Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_383/2024: Urteil zur Baubewilligung einer Mobilfunkanlage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Einwohnergemeinde Schaffhausen erteilte der Sunrise GmbH am 27. Januar 2022 eine Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkanlage. Dagegen erhoben mehrere Personen Rekurs beim Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, der diesen abwies. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Obergericht des Kantons Schaffhausen wurde die Angelegenheit weitergezogen; auch hier wurde die Beschwerde abgewiesen. Schliesslich erhoben A.________ und 13 weitere Personen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
(E.1) Die Beschwerde ans Bundesgericht ist in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Entscheid der letzten kantonalen Instanz grundsätzlich zulässig. Die Beschwerdeführenden sind legitimiert, da sie am vorinstanzlichen Verfahren beteiligt waren und sich innerhalb des Einspracheperimeters befinden. (E.2) Das Bundesgericht überprüft die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung nur auf offensichtliche Fehler oder Rechtsverletzungen. Eine rein appellatorische Kritik wird nicht berücksichtigt. (E.3) Die Vorbringen zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wurden geprüft, u.a. die Nichtberücksichtigung von Verspätung erhobenen Rügen sowie der Verzicht auf einen Augenschein durch die Vorinstanz. Dabei wurde keine Verletzung festgestellt. (E.4) Die Rüge der Beschwerdeführenden betreffend eine unzureichende Standortevaluation wurde zurückgewiesen, da keine gesetzliche Grundlage zur Durchführung gegeben war. Zudem wurden die Grenzwerte eingehalten, und eine Beeinträchtigung des Schutzes von Menschen, Tieren und Pflanzen lag nicht vor. (E.5) Die geltenden Grenzwerte gemäss NISV entsprechen verfassungs- und gesetzeskonformen Vorgaben. Es wurden keine neuen Hinweise eingebracht, die eine Anpassung rechtfertigen würden. (E.6) Die Berechnung der Strahlung erfolgte gemäss den Bestimmungen und wurde durch das BAFU als korrekt beurteilt. Die Rügen gegen die Berechnungen sind unzureichend substanziiert. (E.7) Die Vorwürfe zur Untauglichkeit der Qualitätssicherungssysteme wurden verworfen, da deren Funktionalität durch das Bundesgericht und das BAFU in früheren Verfahren bestätigt wurde. (E.8) Die Rüge einer Verletzung des Orts- und Landschaftsbilds sowie einer Wertminderung der Immobilien wurde mangels substanziierter Darlegung zurückgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Gerichtskosten auferlegt und eine Entschädigung an die Beschwerdegegnerin angeordnet.
9C_543/2025: Rückerstattungspflicht bei Einkommensteilung nach Scheidung im Rahmen der AHV
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, als Selbstständigerwerbender der Ausgleichskasse des Kantons Graubünden angeschlossen, bezog Alters- und Kinderrente der AHV. Nach Rechtskraft der Scheidung Anfang 2018 führte die Ausgleichskasse ein Splitting durch, was zu tieferen Rentenansprüchen ab Februar 2018 führte. Die Ausgleichskasse forderte deshalb Rückerstattung zu viel bezogener Rentenleistungen in der Höhe von CHF 12'106.-. Einsprache, Beschwerde und die daraufhin beim Bundesgericht eingereichte Beschwerde hatten keinen Erfolg.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft nur hinreichend begründete Beschwerdepunkte. Neue Beweisanträge werden nur eingeschränkt zugelassen. Hauptanträge des Beschwerdeführers betreffen die Rückerstattung von CHF 12'106.- und die Aktenherausgabe. Auf neue Anträge wird nicht eingetreten. Die Vorinstanz hat die relevanten Vorschriften zur Rentenberechnung (Art. 29 bis/29 quinquies AHVG) und Rückerstattungspflicht (Art. 25 ATSG) korrekt angewandt. Die Rückerstattung wurde rechtzeitig angeordnet. Die Einkommensermittlung und Splitting-Vorgänge der Ausgleichskasse wurden als korrekt beurteilt, da die Einkommen der Ehefrau hinreichend belegt sind und die entsprechenden Beitragsverfügungen in Rechtskraft erwuchsen. Der Verzicht auf weitere Abklärungen wurde als sachgerecht angesehen. Ein eventueller Erlass der Rückforderung ist nicht Teil des Verfahrens.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde des A.________ wurde abgewiesen, da darauf eingetreten wird und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
