer Schuldunfähigkeit nicht strafrechtlich verurteilt, jedoch verwahrt. Das Bundesgericht bestätigte diese Verfügungen im Urteil vom 26. Januar 2023 (6B_1123/2022). Mit Eingabe vom 24. September 2025 beantragte sie unter dem Titel \"Betrugsverfahrens-Beschwerde\" die Nichtigerklärung der Gerichtsentscheide sowie ihre Entlassung aus dem Vollzug. Das Bundesgericht behandelte diese Eingabe als Revisionsgesuch im Sinne von Art. 121 ff. BGG. Zudem verlangte die Gesuchstellerin den Ausstand des gesamten Bundesgerichts und die Einsetzung eines Sonder-Generalbundesanwalts.
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4D_190/2025: Nichteintretensentscheidung im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen die definitive Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer legte gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Wallis Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Beschwerde richtete sich gegen den Entscheid des Bezirksgerichts Visp, bei dem das Kantonsgericht auf die Beschwerde nicht eingetreten war.
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7B_326/2025: Rückweisung an die Staatsanwaltschaft betreffend gewerbsmässigen Betrug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Luzern hatte Anklage gegen zwei Beschuldigte erhoben, die im Zeitraum von 2007 bis 2017 Finanzprodukte verkauft und ein Ponzi-System betrieben haben sollen. Das Kriminalgericht Luzern verurteilte die Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und anderen Delikten, wies sie teilweise frei und verhängte Freiheitsstrafen. Das Kantonsgericht Luzern hob auf Berufung hin das Urteil auf und wies die Strafsache an die Staatsanwaltschaft zur Beweisergänzung zurück. Diese Rückweisung wurde angefochten.
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6F_28/2025: Unzulässigkeit des Gesuchs um rückwirkende Ablehnung der Richter
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien A.A.________ und B.A.________ beantragten eine rückwirkende Ablehnung der Richter, die bei einem früheren Entscheid des Bundesgerichts (6B_1365/2022 vom 10. Juni 2024) mitgewirkt hatten. Sie wehrten sich dagegen, dass dieser Antrag als Gesuch um Revision qualifiziert wurde, und beriefen sich darauf, dass sie keine Verfahrenskosten hinterlegt hätten, weil es sich aus ihrer Sicht nicht um eine Revisionsklage handelte.
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1C_569/2025: Urteil betreffend Einsicht in Personendaten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ verlangte im Jahr 2023 Einsicht in seine Personendaten beim Amt für Gesundheit und Soziales des Kantons Schwyz (AGS), welches erklärte, keine weiteren Akten zu seiner Person zu besitzen. Nachdem seine wiederholten Eingaben unbeantwortet blieben, erhob A.________ schliesslich beim Regierungsrat des Kantons Schwyz gestützt auf das Datenschutzgesetz des Bundes eine Rechtsverweigerungsbeschwerde, die abgewiesen wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz bestätigte den Entscheid des Regierungsrats und auferlegte ihm Verfahrenskosten. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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5A_920/2025: Entzug des Suspensiveffekts bei einer Erwachsenenschutzmassnahme (Curatelle)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Zentrum steht die Anordnung einer Curatelle von Vertretung und Vermögensverwaltung zugunsten der Beschwerdeführerin unter Entzug des Suspensiveffekts. Die Beschwerdeführerin, Mutter von sieben Kindern, wird wegen fehlender finanzieller Unterstützung ihrer Kinder und schlechter Vermögensverwaltung kritisiert. Es bestehen Verdachtsmomente bezüglich des Konsums von Suchtmitteln und des zweckentfremdeten Gebrauchs finanzieller Mittel. Die kantonalen Instanzen haben ihre Situation als kritisch und dringlich beurteilt. Die Beschwerdeführerin beantragt die Wiederherstellung des Suspensiveffekts ihrer Beschwerde.
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7B_841/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung, Aufsicht, Ausstand und Verwertbarkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ richtete eine Beschwerde an das Bundesgericht gegen einen Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 19. Juni 2025. Gegenstand waren Rechtsverweigerung, aufsichtsrechtliche Fragen, das Ausstandsbegehren sowie die beweisrechtliche Verwertbarkeit eines Einvernahmeprotokolls. Der Beschwerdeführer rügte insbesondere die Handhabung seines Akteneinsichtsrechts und die Ablehnung seines Gesuchs um Beiordnung eines amtlichen Rechtsbeistands durch die Staatsanwältin.
