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Bundesgericht neue Urteile vom 17.02.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_24/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen aufgrund ungenügender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin rügte eine frühere Entscheidung des Genfer Justizministeriums, wobei der kantonale Rechtsmittelentscheid ihre Beschwerde als unzulässig erklärte. Sie erhob daraufhin eine Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht und beantragte gleichzeitig unentgeltliche Rechtspflege. Gegenstand des Verfahrens waren archivierte Strafakten und deren Versiegelung sowie die Untersagung der Einsichtnahme.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1.1:** Die Beschwerde an das Bundesgericht muss gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG hinreichend begründet sein; insbesondere muss aufgezeigt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung das Bundesrecht verletzt.
- **E.1.2:** Die Beschwerdeführerin brachte allgemeine Argumente über Archivdokumente und behauptete Verletzungen fundamentaler Rechte, ohne jedoch die kantonale Rechtsmittelentscheidung gemäss den gesetzlichen Anforderungen substanziell zu kritisieren.
- **E.1.3:** Aufgrund unzureichender Begründung erklärt das Bundesgericht die Beschwerde gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG für nicht zulässig.
- **E.2:** Mangels Erfolgsaussichten wurde der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 64 Abs. 1 und 3 BGG abgelehnt. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtsgebühren, festgesetzt auf CHF 500, unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse (Art. 65 Abs. 2 und Art. 66 Abs. 1 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für unzulässig und lehnte den Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege ab. Außerdem wurden der Beschwerdeführerin Gerichtsgebühren in Höhe von CHF 500 auferlegt.


8C_698/2025: Leistungspflicht der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Bauarbeiter, erlitt am 29. Juni 2018 eine Augenverletzung durch Mörtelstaub. Die Unfallversicherung Suva anerkannte zunächst ihre Leistungspflicht, verweigerte jedoch später Leistungen aufgrund eines fehlenden Kausalzusammenhangs zwischen dem Ereignis und den fortbestehenden Augenbeschwerden. Nach Ablehnung mehrerer Einsprache- und Beschwerdeverfahren durch verschiedene Instanzen, gelangte der Beschwerdeführer ans Bundesgericht und beantragte die Verpflichtung der Suva zur Übernahme von Heilungskosten, einer Augenoperation sowie von Reise- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit medizinischen Begutachtungen.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Zuständigkeit des Bundesgerichts und die Prüfung des Streitgegenstands basieren auf den relevanten Bestimmungen des BGG (Art. 95 ff. und Art. 106). Sachverhaltsfeststellungen des kantonalen Gerichts sind bindend, ausser sie sind offensichtlich unrichtig oder bundesrechtswidrig. Das kantonale Gericht trat auf Teile der Beschwerde nicht ein, insbesondere bezüglich der Kostenübernahme von Reise- und Aufenthaltskosten. Das Bundesgericht schliesst sich dieser Nichtzulassung an und hält fest, dass keine Sachurteilsvoraussetzung für diese Anträge besteht. Es wurde kein formeller Rechtsmangel festgestellt. Materiell prüft das Gericht die Kausalität zwischen dem Unfall und den geltend gemachten Augenbeschwerden. Gestützt auf ein fachärztliches Gutachten und die vorliegenden medizinischen Berichte kommt das Bundesgericht wie die Vorinstanz zum Schluss, dass kein überwiegender Wahrscheinlichkeitsnachweis für den Kausalzusammenhang erbracht wurde. Die Suva war berechtigt, ihre Leistungspflicht neu zu bewerten, insbesondere aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse und eines Zeitablaufs von mehreren Jahren nach der ursprünglichen eventuellen Kostengutsprache. Das kantonale Gericht hat kein Bundesrecht verletzt, indem es einen Leistungsanspruch mangels Kausalzusammenhangs verneinte. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen, da die Beschwerde offensichtlich aussichtslos ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und lehnt das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, da die Beschwerde als offenbar aussichtslos erachtet wird. Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.