1F_24/2025: Entscheidungen betreffend eine Revisions- und Nichtigkeitsanfrage gegen ein früheres Urteil
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelt eine Eingabe von A.________, einem Grundeigentümer auf französischer Seite der Morge, der am 29. Dezember 2025 sowie mit Nachträgen im Januar 2026 um die Nichtigerklärung des früheren Urteils des Bundesgerichts vom 18. Oktober 2021 (1C_335/2020) ersucht hat. Dieses Urteil betrifft eine rechtliche Auseinandersetzung rund um ein Bauprojekt an der Morge sowie eine Fußgängerbrücke und den Wasserraum der Morge in St-Gingolph. A.________ hatte weder Einsprache gegen das Bauprojekt erhoben noch an den früheren Verfahren beteiligt. Der Antrag umfasst auch eine allgemeine Ablehnung aller Bundesrichter sowie schwerwiegende Vorwürfe der Korruption und Missachtung von internationalen Verträgen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die führende Verfahrenssprache bleibt Französisch, da dies die Sprache des angefochtenen Entscheids ist und der Gesuchsteller die Sprache beherrscht (Art. 54 LTF).
- **E.2:** Das Bundesgericht urteilt, dass Bundesgerichtsurteile nach Art. 61 LTF Rechtskraft besitzen und nur unter den Revisionstatbeständen der Art. 121–123 LTF angefochten werden können. Da der Gesuchsteller nicht Partei der ursprünglichen Verfahren war, fehlt ihm die Legitimation für eine Revision oder Nichtigerklärung des früheren Urteils (ATF 147 III 238), und seine Vorwürfe genügen den Anforderungen nicht (Art. 36 und 42 Abs. 2 LTF).
- **E.3:** Die Vorwürfe des Gesuchstellers, alle Bundesrichter seien befangen, sind weder stichhaltig noch ausreichend belegt. Der Antrag auf Ablehnung der gesamten Bundesrichter entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen (Art. 36 LTF; ATF 105 Ib 301).
- **E.4:** Die Ausführungen des Gesuchstellers enthalten weder hinreichende rechtliche noch faktische Substanz, um eine Nichtigerklärung des früheren Bundesgerichtsurteils zu begründen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Anfrage zur Ablehnung der Bundesrichter sowie die Eingabe zur Nichtigerklärung des Urteils werden als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Gesuchsteller.
4D_231/2025: Rückzug einer Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, 1. Zivilkammer, vom 22. Oktober 2025 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Anschliessend erklärte er mit Eingabe vom 24. Dezember 2025, dass er keine weiteren Schritte unternehmen wolle, was als Rückzug der Beschwerde gewertet wurde.
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7B_687/2025: Beschwerde betreffend den Strafrechtlichen Wertsequester
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführerin wird vorgeworfen, Gelder, die mutmasslich aus deliktischer Herkunft stammen, auf ihrem Konto bei der Bank F.________ entgegengenommen, weitergeleitet und damit den Anforderungen der Geldwäsche (§305bis StGB) genügt zu haben. Der fragliche Geldfluss betrifft insbesondere Transfers von etwa 135'000 CHF, die mutmasslich von ihrem Lebensgefährten B.________ stammen, welcher diese Beträge wiederum aus einer potenziellen Covid-19-Ertragserschleichung erlangt haben soll. Der kantonale Staatsanwalt hat daher einen umfassenden Wertsequester innerhalb ihrer Konten verhängt.
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8C_618/2025: Rückzug der Beschwerde im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ reichte am 20. Oktober 2025 eine Beschwerde gegen das Urteil der Chambre des assurances sociales der Cour de justice des Kantons Genf vom 22. September 2025 ein. Gleichzeitig stellte sie einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege. Die IV. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts wies am 21. November 2025 den Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege infolge fehlender Erfolgsaussichten ab und setzte ihr eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung einer Kostenvorschuss von 500 CHF. Mit Schreiben vom 9. Januar 2026 erklärte die Beschwerdeführerin den Rückzug der Beschwerde.