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6B_929/2025: Verspätete Einreichung einer Beschwerde und Abweisung eines Fristwiederherstellungsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich. Die Beschwerde wurde verspätet eingereicht. Die Beschwerdeführerin stellte ein Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist, welches sie mit medizinisch attestierten psychischen Erkrankungen begründete.
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6F_34/2025: Urteil über ein Revisionsgesuch im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller wurde vom Kantonsgericht Luzern am 6. Dezember 2024 wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind gemäß Art. 187 Ziff. 1 StGB schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten verurteilt, was eine Zusatzstrafe zu einem vorherigen Urteil darstellt. Das Bundesgericht trat auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde des Gesuchstellers, die auch eine Revision anstrebte, nicht ein. Der Gesuchsteller reichte daraufhin ein Revisionsgesuch und eine Ergänzung ein, um das Urteil des Bundesgerichts vom 19. Juni 2025 anzufechten.
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5F_75/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin wendete sich mit einem Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts 5A_879/2025 vom 27. Oktober 2025, welches auf ihre als Rechtsverweigerungsbeschwerde entgegengenommene Eingabe nicht eingetreten war. Zudem beantragte sie im Zusammenhang mit dem Revisionsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege.
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2C_365/2025: Urteil zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA nach Trennung und Ausreise der Ehegattin
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein kosovarischer Staatsangehöriger, reiste 2017 mit seiner italienischen Ehefrau in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs. Seine Ehefrau war ursprünglich im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zu Erwerbszwecken. Seit Januar 2023 leben die Ehegatten getrennt, und die Ehefrau hat die Schweiz verlassen. Im Juni 2024 lehnte das Migrationsamt Zürich die Verlängerung der Bewilligung von A.________ ab. Dagegen erhob A.________ Rechtsmittel, die alle erfolglos blieben, darunter die Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
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2C_328/2025: Entscheidung zur Zulässigkeit von Ausstandsbegehren gegen Bundesverwaltungsrichter
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 2025, in dem das Bundesverwaltungsgericht auf Ausstandsbegehren gegen zwei seiner Richter sowie gegen das Gericht als Ganzes nicht eingetreten ist. Die Beschwerdeführerinnen kritisieren die Unabhängigkeit der Richter aufgrund Parteizugehörigkeit und Gesamtkonstellationen.
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1C_624/2025: Nichteintreten aufgrund nicht geleisteten Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern betreffend polizeiliche Fernhaltung an das Bundesgericht. Er beantragte Sistierung des Verfahrens, leistete jedoch trotz Fristansetzung und Nachfrist den erforderlichen Kostenvorschuss gemäss Art. 62 Abs. 1 und Abs. 3 BGG nicht.
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5A_1030/2025: Unentgeltliche Rechtspflege bei behaupteten Vindikationsansprüchen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ beantragten vor dem Obergericht des Kantons Thurgau die unentgeltliche Rechtspflege für ein Rechtsmittelverfahren, das behauptete Vindikationsansprüche betraf. Das Obergericht wies ihr Gesuch wegen Prozessarmut und Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels ab. Gegen diesen Entscheid erhoben sie Beschwerde ans Bundesgericht. Sie beantragten die Aufhebung des Entscheids, die Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege für das kantonale Verfahren sowie den Verzicht auf einen Kostenvorschuss.
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7B_1325/2024: Urteil über mehrere sexuelle Handlungen mit einem Kind
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug erhob am 23. August 2022 Anklage gegen A.________ wegen zahlreicher sexueller Übergriffe auf B.________, die Tochter seiner Lebensgefährtin, in einem Zeitraum von 2017 bis 2019. A.________ soll die damals 12- bis 14-Jährige unter Druck gesetzt haben, um die Taten zu vollziehen. Das Strafgericht des Kantons Zug sprach A.________ in einem Teil der Anklage frei, sprach ihn jedoch in Bezug auf andere Zeiträume schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 35 Monaten sowie zu weiteren Sanktionen, einschließlich der Zahlung von Genugtuung und Schadenersatz an B.________. A.________ erhob Berufung, die teilweise gutgeheissen wurde, jedoch blieb eine Verurteilung bestehen. A.________ erhob daraufhin Beschwerde.
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5A_832/2025: Entscheid betreffend Antrag auf Verfahrenssistierung im Zusammenhang mit einer Erbteilung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.A.________, beantragte die Sistierung einer vor der Chambre patrimoniale cantonale des Kantons Waadt hängigen Klage auf Erbteilung und Wiedereinsetzung von Aktien in die Erbmasse. Hintergrund waren parallele Verfahren in der Schweiz und Belgien zur Klärung der Eigentumsverhältnisse an den Aktien. Der Juge délégué und die Chambre des recours civile des Tribunal cantonal des Kantons Waadt lehnten den Antrag auf Sistierung sowie die diesbezüglichen kantonalen Rechtsmittel ab.