7B_929/2025: Entscheid betreffend die Bestätigung eines Abandonnements in einem Strafverfahren aufgrund von möglichen Misshandlungen und sexuellen Übergriffen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es geht um ein Strafverfahren gegen C.A.________ nach Vorwürfen, die von seiner Ex-Frau B.A.________ erhoben wurden, ihm zufolge Misshandlungen und sexuelle Übergriffe auf ihren Sohn A.A.________. Die Vorwürfe basierten auf Aussagen des Kindes, Beobachtungen der Mutter sowie Berichten des Pädiaters und der Psychologin nach einer Masturbation des Kindes. Der Staatsanwalt eröffnete das Verfahren, verkündete jedoch später ein Abandonnement mangels hinreichender Anhaltspunkte. Die Mutter des Kindes legte Beschwerde ein, jedoch wurde diese von der kantonalen Beschwerdeinstanz abgewiesen. Nun gelangte die Mutter im Namen des Kindes ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde von Amtes wegen. Der Entscheid der Vorinstanz wurde von der kantonalen letzten Instanz gefällt und betrifft eine endgültige Entscheidung (Art. 90 BGG). Die Beschwerde ist grundsätzlich zulässig. Die mutmassliche Opferrolle des Kindes und das Interesse an der durch den behaupteten Straftatbestand geschädigten Integrität rechtfertigen eine Prüfung der Zulässigkeit unter Berücksichtigung der Ansprüche, die zivilrechtlich entstehen könnten. Die Beschwerdeführerin macht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie Fehler in der Beweisbewertung geltend und verweist auf mangelnde Untersuchungen, insbesondere die Verweigerung einer psychologischen oder neuropsychiatrischen Begutachtung des Kindes. Das Bundesgericht folgert, dass die kantonale Instanz das Abandonnement korrekt beurteilte. Es bestanden keine hinreichenden Beweise oder klare Indizien einer Straftat. Die Vorschriften, insbesondere „in dubio pro duriore“, wurden nicht verletzt. Eine erneute Begutachtung des Kindes wurde zurecht abgelehnt, da es für eine produktive Befragung durch Fachpersonen nicht bereit war und keine relevanten Aussagen gegenüber den Behörden vorlagen. In Anbetracht der bisherigen Sachlage kann eine Verurteilung des Beschwerdegegners als unwahrscheinlich angesehen werden. Kostenregelung und Verteilung der Verfahrenskosten wurden entsprechend der Unterliegensregelung vorgenommen, ohne Kostenersatz für die obsiegende Partei.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Verfahrenskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt, ohne dass eine Parteientschädigung erfolgte.


2C_207/2025: Urteil zur Zulässigkeit von Kostenumlagerungen im Rahmen eines öffentlichen Submissionsverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Universitätsspital Zürich führte ein offenes Submissionsverfahren für die Baumeisterarbeiten des Projekts \"USZ Campus Mitte 1|2\" durch, bei dem die B.________ AG nach mehreren Bereinigungsrunden den Zuschlag erhielt. Die A.________ AG, die den zweiten Platz belegte, erhob gegen die Zuschlagsverfügung Beschwerde und beantragte den Ausschluss der B.________ AG wegen behaupteter Kostenumlagerungen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde ab, da verfahrensgegenständliche Umlagerungen den Zuschlag nicht beeinflusst hätten. Die A.________ AG gelangte mit Beschwerde ans Bundesgericht, welches über Eintretensfragen, Kostenumlagerungen und die Zuschlagsrechtmässigkeit entschied.


7B_5/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Ablehnung der Haftentlassung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Tribunal cantonal de la République et canton de Neuchâtel (Autorität der Vorinstanz) trat am 18. Dezember 2025 auf eine Beschwerde von A.________ nicht ein. Die Beschwerde richtete sich gegen den Entscheid des Tribunals für Zwangsmassnahmen des Littoral und Val-de-Travers vom 25. November 2025, mit dem die Haftentlassung von A.________ verweigert und das Verfahren geschlossen wurde. Der Beschwerdeführer erhob am 23. Dezember 2025 Beschwerde an das Bundesgericht.


8C_243/2025: Ablehnung eines Rentenanspruchs durch die Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, ehemaliger Lastwagenchauffeur, hatte infolge zweier Unfälle im Jahr 2000 und 2003 mehrere Anträge auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) gestellt, die teilweise oder vollständig abgelehnt worden waren. Nach einer Wohnsitzverlegung in den Kanton Zürich meldete er sich erneut bei der IV-Stelle dieses Kantons, um auf eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands hinzuweisen. Die IV-Stelle lehnte das erneute Gesuch ab, da sie keine wesentliche Veränderung des Zustands feststellen konnte. Auch ein Gutachten aus 2023 führt nicht zur Anerkennung eines Rentenanspruchs. Die ablehnende Verfügung der IV-Stelle sowie das entsprechende Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich wurden durch das Bundesgericht bestätigt.


7B_1375/2025: Rückzug der Beschwerde und Löschung des Verfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erklärte am 6. Februar 2026 den Rückzug seiner Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg vom 24. November 2025. Das Bundesgericht nimmt den Rückzug formell zur Kenntnis und ordnet die Streichung des Falls aus dem Register.