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5A_20/2026: Verspätete Beschwerde hinsichtlich einer Konkursandrohung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Betreibungsamt Bezirk Weinfelden erliess eine Konkursandrohung gegen die A.________ AG. Die A.________ AG erhob dagegen auf kantonaler Ebene Beschwerde. Nach Abweisung durch das Bezirksgericht Weinfelden und das Obergericht des Kantons Thurgau (als kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs) gelangte die Beschwerdeführerin mit einer Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.
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5A_1097/2025: Modifikation von Schutzmassnahmen für die eheliche Gemeinschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) reichte gegen die Entscheidung der I. Zivilkammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin vom 17. November 2025 Beschwerde ein. Diese hatte die vom erstinstanzlichen Gericht vorgenommene Aufhebung eines Kinderunterhaltsbeitrags rückgängig gemacht. Der Beschwerdeführer verlangte, die Sache an das kantonale Gericht zur erneuten Beurteilung zurückzuweisen, unter Berufung auf angebliche Verletzungen von Bundesverfassungsrechten, internationalen Normen und der Zivilprozessordnung.
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4F_53/2025: Urteil zu einem Revisionsgesuch betreffend Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller reichte ein Revisionsgesuch gegen ein früheres Urteil des Bundesgerichts (4F_37/2025 vom 16. Oktober 2025) ein. Dieses wurde durch das Bundesgericht abgewiesen, da es nicht rechtsgenügend begründet war. Im Weiteren stellte der Gesuchsteller Anträge auf Berichtigung von angeblichen Kanzleiversehen, verlangte eine ergänzende Begründung sowie Einsicht in Akten und beanstandete Zustellungsfehler.
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6B_824/2024: Urteil zu den Beschwerden betreffend wirtschaftliche Straftaten und Korruption
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, B.________ und C.________ wurden von den kantonalen Strafinstanzen im Zusammenhang mit einem Korruptionssystem und der rechtswidrigen Adjudikation von Bauarbeiten im Rahmen eines kirchlichen Bauprojekts verurteilt. A.________ nutzte seine Rolle als verantwortliche Person innerhalb der Stiftung D.________, um Arbeiten an Unternehmen zu vergeben und dafür Kommissionen zu erhalten. B.________ agierte als Vermittler, um Unternehmen für das Korruptionssystem zu gewinnen. C.________ nahm an diesem System als Unternehmer teil und zahlte rechtswidrige Kommissionen.
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5A_959/2025: Entscheid betreffend Unzulässigkeit einer Beschwerde (Revisionsverfahren, Suspension der Konkursliquidation mangels Aktiven)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesellschaft A.________ SA hatte beim Zivilgericht des Greyerz-Bezirks eine Revision und die Suspension der Konkursliquidation beantragt, welche aufgrund fehlender Aktiven eingeleitet wurde. Das Zivilgericht erklärte die Revisionsbegehren als unzulässig und schloss den Fall ab. Die II. Zivilabteilung des Kantonsgerichts Freiburg bestätigte die offensichtliche Unzulässigkeit des gegen diese Entscheidung eingereichten Rekurses wegen mangelnder Begründung. Eine Beschwerde in der Sache wurde später beim Bundesgericht vom Beschwerdeführer eingereicht. Im Laufe des Verfahrens machte der Beschwerdeführer geltend, dass die Gesellschaft A.________ SA rechtlich nicht mehr existiere, da sie nach Abschluss ihres Konkurses aus dem Handelsregister gelöscht worden sei.
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7B_1306/2025: Entscheid betreffend die Nichtanhandnahmeverfügung und die Parteistellung im Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte eine Strafanzeige gegen seine ehemalige Vertreterin und einen früheren Verteidiger ein. Er wirft ihnen Amtsmissbrauch und Behinderung der Strafverfolgung vor und begründet dies mit einer vermeintlichen privaten Beziehung zwischen den beiden, die zu einer Beeinflussung seiner Verurteilung geführt haben soll. Das Parquet Général des Kantons Wallis verfügte eine Nichtanhandnahme der Strafanzeige. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin erfolglos an die Strafkammer des Kantonsgerichts des Wallis.