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2C_329/2025: Urteil zur Frage des Ausstandes von Bundesverwaltungsrichtern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerinnen, drei Gesellschaften, erhoben Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 2025 (Verfahren A-1063/2025). Dieser entschied über Ausstandsbegehren der Beschwerdeführerinnen, insbesondere gegen die Richter Stephan Metzger (Zwischenverfahren) und Jürg Marcel Tiefenthal (Hauptverfahren). Die Beschwerdeführerinnen machten u. a. die Befangenheit der Richter geltend. Hintergrund war ein Staatshaftungsgesuch der Beschwerdeführerinnen im Zusammenhang mit der Rückführung beschlagnahmter Gelder sowie ein Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten.
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1C_542/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend eine Schallschutzwand
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde von der Baukommission der Einwohnergemeinde Dänikon verpflichtet, zum Schutz der angrenzenden Wohnzone eine Schallschutzwand zu errichten und ein entsprechendes Baugesuch einzureichen. Nach mehrfachen gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei denen das Bundesgericht in einem früheren Verfahren zugunsten von A.________ entschieden hatte, trat das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn (BJD) aufgrund ungenügender Begründung erneut nicht auf dessen Beschwerde ein. Diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn geschützt. A.________ legte darauf Beschwerde an das Bundesgericht ein.
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5A_1020/2025: Urteil zum Revisionsgesuch betreffend den Erlass von Verfahrenskosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wollte einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Graubünden vom 22. Oktober 2025, welcher ihr Revisionsgesuch betreffend den Erlass von Verfahrenskosten abwies, beim Bundesgericht anfechten. Sie beantragte die Aufhebung dieses Entscheides sowie die Rückweisung der Sache an das Obergericht zur Neubeurteilung.
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6B_802/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde von der Cour d'appel pénale des Tribunal cantonal des Kantons Waadt am 19. August 2025 wegen Nötigung, einfacher Verletzung von Verkehrsregeln und Behinderung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit verurteilt. Die Vorinstanz bestätigte das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts, hob einen früher gewährten bedingten Strafvollzug auf und ordnete die Vollstreckung einer Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie eine zusätzliche Busse von 400 Franken an. Gegen dieses Urteil legte A.________ am 18. September 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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2C_431/2025: Entscheid zur Nichteintretensfrage betreffend Ausstandsbegehren gegen Richter
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, die B.________ GmbH und die C.________ S.A., als Gläubigergruppen von Forderungen gegen die D.________ GmbH, forderten die beschlagnahmten Gelder aus dem Fall \"Gulnara Karimova\" ein. Ihr Staatshaftungsbegehren wurde abgewiesen, und sie reichten Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht ein (A-5526/2023). Nach Prozessen um amtlichen Informationszugang und weiteren Verfahrenshandlungen stellten sie Ausstandsbegehren gegen die Richter Jürg Marcel Tiefenthal und Stephan Metzger, welche vom Bundesverwaltungsgericht im Zwischenentscheid (A-3834/2025) als untauglich bzw. verspätet eingestuft und zurückgewiesen wurden. Gegen diesen Entscheid legten die Beschwerdeführerinnen Beschwerde beim Bundesgericht ein, welches sich mit der Zulässigkeit und Begründetheit der Ausstandsbegehren befasste.
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5A_1013/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend Pfändung von Vorsorgeguthaben
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Betreibungsamt Olten-Gösgen pfändete am 11. August 2025 das Vorsorgeguthaben des Beschwerdeführers 1 bei einer Freizügigkeitsstiftung in der Höhe von CHF 29'797.66. Gegen diese Pfändung wurde am 24. September 2025 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn erhoben, welche diese am 6. November 2025 abwies. Die Eingabe an das Bundesgericht erfolgte am 20. November 2025 durch den Beschwerdeführer 1 und dessen Ehefrau.
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5A_1021/2025: Entscheid zur unentgeltlichen Rechtspflege in einem Verfahren betreffend zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer verlangte im Zusammenhang mit einer Twint-Zahlung über CHF 815.-- vom Zivilgericht Sensebezirk die Herausgabe von Personendaten des Empfängers gestützt auf Art. 28a ZGB. Das Zivilgericht wies ein entsprechendes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit der Begehren ab. Das Kantonsgericht Freiburg bestätigte diesen Entscheid. Mit Beschwerde ans Bundesgericht ersuchte der Beschwerdeführer um Aufhebung des kantonsgerichtlichen Urteils, um Streichung der Gerichtskosten und um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.