4A_610/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Kantonsgericht St. Gallen aufgefordert, für ein Berufungsverfahren einen Kostenvorschuss in Höhe von CHF 800 zu leisten. Der Antrag des Beschwerdeführers auf unentgeltliche Rechtspflege wurde vom Kantonsgericht am 20. November 2025 abgelehnt, und er wurde zu einer erneuten Zahlung des Vorschusses bis zum 10. Dezember 2025 aufgefordert. Dagegen legte der Beschwerdeführer am 26. November 2025 Beschwerde an das Bundesgericht ein.


9C_613/2025: Urteil zur Krankenversicherungspflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte vor der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich eine Befreiung von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies sein Gesuch ab, da er der Versicherungspflicht unterliegt. Gegen dieses Urteil reichte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein, ohne rechtsgenüglich auf die Erwägungen der Vorinstanz einzugehen.


5A_732/2024: Urteil zu Persönlichkeitsverletzung durch Medienbericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR veröffentlichte auf ihrer Internetseite einen Bericht, in dem die A.________ AG namentlich erwähnt wurde. Die A.________ AG beanstandete Teile des Berichts als persönlichkeitsverletzend und klagte nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren. Das Kantonsgericht Glarus stellte fest, dass der Bericht die Persönlichkeitsrechte der A.________ AG verletze, und verpflichtete die SRG SSR zur Löschung bestimmter Passagen und zur Publikation des Urteils. Das Obergericht des Kantons Glarus wies die Berufung der SRG SSR ab.


4F_57/2025: Revisionsgesuch gegen Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller beantragte die Revision des bundesgerichtlichen Urteils 4D_165/2025 vom 29. Oktober 2025, welches die Beschwerde gegen die Entscheide des Obergerichts des Kantons Bern (Nichteintreten und Ablehnung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege) nicht behandelt hatte. Zusätzlich ersuchte er um unentgeltliche Rechtspflege für das Revisionsverfahren.


6B_704/2025: Urteil zu Beschwerden wegen gewerbsmässigem Betrug und weiteren Straftaten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer (Mutter und Sohn) wurden vom Kantonsgericht Luzern wegen diverser Straftaten, darunter gewerbsmässigem Betrug, Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug und Urheberrechtsverletzungen, verurteilt. Sie beantragten beim Bundesgericht die Aufhebung des kantonalen Urteils und eine Rückweisung an die Vorinstanz. Das Bundesgericht befasste sich insbesondere mit der Beweiswürdigung, der Strafbemessung sowie der Einziehung von Vermögenswerten.


2C_444/2025: Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, türkischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz seit 1991, weist erhebliche Integrationsdefizite auf. Diese äussern sich in einer umfangreichen mutwilligen Verschuldung sowie einer umfassenden Straffälligkeit über mehrere Jahre hinweg. Trotz ausländerrechtlicher Verwarnung hat sich seine Situation nicht verbessert. Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau verfügte den Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung unter gleichzeitiger Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung). Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diese Verfügung.


9G_3/2025: Berichtigungsentscheid bezüglich Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ reichte ein Berichtigungsgesuch zum bundesgerichtlichen Urteil 9C_729/2017 vom 5. Dezember 2017 ein. Er behauptete, dass ein Rechnungsfehler im hypothetischen Erwerbseinkommen seiner Ehefrau vorliege, welcher Auswirkungen auf den berechneten Ausgabeüberschuss und den jährlichen Gemeindezuschuss habe. Das Bundesgericht überprüfte die Berechnungsweise und stellte fest, dass kein Berechnungsfehler vorlag.


7B_73/2026: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen betreffend psychiatrisches Gutachten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hat Beschwerde gegen den Entscheid der Chambre des recours pénale des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 24. November 2025 erhoben. Die Vorinstanz wies eine Beschwerde gegen die Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens durch die Staatsanwaltschaft des Bezirks Nordwaadt ab. Der Beschwerdeführer beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege.


2C_342/2025: Verfahren betreffend Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA infolge Todes der Beschwerdeführerin als erledigt abgeschrieben

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine mongolische Staatsangehörige, beantragte vor Bundesgericht die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, nachdem ihr Gesuch zuvor vom Migrationsamt des Kantons Zürich, der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen worden war. A.________ war seit November 2022 von ihrem Ehepartner getrennt, bezog zeitweise Sozialhilfe und war zuletzt Teilzeit angestellt. Während des hängigen Verfahrens vor Bundesgericht verschlechterte sich ihr gesundheitlicher Zustand, und sie verstarb am 4. Oktober 2025.