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4A_212/2025: Urteil zum Regress des Architekten auf den Unternehmer und Verwirkung der Mängelrechte im Aussenverhältnis
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG (Beschwerdeführerin) tritt als Rechtsnachfolgerin der C.________ AG auf und fordert Regresszahlungen von der B.________ AG (Beschwerdegegnerin). Streitgegenstand ist die Verwirkung von Mängelrechten im Verhältnis zwischen der Bauherrin und der Beschwerdegegnerin. Das Handelsgericht wies die Klage ab, da die Beschwerdegegnerin aufgrund der Verwirkung nicht solidarisch hafte.
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4A_321/2025: Urteil zur Geschäftsherrenhaftung bei einem Unfall mit einem Reinigungsschlauch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ stolperte am 10. März 2009 über einen Schlauch, der bei Kanalreinigungsarbeiten der Beschwerdegegnerin B.________ AG verwendet wurde, und zog sich eine Schulterverletzung zu. Sie verlangte Schadenersatz von der Beschwerdegegnerin auf Grundlage der Geschäftsherrenhaftung gemäss Art. 55 Abs. 1 OR. Nachdem das Bezirksgericht Affoltern die Klage abwies, bestätigte das Obergericht des Kantons Zürich diesen Entscheid. Die Klägerin erhob Beschwerde an das Bundesgericht.
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9C_271/2025: Besteuerung von gemischten Schenkungen im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ verkauften ein Grundstück an ihren Sohn C.A.________ als gemischte Schenkung, wobei der Kaufpreis den Verkehrswert unterschritt. Das kantonale Steueramt St. Gallen veranlagte die Grundstückgewinnsteuer basierend auf einem teilweisen Steueraufschub. Die Vorinstanzen bestätigten im Wesentlichen diese Ansicht, klärten jedoch den Sachverhalt bezüglich der Neuberechnung und Veranlagung. Die Beschwerdeführer wandten sich darauf an das Bundesgericht, um einen vollständigen Steueraufschub geltend zu machen.
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7B_973/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht gegen einen Entscheid der Strafkammer der Cour de justice des Kantons Genf vom 15. September 2025 ein. Dieser Entscheid bestätigte eine Nichtanhandnahmeverfügung des Ministère public de Genf vom 21. März 2025, die eine von A.________ erhobene Beschwerde abgewiesen hatte.
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8C_658/2025: Entscheid zur Beschwerderücknahme im Bereich der kantonalen Sozialversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien A.A.________ und B.A.________, vertreten durch den Service Social International - Schweiz und einen Rechtsanwalt, reichten eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Verwaltungsrechtlichen Kammer der Cour de Justice des Kantons Genf vom 4. November 2025 ein. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2025 erklärten sie den Rückzug ihrer Beschwerde.
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5A_1050/2025: Entscheid betreffend Pignoration in einer Erbengemeinschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Erbengemeinschaft fu A.________, bestehend aus C.________ und B.________, führte ein Verfahren betreffend die Pfändung von Forderungen gegen B.________. Das Betreibungsamt Lugano erliess einen Pfändungsanzeiger per 27.11.2025. Die Erbengemeinschaft focht diesen an und verlangte superprovisorisch die Vorverlegung der Pfändung. Die Vorinstanz, die Kamera für Schuldbetreibung und Konkurs des Appellationsgerichts des Kantons Tessin, erklärte die Betreibung für nichtig, da die Gläubiger in der Exekutionsanfrage nicht namentlich bezeichnet wurden.
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2C_644/2025: Entscheid des Bundesgerichts über die gegenstandlose Beschwerde zur Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine marokkanische Staatsangehörige, die durch Heirat mit einem Schweizer Staatsbürger eine Aufenthaltsbewilligung erhielt, sah sich nach der Trennung von ihrem Ehemann mit der Nichtverlängerung ihrer Bewilligung und einer Wegweisung aus der Schweiz konfrontiert. Nach Ablehnung ihres Rechtsmittels durch die Vorinstanzen wurde im November 2025 eine Wiederaufnahme des gemeinsamen Haushalts gemeldet und ihre Bewilligung verlängert, was den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gegenstandslos machte.