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1C_211/2025: Urteil zum Vollzug eines Führerausweisentzugs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft eine Beschwerde gegen die Vollstreckung eines dreimonatigen Führerausweisentzugs aufgrund einer schweren Verkehrsregelverletzung im Jahr 2013. Der Führerausweisentzug wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vom 17. Juli 2013 verhängt. Bereits durchlief der Beschwerdeführer nach erfolglosem Anfechten der Sachverfügung mehrere verwaltungs- und gerichtliche Instanzen. Das Bundesgericht war letztinstanzlich mit der Beschwerde gegen die Vollzugsverfügung konfrontiert.
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2C_430/2025: Urteil betreffend Ausstandsbegehren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, B.________ GmbH und C.________ S.A. erhoben Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts, in dem dieses ein Ausstandsbegehren gegen die Bundesverwaltungsrichter Stephan Metzger und Jürg Marcel Tiefenthal behandelt hatte. Die Beschwerdeführerinnen kritisierten bei beiden Richtern den Anschein von Befangenheit, unter anderem wegen deren Parteizugehörigkeit.
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7B_970/2023: Urteil zu einer Beschwerde betreffend Entsiegelung von elektronischen Geräten im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen mehrfachen Betrugs, mehrfachen versuchten Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Gehilfenschaft zu Betrug. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden ein Mobiltelefon und ein Notebook von A.________ sichergestellt und gesiegelt. Das Haftgericht des Kantons Solothurn verfügte die teilweise Entsiegelung der Geräte, ordnete die Spiegelung der Daten durch die Polizei des Kantons Solothurn an und traf prozessleitende Entscheidungen, insbesondere die zeitlich begrenzte Freigabe der Daten nach Aussonderung von Anwaltskorrespondenz. A.________ focht diese Verfügung mit einer Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht an.
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7B_1090/2025: Nicht-Eintreten auf Beschwerde wegen nicht bezahltem Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 19. September 2025, wobei er auch ein Gesuch um aufschiebende Wirkung stellte. Dieses Gesuch wurde abgewiesen. Trotz mehrfacher Aufforderung und gesetzter Nachfristen zahlte der Beschwerdeführer den Kostenvorschuss nicht, weshalb auf die Beschwerde gemäss Art. 62 Abs. 3 BGG und Art. 108 BGG nicht eingetreten wird.
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7B_860/2025: Nichtanhandnahme und Nichteintreten auf Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich in einer mit \"Beschwerde/Strafanzeige\" bezeichneten Eingabe gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 8. August 2025. Das Obergericht war zuvor nicht auf seine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 25. April 2025 eingetreten.
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6B_815/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die Freisprüche
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte Beschwerde an das Bundesgericht ein, nachdem die Vorinstanz, die Corte di appello e di revisione penale (CARP) des Kantons Tessin, die Freisprüche von B.________ und C.________ bestätigte. B.________ wurde vorgeworfen, durch betrügerische Mittel die Amortisation eines Aktienzertifikats erwirkt zu haben, was ihrer Schwester A.________ einen Schaden von mindestens CHF 29'000.-- zugefügt haben soll. C.________ wurde vorgeworfen, durch wiederholte ungetreue Geschäftsbesorgung das Vermögen der Gesellschaft E.________ AG geschädigt zu haben. Die CARP verneinte die Legitimation von A.________ als Privatklägerin in Bezug auf den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung und verwies sie bezüglich ihrer zivilrechtlichen Ansprüche an das Zivilgericht.
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2C_508/2024: Nichteintreten auf Staatshaftungsklage nach kantonalem Recht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Technischen Gemeindebetriebe U.________ führten ab Juni 2020 Werkleitungs- und Tiefbauarbeiten in der Gasse V.________ durch, was zu Erschütterungen und letztlich zu Rissbildungen an den Gebäuden führte, darunter dem Haus des Beschwerdeführers A.________. In der Folge verlangte dieser auf Basis des thurgauischen Verantwortlichkeitsgesetzes Schadensersatz von den Gemeindebetrieben und der Gemeinde U.________. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau trat auf die Klage nicht ein, da der Schaden nicht auf direkte Eingriffe am Grundstück des Beschwerdeführers, sondern auf übermässige Immissionen vom Nachbargrundstück zurückzuführen sei, weshalb kantonales Haftungsrecht nicht anwendbar sei.