7B_51/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Vorladung in den Strafvollzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde aufgrund von mehreren Übertretungen durch die Statthalterämter der Bezirke U.________ und V.________ zu Bussen von insgesamt CHF 1'100 verurteilt, mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen für den Fall der Nichtbezahlung. Nachdem die Bussen nicht bezahlt wurden, verfügten die Bewährungs- und Vollzugsdienste einen Strafantrittstermin. Der Rekurs gegen diese Verfügung wurde von der Direktion der Justiz und des Innern abgewiesen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies die daraufhin erhobene Beschwerde ab und setzte den Termin für den Strafvollzug neu fest. Dagegen erhob A.________ beim Bundesgericht eine Beschwerde, die im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG behandelt wurde.


1C_83/2026: Urteil zur Fristwahrung bei einer Beschwerde gegen einen Auslieferungsentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesamt für Justiz bewilligte die Auslieferung der kroatischen Staatsangehörigen A.________ an Kroatien zwecks Strafverfolgung. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts wies eine dagegen erhobene Beschwerde mit Entscheid vom 16. Januar 2026 ab. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht, diese wurde jedoch verspätet eingereicht.


8C_80/2026: Entscheid zu Sozialhilfe und Prozessvoraussetzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 15. Dezember 2025, mit welcher ihr Gesuch um superprovisorische resp. vorsorgliche Massnahmen betreffend die Wohnsituation abgewiesen wurde. Die Streitfrage betraf ausschliesslich auf kantonalem Recht beruhende vorsorgliche Massnahmen.


2C_34/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügung des Zivilgerichts Basel-Stadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ein, die sich gegen die Verfügung der Schlichtungsbehörde des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 7. Januar 2026 richtete. Die Verfügung betraf ein Staatshaftungsgesuch und regelte u.a. die Zustellung an den Kanton Basel-Stadt sowie die Aufforderung zur Leistung eines Kostenvorschusses. A.________ verlangte u.a. die Feststellung der institutionellen Befangenheit, die Feststellung einer qualifizierten Rechtsverweigerung und die Zuweisung der Angelegenheit an ein ausserkantonales Gericht.


8C_155/2025: Festlegung des versicherten Verdienstes in der Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses per 31. Dezember 2022 Arbeitslosenentschädigung. Die Arbeitslosenkasse des Kantons Zug setzte den versicherten Verdienst auf monatlich Fr. 9'917.- fest und berücksichtigte dabei weder die sogenannte \"Retention Payment\" von monatlich Fr. 11'719.- noch die Einmalzahlung \"Redundancy Payment\" in Höhe von Fr. 78'764.- bei der Berechnung. Die Beschwerde gegen den Einspracheentscheid wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Zug abgewiesen. A.________ legte daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht ein und verlangte die Rückweisung der Sache zur Neuberechnung des versicherten Verdienstes.


2C_531/2025: Urteil betreffend disziplinarischen Verweis gegen einen ETH-Studenten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ehemaliger Masterstudent der Umweltnaturwissenschaften an der ETH Zürich, bezeichnete die Studienadministratorin der ETH in einer E-Mail als \"verlogene Intrigantin\". Daraufhin wurde durch die ETH Zürich ein disziplinarischer Verweis ausgesprochen, welcher durch die ETH-Beschwerdekommission und das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragte A.________ die Feststellung der Nichtigkeit der Verfügung, eventualiter deren Aufhebung und subeventualiter die Rückweisung des Falles zur Neubeurteilung.


2C_594/2025: Urteil zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A., ein minderjähriger türkischer Staatsangehöriger, beantragte zusammen mit seinem Vater B.A. beim Migrationsamt des Kantons Zürich die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug. Das Gesuch wurde abgewiesen, ebenso die kantonalen Rechtsmittel. Die Beschwerdeführer legten daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein.


9C_386/2024: Verantwortlichkeit und Schadenersatz im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge für zwei insolvente Vorsorgeeinrichtungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft die Haftung mehrerer Akteure, darunter Mitglieder des Stiftungsrates, eine Prokuristin sowie die Aufsichtsbehörde, im Zusammenhang mit dem finanziellen Zusammenbruch zweier Einrichtungen der beruflichen Vorsorge: D.________ LPP (Fondation collective LPP) und D.________O1.________ LPP. Die finanziellen Unregelmässigkeiten, einschließlich unsachgemässer Investitionen, prekärer Liquidität und fehlender Kontrolle, führten zur Insolvenz beider Einrichtungen.


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