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1C_642/2024: Öffentliche personalrechtliche Streitigkeit zwischen einer Privatperson und der Gemeinde Glarus Nord
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ forderte von der Gemeinde Glarus Nord die Rückzahlung eines Betrags von Fr. 72'156.–, der von der Invalidenversicherung als Drittzahlung an die Gemeinde geleistet wurde. Nach verschiedenen Rechtsverfahren entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Glarus letztlich zugunsten der Gemeinde, indem es den Anspruch auf Herausgabe der betreffenden Summe verneinte und den Entscheid des Departements Finanzen und Gesundheit (DFG), der eine teilweise Auszahlung des Betrags befürwortete, aufhob.
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4A_498/2025: Urteil zur definitiven Rechtsöffnung und Formmängeln eines Strafbefehls
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG wurde mittels Strafbefehl des Statthalteramts des Bezirks Uster zu einer Ordnungsbusse von CHF 120.-- sowie Verfahrenskosten von CHF 150.-- verpflichtet. Der Strafbefehl wurde unangefochten und rechtskräftig. Darauf basierend leitete der Kanton Zürich eine Betreibung über CHF 270.-- ein. Gegen den Zahlungsbefehl erhob die A.________ AG Rechtsvorschlag. Das Gesuch des Kantons Zürich um definitive Rechtsöffnung wurde durch die Vorinstanzen gutgeheissen.
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6B_562/2024: Urteil zur Strafbemessung und Schuldfähigkeit wegen versuchter schwerer Körperverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Glarus verurteilte A.________ wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie weiterer Straftaten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten, einer Busse von CHF 250, und einer sechsjährigen Landesverweisung. Der Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung ist allein Gegenstand der Beschwerde. Im Zentrum der Tat steht ein körperlicher Angriff am 1. April 2019, bei welchem der Beschwerdegegner mehrere Frakturen erlitt.
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1C_472/2025: Streit um Kostenverteilung bei Verbesserungen foncières im Perimeter des Syndikats Hauteville
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Syndikat für Bodenverbesserungen des alpinen Weges von Hauteville wurde 1978 gegründet und hat vor kurzem einen neuen Weg in das Netz integriert, was eine neue Kostenverteilung erforderte. Der Beschwerdeführer, A.________, Eigentümer von Grundstücken im Perimeter des Syndikats, legte gegen die neue Verteilung Einspruch ein, welcher von der Klassifikationskommission des Syndikats und später von der kantonalen Rekurskommission des Kantons Freiburg abgelehnt wurde.
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1C_414/2025: Entscheidung des Bundesgerichts betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Umnutzung eines Militärflugplatzes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ focht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2025 vor Bundesgericht an, mit der seine Beschwerde gegen die Genehmigung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) abgewiesen wurde. Diese Genehmigung betraf die Umnutzung des alten Militärflugplatzes Ambrì in einen zivilen Flugplatz sowie den Bau neuer Anlagen für Hubschrauber. Der Beschwerdeführer beantragte die Aufhebung der Entscheidung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des BAZL. Mangels fristgerechter Zahlung des verlangten Vorschusses für Gerichtskosten trat das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde ein.
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1C_624/2024: Urteil zu einem Bauprojekt im Kanton Wallis
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ rügt die Genehmigung eines Strukturverbesserungsprojekts, das den Neubau eines Ökonomiegebäudes und den Umbau eines bestehenden Stalls in der Gemeinde Ernen betrifft. Die bisherige Genehmigung und die vorinstanzlichen Entscheidungen des Staatsrats und des Kantonsgerichts Wallis wurden mehrmals rechtlich angefochten. Im Streit stehen u.a. Fragen der Zonenzuordnung, Mindestabstände gemäss Luftreinhalte-Verordnung und Anforderungen an den Landschaftsschutz.
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2D_27/2025: Aufschiebende Wirkung im Wegweisungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der österreichische Staatsbürger A.________ wurde von der Einwohnergemeinde Bern gestützt auf Art. 64 Abs. 1 lit. a und b AIG aus der Schweiz weggewiesen, mit einer Ausreisefrist bis 8. September 2025. Im anschliessenden Verfahren beantragte der Beschwerdeführer zunächst vor der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern und später vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Beide Instanzen wiesen die Anträge ab bzw. traten teilweise nicht ein. Mit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde verlangte der Beschwerdeführer vor Bundesgericht unter anderem die Aufhebung des kantonalen Entscheids und die Bestätigung seines Aufenthaltsrechts.