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1F_16/2025: Entscheid zum Revisionsgesuch gegen das Urteil 1F_10/2025
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin, A.________, legte wiederholt Revision gegen frühere Urteile des Bundesgerichts in einem Verfahren betreffend einen kantonalen Waldgrenzenplan ein. Das Bundesgericht trat auf das erste Revisionsgesuch vom 7. Mai 2025 nicht ein, da es ungenügend begründet war. Mit erneuter Eingabe vom 22. Juli 2025 beantragte A.________ die Revision des Urteils 1F_10/2025.
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5A_655/2025: Urteil betreffend Konkursandrohung im Zusammenhang mit der Einrede der Vorausverwertung von Grundpfändern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH nahm mehrere Darlehen von insgesamt CHF 900'000 entgegen, die durch Schuldbriefe auf unterschiedlichen Liegenschaften abgesichert wurden. Nach unbeglichener Schuld leitete der Gläubiger B.________ eine Betreibung auf Konkurs ein. Die A.________ GmbH erhob Rechtsvorschlag und verlangte später die Aufhebung der Konkursandrohung, wobei sie sich auf die Einrede der Vorausverwertung der Pfänder berief. Das Obergericht Appenzell Ausserrhoden wies die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten wurde, und erklärte die aufschiebende Wirkung als gegenstandslos.
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2C_330/2025: Rechtsverweigerungs- bzw. -verzögerungsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Drei Gesellschaften (A.________ AG, B.________ GmbH, C.________ S.A.) beantragten beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zur gütlichen Einigung im Zusammenhang mit beschlagnahmten Geldern, die unter anderem in Genf blockiert sind. Das EFD wies das Begehren ab, weshalb die Gesellschaften Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegten. Sie reichten darüber hinaus beim Bundesgericht eine Rechtsverweigerungs- und Verzögerungsbeschwerde ein, indem sie dem Bundesverwaltungsgericht vorwarfen, das Verfahren nicht weitergeführt zu haben.
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6B_1220/2023: Entscheidung des Bundesgerichts 6B_1220/2023
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, die wegen wiederholter Coerció, wiederholter Calumnia, wiederholter Pornografie und wiederholter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde, wendet sich gegen die Verurteilung insbesondere hinsichtlich der Coerció und die Bemessung der Strafe. Ihr werden verschiedene Handlungen, darunter die Erstellung falscher Social-Media-Profile und die Verbreitung einer intimen Fotografie der Geschädigten, zur Last gelegt.
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1C_261/2025: Beschwerde betreffend Parteientschädigung im Umweltrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer betreibt einen Landwirtschaftsbetrieb mit einer alten Abluftreinigungsanlage, die bereits abgebaut wurde, um eine neue Anlage zu errichten. Streitgegenstand ist eine Verfügung der Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern, die eine Emissionsmessung an der alten Anlage anordnete, obwohl diese zum Zeitpunkt der Verfügung nicht mehr existierte. Nach der Aufhebung des Entscheids durch die Dienststelle schrieb das Kantonsgericht das Verfahren ab, ohne dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung zuzusprechen.
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7B_1053/2023: Urteil betreffend Raub, Hausfriedensbruch und falsche Anschuldigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom Bezirksgericht Aarau am 11. Mai 2022 des Raubs, des Hausfriedensbruchs und der falschen Anschuldigung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren sowie zu einer Landesverweisung für 10 Jahre verurteilt. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte am 26. Juni 2023 den erstinstanzlichen Schuldspruch, die Freiheitsstrafe und die Landesverweisung. A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil des Obergerichts und beantragte seinen Freispruch.
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6B_521/2024: Urteil zur strafrechtlichen Beschwerde betreffend Strafzumessung und Legalprognose
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Aargau hatte A.________ vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, Sachbeschädigung und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen freigesprochen, ihn jedoch der mehrfachen Nötigung schuldig gesprochen. Es widerrief frühere bedingte Strafen und verurteilte ihn zu einer unbedingten Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten. A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil und verlangte dessen Aufhebung sowie eine Rückweisung zur Neubeurteilung.
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6B_653/2024: Urteil zur Landesverweisung und Verhältnismässigkeit nach Art. 66a StGB
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde vom Amtsgericht Olten-Gösgen wegen mehrfachen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe verurteilt. Neben einer bedingten Geldstrafe wurde eine Landesverweisung für 5 Jahre angeordnet. Das Obergericht des Kantons Solothurn bestätigte im Berufungsverfahren die Landesverweisung. Mit der Beschwerde ans Bundesgericht beantragt der Beschwerdeführer die Aufhebung der Landesverweisung, da diese unverhältnismässig sei und ein schwerer persönlicher Härtefall vorliege.
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