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1C_61/2024: Entscheid betreffend den kantonalen Nutzungsplan geschützter Landschaften mit schützenswerten Gebäuden und Anlagen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gemeinderat des neuen Gemeindeverbands Serravalle (ehemals Gemeinde Malvaglia) beanstandete Teile des kantonalen Nutzungsplans des Kantons Tessin (PUC-PEIP), der schützenswerte Gebäude und Anlagen ausserhalb der Bauzonen abdeckt. Ziel war die Integration weiterer Alpgebiete in den Schutzperimeter, was eine mögliche alternative Nutzung der historischen Gebäude ermöglichen würde. Der Gemeinderat reichte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Tessin ein, das die Beschwerde teilweise guthiess und den Perimeter des PUC-PEIP in Bezug auf bestimmte Alpgebiete neu abstecken liess. Gegen diese Entscheidung legte die Gemeinde Serravalle Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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5A_1113/2025: Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid des Obergerichts des Kantons Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beanstandete, dass das Betreibungsamt Uster eine Zahlung an die B.________ AG weitergeleitet habe, obwohl diese seiner Ansicht nach dem Kanton Zürich zugestanden hätte. Die kantonalen Instanzen, darunter das Obergericht des Kantons Zürich, traten wegen mangelhafter Begründung nicht auf die Beschwerde ein und nahmen Stellung zu Anträgen auf unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung.
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1C_437/2024: Entscheid zum Bau- und Betriebsbewilligung einer Kiesgrube
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer wandten sich gegen die Entscheidung des Freiburger Kantonsgerichts (II. Verwaltungsgerichtshof) vom 3. Juni 2024, mit der die Bau- und Betriebsbewilligung für die Kiesgrube U.________ in der Gemeinde Botterens bestätigt wurde. Die umstrittene Bewilligung basiert auf dem genehmigten lokalen Nutzungsplan von 2019 sowie weiteren kantonalen und kommunalen Genehmigungen. Die Beschwerdeführer machten geltend, dass Schutznormen für Straße, Fauna und Anwohner sowie Umweltauflagen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
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1C_320/2025: Urteil zum Thema Baumschutz und Ersatzpflanzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte 2023 eine Anfrage zur Fällung von fünf Bäumen auf seiner Parzelle ein, von denen nur ein Juniperus durch die Gemeinde Echandens genehmigt wurde. In der Folge wurden jedoch zwei weitere Bäume ohne Genehmigung gefällt und drei weitere schwer beschädigt. Der Präfekt des Bezirks Morges verhängte eine Ordnungsstrafe wegen Verstosses gegen die kantonale und kommunale Baumregelung. Die Gemeinde verlangte Ersatzpflanzungen von fünf Bäumen gemäss Liste indigener Arten, was A.________ nicht ordnungsgemäss erfüllte. Die kantonale Instanz bestätigte die Gemeindeentscheidung. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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8C_539/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Bezug auf die unentgeltliche Rechtspflege im Bereich der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Caisse nationale suisse d’assurance en cas d’accidents (CNA) stellte am 12. November 2024 die Leistungen für A.________ aufgrund eines Unfalls im November 2023 ein. Der Einsprache von A.________ wurde wegen Fristüberschreitung nicht stattgegeben. Die Assurierte beantragte für die anschliessende Beschwerde vor den kantonalen Instanzen unentgeltliche Rechtspflege, welche jedoch abgewiesen wurde. Gegen diese Ablehnung erhob sie Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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1C_232/2025: Rechtsstreit betreffend die Beendigung der Arbeitsverhältnisse und den Anspruch auf Wiedereinstellung bei der EPFL
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, war seit 2003 bei der EPFL als System-Spezialist tätig. Nach einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit ab Juli 2016 und Ablauf des Lohnfortzahlungsanspruchs wurde sein Arbeitsverhältnis im März 2018 gekündigt. Diese Kündigung wurde nach Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit aufgehoben, jedoch aufgrund einer Restrukturierung konnte ihm kein gleichwertiger Arbeitsplatz angeboten werden. Nach weiteren Konflikten und Vorwürfen gegenüber Dritten innerhalb der EPFL wurde sein Arbeitsverhältnis endgültig zum Juni 2022 beendet. Der Beschwerdeführer verlangte seine Wiedereinstellung und erhob Beschwerde gegen diese Entscheidung.
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4A_192/2025: Urteil zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein professioneller Fussballspieler (Beschwerdeführer) schloss mit einer Gesellschaft, die im Fussballmanagement tätig ist (Beschwerdegegnerin 1), einen Servicevertrag ab, welcher exklusive Vertretungsrechte und eine Provision von mindestens 10 % auf sein Jahresbruttogehalt sowie Konventionalstrafen für vertragswidriges Verhalten vorsah. Der Fussballspieler schloss einen Arbeitsvertrag mit einem chinesischen Erstligisten ab, ohne die Beschwerdegegnerin einzubeziehen. Die beschwerdegegnerische Gesellschaft klagte vor dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS), welches der Klage teilweise stattgab. Dagegen erhob der Fussballspieler Beschwerde ans Bundesgericht.
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7B_66/2023: Entscheid betreffend die Bestätigung einer Einstellungsverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde zu entscheiden, die sich gegen einen Entscheid der Strafrekurskammer des Kantonsgerichts Waadt vom 28. November 2022 richtete. Die Vorinstanz bestätigte die Einstellungsverfügung des Staatsanwalts des Arrondissements Lausanne vom 29. August 2022 im Zusammenhang mit Vorwürfen der mehrfachen Vergewaltigung. Die Beschwerdeführerin, A.________, behauptete, von ihrem damaligen Ehemann, B.________, in den Jahren 2019 und 2020 drei Mal vergewaltigt worden zu sein. Die Vorinstanzen kamen aufgrund von Unstimmigkeiten in den Aussagen der Beschwerdeführerin und mangels ausreichend glaubwürdiger Beweise zum Schluss, dass der Beschuldigte freizusprechen sei.
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6B_509/2024: Urteil zur Entschädigung des amtlichen Verteidigers
Zusammenfassung des Sachverhalts
Rechtsanwalt A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Aargau in einem Mordfall als amtlicher Verteidiger eingesetzt. Im vorinstanzlichen Verfahren legte er seine Honorarnote für insgesamt 131,38 Stunden Aufwand vor. Das Obergericht kürzte die Entschädigung massiv und setzte einen Betrag von Fr. 7'800.-- fest. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte eine Entschädigung von Fr. 33'802.90. Er rügte insbesondere die Kürzung seines Honorars und die Verletzung des rechtlichen Gehörs.
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4D_250/2025: Entscheid betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit Gerichtskosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer stellte ein Gesuch um Erlass von Gerichtskosten, das vom Kreisgericht St. Gallen am 10. Juni 2025 abgewiesen bzw. als gegenstandslos abgeschrieben wurde. Eine dagegen gerichtete Beschwerde vor dem Kantonsgericht St. Gallen wurde am 18. Dezember 2025 ebenfalls abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin am 28. Dezember 2025 Beschwerde an das Bundesgericht, verbunden mit einem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.
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5A_1129/2025: Nichteintreten des Bundesgerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde vor Bundesgericht gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, II. Zivilkammer, betreffend Kindesunterhaltsbeiträge. Das Kantonsgericht hatte die Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen, soweit es darauf eintrat. Die Beschwerde an das Bundesgericht enthält weder ein Rechtsbegehren noch eine hinreichende Begründung, weshalb sie nicht den Anforderungen von Art. 42 Abs. 1 und Abs. 2 BGG genügt.
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1C_86/2025: Bewilligung zur Sanierung und Umgestaltung eines Gebäudes sowie Installation einer Wärmepumpe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft die Erteilung einer Baubewilligung für die Renovierung und Transformation eines Gebäudes (Nr. 1450) sowie die Installation einer Wärmepumpe auf einer Parzelle (Nr. 4773) im Dorf Landecy, Gemeinde Bardonnex. Die betroffenen Grundstücke liegen in einem durch ISOS und einen kantonalen Schutzplan geschützten Bereich. Ein Nachbar erhob Beschwerde gegen die Bewilligung wegen angeblicher Verletzungen des Umwelt-, Baurechts und der Schutzvorschriften des ISOS.
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1C_231/2025: Entscheid zur Ausstellung und Änderung eines Arbeitszeugnisses für staatsrechtliches Personal
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, langjähriger Angestellter der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL), forderte mehrfach ein Arbeitszeugnis, das seinen früheren Tätigkeiten gerecht werde. Streit bestand insbesondere über die Beschreibung seiner Funktion und die Bezeichnung des Zeugnisses als Zwischenzeugnis.
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1C_613/2025: Entscheid betreffend Zugang zu Dokumenten und Datenschutz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien streiten über den Zugang zu Baugesuchsakten nach dem kantonalen Gesetz über die Information und Transparenz (LIT). Die Beschwerdegegner stellten ein Gesuch, das aufgrund von Datenschutzfragen und der Kompatibilität mit anderen Rechtsvorschriften abgelehnt, teilweise anonymisiert und später durch die kommunale und kantonale Instanz erneut geprüft wurde. Nach mehreren gerichtlichen Auseinandersetzungen gelangte die Sache vor das Bundesgericht, das über die Rechtmässigkeit des Zugangs zu den Dokumenten und dessen Einschränkungen zu entscheiden hatte.
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2C_633/2025: Entzug des Wirkungseffekts eines Rechtsmittels gegen eine Bewilligung zum Abschuss von Hirschen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Vereinigung A.________, ihr Präsident B.________ und weitere Personen legten Beschwerde gegen den Entscheid des Staatsrats des Kantons Genf vom 18. Juni 2025 ein, welcher den Abschuss von Hirschen in der Region Versoix und Collex-Bossy für die Periode vom 1. November 2025 bis zum 31. Januar 2026 genehmigte. Sie beantragten unter anderem die Wiederherstellung des suspensiven Effekts der Beschwerde. Die Verwaltungsgerichtskammer des Kantons Genf verweigerte dies mit Entscheid vom 15. Oktober 2025. Die Beschwerdeführer erhoben daraufhin Beschwerden beim Bundesgericht.
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9C_369/2024: Entscheidung zur Gewährung einer Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geboren 1961, hat ohne Berufsbildung im Bereich Reinigung gearbeitet und im September 2017 eine Invalidenrente beantragt. Verschiedene medizinische Berichte und Expertisen kamen zu divergierenden Einschätzungen ihrer Arbeitsfähigkeit, insbesondere deren Beeinträchtigung durch psychische und neurologische Erkrankungen. Das Amt für Versicherungen (IV-Stelle Freiburg) lehnte die Rentenanfrage ab. Das kantonale Gericht bestätigte diese Entscheidung. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Durchführung einer gerichtlichen psychiatrischen Expertise sowie die Zusprache einer vollen Invalidenrente ab März 2018.
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6B_649/2025: Urteil zur fahrlässigen groben Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfache Hinderung einer Amtshandlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem Beschwerdeführer A.________ wird vorgeworfen, ein Fahrzeug in nicht betriebssicherem Zustand geführt zu haben, indem er einen Anhänger mit gravierenden Schäden am Reifen und einer erheblichen Bremskraftdifferenz lenkte. Ferner soll er mehrfache Amtshandlungen behindert haben, unter anderem durch die Verweigerung der Identitätsprüfung und der Sicherstellung des beschädigten Reifens. Zweitinstanzlich wurde er vom Obergericht des Kantons Aargau zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt.
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1C_549/2025: Entscheid betreffend Proporzwahlverfahren bei Erneuerungswahlen des Stadtparlaments St. Gallen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Bei den Erneuerungswahlen des Stadtparlaments St. Gallen am 22. September 2024 kamen 63 Mitglieder für die Amtsdauer 2025–2028 zur Wahl. Es handelt sich um eine Proporzwahl nach der Methode \"Hagenbach-Bischoff\". Der Beschwerdeführer This Bürge erhob die Beschwerde, dass dies die demokratischen Rechte verletze, da die Methode \"Sainte-Laguë\" eine gerechtere Mandatszuweisung gewährleistet hätte. Das Departement des Innern des Kantons St. Gallen und später das Verwaltungsgericht St. Gallen wiesen die Beschwerden ab.
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